Ich wurde Verurteil auf Zahlung eines Ordnungsgeldes von 1.000,– €, weil ich die Wahrheit sage, die durch eine eidesstattliche Versicherung desjenigen bestätigt wird, der sie mir untersagt. Ich lege natürlich Rechtsmittel ein und gehe bis zum Bundesverfassungsgericht, um diese kriminellen Richter aus Amt und Würden wegen Rechtsbeugung zu katapultieren, was aber nicht geschehen wird in einen kriminellen Staatswesen.
Zur Unterlassung von Äußerungen meinerseits bedurfte es keine hinreichenden Beweise, ob die Äußerungen wahr oder doch unwahr sind. Zu der eidesstattlichen Versicherung dessen, der mir Untersagt die Wahrheit zu sagen, hat per seiner eidesstattlichen Versicherung das bestätigt, das ich nicht sagen darf. Es wurde einfach mir die Meinungsfreiheit entzogen und wahre und zulässige Äußerungen abzugeben, untersagt und sanktioniert selbst mit Haft Androhung. Na, da muss an meinen Äußerungen viel dran sein.
Ich lasse mich davon nicht runterkriegen, sondern werde motiviert nach Gerechtigkeit, Freiheit und den Grund- und Menschenrechten im Beleg ihrer Verletzungen weitermachen.
Was muss man normalerweise angerichtet haben, um eine Geldstrafe von 1.000,– € zu erhalten? Dabei bin ich unschuldig und werde vom System aus politischen Gründen verfolgt. Die Richter haben mich wegen meiner Systemkritik auf den Kieker!
Es geht darum, dass ich den BVB 1977 ein tolles populäres Lied „Heja BVB“ geschaffen habe und dafür nie einen einzigen Cent gesehen habe, während über die Pauschabgeltung zur öffentlichen Wiedergabe der intonierten Lieder im Dortmunder Stadion die Vergütungen an Unberechtigte im Wert von ca. 250.000,– € allein für dieses Lied über die von der GVL zugingen. Jetzt sollen mir nie die Verwertungsrechte zugesprochen worden sein, die das Landgericht Berlin in ihrer Pauschalabgeltung als rechtwidrig beurteilte und die Verteilungspläne als nichtig ansah, werden mir diese jetzt rechtswidrig abgejagt. Und das darf nicht an die Öffentlichkeit.
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