Scheffler  Am 9.10. Mai brachte das ZDF einen interessanten Bricht über die Abzockmethoden von Musikdownloads im Internet. Die Anwaltskanzlei Scheffler verlangt zu seinem Mandat gegen eine Unterlassungserklärung und einer Abmahngebühr hiernach ein extrem überhöhtes Honorar. Die Abmahngebühr betrug 450,– € und die Honorarrechnung der Kanzlei Scheffler, ohne dass dies dem Mandanten vorweg mitgeteilt worden wäre, ca. 1.500,00 €!

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Dr. Scheffler wird demnächst im Strafverfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband vernommen. Gestern war der Zeuge und Künstler Danny Street – Rechtsanwalt Andreas Düker ebenfalls bei der Kripo München zur Vernehmung vorgeladen worden.