IMG_2875aLandgericht Berlin
Tegeler Weg 17 – 2
10589 Berlin

11.01.2017

28 O 448/15

Manfred Wehrhahn ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert Berlin

erwidert der Kläger auf den Beschluss vom 05.01.2017 wie folgt und legt Beschwerde ein vorsorglich, dass die Voraussetzungen nicht greifen sollten, Verfassungsbeschwerde, die separat dem Bundesverfassungsgericht zugeht:

Der Befangenheitsantrag war weder rechtsmissbräuchlich noch unzulässig sondern gerechtfertigt und begründet.

Die hier zu diesen und anderen Verfahren des Klägers involvierten Richter haben sich wiederholt der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Die beschuldigten Richter haben einfach die Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt abgewiesen ohne überhaupt formaljuristisch in der Sache involviert gewesen zu sein. Man muss sich schon der Sache zuwenden, wenn man beurteilen und entscheiden will. Selbst die seitens des Klägers gemachten Ausführungen sind nichtig, weil sie nicht durch einen Rechtsanwalt vorgetragen wurden, der nur fach-versiert vortragen darf. Es gibt zu den vom Kläger vorgetragenen Amtsträgerverletzungen umfängliches Beweismaterial.

Die Pauschalisierung begründet sich auch aus Ausführungen entnommen von Rechtsgelehrten, die folgendes äußern:

Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte in extremer Weise.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Die hier beschuldigten Richter, wie die zu den vielen vorhergehenden staatsanwaltschaftlichen und gerichtsanhängigen Verfahren, haben sich der Strafvereitlung im Amt schuldig gemacht. Es ist festzustellen und zu belegen, dass diese Amtsträgerverletzungen durchgängig und massenhaft stattfanden. So mag das Recht wegen unserer geschönten Verfassung und der angeblichen Unabhängigkeit der Richter eine pauschale Beschuldigung von Rechtsmissbrauch nicht geben aber dennoch trifft dies pauschaliert zu, wie eben in einem Unrechtssystem üblich.

So konnten die Amtsträgerverletzungen der Kollegen vom Tisch gewischt, rechtliches Gehör verweigert, Straftaten vereitelt und der Kläger massiv seiner Rechte beraubt werden, der heute in Armut und Not sein Leben fristen muss.

Die Rechtsgrundlage war zu allen hier im Streit stehenden Verfahren die, dass der Kläger wegen Amtsträgerverletzungen Schadensersatz von 400.000,– € forderte. Es besteht hier Anwaltszwang. Die Kosten für einen Rechtsanwalt zu honorieren hatte der Kläger nicht. Er beantragte wiederholt soweit Prozesskostenhilfe. Hier war wegen der belegten Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Um die Erfolgsaussichten zu bewerten, war in der Sache ein Rechtsanwalt zu Mandatieren, weil aber kein Rechtsanwalt gewährt wurde, war die Bewertung nach den Erfolg in der Sache nicht möglich. Soweit haben die Richter willkürlich, unangemessen und unverhältnismäßig rechtswidrige den Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen, um diese Straftaten der Kollegen zu decken. Die hier beschuldigten Richter konnten soweit überhaupt keine Bewertung des Erfolges treffen. Es hätte unter allen rechtlichen Aspekten Prozesskostenhilfe gewährt werden müssen.

Der Kläger hat nun den Beklagten einen Mahnbescheid über 400.000,– € plus Kosten am 03. Januar 2017 zustellen lassen. Dass diese Forderung erfüllt werde, scheint ausgeschlossen. Der Antragsteller wird gegen den Antragsgegner am 18.01.2017 vollstrecken lassen.

Soweit wird das Verfahren gerichtsanhängig und in Ihrer Zuständigkeit fallen. Hiergegen wird sich der Antragsteller verwahren, weil er letztendlich den, den er hier der massiven und kriminellen Amtsträgerverletzungen beschuldigt nicht der sein kann, der darüber urteilt und befindet. Ich werde beantragen, dass das Verfahren vor einem unparteiischen ausländischen Gerichtshof geführt wird. Die Deutsche Justiz (Judikative) wie die Beklagte (Legislative) haben nachweisbar und belegbar wiederholt und umfänglich dem Antragsteller rechtsstaatliche Verfahren verweigert, die er gegen den Deutschlandclan führte. Er wurde zermahlen, das Recht wurde gebeugt … und er politisch verfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland verweigert den Antragsteller fundamentale Grund- und Menschenrechte. Der Antragsteller fühlt sich in seiner Existenz bedroht! Die Bundesrepublik Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat und auch keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur des Kapitals! Der Antragsgegner hat zugelassen, dass der Antragsteller als Irrer über Monate im Internet auf einer Businesswebseite und in einer Fachzeitschrift geschäftsschädigend beleidigt wurde ohne hierfür Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erhalten.

In einem Verfahren gegen die Band Höhner wurden nachweislich falsche beeidete Aussagen zum Gerichtsverfahren abgegeben, die zu einem hohen finanziellen Schaden für den Antragsteller führten, da der Prozess so verloren wurde. Die Falschaussage war eigentlich aktenkundig erkenntlich gewesen. Zu dem späteren Strafverfahren gegen den Straftäter der eidesstattlichen Falschaussage kommt dieser straffrei davon. Es gibt weitere gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren, die offensichtlich durchweg auf Verfolgung und Schädigung des Antragstellers abzielen. Diese Verfahrensergebnisse können nur im Vorsatz erfolgt sein, da sie durchgreifen konnten und eben nicht im Instanzenweg und Rechtsmitteln ausgeräumt oder als falsch bzw. rechtswidrig zu der vorinstanzlichen Entscheidung erkannt wurden. Da gibt es einen Siegertitel, den es nie gab. Da legt der damalige Kläger gegen den damaligen Beklagten hier Antragsteller den Gericht ein Beweisvideo vor, das rein den Künstler nennt. Dieses Video wird durch einen staatlich zugelassenen Gutachter aber als streitig in seiner Glaubwürdigkeit beurteilt, da es mit den anderen Videoaufzeichnungen zu selben Veranstaltung in der Qualität und nicht mit den selben Equipment zusammen passe und ebenso kein Hintergrund zu sehen sei. Die Bilder können sonst wo aufgenommen sein. Der Rechtsanwalt des Antragstellers erklärt zum Termin vor dem Hanseatischen Landgericht dieses jetzt im Streit stehende Video für unstreitig! Und so hat er all diese Betrügereien gedeckt, weil soweit eine Beweisaufnahme usw. entbehrlich war. Der vom Antragsteller mandatierte Rechtsanwalt belog und betrog den Antragsteller und legte das Mandat zur Unzeit nieder. Zu guter Letzt weiß der Künstler des angeblichen Siegertitels zu seiner Vernehmung, ein Rechtsanwalt aus München, selbst nicht, mit welchen Titel er gewonnen habe. Ja, es gibt ihn auch nicht. Es gab jede Menge Zeugen und Beweismittel, die hier Klarheit und Wahrheit geschaffen hätten. Nein, unser Zeuge hat sich verhört. So sehen in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren aus. Die Straftäter allesamt wurden so nie zur Rechenschaft gezogen.

Der hier Beklagte, die Bundesrepublik Deutschland, hat dem Kläger vor massiver und durchgängiger Rechtsverletzung der Judikative zu schützen und ein unserer Verfassung gemäße Rechtsstaatlichkeit zu gewähren und soweit diese Rechte verletzt sind, muss sich dies der Antragsgegner zurechnen lassen. Er übernimmt die Verantwortung für diese durch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verübten Straftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt und er hat für den Schaden, der dadurch entstand, aufzukommen.

Die Richter, wie die hier beschuldigten, müssen ehrlich und fair sich zugestehen, dass sie voreingenommen und parteiisch in der Sache sind. Es geht gegen sie und ihren Berufsstand. Sie können zu diesen massiven Anschuldigungen nicht mehr unparteiisch sein. Die Deutsche Justiz ist daher durchweg abzulehnen. Wie man einst der DDR u. a. die Gewähr fairer rechtsstaatlicher Verfahren entsagte, so muss heute der Bundesrepublik Deutschland aller ihrer sie schützenden Rechtsauslegungen von der Unabhängigkeit usw. und Gewaltenteilung diagnostiziert werden, dass die BRD nicht mehr auf den Boden ihrer Verfassung ausgerichtet ist sondern zu einem Unrechtsstaat verkommen ist.

Hiernach waren und sind die Richter begründet und zutreffend als befangen zu betrachten.

Manfred Wehrhahn