Wehrhahn   motionFX GmbH Radar Music früher unter New Blood Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn existiert seit 1974. Schnell wurden uns die Verstrickungen bzw. Zusammenhänge wie die Veröffentlichung gemeinsamer Tonträger u. a. Vernetzungen, Absprachen, Deals usw. zu Ihren Sendungen zu Gunsten der etablierten und erfolgreichen Majors offensichtlich. Das Belegungsrecht, welche Künstler zu Sendungen zugelassen werden, wurde gemeinsam und wohl auch ausschließlich von zum Beispiel den Produktionsfirmen (DITO, Dieter-Thomas Heck) und freien Journalisten wahrgenommen. Es gab jedenfalls keine klaren unabhängigen und unparteiischen zu gewährleistende Abgrenzungen! Schnell war klar, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Auswahl ihrer Musiktitel bzw. Künstler nicht unparteiisch und somit nicht objektiv und subjektiv waren.

Klüngel, Geld, Popularität und Beziehungen sind die Garanten in Ihren Radio- wie Fernsehsendungen zu kommen! Es wird gerade nicht, wie dem Gebührenansinnen zuträglich,  eine unparteiische breite und vielfältige Musiktitelauswahl dargeboten. So scheinen viele Künstler ein Abo über viele Jahre zu Ihren Fernseh- und Rundfunksendungen zu haben. Man duzt sich und kennt sich persönlich! Man sonnt sich wechselseitig in der Popularität der anderen, die wechselseitig gefördert werden soll. Und so bedient man die Auflage und die Einschaltquote. Und nur darum geht es heute überhaupt noch! Immer und überall die, ja, populären und erfolgreichen gleichen gepushten Stars aus Sport, Film, Musik und Politik. Ihren Werbeslogan von rechts und links drehenden… Kulturen werden Sie überhaupt nicht gerecht. Immer und überall der gleiche Einheitsbrei!

Strategisch besonders klug ist es natürlich, wenn unter Vorteilsnahme von wenigen subjektiv Gekrönten alle Beteiligten im Business nur einen Gewinn zu deren Popularität wahrnehmen und der Konsument die Medien deswegen konsultiert. Die große Scharr derer, die bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit ihren Darbietungen dadurch ausgeschlossen werden und nur alibihalber im Nachtprogamm oder so ähnlich vernachlässigt werden, wirft man einfach unter einer Beliebigkeit vor, dass das Produkt nicht ins Sendeformat passe … oder die Grundvoraussetzungen des Labels, des Vertriebes nicht erfüllt seien. Die zwingende Voraussetzung, um überhaupt einen Künstler für Musiksendungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zu den Hits generierenden Fernsehsendungen anbieten zu können, ist, dass das Unternehmen Mitglied im Bundesverband Musikindustrie ist! Soweit der SWR! Es ist aber davon auszugehen, dass dies allgegenwärtig greift und eine generelle Absprache ist.

Dafür zahlen sie ihre Rundfunkgebühren!

Hiermit belegen Sie sich selbst, dass es keine Objekt- und Subjektivität bei den öffentlich-rechtlichen Kanälen gibt zu mindestens betrifft dies die Musikauswahl!

Diese Strategie setzt sich fort. So wurde zuerst zwischen der ARD und mit dem Bundesverband Musikindustrie ein Vertrag darüber geschlossen, dass die Tracks für die Archivbemusterung über natürlich PhonoNet GmbH (MPN), ein Unternehmen des Bundesverbandes Musikindustrie, mit 2,80 € für die Mitglieder des elitären Bundesverbandes Musikindustrie vergütet wurde. Die eingegangenen offiziellen wie inoffiziellen Vereinbarungen, Verknüpfungen und die anderen Kooperationen haben mehr als bedenkliche Ausmaße erlangt. Ihr Handeln verletzt massiv unter anderem das Wettbewerbsrecht und verweigert Ihnen soweit den Gebührenanspruch. In Folge wurde sodann auch mit dem VUT dieses Vertragswerk vereinbart. Radar Music hatte ebenso die Schallarchive unter Kostenaufwendungen bemustert aber bekommt keine Vergütungen, weil Radar Music nicht Mitglied einer dieser Verbände ist. Was nicht dieser Klientel zugehörig ist, muss auch seine Tonträger nicht bei Ihnen archivieren, da sie sowieso nicht eingesetzt werden. Dr. Sieber, (hessischer Rundfunk) war auch nicht bereit mit uns einen eigenen Vertrag dergestalt abzuschließen, dass wir gleiche Konditionen und Marktbedingungen erlangen mochten. Soweit hat er sich strafbar gemacht! Wir sollen in eine Mitgliedschaft einer der beiden Verbände genötigt werden, damit wir in den nicht geringen Genuss dieser Zuwendungen gelangen, wenn gleich die Mitgliedschaft nicht gerade günstig ist. Diese Gruppierungen vertreten natürlich die politischen usw. Interessen ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied ist soweit eingebettet in diese Reglementierungen und wird soweit steuerbar und es kann Einfluss auf seine Handlungen, Kritiken genommen werden, was für die hier unterstellten Absichten, den Markt und die Sendezeit unter sich aufteilen zu können, nicht unerheblich ist.

So ist es dem Musikbusiness ein Dorn im Auge, das die motionFX GmbH Radar Music über das Bundeskartellamt bereits einmal die Musikcharts ändern ließ.  Früher wurden die Charts plätze rein nach der verkaufen Menge allerdings unter Vorgabe eines Mindesthändlerabgabepreises erhoben. Diese Preisvorgabe wurde gekippt, weil Tonträgerveröffentlichungen im geringen Preissegment nicht berücksichtigt wurden und ebenso kein Preis vorgeschrieben werden darf.  Heute werden die Charts nach den Umsätzen eines Tonträgers ermittelt. Diese Erhebungsmethode ist ebenso unzulässig, weil durch Beigaben wie TShirt und Kombinationen mit anderen Tonträgern oder/und Produkten zu einem Tonträger der Umsatz nicht rein auf den Tonträger bezogen ist. Ebenso wird einseitig und kompliziert die Erhebung undurchschaubar natürlich von Bundesverband Musikindustrie vorgenommen und nicht alle Vertriebswege (80 bis 85%) berücksichtigt. Also alles Lug und Betrug!

Über die GVL werden jährlich die erzielten Sendeminuten bei den auch öffentlich-rechtlichen Sendern ausgewiesen und entsprechend vergütet. Man könnte glauben, dass das Label soweit erkennen könne, wie häufig seine veröffentlichten  Tonträger in Sendungen eingesetzt wurden. Hier setzt sich der Betrug fort. Es hat den Anschein, dass die angefallenen Sendeminuten überhaupt nicht erfasst werden sondern vollständig der GVL ausgezahlt werden. Die GVL verteilt, so hat es aus uns vorliegenden Beweisen den Anschein, diese Sendeminuten fast beliebig, um die vorgeschilderten Machenschaften zu kaschieren, dass die gebührenfinanzierten Sendungen einer Klientel zugewiesen wurden und zur Verfügung stehen zu ihren Nutzen und für ihre Interessen! Der WDR soll unseren Unterlagen gemäß ein Titel-Sendeprotokoll „versehentlich“ nicht GVL relevant für alle Darbietungen zu dieser Fernsehsendung ausgefüllt haben. Alleine, wie wir überhaupt hiervon Kenntnis erlangten, ist wie Sechsrichtige erzielt zu haben. Hiernach ist fast auszuschließen, dass dies ein einmaliger Fehler war, dass dieses Titelprotokoll nicht ausgefüllt aber dennoch der GVL zugegangen und bis dahin auch ohne Beanstandungen war, lässt Weitblicken.

Ja, dass man mich bzw. die motionFX GmbH und Radar Music nicht liebt, liegt auf der Hand. Die Folge ist, dass unsere Tonträgerveröffentlichungen boykottiert werden und dass man uns von der Bildfläche wischen möchte. Es ist ja soooo einfach dank Ihrer Position von Freiheitspflege das Unkraut sprießen zu lassen.

Wie stellt man dies an, uns von der Bildfläche verschwinden zu lassen! Ich will hier in der Auseinandersetzung zwischen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband,

Stiftungsvorstand

Prof. Dr. Andreas Beyer
Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier
RA Wolfgang Paul (stellv. Vorsitzender)
RA Markus Roscher
Ole Seelenmeyer (Vorsitzender)

Stiftungskuratorium

Gunther Emmerlich
Lisa Fitz
Dr. Günter Gerhardt
Prof. Dr. Gilbert Gornig
Dieter Thomas Heck
Prof. Dr. Detlef Horn
Deutsche Jazz Föderation e.V.
Ringo Funk
Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V.
Deutsches Musik-Exportbüro
Dieter Hertrampf (Puhdys)
Jean Jacques Kravetz (Udo Lindenberg Panik Orchester / Peter Maffay Band)
Prof. Dr. Walter Krämer
Präsident Verein Deutsche Sprache e.V.
Dr. Claudia Kunkel / Heads! GmbH & Co. KG (Executive Consultancy)
Heinz Rudolf Kunze
Julia Neigel
Nicole
Mario Ohoven Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
Peter Orloff
Profolk-Verband für Lied, Folk und Weltmusik in Deutschland e.V.
Markus Schächter (ZDF Intendant)
Rudolf Schenker (Scorpions)
Prof. hc. Dr. hc. Erich Schulze (GEMA-Ehrenpräsident)
Ralph Siegel
Steffi Stephan (Udo Lindenberg Panik Orchester)
Juliane Werding
Joachim Witt
RA Prof. Dr. Edgar Weiler (Kuratoriumsvorsitzender)

Ehrenmitglieder

Udo Lindenberg
Peter Maffay
Wolfgang Niedecken (BAP)
Scorpions
Wolf Maahn
Achim Reichel
Veronika Fischer
Prof. Dr. Hermann Raube
Prof. Dr. h.c. Erich Schulze

nicht näher eingehen. Kurz und knapp: Es ging um widersprüchliche Behauptungen zu einer Moderation. Der motionFX GmbH wurde die unsererseits behauptet Moderation untersagt! Als Beweis, dass wir die Unwahrheit sagten, wurde ein angeblich auf der My Music aufgenommenes  Video seitens des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. vorgelegt. Video

Dieses Video legten wir einem staatlichen anerkannten Gutachter vor. Dieser äußerte, dass das Video nicht begutachtet werden könnte, weil die Qualität zu schlecht sei, kein Hintergrund vom Aufnahmeort zu entnehmen wäre und ebenso gegenüber den anderen auf der Website eingestellten Videos gravierende Qualitätsunterschiede aufweise. Das Video hatte überhaupt keine Beweiskraft!

Unser uns seinerzeit vertretender Anwalt gab diese ihn zur Kenntnis gelangten Information nicht an das Gericht weiter. Vielmehr ließ er die Videoaufnahme unstreitig stellen. Damit war der Prozess verloren! Er hat rein im Interesse des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. gehandelt. Der Verband war jetzt aus dem Schneider. Keine Zeugenvernehmungen usw. mehr. Dass „wir“ das Video unstreitig erklären ließen, wurde uns selbst erst einmal überhaupt nicht mitgeteilt. Erst nachdem wir zum Vergleich Rechtsmittel eingelegt hatten, wurde uns das Sitzungsportokoll zugängig. Erst jetzt erfuhren wir davon, was geschehen war. Die Unstreitigstellung der gerade von uns bemängelten Videosequenz konnte kein Fehler sein, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, weil dies voraussetzt, dass die zu erwartende fachliche Kenntnis und Kompetenz unseres Anwaltes nicht vorgelegen haben muss zumal die Verweigerung der Weitergabe dieser Kenntnis des Gutachters einen ganz anderen Verdacht nährt. Diese Unstreitigstellung könnte man auch als Mandatsverrat bezeichnen. Ja, die Wege des Herrn sind weit und allmächtig! So kann ein uns vertretender Anwalt, den wir zu honorieren haben, für die Gegenseite wirken, wenn es hier um die vorgenannten Personen aus dem Musikbusiness geht.

Das Amtsgerichts Köln hat im Urteil zum Honorarforderungsverfahren unseres seinerzeit tätigen Anwaltes festgestellt, dass das Mandat durch ihn zur Unzeit niedergelegt und das Mandatsverhältnis verletzt wurde. Vielleicht sollten Sie sich in Ihren ach so kritischen Sendungen dieser gegen uns gerichtete Gebaren einmal zuwenden! Diese uns zugefügten Schädigungen und Machenschaften gehörten in die Öffentlichkeit! Ja, dafür haben Sie aber sicherlich keine Verwendung, wenn ich das richtig sehe trotz dies die Fundamente unseres Rechtstaates beschädigt!!!

Die uns bisher entstandenen Kosten beziffern sich auf über 6.000,– €! So kann man natürlich ein kritisches dem Business widerstrebendes Unternehmen in die Insolvenz treiben.  Was wohl auch Absicht war. Einerseits werden Vertriebswege uns durch die Saturn- und Media – Märkte über wiederum PhonoNet GmbH und andererseits der Zugang zu den Medien durch Sie für uns verbaut, sprich wir werden boykottiert. Weiter wird das Unternehmen in unfaire und getürkte Klagen verwickelt, um das Unternehmen in die Pleite zu führen. Sich erwehren zu müssen, kostet erst einmal richtig Geld!

Dies war nicht das erst Mal, dass man uns missbräuchlich fertigmachen wollte. Im Rechtsstreit mit der Band den Höhnern bzw. Jan-Peter Fröhlich wurden uns bereits vor Jahren hohe Kosten (ca. 7.000,– €) aufgebürdet trotz im Nachhinein im Strafverfahren gegen Jan-Peter Fröhlich das Unrecht durch seiner eidesstattlichen Falschaussage zutage trat, sind wir die Bestraften. Der Beschuldigte kam mit dem Opfer-Täter-Ausgleich davon. Wir hatten die Kosten am Hals trotz bewiesen werden konnte, dass Herr Fröhlich strafrechtlich diesen Schaden verursacht hatte. Wir erhielten die uns durch eidesstattliche Falschaussagen entzogenen Rechte an zwei Titeln zurück.

Es hängt ein weiteres Verfahren an, in dem die motionFX GmbH vertraglich zu einen IT-Objekt von wöchentlich 40 Stunden für 2 Monate gebunden wurde aber nur 2 1/2 Wochen tätig war. In Verzögerungen, fadenscheinigen Ausreden, Vertröstungen und Verleugnungen zur Leistungsausführung erhielten wir erst für die tatsächlich geleistet Arbeit unser Geld, nachdem wir das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hatten. Die uns entstandene Ausfallzeit verursachte weitere Verluste von ca. 11.000,– €.

Die motionFX GmbH Radar Music verlangt die Berücksichtigung ihrer Tonträger-Veröffentlichungen in Ihrem Medium! Wir nehmen nicht mehr hin, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Presse- und Meinungsfreiheit missbrauchen, in dem sie Mainstream Künstler, Freunde usw. bis zum Exzess bedienen und ihnen soweit millionen Umsätze, Popularitätszugewinne und Erfolge über die GEZ-Gebühren zuspielen. Es sind gerade die GEZ-Gebühren, die dafür gedacht waren, Sie frei von derartigen abhängigen Kriterien und Machenschaften zu machen und zu halten. Sie sollten eigentlich breit und vielfältig gerade auch Musiktitel von unbekannten Interpreten  präsentieren, die eben nicht in den Charts sind und von Unternehmen gefördert werden, die nicht über die notwendigen Geldmittel des Sendekaufs den Hörer erreichen können. Der Hörer und Seher soll letztendlich aus den von Ihnen vielfältig angebotenen Musikdarbietungen sich seine Meinung bilden. Dem Hörer aber nur die immer gleichen Stars zu präsentieren, kann nicht der Grundversorgung dienen und ebenso nicht Ihr Auftrag sein.  Es geht nicht, dass Sie meinen, Sie könnten den Musikgeschmack nach Ihren und den Dünken der Major bestimmen und lancieren. Es geht hier nicht um politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Wortbeiträge, Ansichten und Meinungen sondern um Kunst und um ein geldwertes markwirtschaftliches Produkt! Die GEZ-Gebühren sind auch nicht dazu gedacht, dass der Gebührenzahler einen Anspruch auf die Präsentation seines Künstlers hat! Die Ihnen gewährten Gebühren sind Ihnen im Ansinnen gemäß zur Grundversorgung und zur unparteiischen und marktgelösten Information zugestanden worden. Diesen Anspruch verlören Sie, wenn Sie genau wie RTL usw. nach den Popularitätskriterien Sendeinhalte ausrichten würden. Und das tun Sie ständig!

Frameless, Newcomer band 2004, hatte bei Warner, wie uns Media Control bzw. Nielsen Music bestätigte, über Wochen hohe Sendeeinsätze mit ihren Titeln und einmal einen Airplay-Höchsteinsatz von über 160 Einsätze in einer einzigen Woche gehabt. Die Band war in the Dom und hatte Berichte in der Bravo usw. Nachdem die Band bei uns unter Vertrag war, konnten wir nur höchsten einen Sendeeinsatz in der Woche verbuchen. Eine verheerende Diskrepanz zwischen Warner und Radar Music! Es kommt natürlich keine erfolgreich Band zu uns, wenn wir derart ausgegrenzt und benachteiligt werden. Die Differenz zwischen Warner Sendeeinsätze und Radar Music ist verheerend! Die Starken am Markt stärken und die Schwachen am Markt schwächen scheint Ihr Credo zu sein. Dies ist keine repräsentative Marktspiegelung und ebenso unzulänglich, weil Sie die Marktmachtstellung zur Musikpräsentation als Kriterium nähmen. Dies belegt sich auch darin, dass zu Fernsehsendungen nur Mitglieder des Bundesverbandes Musikindustrie berechtig sind. Die unparteiischen und unabhängigen Sendungen sind somit Werbesendungen des Bundesverbandes Musikindustrie! Also sie sind weder unabhängig noch neutral und im Zugriff Dritter. Sollten Sie dies ebenso nicht sofort aufheben und unterlassen, werde ich dies ebenso zur Strafanzeige bringen! Ist es nicht so, dass immer und überall auf allen Kanälen auch deswegen dieselben Künstler dargeboten werden, weil man gerne unter sich bleiben möchte, um sich nicht in die Karten schauen zulassen!

Wir verbitten uns jegliche Diskriminierungen und wirtschaftliche wie politische Verfolgungen! motionFX GmbH verlangt eine Gleichbehandlung und Gleichstellung in Ihren Medium! Wir erwarten eine adäquate Präsenz unserer im Vertrieb befindlichen Tonträgerveröffentlichungen!  Wir erwarten als nicht einem der beiden Verbände Zugehörigeren eine Gleichstellung in der Erstattung von Leistung zur Schallarchivbemusterung. Es wäre ja geradeso, als würden zu Lohnerhöhungen nur Gewerkschaftsmitglieder in den Genuss der Tariferhöhungen kommen! Wir sind ein „unabhängiger“ Musikvertrieb und verlangen von Ihrer Institution als angeblicher Garant für Meinungsfreiheit, Meinungsvielfallt usw. genau diese Rechte.

Es ergibt sich, dass wir eigentlich den u. a. Prozesse hätten gewinnen und unsere finanziellen Auslagen hätten erstattet kriegen müssen. In akrobatischen Rechtskonstruktionen machte uns aber das Gericht zu bisherigen Verfahren immer zum Zahlemann.

In dem Verfahren gegen Dr. Scheffler müssen wir soweit das Honorar tragen, wie wir dem Nachweis seines möglichen kriminellen Handelns nicht nachweisen können. Was bei jedem anderen Bürger zum Anfangsverdacht ausreicht, reicht hier natürlich nicht. Dr. Scheffler wurde von uns wiederholter erinnert wichtige Informationen an das zu entscheidende Gericht  weiterzugeben. Dies unterließ er aber.  Und in der Chronologie seiner möglichen Absichten, ließ er das streitige Video unstreitig erklären. Dies kann und darf kein Fehler sein! Hierdurch sind  Zeugen usw. nicht mehr zum Gerichtstermin bzw. Verfahren gehört worden, sprich es wurde uns ein ordentliches Verfahren verweigert. Dass dies dem in Beweisnot geratenen Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes gelegen kam, liegt auf der Hand.  Das Verfahren hätten wir auch nicht verloren, wie das Amtsgericht Köln mutmaßte! Wir hätten die zum vereinbarten damaligen Gerichtstermin  in einem Vergleich vorgerichtlichen Kosten heute nicht zahlen müssen, wenn wir richtig und ordnungsgemäß von Dr. Scheffler informiert worden wären. Leider wurden wir aber überhaupt nicht über die Unstreitigstellung informiert, so dass wir gegen diesen Vergleich Rechtsmittel einlegten. Wir hätte gerade nicht diesem Vergleich widersprochen, hätten wir Kenntnis der Unstreitigstellung gehabt. So müssen wir jetzt zu unseren Gerichts- und Anwaltskosten, bloß weil eine Aufrechnung der Berufungsverfahrenskosten mit den Honorar des Dr. Schefflers soweit nicht mehr möglich war, haben wir 700,– € an Dr. Schefller zuzahlen und mussten natürlich ebenso die vorgerichtlichen Kosten von ca. 550,– € übernehmen. Wir nehmen Schaden durch den Fehler von Dr. Scheffler. Auf einige Punkte  geht das Gericht (123 C 314/09) überhaupt nicht ein.

Wer ein streitiges Beweismittel unstreitig stellt, verliert das Verfahren und alle Rechtsmittelansprüche hieraus. Die hier nicht mögliche Aufrechnung führte dazu, dass wir ca. 700,– € vormals 1.567,11 nebst Zinsen usw. an Dr. Scheffler zu zahlen haben und die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben. Dies heißt, dass wir die hohen Kosten für unsere Anwältin selbst zutragen haben.

Der Sinn und Zweck, uns in den Ruin zu treiben, wird immer unter jegliche auch mögliche kriminelle Energien durch unsere Justiz so gewährleistet.  Diese gegen uns lancierten Verfahren sind uns im Rechtswege um ein Vielfaches teurer gekommen, als hätten wir das Honorar direkt bezahlt! Wie in einer Diktatur kann eine unliebsame Person oder ein Unternehmen in immer schädigende Verfahren verstrickt werden und so kann ein politisches Opfer durch  anwaltliche Pflichtverletzungen offiziell im Namen des Volkes ruiniert werden.

Unrechtsstaat Deutschland!

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten scheinen ebenso von Starkult, Klüngel usw. unterwandert und untergraben zu sein. Es grüßt der Deutschlandclan! Wir klagen in Zukunft natürlich dennoch! Wir fordern Rechtstaatlichkeit!

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Wehrhahn

PS:

Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“.

 Rothschild

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