scan_20161231_050404Ich habe am 28.12.2016 beim Amtsgericht Euskirchen, Mahnabteilung, einen Mahnbescheid über 400.000 € gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, der wiederum vertreten wird durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert, beantragt wegen Schadensersatz aus Amtsträgerverletzungen.

Es geht um Amtsträgerverletzungen! Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben das Recht gebeugt und Straftaten ihrer und anderer vereitelt, um meine finanzielle, berufliche und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Da wird unser Künstler nachträglich vom 1. Rang von einem Siegertitel, den es überhaupt nicht gibt, auf den 3. Platz gegen die Entscheidung einer unabhängigen Jury verdrängt. Im Widerspruch zur Vorortmoderation wird ein Beweisvideo zum Gerichtsverfahren vorlegt, das getürkt ist doch zu mindestens keine Beweiskraft hat, so ein staatlich zugelassener Gutachter. Jetzt in der Enge getrieben, wird das streitige Video von unserem Rechtsanwalt einfach gegen den Willen seines Mandates für unstreitig erklärt also das Mandat verraten, um die gesamten Betrügerei zu decken. Keiner nennt diesen Titel oder nennt diesen, der gewonnen haben soll. Diese Nachwuchsförderungs-Veranstaltung gebar die Band Luxuslärm. Das Musikbusiness wollte mich aus seinen Kreisen entfernen, weil ich über das Bundeskartellamt die Musikcharts ändern ließ, die auf ein Kartell begründet sind und waren. Die folgenden Strafanzeigen gegen die beteiligten Rechtsanwälte wie gegen den Klagegegner blieben erfolglos. Selbst der Künstler des Siegertitels will sich seines Siegertitels nicht erinnern zu seiner Vernehmung. Er ist selbst ein Rechtsanwalt aus München. Er weiß, warum er vernommen werden soll und kennt seinen Siegertitel nicht.

scan_20170105_063910Später wurde in einer Businesswebseite ich als Irrer aus Köln … über Monate beleidigt und folgend noch in einer Zeitschrift ebenso diskreditiert. Dies wurde zwar gerichtlich untersagt aber Schmerzensgeld und Schadensersatz wurden mir nicht zugesprochen. Die Gewähr von Schmerzensgeld und Schadenersatz stand der Vernichtungsabsicht entgegen. So belegt sich die BRD, dass sie die Gewaltenteilung aufgehoben hat und im Kollektiv wider der Grund- und Menschenrechte Menschen zerstört und vernichtet.

Es gibt weitere ähnlich gelagerte Rechtsbeugungen z. B. gegen die Band Höhner. Grundsätzlich gewährt die Bundesrepublik Deutschland keine rechtsstaatlichen auf unsere Verfassung basierende Gerichtsverfahren mehr sondern werden kritische Personen, die diese kriminellen Machenschaften benennen in Zustimmung von Amnesty Deutschland widerrechtlich verfolgt soweit, dass ihnen die berufliche und finanzielle Grundlagen genommen und zerstört werden. Die BRD hat soweit in Kenntnis dieser Umstände diese
Straftaten zu verantworten und soweit auch hierfür den Schaden zu ersetzen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist für wahr ein Verbrechersystem zugehörig und soweit sind alle Parteien im Deutschen Bundestag widerrechtlich angesiedelt und die Wahlen widerrechtlich, weil eben nur Parteien zuzulassen sind, die auf unserer Verfassung ausgerichtet sind. Die Parteien im Deutschen Bundestag agieren nicht mehr auf den Boden unserer Verfassung und entscheiden hier zu wider sondern sind zum Teil in diesen Machenschaften involviert.

Hierauf begründet sich mein Schadensersatz von 400.00,– €!

 Manfred Wehrhahn