Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstr. 56
45130 Essen

Strafanzeige

g e g e n

die beschlussfassenden Richter
zum Verfahren L 2 AS 397/13
beim Landessozialgericht NRW
Zweigertstr. 54
45130 Essen

w e g e n

Rechtsbeugung

GÜNDE:

Die beschuldigte Kammer am Landessozialgericht NRW hat zum Termin am 10.12.2013 entschieden, dass meine Berufung abgewiesen wird, da die Hartz IV-Regelleistungen durch das Bundesverfassungsgericht bereits für angemessen erachtet worden seien und der Regierung hier bei der Festsetzung auch ein Spielraum zustehe. Weiter wird die Revision nicht zugelassen.

Aller akrobatischen Argumentationen der Justitia zum Trotz, dass die Hartz IV-Leistungen zumutbar seien und keine verfassungsgemäß gewährten Rechte verletzen, was die Aufhebung der Gewaltenteilung zugrunde legt, da weder das Landessozialgericht von NRW noch das Bundesverfassungsgericht die notwendigen Sachprüfungen hierzu vorgenommen haben bzw. nicht vornehmen ließ  sondern sich auf diffuse Statistiken u. ä. berufen, verletzen diese vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erachteten Leistungen die Grund- und Menschenrechte. Hier das Recht auf Unversehrtheit, auf Würde ….

Die ablehnende Begründung der Kammer zum Antrag des Klägers auf Erhöhung der ARGE-Leistungen war unter keinen Umständen soweit gerechtfertigt, wie hier auf die zu gewährenden Entscheidungsbreite der Bundesregierung u. a. und auf die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung abgestellt wurde.

Zum Einen muss die Bundesregierung laut Verfassung Schaden vom Deutschen Volk fernhalten und die verfassungsverbriefen Rechte usw. einhalten. Dies tut die Bundesregierung nachweislich nicht. Jetzt setzt die Gewaltenteilung ein. Ob Rechte verletzt sind, kann der Bürger über dem so gepriesenen barrierefreien Rechtswege prüfen lassen. Vor dem Gesetz sind ja alle angeblich gleich und die Richter sind unabhängig und unparteiisch. Alleine dem Gesetz zugetan!

Die Kammer kann nicht in der Dynamik eines ständig sich ändernden Marktes und Bedarfes, in dem gravierende Änderungen stattfinden  unter örtlichen wie persönlichen, individuellen dynamischen Lebenssituationen und Lebensumständen dogmatisch die Leistungshöhe ein für allemal festschreiben. Zum Entscheidungszeitraum gab es andere Wirtschaftsdaten und Fakten.

Fakt ist, dass der Leistungsbezieher einer Lebenssituation ausgeliefert wird, die niemals mit den Grund- und Menschenrechten zu vereinbaren ist. Hieran ändert auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nichts. Die Richter am Bundesverfassungsgericht schützen übrigens nicht unsere Verfassung sondern verletzen diese.

In großen Showprozessen wird ein Rechtstaat gekürt, den es für den Unterprivilegierten bzw. die Untersicht überhaupt nicht gibt. Sie müssen hungern und elendig dahin vegetieren! Sind alleine eine mathematische Größe mit der man sein Spiel spielt  und eine Inszenierung von Recht- und Sozialstaat vorgaukelt.

Die hier zum Sachstand sich ergebenen nötigen Fragen des individuellen Bedarfs, die örtliche Lebens- und Wohnsituation, der Zeitraum des Leistungsbezuges und viele viele weitere Fragen und Untersuchungen werden einfach mit einer Tabelle und Statistik niedergemetzelt bzw. totargumentiert trotz das Elend und die finanzielle und materielle Not medienbekannt sind in seiner verheerenden physischen und psychischen Wirkung. Die Würde des Menschen in Deutschland, ihr kriminellen Verfassungsrichter u. a., ist hiernach hungern, verelenden, stigmatisiert, krankwerden und früher sterben müssen …, weil man ARGE- oder Grundsicherungsleistungen im Alter bezieht. Also, ein Heer von Fragen, Analysen und individuellen Bedarfe, der Budgetierung…, die hier abzuklären wären, werden nicht aufgegriffen und nicht bewertet wegen auch sehr unterschiedlicher und nicht ARGE-Budget erfasster Lebenssituationen. Im Dogma wird festgelegt, mit was ein Leistungsbezieher auszukommen hat. Es spielt hier keine Rolle, dass sie verheerende schädigende Wirkung haben und mit der Realität kollidieren. Die unzureichenden und viel zu geringen Budgets bieten überhaupt kein Spielraum des Wirtschaftens nach ihrem Ansinnen.

Gerade die in der letzten Zeit rapide gestiegenen Energiekosten für Strom werden durch dieses Verfassungsurteil o. ä. im Bezug zu einem ganz anderen Zeitraum und Sachverhalt hier zur Entscheidung zweckentfremde und unzulänglich missbraucht. Diese Verfassungsentscheidung passt hier überhaupt nicht hin, weil jeder anhängige Fall auch neu, da andere Argumente und Voraussetzungen vorliegen, zu bewerten und beurteilen ist zumal Zweifel der Richtigkeit der vorherigen Entscheidungen der Gerichte begründet sind, da sich diese Entscheidungen nicht an der Lebensrealität und individuellen Verbraucherrealität orientiert haben. Grundwerte werden nicht dadurch erreicht, in dem man die unteren sehr geringen Einkommen als verfassungskonform deklariert und sie zur Berechnungsgrundlage des Bedarfes nimmt. Die Leistungen reichen, wie dies die geldwerten zusätzlichen Sozialleistungen von Essentafeln, Kleiderkammern usw. belegen, die ein solcher Bezieher in entwürdigender weise aufsuchen muss, deutungsfrei nicht. Der Leistungsbezieher wird der Würde entzogen und er nimmt verheerenden physischen und psychischen Schaden.

Die hier entscheidenden Richter im Vorsitz Richterin Lente-Poertgen haben nicht ihrer Unabhängigkeit und Fachkompetenz gemäß eine auslegbare Entscheidung gefällt sondern bewusst das Recht missbraucht und gebeugt, in dem notwendige Fragen, Gutachten usw., dass diese Leistungen trotz des Entscheidungsspielraumes der Bundesregierung und des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig sind, alleine wegen der Unabhängigkeit der Richter, sich nicht hierauf berufen dürfen sondern diese komplexen und notwendigen Fragen alle beantworten lassen müssen, nicht aufgegriffen, die aber überhaupt den Klageanspruch rechtgeworden wären.

Und als Häubchen dieses Rechtsmissbrauches wird die begründete Revision, natürlich eines Rechtsstaates angemessen, nicht zugelassen. Ja, so werden Rechtsbrüche und andere Straftaten des Unrechtssystems Deutschland durch Inszenierungen wie Gesetzenwirrwarr, Hemmnisse, Showeinlagen, Strategien und andere Machschaften zu rechtstaatliche Verfahren verkehrt bzw. verklärt, und zwar nicht im Konsens einer Gewaltenteilung.

Hiernach wurden dem Kläger ein rechtstaatliches Verfahren und alle Prinzipien auf rechtliches Gehör verweigert mit der Folge, dass er ein Leben unter Lebensgefahr bzw. unter Schädigungen erleiden muss. Dies ist nachgewiesen und belegt. Zeugen wurden dem Gericht genannt, die aber natürlich ebenso nicht gehört wurden.

Manfred Wehrhahn