
M.Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Sozialgericht Köln
Blumenthalstr. 33
50670 KÖLN
24. Juli 2026
S6 SO 507/26 ER
Manfred Wehrhahn ./. Stadt Köln – Amt für Arbeit, Soziales und Senioren
Sehr geehrte Damen und Herren,
der/die zum Eilverfahren vom 20.07.2026 involvierter/e Richter*in am Sozialgericht Köln sind mir nicht bekannt. Ich weise auf mein Eilverfahren hin, das hungern und finanzielle Not zu Gefahren auf Leben und Gesundheit vermeiden soll. Ihr Schreiben ist erst heute, Freitag den 24. Juli 2026, hier eingegangen.
Dies wird durch das Beibringen von Kontoauszügen unverantwortlich verzögert. Dies ist nicht hinnehmbar. Ich habe kein Toilettenpapier, keine Nahrungsmittel und keine anderen Dingen des täglichen Lebens und auch kein Druckerpapier mehr. Unabhängig davon, würde ich Druckpapier haben und meine Kontoauszüge kopieren und morgen diese geforderten Unterlagen zur Post bringen oder persönlich in Ihren Briefkasten werfen, können Sie die Sache erst am 27. oder erst am 28.07.2026 bearbeiten. Selbst wenn die finanzielle und materielle Not zum 29/30.07.2026 behoben würde, so bestand diese Not bereits ab den 20.07.2026 und endet am 31.07.2026.
Die Notlage auch gegenüber von Herr Baronak besteht seit dem 20.07.26 ohne das Sie zeitgleich diese Not und physischen und psychischen Gefahren unterbunden hätten. Die Beklagte hatte bereits Kontoauszüge erhalten. Ich habe nur ein Konto.
Ich habe wieder meine Schwester um 100,00 € gebeten. Dies wäre dem Kontoauszug zu entnehmen. Dies ist entwürdigend und nicht zu verlangen und widerspricht den Grund- und Menschenrechten. Sie tun so, als wäre ich unglaubwürdig und würde die Not vortäuschen. Dies kommt dem Beispiel gleich, dass ein lebensgefährlich Verletzter nicht direkt vom Notarzt behandelt würde, weil er seinen Krankenkassenausweis noch nicht vorgelegt hat. Dies folgt der Straftat der unterlassenen Hilfeleistung.
Ich behalte mir diesbezüglich strafrechtliche Maßnahmen gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wehrhahn
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