Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 KÖLN
9. December 2012
134 C 277/12 PKH
Im Rechtsstreit
Wehrhahn ./. Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.
Kulturelles Jugendbildungswerk e. V.
Ole Seelenmeyer u. w.
wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld
nehme ich bezug auf den Schriftsatz des Beklagten.
Herr Seelenmeyer bezieht sich hier auf einen Rechtsstreit zwischen der motionFX GmbH und dem Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. in dem ich nur indirekt beteiligt war. Er will meine sachlichen und kritischen Darstellungen der Dinge hier als eine ihn und den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. schädigende Handlung, die mit Beleidigungen seinerseits aufzurechnen sind, gleichstellen bzw. als viel gravierendere Vergehen verstanden wissen. Nur, meine Äußerungen sind zwar systemkritisch aber durch unsere Verfassung auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit gesichert. Die Beleidigungen sind es aber nicht! Dies sind strafbare Handlungen, die Herr Seelenmeyer nicht mit Freiheitsrechten verwirbeln darf.
Es kann überhaupt nicht erkannt werden, was dieses Verfahren mit dem anderen gegen die motionFX GmbH zutun haben soll! Ich gehe dennoch hierauf ein. Ich bin nicht die motionFX GmbH! Gegen mich richtete sich dieses Verfahren eben nicht!
Was Herr Seelenmeyer hierzu behauptet lässt wesentliche Aspekte aus. Herr Härtl ist Produzent des Künstlers Wolf Martis, der hier zum Deutschen Rock & Pop Preis 2008 nominiert war. Zu Preisverleihung und Platzierung reiste Herr Härtl aus München nach Friedrichshafen, um dieser Preisverleihung beizuwohnen. Herr Härtl will gehört haben, dass Wolf Martis als Sieger genannt wurde. Die Sieger in den Nebenkategorien wurden nur genannt! Nur die Hauptacts trugen ihren Siegertitel vor. Herr Härtl ging zum Messestand, um sich die Urkunde von Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. aushändigen zu lassen. Auf die Nennung des Künstlernamen erhielt er, wie er gehört haben will, die passgenaue Urkunde in der Kategorie deutscher Schlager männlich in einem Couvert. Herr Härtl öffnete abseits des Standes das Couvert. Er musste zur Kenntnis nehmen, dass die von Wolfgang Petry unterschriebene Urkunde allerdings nicht auf Wolf Martis lautet sondern auf einen Künstler namens Danny Street einen Rechtsanwalt aus München. Selbst die eigenen Mitarbeiter des Verbandes waren irritiert.
Ist hier nicht vielmehr anzunehmen, dass gegen die Entscheidung der Jury und bezüglich der Andeutung von Herrn Seelenmeyer gegenüber eines Herrn Möhring in einem Telefonat, dass noch ein ganz anderer gewinnen könne, hier eine Änderung in der Rangfolge vorgenommen wurde, die aber nicht mehr voll durchdrang, so dass die Moderatorin wie die Mitarbeiter des Verbandes an ihrem Messestand davon ausgingen, dass Wolf Martis als Sieger gekürt war.
Daraufhin veröffentlichten wir den Artikel auf www.radar-music.de und hier auf dieser Webseite. Wir boten allerdings dem Deutschen Rock & Pop Musikerverband an, dass wir den Artikel rausnähmen, wenn uns eine Videosequenz vorgelegt würde, die den Beweis erbringt, dass Herr Härtl sich verhört habe. Dieses Angebot nahm Herr Seelenmeyer aber wohlweislich nicht an!
Es kam zum Prozess! Wir mandatierten einen Rechtsanwalt aus München: Dr. Scheffler! Einige Wochen vor dem Prozesstermin rief mich eine Person an und sagte mir, dass ich doch auf die Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes schauen möge. Was fand ich dort? Ein Video, das moderierte: 3. Platz Wolf Martis, 2. Armin Stöckel und 1. Danny Street.
Ich rief sofort Herrn Härtl an und spielte ihn die Moderation vor. Er blieb dabei, was er gehört habe, habe er gehört. Er habe sich gerade auf die Moderation konzentriert. Dies war auch glaubhaft, weil ansonsten nicht zu erklären gewesen wäre, warum er die richtig falsche Urkunde erhalten hatte und das Telefonat mit Herrn Möhring bestätigt sich ebenso. Die vorgenannte Schilderung erfasst alle Fakten des gesamten Sachverhaltes und ist in sich logisch und widerspricht nicht der Chronologie der Ereignisse und ist verständlich und nachvollziehbar!
Ich übermittelte hieraufhin das Video einen staatlich zugelassenen Gutachter für Akustik. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass er dieses Video wegen gravierender Qualitätsmängel auch zu der besseren Qualität der anderen Aufnahmen zu derselben Veranstaltung auf der Webseite des Verbandes nicht begutachten könne. Es gäbe überhaupt keinen Hintergrund. Er könne nicht sagen, wo die Bilder aufgenommen wurden. Sie können sonstwo aufgenommen worden sein. Dies wurde uns auch schriftlich bescheinigt. Das Video hatte somit überhaupt keine Beweiskraft. Dies teilten wir sofort unseren Rechtsbeistand Dr. Scheffler mit. Wir wiesen ihn an, dies dem Gericht mitzuteilen, weil die Gegenseite mit dem Video punkten wollte bzw. einen Gegenbeweis zu den Aussagen von Herrn Härtl liefern sollte. Trotz mehrfacher Erinnerungen gab Dr. Scheffler diese Information nicht ans Gericht weiter.
Was macht Dr. Scheffler stattdessen, er lässt zum Termin durch seinen Unterbevollmächtigten dieses Video einfach unstreitig erklären! Also, er ließ erklären, dass die Videobilder die Vorortmoderation wiedergeben. Und somit wurden alle verfahrensrelevanten rechtstaatlichen Möglichkeiten wie der Beweiserhebungen, der Zeugenvernehmungen usw. verweigert. Wir verloren hieraufhin die Prozesse. Denn, wenn die Videobilder wiedergeben, was tatsächlich moderiert wurde, hat sich Herr Härtl verhört und unsere Klage war eigentlich blödsinnig! Wir begründeten ja gerade unsere Klage darauf, dass das Video streitig sei und überhaupt keine Beweiskraft hat. Und genau deswegen, weil ich hier politische und juristische widerrechtliche Verfahren und Machenschaften unterstellte, bin ich irre!
Das Amts- und Landgericht Köln stellte zu der Honorarforderung von Dr. Scheffler fest, dass er das Mandat zur Unzeit niedergelegt und verletzt hat! Die motionFX GmbH hat einen Vollstreckungstitel gegen Dr. Scheffler deswegen von über 6.500,– €.
Der Sieger in dieser Kategorie: Danny Street, ein Anwalt aus München, erklärt zu seiner polizeilichen Vernehmung, dass er seinen Siegertitel, der nie jemals von irgendeiner Person gehört wurde, nicht kenne bzw. sich nicht erinnere, mit welchem Titel er gewonnen habe. Die Medien, öffentlich-rechtlichen Anstalten, haben trotz intensiver Recherchen nach diesem Sieger und seinem Siegertitel nichts über den Künstler gefunden! Es gibt ihn nicht wirklich.
Die Macht des Musikbusiness scheint immens! Die Staatsanwaltschaften, die hier involviert waren, haben die Ermittlungen nicht qualifiziert geführt, um die Straftaten zu decken. Dies bescheinigte mir und Herrn Siegfried Lackner aus München selbst eine Kriminalbeamtin, Frau Heinze aus München, die meinte, wenn sie zu genau ermitteln würde, würde ihr das Verfahren entzogen!
Es ist schon eine Frechheit, dass uns rechtsstaatliche Verfahren so verweigert und die hier tragenden Straftaten nicht ermittelt uns aber immense Kosten aufgeladen wurden und wir hier auch noch als Schädigende denunziert werden können, weil wir die Wahrheit äußern sei dem Deutschen Rock & Pop Musikerverband ein Schaden entstanden! Herr Seelenmeyer, den Schaden haben sie sich selbst zuzurechnen!
Hierzu möchte ich folgenden Beweis anhängen:
Der Leserbrief in der “Süddeutschen Zeitung” war kurz, aber deftig. Erst stellte sich der Verfasser vor, als langjähriger Richter (1973 bis 2004) am Landgericht Stuttgart. Dann legte er jede richterliche Zurückhaltung ab und ging mit seiner Zunft ins Gericht.
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.
Ich will zur Sache zurückkommen. Die unter Blatt 29 und 30 dargebotenen Texte sind die, die nach der einstweiligen Verfügung von Herrn Seelenmeyer korrigierten wurden. Hier steht nicht mehr, wie über Monate im Internet und wie in dem Musiker Magazin, dass ich irre sei, dass ich zu Wolf Martis ein intimes Verhältnis hätte, dass, wer den Artikel gelesen habe, zu der Kenntnis gelangen müsste, dass ich in psychiatrischer Therapie gehörte, weil ich für die Öffentlichkeit und mir selbst zur Gefahr würde. Ja, wie in China und Russland …!
Es wird jedem halbwegs normaldenkenden Bürger erkennbar, dass hier Einiges nicht mit rechten Dingen abgelaufen ist. Hier soll ein Systemkritiker massiv geschädigt und vernichtet werden.
Ungeachtet dessen, dass diese Streitsache nicht mit der hier genannten Streitsache gegen die motionFX GmbH in Bezug stehen kann, weil diese eigenständig und losgelöst davon zu betrachten ist, hier klagt Manfred Wehrhahn gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. und nicht die motionFX GmbH, darf nicht meine massive Kritik an dieses Rechtssystem durch Strafhandlungen von Herrn Seelenmeyer abgegolten oder/und aufgerechnet werden so als seien die Beleidigungen wegen meiner Kritik zu rechtfertigen! Es gibt ebenso kein Gerichtsurteil, dass mir Rufmord o. ä. anlasten würde. Ferner ist hier zu werten, dass ich meine Freiheitsrechte wahrnehme und Herr Seelenmeyer mit massiven Strafhandlungen, wenn man so will, antwortet.
Herr Seelenmeyer kann keinen einzigen staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Schriftsatz vorlegen, der deutungsfrei bestätigt, dass die Preisverleihung einwandfrei durchgeführt wurde! Herr Seelenmeyer hätte natürlich damals alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um meine unwahren Behauptungen zu widerlegen, die hier im Zusammenhang stehen und die Beleidigungen seitens Herrn Seelenmeyer rechtfertigen sollen. Es können nicht auf „meine kritischen Behauptungen an dieses Rechtssystem“ Beleidigungen seinerseits gerechtfertigt sein. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, auch dann, wenn ich ihn beleidigt hätte. Was er aber strafrechtlich verfolgt hätte.
Was noch auffällt ist, dass hier ein Heer von Beweismitteln zu Verfügung standen für die Justiz wie Jury-, Bewerbungsunterlagen, Zeugen … aber nie wurden diese vorgelegt, beschlagnahmt oder/und ermittelt. Herr Seelenmeyer zitiert diese Beweismittel gerne aber unser Rechtsanwalt hätte das streitige Video nicht Unstreitigstellung lassen müssen, wenn eben jede Menge dieser Beweismittel von Herrn Seelenmeyer hätten vorgelegt werden können, die die Aussage, dass Wolf Martis den 1. Platz erzielte, widerlegt hätten.
Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. musste sich mit einem streitigen Video verteidigen trotz 3 bis 5 Kameras Vorort die Veranstaltung aufgenommen hatten und konnte sich nur durch die Unstreitigstellung des Videos durch „UNS“, weil wir uns die Handlungen unseres Rechtsvertreters zurechnen lassen müssen (Anwaltspflicht), aus der Affäre ziehen. Die Ungereimtheiten wie das Verhalten der Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes, die die richtig falsche Urkunde ausgehändigt hatten, der Künstler Danny Street usw., der seinen Siegertitel selbst nicht einmal kennt wie ihn selbst auch ansonsten keiner kennt, das Telefonat zwischen Herrn Seelenmeyer und Herr Möhring usw. wird nie aufgegriffen und ermittel! Soweit konnte sich Herr Härtl überhaupt nicht verhört haben! Ja, nur durch die Verletzungen des Mandates durch Dr. Scheffler hat der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. die Prozesse gewonnen. Darauf würde ich aber nicht derart arrogant argumentieren!
Richtig ist, dass ich wegen dieser auch durch Richter Fahsel bewiesenen Straftaten der Justiz wenig Möglichkeiten sehe, hier in Deutschland mein Recht zu finden. Soweit habe ich Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herr Bundespräsident Guck, die für unsere Verfassung stehen, in vorheriger Kenntnisgabe des Sachverhaltes angezeigt. Ja, ein Irrsinn! Wo doch jeden halbwegs vernünftigen Menschen klar sein müsste, dass dies nichts bringt. Würde es was bringen, bräuchte ich diesen Weg erst gar nicht bestreiten!
Der Brief an den Pabst und den Botschaften ist in Arbeit eben noch nicht versandt.
Darüberhinaus haben wir die Meinungsfreiheit, die meine Ausführungen schützt. Es ist überhaupt nicht wahr, dass die Gerichte irgendwas bewiesen hätten. Es gab ja gerade forciert kein Verfahren, das irgendwelche Fragen zu einer Entscheidung aufgegriffen hätten. Wegen der Unstreitigstellung in Mandatsverletzung durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler haben wir diese Prozesse vor dem Hanseatischen Landgericht und Oberlandesgericht verloren. Nicht, weil an unseren Behauptungen usw. nichts dran sei sondern gerade im Gegenteil, weil es keine andere Lösung mehr für den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes gab, da das Video zur Gefahr geworden war, haben „wir“ hier den Deutschen Rock & Pop Musikerverband vor einer Prozessniederlage, soweit ein Prozess womöglich alles hätte zutage fördern können, gerettet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben ungeachtet ihrer stümperhaften Ermittlungen somit die Einstellung begründet, dass es für eine Klageerhebung keinen hinreichenden Tatverdacht gäbe. Dies ist nicht das, was Herr Seelenmeyer hier zum Besten gibt. Er behauptet, dass diese Organe festgestellt bzw. bewiesen hätten, dass alles so gewesen wäre, wie er dies geschildert habe.
Ich bin ein Kämpfer für Gerechtigkeit, und für nichts anderes! Und wenn das, was Richter Fahsel bescheinigt, wieder in Deutschland möglich ist, wenn diese Kritik an unserem Rechtssystem oder/und am Musikbusiness zur widerrechtlichen Verfolgungen führt und die Kritiker denunziert werden wovor sie eigentlich zu schützen wären noch Hilfe erhalten sondern gar von dieser Seite ebenso im Versagen rechtstaatlicher Verfahren verfolgt und finanziell geschädigt werden, dann besteht meine Kritik zurecht.
Meine Kritik an unser Rechtssystem noch an die hier von Herrn Seelenmeyer zitierten Verfahren rechtfertigen jedenfalls keine derartigen Beleidigungen gegen meine Person! Man möge sich bitte sachlich und qualifiziert mit meiner Kritik auseinandersetzen. Ich bin nämlich nicht irre, was die Sache natürlich sehr vereinfachen würde, ja, deswegen … sondern durchschnittlich gebildet und intelligent!
Das Schreiben von Herrn Seelenmeyer würdigt meine Kritik ab und versucht die Justizfehler und die kriminellen Handlungen gewisser Personen wie das an uns verübtes Unrecht als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Hier sollen das an uns verübte Unrecht und die mangelhaften Ermittlungen der Staatsanwaltschaften wie die Mandatsverletzungen durch Dr. Scheffler so dargestellt werden, als seien sie geschäftsschädigend für den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. So als wäre ich der Übeltäter! Wenn es so wäre, möge Herr Seelenmeyer gegen mich klagen aber ohne ein solches Urteil haben diese Vorbringen hier zu diesem Verfahren nichts verloren! Es gilt hier die Unschuldsvermutung!
Ich beantrage, dass dieser Schriftsatz dem Verfahren entzogen wird. Es ist mit keiner Silbe festgestellt, dass meine Kritik unbegründet wäre. Die Strafverfahren wurden nur mangels eines hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Wie jeder weiß, können derartige Verfahren jederzeit bei Vorlage neuer Fakten usw. wieder aufgenommen werden. Herr Seelenmeyer hat kein Beschluss, kein Beweismittel oder ähnliches, das meine Behauptungen widerlegen könnte. Zwar kann ich mir keinen Reim darauf machen, wenn es so gewesen sein sollte, dass Herr Härtl sich tatsächlich verhört hat, wie er aber die Urkunde erhält, die eigentlich die wahre Moderation stützt somit eigentlich daraufhin deutet, dass er sich wirklich nicht verhört haben kann, und genau darum geht es, mir Gegenteiliges bewiesen würde, wie mir dies logisch und schlüssig die Ungereimtheiten erklären und auflösen könnte, so dass ich tatsächlich mit meinem Mutmaßungen daneben lag, wäre ich glücklich und würde natürlich jegliche Kritik unterlassen. Es kann aber überhaupt keine schlüssige Erklärung geben, Ja, genau darum, dass hier Recht gebrochen wurde und die Ungereimtheiten nicht geklärt wurden, begründet meine Kritik. Meine Kritik will die Wahrheit und nichts als dies! Ich bin nicht boshaft oder uneinsichtig auch nicht irre sondern verlangend nach einem Verfahren, das die Ungereimtheiten und Widersprüche aufgreift und den Sachverhalt nachvollziehbar, logisch und verständlich erklärt wie beweist und belegt!
Nichts von dem, was ich behaupte wurde jemals von irgendjemand widerlegt. Die Wahrheit muss die Wahrheit bleiben und muss frei geäußert werden dürfen. Deswegen kann es hier überhaupt keine Gegenaufrechnung o. ä. gegenüber meiner Äußerungen und den Beleidigungen durch Herrn Seelenmeyer geben. Die meinerseits gemachten kritischen Äußerungen haben sich die Justiz und Herr Seelenmeyer selbst zuzurechnen. Meine negativen Ansichten zum Rechtstaat Deutschland mögen diesen nicht passen, aber sie sind dafür verantwortlich, weil mir diese Einsicht gerade von ihnen implantiert wurde.
Manfred Wehrhahn