IMG_2875aLandgericht Berlin
Tegeler Weg 17
10589 Berlin

Klage

Manfred Wehrhahn gegen Bundesrepublik Deutschland vertr. d. d. Deutschen Bundestag auf Gewähr von Prozesskostenhilfe zur Klageerhebung auf Zahlung von 400.000,– € (Vierhunderttausend)
1. wegen der Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten,
2. wegen Verletzungen von Grund- und Menschenrechten,
3. wegen Aufhebung der Gewaltenteilung, vernetzte Verfolgungsstrategien,
4. wegen des Zusammenschlusses eines staatsfeindlichen Clans, die alleine diese verbrecherischen Inszenierungen/Absprachen und Straftaten gegen den Kläger unbehelligt ausführen konnten und gar durch sich selbst decken ließ. …

Zeuge:

Für bundesweites Aufsehen sorgte ein Leserbrief des ehemaligen Stuttgarter Landgerichtsrichters Frank Fahsel in der Süddeutschen Zeitung. Darin kritisierte Fahsel “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen”. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte könne man “schlicht kriminell” nennen, so Fahsel.

Diese Grundsatzkritik am Deutschen Justizsystem schlug in der interessierten Öffentlichkeit hohe Wellen, denn immerhin kennt Kritiker Fahsel die Systemfehler aus über 30-jähriger Dienstzeit sehr genau aus eigener Anschauung. Zahlreiche kritische Webseiten und Internetforen haben darum ausführlich über Fahsels Insiderkritik berichtet.

Professor Hans-Joachim Selenz, der sich auf DerRechtsstaat.de ausführlich über die Abhängigkeit der Justiz von der Politik geäußert hat, findet die Kritik Fahsels dagegen “auf den Punkt” gebracht, wie die Stuttgarter Zeitung jetzt berichtete.

Rothschild: Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“

Gründe:

Die Rechtswege sind, soweit finanziell möglich und notwendig, durchlaufen worden. Forderungen, die der Kläger gegen Deutschland jetzt hat, begründen sich aus seinerzeit anhängigen Zivil- und strafrechtlichen Verfahren, die rein auf Straftaten, auf Unwahrheiten und auf Lug und Betrug basierten und soweit hierauf beurteilt und entschieden wurden. Diese Straftaten wurden seitens der Staatsorgane gedeckt, vertuscht und nicht verfolgt. Selbst soweit, wie die Straftaten doch anhängig wurden, blieb der Kläger Geschädigter. Die Schäden wegen z. B. der hohen Verfahrenskosten bei einem Streitwert von 20.000,– € für Gerichtsgebühren und den Rechtsanwälten der eigenen aber auch der gegnerischen Partei waren immens. Die Straftaten waren im Einzelnen

1. Siegänderungsfolge eines Künstlers, der vom 1. auf den 3. Platz degradiert wurde,
2. die Fälschung eines Videos, um die Behauptung des Klägers, wer Vorort tatsächlich als Sieger moderiert wurde, zu widerlegen, und
3. Mandatsverrat durch den seinerzeit mandatierten Rechtsanwaltes Dr. Hauke Scheffler, der dieses von der Gegenseite vorgelegte Beweismittel Video, das unsere Behauptung, wer Vorort vom Zeugen Härtl als Sieger in der Kategorie „Bester Schlagersänger“ tatsächlich moderiert worden ist, zu widerlegen, hat trotz dieses Video streitig durch ein Gutachten bewertet war, vor dem Hanseatischen Landesgericht Hamburg gegen sein Mandat unstreitig erklären lassen.

Diese Straftaten bedingten und begründeten die Niederlagen vor deutschen Gerichten. Dieser massive Verfolgungsakt war für die Ein-Mann-GmbH so fundamental, dass die GmbH liquidiert werden musste.

Schadenersatzhöhe

Der Kläger hat seit 2002 tatkräftig am Erfolg der GmbH Anteil ohne hierfür entlohnt worden zu sein, weil die Umsätze und Gewinne dies noch nicht zuließen eben auch wegen dieser kriminellen und kostenintensiven Verfahren. Der Geschäftsführer erhielt aber über alle Jahre ab 2002 bis 2011 ein Gehalt. Es wurde in ein zweites Standbein investiert, in den Aufbau eines Vertriebes von Tonträgern. Das Hauptgeschäft der GmbH lag in der Erstellung multimedialer Webseiten. Der Aufbau des Tonträger-Vertriebes lang geschichtlich herrührend beim Kläger und sollte ihn aus Arbeitslosigkeit und Armut bringen wie eben auch eine Zusatzrente unter einer Beratertätigkeit von 800,– € ab den 1. August 2013 monatlich gewähren. Dies war finanziell realistisch und möglich. Die GmbH musste aber wegen vorgenannter verfassungsfeindlicher und krimineller Verfahren liquidiert werden.

Hieraus ergeben sich Schadenersatzansprüche aus zehnjährigem Engagement bei der GmbH und wegen der seit dem 1. August 2013 nicht mehr gewährten Leistungen zu einem Beratervertrag.

Legt man ein Gehalt von 2.500,– € monatlich brutto über 10 Jahre zugrunde, die der Kläger hätte erzielen können, die er zur Schaffung seiner beruflichen und persönlichen Lebensperspektive eingesetzt hat, die die Beklagte nicht nur vernichtete sondern ebenso nicht über den Bezug seiner Hartz IV-Leistungen gewähren mochte, so ergibt sich ein Gehalts-/Einkommensausfall von 300.000,– €. Der Kläger stand aber uneingeschränkt trotz seines Engagements der Arbeitsvermittlung zu Verfügung.

Die GmbH hatte 2010 erstmalig Gewinne eingefahren. Die GmbH verbuchte ein kontinuierliches Wachstum. Bilanzen können ebenfalls, wenn dies gewünscht wird, vorgelegt werden. Trotz dieses bescheidenen aber kontinuierlichen wenn auch geringen Wachstums hat der Geschäftsführer der GmbH, die hier nicht genannt werden will, diese liquidieren müssen, weil in Folge und Kontinuität die zerstörerischen Verfolgungsaktionen sich fortplatzten. Der Kläger wurde als irre und psychisch krank öffentlich bloßgestellt. Er sei für sich und der Öffentlichkeit eine Gefahr, so Herr Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V., weil der Kläger den Bundespräsidenten und die Bundeskanzlerin wegen Duldung dieser massiven Rechtsvergehen angezeigt hatte.

Hinzu kommt der Ausfall das seit dem 1. August 2013 vereinbarte Beraterhonorar von monatlich 800,– €. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes von ca. 76 Jahren macht dies 105.600,– €.

Hinzu kommen die Gewinnverluste, Einlagenverluste wie die weiteren materiellen und immateriellen Werte des Kläger aber auch der GmbH. Diese hohen Schadensersatzansprüche der GmbH sind durch den Liquidator an mich abgetreten.

Computer Futures

Es gab ebenso finanzielle Ausfälle von über 12.000,– € wegen einer widerrechtlichen und kriminellen Verweigerung auf eine Zahlung, für die die GmbH über zwei Wochen eine Programmierleistung erbrachten hatte und weiter war vertraglich der Auftrag auf insgesamt 2 Monate bei einer 40 Stundenwoche ausgelegt, die aber folgend trotz vertraglicher Bindung wegen Verweigerung des Kontaktes zur Vertragserfüllung mit dem Kunden, der einfach urplötzlich nicht mehr für eine Zusammenarbeit zu erreichen war und sich unter fadenscheinigen Gründen vertrösten ließ immer unter dem Motto, morgen könnte es weitergehen, beendete sein soll ohne dass dies so mitgeteilt worden wäre und rechtlich auch nicht so beendet hätte werden könne. Tage nach dieser Verweigerung der Kooperation zur Erstellung einer Webseite wurde behauptet, dass ein interner Mitarbeiter des Kunden zu 50% der von der GmbH erbrachten Leistungen hätte nacharbeiten müssen trotz diese Behauptung durch den Auftraggeber tagezuvor selbst widersprochen wurde, in dem er auf die Frage von den Geschäftsführer der GmbH über Skype, ob er mit seinen Leistungen zufrieden sei, antwortet, dass er sehr zufrieden sei, wurden selbst für diese Leistungen keine Zahlung gewährt. Die Leistungen waren ohne Beanstandung, wie dies durch Belege nachgewiesen werden konnte. Die GmbH hält wegen dieser unwahren Mängelrüge keine Zahlungen wie für die Zeit, die sich die GmbH gebunden hatte: 2 Monate zu wöchentlich 40 Stunden.
Die GmbH wurde hingehalten, um den finanziellen Schaden unter der Bindung von zwei Monaten bei einer 40 Stundenwoche anwachsen zu lassen. Später wurden unwahre Tatsachen behauptet, die nicht zutrafen wie auch diese durch ein Skype-Protokoll widerlegt werden konnten und überhaupt nicht den formellen und juristischen Ansprüchen genügen konnte. Die hier greifende kriminelle Absicht ist eindeutig aber die Staatsanwaltschaft Frankfurt sieht dies nicht.

Die erste Instanz entschied, dass es sich hier nicht um einen Pauschalvertrag handeln würde sondern um eine Stundenvereinbarung. Soweit erhielt die GmbH nur die Entgelte für die erbrachten Leistungen. Die 2 Monats- wie die wöchentlichen 40 Stundenangaben fielen einfach untern Tisch. Weiter wurde nicht berücksichtig, dass, wenn es sich um eine Stundenvereinbarung gehandelt hätte, der GmbH nicht mitgeteilt wurde, dass der Leistungseinsatz beendet sei sondern mit unwahren Behauptungen und anderen Machenschaften der Kontaktverweigerung hier der Eindruck geweckt forciert wurde, es gehe weiter.

Das Landgericht Frankfurt sah dies dann doch schon anders und sah die Erfolgsaussichten bei 50%. Die Parteien mögen sich vergleichen, so das Landgericht. Die GmbH konnte wegen der finanziellen Verluste, da die notwendigen Mittel einer Klagefortführung nicht mehr gegeben waren, nicht weiter klagen sondern musste sich mit einem Vergleich einverstanden erklären, der nur die Kosten der gerichtlichen Aufwendungen deckte. 12.000,– € gingen so verloren.

Es widerspricht rechtstaatliche Rechtsgepflogenheiten, wenn so Existenzen vernichtet werden können. Schon in der 1. Instanz war die Rechtslage klar, dass vertraglich eine bindende Vertragszeit von 2 Monaten zu wöchentlich 40 Stunden vereinbart war. Das Gericht hätte weiter würdigen müssen, was offensichtlich Absicht war, nämlich, die GmbH finanziell und wirtschaftlich ruinieren zu wollen. Es ging hier nicht bloß darum, ob eine Stundenvereinbarung oder ein Pauschalvertrag vereinbart war oder nicht, sondern auch um die Umstände, wie die GmbH hinters Licht geführt und betrogen wurde. Die Strafanzeigen gegen die entsprechenden Personen verliefen natürlich ins Leere.

Weiteres wie der vollständige Verlauf ist der Akte zu entnehmen.

Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.

Der Künstler Wolf Martis mit seinen CD-Veröffentlichungen, die von der GmbH heute vertrieben werden, war zum Deutschen Rock & Pop Preis 2008 unter der Kategorie „Bester Schlagersänger“ nominiert. Der Produzent des Künstlers von Wolf Martis Josef Härtl aus München fuhr nach Friedrichshafen am Bodensee zur M-Music-Messe, wo die Preisverleihung des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. stattfand. Herr Härtl gab an, dass er gehört habe, dass der 1. Preis an Wolf Martis gehe und der 2. an Armin Stöckl. Eine weitere Platzierung in dieser Kategorie sein nicht genannt worden wie soweit nicht der Name Danny Street gefallen sei. Luxuslärm gewann übrigens den Deutschen Rock Preis 2008. Die Band wurde bekannt und erfolgreich!

Herr Härtl ging nach der gehörten Moderation an den Stand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V., um die Urkunde abzuholen. Herr Härtl nannte den Namen des Sängers und erhielt passgenau wie moderiert bester Schlagersänger das Couvert des Siegers. Herr Härtl öffnete abseits das Couvert und war erstaunt, dass die Urkunde von Wolfgang Perty unterschrieben nicht den Namen seines Künstlers Wolf Martis auswies, wie eigentlich zu erwarten gewesen wäre, sondern Danny Street. Herr Härtl gab den erstaunten Mitarbeitern des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. das Couvert zurück. Nach einiger Zeit des Suchens fanden diese dann die Urkunde, die auf Wolf Martis lautete: 3. Platz in der Kategorie Bester Schlagersänger.

Herr Härtl erzählte die Story dem Kläger. Der Kläger veröffentlichte auf seiner Webseite daraufhin einen Artikel: „Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes?“. Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. u. w. verlangten das Entfernen des Artikels unter Androhung einer Unterlassungsklage. Ich bot Herrn Seelenmeyer die Rausnahme des Artikels an, wenn er mir eine Videosequenz vorläge, die die behauptete Siegerfolge von Herrn Härtl widerlege. Dies habe er nicht nötig, so seine Reaktion. Es waren 3 bis 5 Kameras Vorort, die die Veranstaltung aufgenommen hatten.

Es kam zu der angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung. Zwischenzeitig erfuhr ich, dass es ein Telefonat zwischen Herrn Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. und einen Herrn Ulrich Möhring einige Zeit vor der Veranstaltung auf der M-Musikmesse gegeben hatte, in dem Herr Seelenmeyer schon damals anklingen hat lassen, dass noch ein ganz anderer in der Kategorie Bester Schlagersänger gewinnen könne.

Wenige Wochen vor dem anberaumten Gerichtstermin vor dem Hanseatischen Landgericht stellte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. ein Video auf seiner Webseite ein, das die tatsächliche Vorortmoderation wiedergeben will. Herr Härtl blieb trotz des Videowiederspruches zu seiner Siegerfolge bei seiner Aussage: „Was ich gehört habe, habe ich gehört“. Das Video moderiert: 3. Platz Wolf Martis, 2. Platz Armin Stöckel und 1. Platz Danny Street

Ich schickte dieses Video einen staatlich zugelassenen Gutachter, der zu dem Ergebnis kam, dass das vorgelegte Video zu den anderen Videos auf der Webseite des Verbandes zu selben Veranstaltung nicht von selben Equipment aufgenommen worden sein kann, weil es viel schlechter sei und vor allem keine Hintergrund ausweise, worauf man schlussfolgern hätte können, wo die Bilder aufgenommen wurden. Sie können sonstwo aufgenommen worden sein, so sein Fazit.

Das Gegenbeweismittel war somit ohne Beweiskraft. Die Feststellungen des Gutachters teile ich dem vor der GmbH mandatierten Rechtsanwalt mit. Ich bat Dr. Hauke Scheffler dies dem Gericht mitzuteilen. Ich erinnerte ihn mehrfach, weil ich keinen entsprechenden Schriftsatz erhielt. Dr. Scheffler äußerte zwar immer, dass er dies tun würde, aber er tat es nicht.

Der Kläger ging davon aus, dass der Unterbevollmächtige Sommermeyer aus Kiel dies zum Termin tun würde.

Der Kläger rief nach Gerichtstermin bei Dr. Scheffler an, um sich über den Ausgang des Verfahrens unterrichten zu lassen. Dr. Scheffler teilte dem Kläger mit, dass der Versitzende über ein Laptop die Videobilder eingesehen hätte und diese für glaubwürdig befunden hätte. Es wäre ein Vergleich geschlossen worden, soweit würden der GmbH die vorgerichtlichen Kosten erlassen. Der Kläger griff hieraufhin massiv Dr. Scheffler an, weil dieser nicht das Gutachten dem Gericht zur Kenntnis gegeben hatte. Weiter sind hier massive formelle Verfahrensfehler begangen worden. Wie kann sich ein Richter anmaßen, über die Glaubwürdigkeit von Videobildern zu entscheiden. Technisch ist heute einiges möglich und machbar. Es gab die Nennung der Siegplatzierungen wie die Namen der hier involvierten Künstler, die hier zu einer anderen Videosequenz einfach rein moduliert haben hätte können o. ä. Nur der Name Danny Street konnte es nicht im Vorortvideomaterial nach der Behauptung von Herrn Härtl geben haben. Es konnte natürlich die ganze Szene auch einfach nachgestellt worden sein. Rein soweit, dass die Moderatorin sich nicht erinnere, hierfür zu Verfügung gestanden zu haben, heißt nicht, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg schlussfolgernd, dass die Videobilder unstreitig seien.
Dr. Scheffler legte wegen meiner massiven Kritik das Mandat nieder. Die GmbH mandatierte hieraufhin eine Rechtsanwältin aus Hamburg. Rein in der Kenntnis des Vergleiches lege die neu mandatierte Rechtsanwältin Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Die Rechtsanwältin erhielt folgend das Sitzungsprotokoll, in dem es heißt, der Beklagte, die GmbH, die sich diese Erklärung seiner Rechtsvertretung zurechnen lassen muss, erklärte die Videobilder unstreitig. Was das heißt, muss der Kläger hier involvierten Richtern nicht erklären. Die GmbH musste nun auch die vorgerichtlichen Kosten wie die Rechtsmittelverfahrenskosten von über 6.000,– € zahlen.

Die GmbH stellte Strafanzeige gegen Dr. Scheffler und Sommermeyer wegen Mandatsverrates. Alles verlief im Sande. Die GmbH stellte Strafantrag gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. nach fast 2 Jahren wurde das Verfahren eingestellt unter der Begründung, dass die Moderatorin sich nicht erinnere für eine Nachmoderation zu Verfügung gestanden zu haben. Alle vorliegenden Beweismittel wie Bewerbungsunterlagen samt einer Tonaufzeichnung des Bewerbertitels, Juryentscheidungen, Videomateriel, Zeugenvernehmungen usw. wurden nicht beigezogen. Beweise in Hülle und Fülle, aber sie werden zur Klärung der kriminellen beschuldigten Handlungen nicht hinzugezogen oder ermittelt.
Bei seiner Vernehmung, die auf Druck des Klägers durchgeführt wurden, von der Polizei in München äußert der Künstlers Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker, dass er sich seines Siegertitels nicht erinnere. Die ermittelnden Organe lassen es damit bewenden. Es muss doch irgendwo und irgendwer hierüber Informationen geben. Die Medien noch sonstwer hat jemals seinen Siegertitel gehört oder kennt nur den Titel.

Die wirtschaftlichen und finanziellen Verluste aber auch wegen der finanziellen anderen Ausfälle waren so immens, wie der Verlust des Sieges unseres Künstlers Wolf Martis rufschädigende Wirkung entfachte, weil dem Kläger und der GmbH nachweislich das Rechtsstaatprinzip verweigert wurde, sind diese Forderungen auf z. B. Schadenersatz vom Liquidator der GmbH an den Kläger abgetreten worden und werden hier gelten gemacht. Abtretungserklärung anbei! Beglaubigte Abschrift kann auf Verlangen vorgelegt werden.

Es gab noch ein Klageerzwingungsverfahren und eine Verfassungsbeschwerde, die ebenfalls eines „Rechtsstaates“ gemäß, nichts brachten. In Folge schrieb der Kläger an den Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und den Deutschen Bundestag, um aufzuzeigen, dass ihr Rechtstaatprinzip nicht mehr funktioniert sondern missbraucht, um Systemkritiker massiv zu schädigen, würde, ohne Ergebnis aber mit der Folge, dass Herr Seelenmeyer mich auf seiner Webseite über Monate und folgend in seiner Printausgabe als irre titulierte, der dringend in psychiatrische Behandlung gehöre, weil er für sich und die Öffentlichkeit eine Gefahr darstelle. Herrn Seelenmeyer wurde per Gerichtsbeschluss untersagt derartige Behauptungen weiterhin abzugeben und aus seiner Webseite den Artikel zu entfernen weiter erhielt er eine Geldstrafe von 5.000,– €, ging an die Staatskasse, und der Kläger ein Schmerzensgeld von 1.000,– € aber die Rufschädigungen waren ebenfalls berufszerstörend und bedingten einen hohen finanziellen Schaden.

Weiteres wie der vollständige Verlauf ist der Akte zu entnehmen.

Zivilverfahren und Strafverfahren Jan-Peter Fröhlich

Herr Jan-Peter Fröhlich verklagte die GmbH bereits 2002/2003 es zu unterlassen, Titel „Höhnerhoff Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ weiter auf Tonträger herauszubringen und zu vertreiben.

Die Rechte an diese Titel waren 1977 von damals NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn erworben worden. Das Vertragswerk konnte nicht vorgelegt werden, weil das Vertragswerk 1977 von Herrn Fröhlich unter Gewalt vom Kläger raus gefordert wurde. Der Grund war, dass der Kläger seinerzeit tags gleich nicht die notwendigen finanziellen Mittel hatte, um die Lieferung der Vinyl-Singles bei der Bahn einzulösen. Herr Fröhlich kreditierte dem Kläger zur Vertragserfüllung die zur Einlösung notwendigen Geldmittel, dass so die Vinylsinglescheiben wie vertraglich vereinbar von der Bahn abgeholt werden konnten.

Wegen der Nötigung und Erpressung, den Vertrag von mir zu fordern, legte der Kläger Strafanzeige ein. Hiervon erfuhr Herr Fröhlich und bat den Kläger diese zurückzunehmen. Der Kläger verzichte sodann auf eine Rückzahlung der kreditierten vorgestreckten Geldmittel zur Warenauslösung bei der Bahn. Die Höhner hatten mit diesen Titeln ihren Durchbruch. In den folgenden Jahren viele Erfolge. Die Titel der vorherigen Jahre sind schnell vergessen und eine Nachfrage hiernach in Folge gering.

Im Jahre 2002 griffen wir jetzt die Rechte der Höhnertitel wieder auf. Herr Fröhlich klagte auf Unterlassung und erkläre per eidesstatt, dass es sich rein um einen Pressauftrag gehandelt habe und niemals Rechte der Auswertung vergeben worden sein. Er drang hiermit durch. Erst nachdem alles gelaufen war und die Juristen das Feld geräumt hatten, erfuhr der Kläger von der eidesstattlich Erklärung. Sofort war klar, dass diese eidesstattliche Erklärung falsch sein musste. Das Pressen eines Tonträgers für einen Dritten, zumal die New Blood Schallplaten selbst nie Vinylscheiben gepresst hat, beding, dass hier die Angaben usw. des Auftragsgebers anzubringen sind. Die Höhner-Vinylscheiben aber wiesen eindeutig das Label New Blood Schallplatten und deren Bestellnummer aus. Es konnte sich zwangsläufig überhaupt nicht um einen Pressauftrag gehandelt haben sondern konnte es sich soweit nur um einen Künstler-Titel-Vertrag gehandelt haben.

Im Opfer-Täter-Ausgleich erhielt die GmbH zwar die Verwertungsrechte zurück, die im zivilrechtlichen Verfahren entzogen worden waren aber die Kosten aus diesem Verfahren von 7.000,– € erhielt die GmbH nicht zurück, weil im zivilrechtlichen Verfahren seinerzeit auf wechselseitige Ansprüche verzichtet wurde. Herr Fröhlich ging unbestraft aus dem Gerichtssaal wären die GmbH auf diese 7.000,– € sitzen blieb.

Weiteres wie der vollständige Verlauf ist der Akte zu entnehmen.

Die Klage hat Aussicht auf Erfolg.

Eine politisch motivierte Vernichtungsverfolgung in der Form konnte vom Kläger und der GmbH gegen die Staatsräson nicht gewonnen werden. Sie mussten zwangsläufig kapitulieren sprich die GmbH aufgeben. Die Beklagte hat alles Engagement vernichte, das tendenziös erfolgreich erschien und heute noch die berufliche Existenz vom Kläger und der GmbH sichern würde. Deutschland ist eine Diktatur des Kapitals. Die Banken und die Wirtschaft wie die Lobbyisten regieren Deutschland und werden durch Eventmanger wie Manfred Schmidt zusammengeführt, damit sie über Deutschlands richten und ihre Interessen und Belange durchsetzen können bzw. um die Störenfriede der propagierten freien und gerechten Demokratien im Kollektiv wegzuschaffen! In ihren Sphären sind die Rechtnormen usw., die das Volk im schachthalten sollen, uninteressant bzw. hinfällig. Der Zweck heilig schließlich die Mittel, ist hier das Motto. Eine Krähe kratzt schließlich nicht der anderen die Augen aus. Hiernach kann Deutschland weder ein Rechtsstaat noch eine Demokratie sein. Es wird zwar forciert subtil medienwirksam der Anschein erweckt, dass wir dieses wären aber hinter dieser propagandistischen Fassadenbilder von Freiheit, Gerechtigkeit, die meine Anschuldigungen unglaubwürdig erscheinen lassen sollen, entfaltet sich genau Gegenteiliges: Unrecht und Unfreiheit! Wer in den Sphären der Wirtschaftsmafia einbricht und kritisiert oder gar hier klagt, der wird, wie der Kläger, durch alle Staatsgewalt vernichtet.
Zu den hier vorgetragenen Verfahren sind die entsprechenden Akten beigefügt. Alle hier behaupteten Anschuldigungen sind den beigefügten Akten zu entnehmen. Ihre Vollständigkeit mag lückenhaft sein, weil der Umfang immens ist und es sich hier um Kopien handelt. Sollten irgendwelche Schriftsätze gewünscht werden, werden diese natürlich nachgereicht.

Manfred Wehrhahn