GERMANY-EU-ESM-FINANCE-PUBLIC-DEBT-COURTStaatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91

10559 Berlin

06. Januar 2015

 

253 Js 3259/14

Gegen Ihren Bescheid vom 19.12.2014 ergeht  hiermit das Rechtsmittel der Beschwerde.

Gründe:

Die Beweislage, dass die beschuldigten Richter u. w. Rechtsbeugung begangen und sich wegen Deckung von Straftaten Ihrer Kollegen strafrechtsrelevant verhalten haben wie die mir widerrechtlich zugefügten Straftaten durch die Judikative, Exekutive und Legislative wie Dritter in Beleg vorliegen, ist ohne Zweifel, dass hier Straftaten verübt wurden.

Vielmehr ist es so, dass in einem Schurkenstaat nicht davon auszugehen ist, dass die Straftaten der Gewalten von der ebenfalls beschuldigten Gewalt (Judikative) aufgeklärt würden sondern ehr gedeckt werden.

Die zur Strafanzeige vorgetragenen massiven Straftaten wie, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Straftaten deckt anstatt aufzuklären, da gibt es den Siegertitel nicht, da wird Mandatsverrat von unseren von uns mandatierten Rechtsanwalt (Dr. Scheffler aus München) verübt, um die vorherigen Straftaten des Siegerentzuges  und der Videofälschung des Beschuldigten zu decken, da erinnert sich der Sieger, Danny Street, Rechtsanwalt Andreas Düker aus München bei seiner Vernehmung nicht daran, mit welchem Titel er gewonnen hat –nie hört jemals irgendwer diesen Siegertitel, es gibt ihn nämlich überhaupt nicht-, da erhält der Zeuge Härtl aus München, der gehört haben will, dass unser Künstler zur Vorortmoderation als Sieger entgegen der Behauptung des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes, der behauptet, wie das Video ausweist, dass Wolf Martis den 3. Platz erzielte, Armin Stöckel den 2. und der Sieger Danny Street gewesen sei, vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband höchst selbst die, wie er sich, wie die Staatsanwaltschaft später behaupten wird, verhört haben soll, passgenaue Urkunde, nämlich den 1. Preis Deutscher Schlager männlich in einem verschlossenen Couvert. Hierin wies die Urkunde aber nicht, wie zu erwarten war und Vorort moderiert war, den Künstler Wolf Martis aus sondern eben Danny Street.  Es ist bewiesen, dass es den Siegertitel überhaupt nicht gibt. In Folge kann das Video nicht unstreitig sein sondern wurde es in betrügerischer Weise wider der Vorortmoderation hergestellt. Also, der Sieg wurde entzogen zum Schaden des Klägers. Das Video wurde zur Deckung dieser Straftat als Beweis gefälscht. Als dies durch das Gutachten, das dem Video keine Beweiskraft zusprach, weil es keinen Hintergrund gab, der überhaupt Schlüsse über den Aufnahmeort hätte machen können und ebenso nicht mit dem Equipment zu anderen Videobilder der selben Veranstaltung übereinstimmte, nicht mehr als Beweis griff, wurde das streitige Video einfach von unserem von uns mandatierten Rechtsanwalt zum Verfahren für unstreitig erklärt. Also, das betrügerische Video gibt die Vorortmoderation wieder.

Die Beweislage ist eigentlich erdrückend. Dies hätte dazu führen müssen, dass die Staatsanwaltschaften gegen die Beschuldigten Gerichtsverfahren hätten eröffnen können und müssen, aber weil hier die Gewaltenteilung aufgehoben dazu führte, dass, wie Richter Fahsel in Folge beweislegt, die Richterschaft wie Staatsanwaltschaften aber sakrosankt seien, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen …, wurden die Straftaten  gedeckt und vertuscht. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Hiernach war Deutschland durch den Deutschen Bundestag wie unseren Bundespräsidenten, unseren Bundestagspräsident und unsere Bundeskanzlerin wegen Duldung und Deckung wie der verfassungswidrigen Einflussnahme auf Gerichtsverfahren strafrechtlich zu verfolgen wie die gesamten Volksvertreter. Diese hieraus sich begründenden Verfahren wurden wiederum von der Judikative abgeschmettert. Wie hier!

Richter Fahsel behauptet, ohne dass ihn dies untersagt worden wäre, dass sein Kollegen kriminell seinen. Er sagt weiter:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen….”

Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG und befreundet mit Gerhard Schröder, auch er ein “Nestbeschmutzer” de luxe, kommentiert Fahsels Leserbrief so:

„Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]

Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]“

Manfred Wehrhahn