GrundrechtEuropäisches Parlament
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7. Juli 2015

Petition Nr.: 2191/2014

Sehr geehrte Frau Wikström,

ich habe Ihr Schreiben vom 25.06.2015, heute hier eingegangen, mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Das Europäische Parlament sichert mir sehr wohl nach der
Carter der Vereinten Nationen Grund- und vor allem die Menschenrechte zu.

Hier geht es um die Gewähr von rechtsstaatlichen Verfahren vor Deutschen Gerichten, die eben nicht gewährt werden. Ich wurde widerrechtlich verfolgt, um meine berufliche wie persönliche Existenz gebracht. Straftaten, die dies bewirkten, wurden durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Organe  gedeckt, begünstigt und vollzogen. Eine Gewaltenteilung gibt es nicht mehr, worauf Sie sich soweit beziehen, dass Sie angaben, dass Sie sich nicht in hoheitliche Angelegenheiten Deutschlands einmischen dürften.

Es geht hier aber darum, dass genau diese hoheitlichen verfassungs- wie menschenrechtsgesicherten  Rechtsansprüche hier auf rechtstaatliche Verfahren verweigert und verletzt werden. Das Europäische Parlament kann derartige Straftaten und Rechtsverletzungen seiner Mitgliedsländer nicht dulden oder/und hinnehmen.

Es ist hiernach unstreitig, dass zu den Behauptungen des Richters Fahsel: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’ hätten Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Hiernach kann man unter keinerlei Gesichtspunkten davon ausgehen, dass die BRD rechtstaatliche Verfahren gewährt.

Nichts geschah! Es wurde Richter Fahsel nicht untersagt derartige Behauptungen zu unterlassen wie ebenso nie gegen die von Richter Fahsel beschuldigten strafbaren Kollegen Vermittlungen aufgenommen wurden.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Komments” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der VerhaltensweiseAuslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

Genau diesen menschenrechtsverletzenden Mechanismen war und ist der Petitionär unterworfen. Der Petitionär erhält keine von der Europäischen Union garantierten rechtstaatlichen Verfahren mehr vor Deutschen Gerichten! Die Zurückweisung auf dieses Verbrechersystem durch das Europäische Parlament verbietet sich hiernach. Sie dürfen diese Vergehen weder dulden noch hinnehmen. Deutschland verletzt hiernach Europäisches Recht.

Manfred Wehrhahn