AG Tiergarten - Haupteingang TurmstraßeStaatsanwaltschaft Berlin
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23. Januar  2016

235 Js 5268/15

Gegen Ihren Bescheid vom 06.01.2016 ergeht das Rechtsmittel  der Beschwerde.

Gründe:

Wie in einem Unrechtssystem nicht anders zu erwarten war, haben Sie die Straftaten Ihrer Kollegen in Folge gedeckt und sich somit selbst zum Straftäter gemacht.

Es gab Beweise und Belege, die deutungsfrei feststellten, dass Amtsträgerver-letzungen von Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälte verübt wurden, um einen Systemkritiker seiner beruflichen, wirtschaftlichen und finanziellen Existenz zu zerstören.

Unter jeglicher Rechtsauslegung und Interpretationen durften diese strafbaren und kriminellen Handlungen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten nicht durch alle Instanzen dringen, die Straftaten nicht gedeckt werden sondern hätten diese verfolgt werden müssen und eine Entschädigung verlangt, in dem der Rechtsweg nach rechtsstaatlichen und verfassungsgarantierten Gegebenheiten dem Geschädigten transparent und durchsetzbar zu offerieren war.

Es kann keinen Sieger eines Musiktitels geben, wenn es den Musiktitel nicht gibt. Es kann wiederum kein Video geben, dass diesen nicht existierenden Musiktitel anmoderiert zumal das dem Hanseatischem Landgericht vorgelegte Video der Gegenseite streitig und als Betrug durch ein Gutachten erklärt war, seine Beweiskraft verloren hatte, dann aber von den von uns mandatierten Rechtsanwalt gegen sein Mandat zum Schutz und zur Deckung vorheriger Straftaten dieses Video zum Termin unstreitig stellt, wobei selbst der Sieger seinen Siegertitel, Danny Street, ein Rechtsanwalt, Anderas Düker aus München, zu seiner polizeilichen Vernehmung, er wusste in welcher Sache er vernommen werden sollte und soweit hätte vorbereitet sein müssen, nicht kennt wie nie irgendwer jemals den Titel nennt geschweige denn zu gehört bringt. Es gibt diesen Siegertitel, um den der Geschädigte betrogen wurde nicht.

Das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz von 400.000,– € wegen gravierender Amtsträgerverletzungen von genannten Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die den Bescheiden, die dem Verfahren zugeführt wurden, zu entnehmen sind oder auch nachgereicht hätten werden können, wenn denn, wie hier, der Sache nachgegangen worden wäre, und hätte im Wege der Prozesskostenhilfe mit gegebener Erfolgsaussicht den PKH-Antrag  gewähren müssen, damit gerade die dschungelhaften Formalien und Rechtswege usw. fach versiert von einem Rechtsanwalt zum rechtlichen Gehör gelangen mochten.

Es gibt einen hinreichenden Anfangsverdacht zur Aufnahme eines Strafverfahren gegen auch diese hier beschuldigten Richter, die dem Kläger im Vorsatz den Rechtsweg verweigern, weil sich die Klage auf Amtsträgerverletzungen und vornehmlich auf Straftaten von Kollegen bezieht, die diese begangen haben, hier den Rechtsweg ausschließen soll, damit alle diese Vergehen unterm Teppich fallen. Und dies ist wiederum eine Straftat.

Manfred Wehrhahn