Wie wir berichteten, erhielt Herr Seelenmeyer eine einstweilige Anordnung am 08.10.2012 zugestellt, die ihm untersagte Manfred Wehrhahn als Irren zu bezeichnen.  Am 19/20.10.2012 erschien die Zeitschrift Musiker Magazin in den Bahnhofkiosken. Auf Seite 6 findet sich ein Artikel, der mich als irre bezeichnet und äußert, dass jeden Leser des Artikels klar wäre, dass ich dringend in psychische Therapie gehörte, da ich für die Öffentlichkeit und für mich selbst eine Gefahr wäre.

Hieraufhin beantragte ich die Bestrafung des Herrn Selenmeyer, weil er sich nicht an die Auflagen der einstweiligen Verfügung gehalten hatte.

Nun geht es Herrn Seelenmeyer an den Kragen! Zu der vorgenannten drohenden Bestrafung läuft darüber hinaus ein Strafverfahren gegen ihn wie ein Verfahren wegen seiner Beleidigungen auf  einer Gegendarstellung und auf Schmerzensgeld oder/und Schadenersatz.

Herr Seelenmeyer begründet die Auslieferung der Zeitschrift Musiker Magazin damit, dass die Zeitschrift am 08.10.2012 gedruckt worden sei und er soweit keine Möglichkeit mehr sah die Herstellung und folgend den Versand zu verhindern. Herr Seelenmeyer hätte wegen der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung direkt mit der Druckerei sprechen müssen, um die Herstellung und den Versand zu unterbinden. Er habe an diesen Tag zu erst mit den Vorstand und dann mit Rechtsanwälten in der Sache gesprochen, was einige Stunden gedauert habe.  Um 16:30 Uhr will er sodann seinen Ansprechpartner in der Druckerei  angerufen haben und erhielt dort die Information, dass der gewünschte Ansprechpartner bereits nicht mehr im Hause sei. Es ist ebenso davon auszugehen, dass diese Person auch wegen der Dringlichkeit privat über Handy oder/und Festnetz noch errechbar war. Herr Seelenmeyer hatte hier einen Kontakt zur Druckerei ohne diesen Kontakt dazu zu nutzen, dass er Hinweis gab, dass die Zeitschrift unter keinen Umständen mehr ausgeliefert werden darf. Dies hätte sich die Sekretärin oder der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin der Druckerei notieren und der entsprechenden Person auf seinen Schreibtisch legen oder/und eben auch persönlich per Telefon oder eben Tags drauf vor Versand usw. ausrichten können. Wie Herr Seelenmeyer vor Auslieferung der Zeitschriften zusätzlich unbedingt einen Rückruf hätte fordern können.

Am 09.10.2012 sei morgens vor seinem Anruf in der Druckerei bereits die Zeitschrift von einem Spediteur abgeholt worden.  Jedenfalls war  es Herrn Seelenmeyer nicht möglich, wie er behauptet,  in den folgenden Tagen einen Ansprechpartner der Spedition und des Verteilers, der Verteiler zu erreichen, die die Auslieferung an den Bahnhofkiosken und den Abonnenten noch hätte unterbinden können. Es bestand auch noch die Möglichkeit die Bahnhofkioske selbst anzurufen und den Verkauf zu untersagen! Die Zeitschriften für die Abonnenten mussten ebenso versandfertig gemacht werden. Dies benötige ebenso Tage. Wer hat diese Versendung eigentlich abgewickelt? Vielleicht Sie selbst bzw. innerhalb ihres Hauses!

Werter Herr Seelenmeyer, die Druckerei druckt die Zeitschriften und übergibt sie palettenweise einen Spediteur, der diese Lieferung wiederum zu einem Vertriebspartner schafft. Dieser liefert sodann diese Zeitschriften an die einzelnen Adressanten aus.

Selbst wenn die Zeitschriften am 09.10.2012 bereits auf den Wagen eines Spediteurs gewesen sein sollten bevor sie anriefen bei der Druckerei, so ist es kein großer Aufwand den Fahrer und/oder den Spediteur, den Empfänger und weitere Personen innerhalb dieser Unternehmen per Telefon oder/und per Fax, E-Mail … darüber zu informieren, dass die Zeitschrift nicht an die Bahnhofskioske und Abonnenten ausgeliefert werden darf. Sie haben sich die Zeitverzögerungen durch ihre angeblichen und unbewiesenen Gespräche mit dem Vorstand und Rechtsanwälten selbst zuzurechnen. Hätten Sie sofort bei der Druckerei angerufen am 08.10.2012, hätten Sie die Auslieferung an Dritte schon hier unterbinden können. Aber diese Möglichkeit bestand die ganze Zeit! Sie haben nicht angemessen und adäquat alles Notwendige veranlasst, um die Auslieferung zu verhindern. Sie wollten diese Auslieferung überhaupt nicht verhindern bzw. unterbinden, weil sie nicht wirklich alles Notwendige in Beweis und Beleg veranlasst haben.

Jetzt konstruieren sie einen Sachverhalt, den ich ihnen nicht abnehme. Es gibt doch Frachtbriefe,  Tourenpläne, Lieferscheine  … und es mangelt vor allem daran, dass sie nicht nachweisen, warum sie über ca. 7 Tage vorgenannte Personen nicht erreicht haben konnten. Haben sie tatsächlich unter jeglichen Kommunikationsmittel wie Fax, Anrufbeantworter, E-Mail usw. die Erreichbarkeit gesucht. Wenn ja, gäbe es entsprechende Protokolle und Zeugen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sie nicht ein Heer von Personen im unterschiedlichen Rang zu involvierten Unternehmen über Tage über Telefon, Fax usw. nicht erreicht haben wollen. Das nimmt ihnen keiner ab! Ich gebe mich auch nicht mit einer  ihrerseits abgegebenen eidesstattlichen Versicherung zufrieden. Ich will handfeste Zeugen, Ablaufsberichte und Beweise!! Ich verlange ihre Bestrafung, da ihre Geschichte unglaubwürdig ist und sie mich wiederholt massiv beleidigt haben!

Manfred Wehrhahn