Dieses Schreiben umfasst die Schikanen im Missbrauch von Bürokratismus und Formalismus durch Organe der Bundesrepublik Deutschland, die denen angeblichen russischen, chinesischen und nordkoreanischen Menschenrechtsverletzungen gleichkommen!

Im Weiteren wurden seitens der Beschuldigten umfassende Rechtsverletzungen vorgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland geht gegen mich und meinem Mitbewohner wegen der Klage gegen die GVL und über den Andryk-Verlag zu den uns zustehenden Verwertungsrechten, der dieser von den Urheber des Liedes „Heja BVB“ rechtswidrig vertragsgerecht von Reiner Hömig erhalten hat und gegen die AOK Köln, gegen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln, die mich über meinem Mitbewohner mich aufs schwerste durch Rechtsverletzungen in existenzieller Not getrieben haben. Herr Hömig hat im Weiteren gerichtsanhängige Falschaussagen verbreitet, die Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn einen großen finanziellen Schaden verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Köln scheint diese Straftaten decken zu wollen. Der Staatsanwalt hat mich unter Androhung, dass ich mich der falschen Anschuldigungen schuldig machen könnte, die Ermittlungen wieder aufgenommen, die ser ermittelnde Staatsanwalt als üble Nachrede verharmlost hatte.

Es liegt Betrug vor. Herr Hömig hat sich unsere Verwertungsrechte angeeignet und sie dann an den Andryk-Verlag weiter gerichtsanhängig übertragen

Frau Reker äußert über ihr Bürgerbüro, dass ich von dort keinen Rechts-anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätte und mein Mitmieter sich ans Jobcenter wenden müsse. Also, wenn ich meine wirtschaftliche und finanzielle Existenz auf zusätzliches Einkommen begründe und dieses Einkommen ausfällt oder erst viel später gezahlt wird, hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen, also darf´s du verrecken. Weiter solle ich beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen.

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Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100

50765 Köln

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Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

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Bundespräsidialamt
Frank-Walter Steinmeier
Spreeweg 1

10557 Berlin

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Deutscher Bundestag
Bundestags­präsidentin Bärbel Bas
Platz der Republik 1

11011 Berlin

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Haager Tribunal
Oude Waalsdorperweg 10

2597 AK Den Haag
Niederlande

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
All. des Droits de l’Homme

67000 Strasbourg
Frankreich

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BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Unter den Linden 63-65

10117 Berlin

Hiermit stelle ich Antrag auf Asyl!

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Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
Zimmerstraße 26 / 27

D – 10969 Berlin

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Amnesty International Deutschland e. V.
Sonnenallee 221 C

12059 Berlin

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Meine Lebensverhältnisse gegenwärtig!

Ich erhalte eine Rente von 990,– € ab 01.07.2024 bis zum 31.06.24 von 950,– €. Ich bin seit den 01. August 2013 im Rentenbezug. Meine Miete beträgt 607,59 € und hätte gegenwärtig ca. 200,– € aufstockende Grundsicherungsleistungen erhalten.

Ich lernte einen jungen Mann auf den Heumarkt zu Köln 2020 zur Corno-Pandemie, weil die Gaststätten usw. geschlossen waren, kennen, der in Kurzarbeit bei der Malzmühle am Heumarkt beschäftigt war.

Einige Tage später, nach dem wir uns das 1. mal getroffen hat, kam er zu mir in die Wohnung und erzählte mir, dass er aus der Wohngemeinschaft bzw. eine Art Notunterkunft rausgeschmissen worden sei. Er frug mich, ob er vorübergehend bei mir wohnen könne. Ich stimmte zu.

Er verlor nach dem Ende des einjährigen Arbeitsvertrages seinen Job wegen der immer noch anstehenden Pandemie. Er meldete sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld 1 und folgen Arbeitslosengeld 2 für etwa 2 Monate. Der vorherige Arbeitgeber stellte ihn wieder zu einem Einjahresvertrag ein.

Wir hatten einen Mietsanteil von 550,– € vereinbar, weil er das größere Zimmer erhielt und dies möbliert.

Nach etwa 2 Monaten nach Antritt seiner Arbeitsstelle kam er abends nachhause und brachte im Rucksack auch seine Arbeitsschuhe mit. Dies war unüblich! Ich frug ihn, was los sei. Er: Ich hatte das nicht mehr aus! Ich wurde bereits häufiger vergiftet. Seine weitere Artikulation war verwirrend. Ich konnte ihn nur bruchstückhaft verstehen.

Er betäubte sich mit Hadschi Haschischzigaretten bzw. Graszigaretten. Diese Zunahme erfolgte aber sehr diszipliniert. Er rauchte dieses Zeug meisten erst abends bzw. nach Feierabend. Seit einigen Wochen raucht er überhaupt nicht mehr, so dass seine psychische Erkrankung voll ausbrach.

Nach der Arbeitslosigkeit wünsche er sich einen Job als Koch. Den ich ihn auch vermittelt konnte: Starnberger Alm. Er arbeitete dort sehr erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit des Chefkochs. Nach etwa 7 Monaten kam es doch zu Unstimmigkeiten und er verlor diesen Job.

Es folgten weitere kurzzeitige Beschäftigungsverhältnis, die gerade 2 – 3 Monate gingen, was wegen seiner psychischen Störungen erfolgte, wie dies auch zum Beschäftigungsverhältnis zur Malzmühle begründet war. Sein Hausarzt, Dr. med. Ardalan Moghaddam Köln Heumarkt, schrieb ihn wegen psychischer Belastungen mehrfach krank.

Zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei Früh am Dom legte man ihn ein Aufhebungsvertrag vor. Herr Baronak hat seinerseits keinen Aufhebungsvertrag angestrebt, sondern wurde unter seiner psychischen schizophrenen Psychose ihn untergejubelt. Diese Erkrankung wurde festgestellt von Olaf Reddemann Facharzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie, Psychotherapie dort Dr. Lena Andresen, Alter Markt 36-42, 50667 Köln-Altstadt.

Ihm wurde das letzte Arbeitsverhältnis wegen häufigen Kranksens vom Gaffel am Don zum 26.06.24 gekündigt. Er ging sofort am Folgetag oder gar am letzten Arbeitstag, den 26.06.24, zu seinem Hausarzt Dr. Moghadamm unter meiner Begleitung. Die Praxis war geschlossen und ein Zettel, den ich fotografiert hatte, handschriftlich war an der Tür angebracht. Hierauf stand:

Wie zu erkennen ist, gab es nicht die Angabe eines Vertretungsarztes und was vorübergehend meint, ließ die Vermutung zu, dass er tags drauf wieder erreichbar sei..

Wir gingen davon aus, dass Dr. Moghadamm fluchtartig die Praxis verlassen hatte und alsbald wieder diese öffnen würde. So gingen wir unter Vorbehalt der Erinnerung tags drauf wieder erfolglos zur Praxis und weitere Tage, weil wir davon ausgehen mussten, dass er wohl erkrank sein mag. Die Folgewoche auch wieder. Ich rief dann bei der Ärztekammer an, die uns sagte, dass Dr. Moghadamm wohl nie wieder die Praxis öffnen werde.

Weir suchten dann in Kenntnis einen neuen Arzt, die Praxis Olaf Reddemann auf.

Die Erkrankung als solche ist so schwerwiegend, dass sie bereits Jahre zuvor bestand und grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit innehat.

Die AOK lehnt die Zahlung von Krankengeld ab mit der Begründung, dass hier eine Lücke entstanden sein. Er mithin nicht direkt nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses sich hat krankschreiben lassen. Der psychisch schwer erkrankte Patient ist nicht voll geschäftsfähig und kann den ganzen Rummel von Bürokratie und Formalismus nicht entsprechen. Er flüchte und versteckt sich, er ist hilflos und ohnmächtig diesen Machenschaften ausgeliefert. Hätte ich mich seiner nicht angenommen, wäre er in der Gosse verreckt. Oder die Stadt Köln hätte ihn ein teures dreckiges Obdach und mir die aufstockende Grundsicherung gewähren müssen.

Sein Krankheitsverhalten ist katastrophal. Er ist uneinsichtig, rechthaberisch. Er lebt in einer anderen Welt und ist nicht vollzurechnungsfähig. Er möchte nicht, dass ich über seine Erkrankung rede, er ist nämlich nicht psychische gestört und dies würde sein Image zerstören, …! Er kann auch mit Geld und anderen physischen Mitteln nicht sparsam und verantwortungsvoll umgehen. Man würde umgangssprachlich sagen, der Spinnt!

Von einer Person mit einer derartigen Erkrankung muss man andere Kriterien zur Antragsstellung usw. ansetzen, da er nicht in Betrugsabsichten Leistungen fordert, zumal es gegen seine Ehre ist und er gerne Arbeiten möchte, weil er sich beweisen will, dass er nicht doof sei und Arbeiten kann, wie man ihn ins Hirn gehämmert hat, aber überhaupt nicht arbeitsfähig ist. Werte AOK, er ist arbeitsunfähig und muss einer hochqualifizierten Therapie oder ähnliches unterzogen werden. Die von ihn aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse sind für ihn eine Qual und auch nur kurzfristiger Natur. Er ist rein wegen seiner durch u. a. zum Beschäftigungsverhältnis, werte Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bei der Malzmühle zu Köln und werte Agentur für Arbeit, berufsunfähig. Für diese Diagnose muss man kein Arzt sein. Er wohnt mittlerweile seit 4 Jahren bei mir. Ich konnte ihn hinreichend studieren und analysieren.

Von ihm kann man keine formellen und bürokratischen logischen und vernünftigen Handlungen bzw. Entscheidungen erwarten bzw. verlangen, und genau dieses Verhalten, das betreut und seitens eines Dritten übernommen oder/und begleitet hätte werden müssen, wird gegen mich bzw. gegen ihn angewendet, weil ich die Verantwortung und die Sicherung auf ein würdiges Leben übernommen habe, allerdings ohne hierzu berufen worden zu sein und ohne die rechtlichen Grundlagen dafür. Das letzte Wort hat er immer noch.

Nach dem die Agentur für Arbeit wegen des Aufhebungsvertrages mit Früh am Dom ihn eine Sperre auferlegte, mussten wir für ihn widerwillig zum Jobcenter Köln, Neusser Str. 450, um Bürgergeld zu beantragen.

Er wurde abgewimmelt. Vorrangig sei die Agentur für Arbeit, die ihm bescheinigen müsse, dass er keinen Anspruch auf die Leistungen habe oder ob und wann er mit einer Zahlung rechen kann. Er war aber gegenwärtig bereits in akuter finanzieller Not. Und er müsse erst einmal einen Antrag ausfüllen. Wieder zum Jobcenter den Antrag abgegeben. Ein persönliches Gespräch geführt. Die gleichen Argumente. Erst die Agentur für Arbeit, die die geforderte Bescheinigung nicht ausstellen kann, da die Rechtslage noch geklärt werden müsse. Diese Bescheinigung läge noch nicht vor.

Wieder hin, nun gibt es plötzlich den Antrag nicht mehr. Gott sei Dank hatten wir den gesamten Ordner mit und konnten den Antrag erneut mit dem ehemaligen Datum vor Ort einscannen. Wieder vertröstet. Es waren Wochen verstrichen. Endlich einen Termin. Der Sachbearbeiter stellte meinem Mitbewohner einige Fragen. Ja, meinte dieser für Mai, da er eine Beschäftigung aufgenommen habe, aber erst am Folgemonat zum 15 sein erster Lohn erhalte, bekäme er keine Leistungen, die er dann auch nicht zurückzahlen bräuchte.

Er erhielt einen Barscheck über 300,– € und weitere 400, — € würden überwiesen. Die 400,– € und trafen auf sein Konto, ein, aber nicht verfügbar war, wie die Gründe vielfältiger Art sein mochten, was aber nicht sofort ersichtlich war, von welchen Gläubiger oder aus anderen Gründen technischer Art das Konto gesperrt wurde. Die zu dieser Sperre notwendigen Informationen erhielt er erst im Nachhinein und musste zur Freigabe an den Gläubiger 150,– € abdrücken, trotz es sich offensichtlich um unpfändbare Leistungen handelte.

Später als der Bewilligungsbescheid von Jobcenter eintraf, konnte wir vernehmen, dass dieser in Betrug ergangen war. Es wurden Einnahmen aus Gewerbe von 2 Monaten jeweils von 500,– € ausgewiesen. Er hatte aber einen Anspruch von monatlich 563,– € an Grundsicherungen und Miete von 550,– € = 1.113, — € für 3 Monate 3.339, — € abzüglich der gewährten Leistungen von 700,– € macht dies eine Unterschlagung 2.639, — €, um die er betrogen wurde, um letztendlich mich zu schädigen, da er sein Mietanteil an mir nicht hat zahlen können.

Ich erhalte auch wegen meiner langzeitigen Selbstständigkeit im Musikbusiness nur eine Rente von monatlich 950,– €. Ich konnte auch wegen der materiellen Unterstützung meines geschundenen Mitmieters die Gesamtmiete von monatlich 607,29 € nicht zahlen und musste mir gar gegenwärtig 900,– € bei meinem Bruder leihen, um nicht ganz unterzugehen.

All dies verletzt ihn bzw. uns massiv. Er ist ein sehr schwieriger Fall, er duldet keinen Widerspruch, ist rechthaberisch, desorientiert und unfähig sein Leben zu regeln und zu geschalten. Er wirft die Verantwortung für sein Leid anderen zu und weist seine psychische Erkrankung ab. Er ist gesund, die anderen sind krank, was nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Er lässt sich nicht einmal helfen. Ich bin blöd und doof für ihn.

So wird mein Engagement von den Behörden Deutschlands gewürdigt. Ich habe die BRD vor Kosten bewahrt, nämlich mir aufstockende Leistungen gewähren zu müssen, meinem Mitbewohner vor Obdachlosigkeit bewahrt, weil die Notunterkünfte viel teurer sind. Meinen Mitmieter vor seiner physischen und psychischen, wie diese psychischen Schäden nicht einmal zutage getreten wären, Zerstörung bewahrt. Selbst die zu den sozialgerichtsanhängigen Verfahren, zu denen er selbst nie fähig gewesen wäre, ja, angeblich sein Image zerstören, wird meine Bevollmächtigung nicht akzeptiert, so dass es dazu kam, dass ich zu einem Rechtsmittel gegen die nicht-gewährten Sozialleistungen einen Schriftsatz nicht unterschrieben hatte, weil dies mein Mitbewohner unterschreiben sollte, dieser dies wohl vergessen hatte, und so als unzulänglich abgewiesen wurde. So kriegt man seiner Straftaten vom Tisch. Es bestand zur Fristwahrung genug Zeit seitens der Beklagten hierauf hinzuweisen, so dass die Frist gewahr worden wäre, hätte man die Unterschrift nachgefordert.

Da ich von meinem Mitbewohner keinen Mietanteil erhielt und ich ihn noch finanziell unterstützen musste, wendete, da ich ja Ansprüche an meinen Mitmieter habe, die nicht erfüllt wurden, ich meinerseits Rechtsansprüche auf Grundsicherungsleistungen deswegen erlange, wandte ich mich an das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren bei der Stadt Köln, die übrigens auch mein Vermieter ist. Der Abweisungstenor: wenden sie sich an ihren Mitmieter und an dessen Jobcenter.

Keine Stelle war zuständig und sie schoben sich wechselseitig die Zuständigen im Verwirrspielchen zu. Endergebnis hungern unter einer massiver materieller Not, drohender Wohnungsverlust und eine Verelendung, ohne Chancen und Perspektiven, entwürdigt und gesundheitlich versehrt!

Aktuelles: War gerade im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Stadt Köln. Anfänglich hatte ich versucht meinen Sachbearbeiter zu erreichen, was erfolglos blieb und wohl eher erfolglos bleiben sollte.. Ich ging persönlich hin. Die Dame Frau Forger oder Karlach meine, dass sie mit meinem Sachbearbeiter gesprochen hätte und die Sache sozialgerichtlich anhängig und für sie hier erledigt sei. Es handelt sich aber um eine akute neue Sachlage und um eine akute Notlage. Dies aber interessierte nicht.

Im Warteraum kam ich mit anderen Person über die Rente ins Gespräch und äußerte, dass die doch alle kriminell seien, was ein Mitarbeiter hörte und dies sofort den Gruppenleiter Herrn Müller mitteilte. Herr Müller meinte, dass er sich diese Äußerung, alle seien Kriminell zurechne. War dies ein Geständnis? Ich war wegen meiner völligen Mittelosigkeit hingegangen, damit mir Gefahren auf Leib und Leben erspart bleiben. Dieser Gruppenleiter sprach mir ein 24-zig stündiges Hauserbot aus und rief Ordnungshüter, die mich zur Türe begleiteten ohne mir die per Grund- und Menschenrechte zustehenden Hilfe zu gewähren. Ich hätte ihn und andere Personen mit die – sind alle Kriminell – nicht angesprochen zumal sich durch das Gespräch mit den anderen Personen diese Aussage sich auf die Rente bezog.

Das Amt war von vorneherein darauf aus, mich abzuwimmeln. Die sinnlosen und nutzlosen vorherigen Telefonate. Die Art, wie ich behandelt wurde. Da kam ihnen meine Äußerung gerade recht. Hier legt Freiheitsberaubung vor und die Verletzung von Grund- und Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung, Würde und Unversehrtheit. Im Knast legt es sich besser, wie von der Rente. Rente ist mehr eine Strafe als eine würdige Versicherungsleistung.

Ich habe mich auf den Rückweg beim Bürgerbüro beschwert und gebeten, dass die Oberbürgermeisterin Frau Reker über den Vorfall informiert werde. Ich erhalte einen Rückruf.

Ich werde von den Mühlen der Justiz zermahlen!

GVL und Andryk-Verlag

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Staatsanwaltschaften Berlin und Köln

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Bundesregierung und andere Staatsorgane