Es sind die existenziellen Vernichtungsereignisse, wie Jobverlust, Wohnungs-verlust usw., die hin zum Gerichtstermin am 12.06.25 an Schärfe zunehmen, eingetroffen, wie ich sie der Strategie der Mafia folgend prophezeite. Nach dem man mir mein Facebook-Account gesperrt hat, ist jetzt mein Festnetzanschluss daran. Es wird wohl versucht, mich von der Außenwelt zu trennen. Auch dies wird ihnen nicht gelingen. Aber sich über Putin aufregen!
Nun, nach dem die Musikmafia u. w. uns des Existenziellen beraubten und glauben, dass sie uns zum Diktat eines billigen Vergleiches nötigen könnten, bin ich trotz allem nicht mehr zu einen Vergleich zum Gerichtstermin am 12.06.2025 vor dem Landgericht Köln mit dem Urheber bereit, auch wenn dies meine, wie die meines Freundes und Geschäftspartners, den völligen materiellen Niedergang für uns bedeuten sollte.
Ich will mindestens 250.000,– € aber zur Verhandlungsbasis mit der GVL 450.000,– € oder das Gerichtsurteil, das, wenn wir noch ein Rechtsstaat sind, uns diese Verwertungsrechte zusprechen muss, weil es keine andere rechtmäßig Entscheidung geben kann! Die Rechte wurden zur Klage gegen die GVL vom Urheber und Produzenten höchstpersönlich in dem Sinne, wie er keine GEMA-Vergütungen erhielt, er unsere verweigerten GVL-Vergütungen zu seinen Recherchen im Dortmunder Stadion streitfähig machte, ja, im Wissen, dass wir die Verwertungsrechte von ihm erhalten hatten bzw. seit 47-zig Jahren haben und jetzt unsere Vergütungsrechte befeuerte.
Ich bin im Stande auch weitere Instanzen durchzustehen. Gerade diese schäbige und unfaire Art und Weise lassen keinen Kompromiss mehr zu. Ich hätte mir eine andere fairere Lösung gewünscht, weil wir eigentlich mit den Urheber und Produzent des Liedes „Heja BVB“ seit 47-zig Jahren immer gut ausgekommen sind und erst, als dieser einen Rechtsanwalt die Wahrnehmung seiner Rechte übertrug, begann der Kampf um diese Nutzung- bzw. Verwertungsrechte.
Die Rechtslage ist deutungsfrei! Wir, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, haben seit 1977 die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“, da die Idee für das Lied von uns kam und alle Kosten auch der Studioproduktion von mir getragen wurden! Es gibt Belege, die dies bezeugen, dass es sich nicht um eine limitierte Tonträger-Veröffentlichung gehandelt hat. Zeuge: Horst Mester aus Dortmund und der Produzent aus Köln! Dies wird selbst vom Urheber und Produzenten per eidesstattlichen Versicherung bestätigt. Dieser Streit soll vom Klagebegehren gegen die GVL ablenken und aus der Klage raushalten. Es ist eigentlich im Interesse des Urhebers, dass wir die nutzungsbasierte Vergütungsform durchsetzen, weil er ein Vielfaches an Vergütungen von der GEMA erhielte, als wir an GVL-Vergütungen. Ich werde deswegen keinen Vergleich mit dem Urheber und Produzenten eingehen, es sei denn, dass die Vergleichssumme meine Forderungsansprüche befriedigt und die Rechte weiterhin bei uns bleiben. Wir haben die Rechte, warum dann einen Vergleich mit dem Urheber und Produzenten des Liedes?
Wir haben das Label, dass widerrechtlich unser Lied „Heja BVB“ im Original auf vielen Downloadportalen veröffentlicht hat und daraus Gewinne erzielte, abgemahnt, so dass keine Rechtsansprüche hieraus entstehen können bzw. wir Schadensersatzansprüche an das Label haben.
Manfred Wehrhahn