Manfred Wehrhahn

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Wertes Gericht, wir haben das interne Rechtsmittel ausgeschöpft und mussten dafür 600, – € zahlen! Die Gesamtkosten des bisherigen Verfahrens belaufen sich auf über 3.500, – €! Der Beklagte gewährt nutzungsbasierte Vergütungen rein zu den angefallenen Musiktitel-Einsätzen im Mainstream (ARD, ZDF, RTL usw.), aber schließt zur öffentlichen Wiedergabe von immer denselben intonierten Musiktiteln (42 Jahre) in Stadien von Spitzen Fußballvereinen – hier BVB – eine individuelle Erfassung und Vergütung aus trotz diese nach Recht uns zustand. Die GVL hat uns um diese Summe betrogen! Will das Gericht dies decken?

Das Gericht gibt an, dass es unklar sei, welches Rechtsschutzziel wir verfolgen! Nun, wertes Gericht, es geht darum, dass die intonierten Lieder zu 1. Liga Fußballvereinen zu aller Zeit individuell zu erfassen und im Geldwert an den Rechtehaltern zu vergüten waren. Es wird so getan, als habe der Betrug von über 200.000, – € nicht stattgefunden und dadurch auch einen weiteren Schaden von weiteren 200.000, – € wegen Marketingverlusten verursacht. Hier zeigt sich die kriminelle und parteiische Justiz von ihrer ganzen Bandbreite. Es wurden nur die im Mainstream, wie ZDF und ARD, die diese forcierten Stars, die im Konsens der Staatsdoktrin sich zur Show geben aus den Musikcharts zur Verneblung des Volkes über Zwangsgebühren eingesetzten intonierten Musiktitel erfasst und vergüte und im Zuschlag aus der Pauschale, diese ihnen zuge-schlagen, aber es sollte per Gerichtsentscheidung, und so dämlich können die Richter nicht sein, dass ihnen das entgangen wäre bzw. ihnen nicht durch unseren Rechtsanwalt fachkompetent dieser Tatbestand transformiert wurde, festgestellt werden, dass dies nicht rechtens war, diese in Stadien intonierten Musiktitel pauschal über 42 Jahre im Pauschalwert von über 200.000,– € vom BVB zum Lied „Heja BVB“ abgelten zu lassen, wobei die Pauschale anderen Berechtigten, die wiederum aus dem Charts und dem Mainstream eingesetzten Musiktitel zuflossen.

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Nach Recht und Gesetz waren immer dort, wo dies angemessen und den Verhältnissen nach zumutbar war/ist die Intonierung öffentlich wiedergegebener Musiktitel hier im Dortmunder Stadion individuell zu erfassen. Pauschal-Abgeltungen sind nur dort statthaft, wie die Rechtenutzung nicht zu erfassen ist oder diese zum Rechtswert unverhältnismäßig stehenden Kosten der Datenerfassung dies unangemessen, unverhältnismäßig oder/und unrentabel scheint. All diese Kriterien langen hier nicht vor. Dem BVB war zu allen Zeiten die Erstellung einer Playliste zuzumuten, da es sich um immer wiederkehrende Musiktitel, hier zum Lied „Heja BVB“ seit 42 Jahren, handelt, die rein auf ein Stück Papier zu erfassen waren, also keine technischen komplexen Umstände vorlagen, die die individuelle Erfassung versagt hätten.

REINER HÖMIG WAR KOMPONIST, TEXTER UND PRODUZENT DES LIEDES „HEJA BVB“ 1977!

Suche – Offizielle Deutsche Charts (offiziellecharts.de)

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Trotz aller juristischer Spitzfindigkeiten, an die das Gericht beteiligt scheint zu Gunsten der Musikmafia, wird das Verfahren in die Länge gezogen oder als erfolglos deklariert, wurden uns bewusst und vorsätzlich Rechtswerte über 42 Jahre im Wert von mehr als 200.000,– € im Gesamtschaden von über 400.000,– € vorenthalten. Dies war eine Straftat, die so auch nicht weggewischt werden kann! Hier zeigt sich, dass wir kein Rechtsstaat sind. Hier wird Rechtsakrobatik betrieben, während mir eine Straftat auferlegt werden konnte, die ohne jegliches Beweises von der Staatsmacht inszeniert wurde und darüber hinaus sich soweit auch meiner Kenntnis entzog, selbst wenn ich diesen hetzerischen Artikel auf Twitter verlinkt hätte, der den Holocaust leugnete oder verharmloste, so habe ich mir diesen Inhalt nicht zu eigen gemacht, wurde mir aber unterstellt, dass ich mir diese Leugnung des Holocaust zu eigen gemacht habe trotz ich nie den Holocaust geleugnet habe, dass ich ihn geleugnet hätte und vorab ein Strafbefehl von 600,– € auferlegt. Den Link war wohl seitens Dritter auf meinem Twitteraccount angebracht worden, um mir diese Straftat in die Schuhe zu schieben. Ich kenne den Text überhaupt nicht, da er ich derzeit überhaupt nicht auf meinem Twitteraccount war und der Link rausgenommen war nach dem ich den Strafbefehl erhielt. Ich wurde zum Gerichtstermin zwar freigesprochen, aber hier trug die Absicht mich einzuschüchtern und mundtot machen zu wollen und mit der Androhung, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision gehen könne. So bietet sich die Staatsmacht da, dass ich mein Maul halten möge. Die Bundesrepublik Deutschland wollte mich kriminalisieren, um meine Kritik denunzieren zu können, aber greift China, Russland und Nordkorea wegen derartiger Vergehen an, um von der eigenen kriminellen Machenschaften abzulenken, werte Frau Baerbock. Auf der anderen Seite darf ich von der Musikmafia, die nach der Politik das dreckigste Business ist, um mehr als 200.000.– € betrogen werden und wenn ich dies im Rechtswege begehe, werden mir Steine in den Weg gelegt und Kosten aufgebürdet von bisher bereits ca. 4.000,– €, damit ich mein Recht nicht erringe möge während Asylanten/Flüchtling zu einem aussichtslosen Asylantrag einen Rechtsanwalt unter Prozesskostenhilfe hinzuziehen können, um der Welt zu dokumentieren, dass wir ein Rechtsstaat seien! Wir unterliegen aber, aller Gutmenschen Blindheit zum Trotz, einem kriminellen rechtsverletzenden Staat.

Unser Rechtschutzziel sei nicht klar, so das Landgericht Berlin! Natürlich ist es klar! Es stehen uns die geldwerten Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“, die im Dortmunder Stadion intoniert wurden, zu. Die Intonierung des Liedes Heja BVB“ war, wegen der immer wiederkehrenden auch anderen intonierten selben Liedern, wie auf Wikipedia ausgewiesen, selbst auf ein Blattpapier individuell zu allen Zeiten vom BVB zumutbar zu erfassen gewesen. Der Vorwand, dass es 90-tausdend Fußballverein gäbe, die nicht alle individuell, wenn dies überhaupt gegeben ist, da sie überwiegend keine Gesangsanlagen und keine Vereinshymnen haben, mithin überhaupt keine Lieder intonieren und meist zur geringe Zuschauer (Thekenmannschaften usw.) haben, wie ein Spitzen-Fußballverein der 1. Liga, so werden ja auch unbedeutende Internetradios entgegen der im Mainstream TV- und Radiosender eingesetzten Musiktitel mit geringen Zuhörern pauschal von der GVL abgegolten, weil hier eine individuelle Datenerfassung der Intonierung von Liedern zu den Kosten und Aufwendungen im Kostenausfand überwiegt, also eine Unterscheidung bzw. andere Kriterien angewandt werden, als dort, wo es angemessen und verhältnismäßig ist, individuell die öffentlich wiedergegebenen Musiktitel zu erfassen und zu vergüten aber dort, wo wegen einer geringen Hörerschar dies dem Kostenaufwand entgegensteht, pauschal die Verwertungsrechte abzugelten sind. Wikipedia

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Hier die Playliste per Wikipedia

VEREINSLIEDER

Das offizielle Vereinslied von Borussia Dortmund trägt den Titel „Wir halten fest und treu zusammen“ und wurde 1934 anlässlich der Feier des 25-jährigen Vereinsjubiläums gedichtet.

Populärer und deutlich bekannter als „Wir halten fest und treu zusammen“ ist das Lied „Heja BVB“ (von Karl-Heinz Bandosz gesungen) aus dem Jahr 1977. Es wird direkt vor dem Beginn eines jeden Heimspiels intoniert und von vielen für das Vereinslied gehalten.

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Die Klageabweisung kommt dem gleich, dass man den WDR die dort zu den eingesetzten Musiktitel diese pauschal abgelten ließe, weil hier zuhauf Millionen über die Jahre eingesetzten Musiktitel diese nicht zumutbar und angemessen zu erfassen seien, diese eben nicht individuell auszuweisen seien, weil schließlich dort auch in einem Jahr ein einzelner Musiktitel von 3 Minuten zu erfassen, zu aufwendig sei und dies wegen der vielen Internetradios nicht möglich sei. Es geht um die Relationen des Mediums. Der BVB mit einem Heer von Millionen von Fans und einem Lied, das um die Welt geht, die informelle Vereinshymne des B VBs, war im Gleichheitsgrundsatz zu den im Mainstream eingesetzten Musiktitel marktwirtschaftlich und kulturell in seiner Popularität immer verpflichtet gewesen individuell, da zumutbar, die Intonierung der im Stadion eingesetzten Musiktitel zu erfassen und an uns zu vergüten. Der BVB hat über einen Mittelsmann diesen Titelerfolg durch Veröffentlichungen mehrere Sampler CDs mit dem Titel „Heja BVB“ sich an diesen Erfolg wegen unserer Unkenntnis des nicht vergüteten ausgewiesenen Erfolges, da wir auf den Erfolg marktwirtschaftlich hätten reagiert, eine Nutzung nicht für uns zu erkennen war. Wir sahen den finanziellen marktwirtschaftlichen Erfolg nicht, den wir selbst hätten nutzen können. Wir waren selbst in Unkenntnis, dass die Intonierung des Liedes über eine gezahlte Pauschal von über 2.000,– € pro Heimspiel für ca. 10 Musiktiteln vom BVB in eine Pauschale floss. Die Musikmafia und der BVB haben sich unseren Erfolg unter den Nagel gerissen.

Die Klageabweisung kommt dem gleich, dass man den WDR die dort zu den eingesetzten Musiktitel diese pauschal abgelten ließe, weil hier Millionen über die Jahre eingesetzten Musiktitel diese nicht zumutbar und angemessen zu erfassen seien, diese eben nicht individuell auszuweisen seien, weil schließlich dort auch in einem Jahr ein einzelner Musiktitel von 3 Minuten zu erfassen, zu aufwendig sei und dies wegen der vielen Internetradios nicht möglich sei. Es geht um die Relationen des Mediums. Der BVB mit einem Heer von Millionen von Fans und einem Lied, das um die Welt geht, „Heja BVB“, die informelle Vereinshymne des B VBs, war im Gleichheitsgrundsatz zu den im Mainstream eingesetzten Musiktitel marktwirtschaftlich und kulturell in seiner Popularität immer verpflichte gewesen individuell, da zumutbar, die Intonierung der im Stadion eingesetzten Musiktitel zu erfassen und an uns zu vergüten. Der BVB hat über einen Mittelsmann diesen Titelerfolg durch Veröffentlichungen mehrere Sampler CDs/DVDs mit dem Titel „Heja BVB“ sich an diesen Erfolg wegen unserer Unkenntnis des nicht ausgewiesenen Erfolges, da die öffentliche Wiedergabe des Liedes wegen mangelnder Vergütungen von der GVL uns im Unklaren ließ über den auch finanziellen marktwirtschaftlichen Erfolg, den wir nicht haben nutzen können, sich finanziell bereichert. Wir waren selbst in Unkenntnis, dass die Intonierung des Liedes über eine Pauschal von über 2.000, – € pro Heimspiel des BVBs in eine Pauschale floss. Der Komponist, Texter und Produzent des Liedes, Reiner Hömig, sprach mit den Stadionsprecher Herr Dickel, der ihn sagte, wie häufig das Lied eingesetzt wird, was an die GEMA gezahlt wurde und was an die GVL floss. Die Musikmafia und der BVB haben sich unseren Erfolg unter den Nagel gerissen.

Hier spiegelt sich meine Behauptung, Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Da werden uns Prozesskosten verweigert, die uns eine Gleichstellung gegenüber dem Beklagten bewährt hätten, versagt, damit wir jetzt formell in akrobatischen Rechtsverdrehungen den Prozess verlieren. Wir sollen diesen Betrug hinnehmen.

Es handelt sich mithin um eine Straftat des Betruges, der mir/uns – Gregor Arz und Manfred Wehrhahn – die geldwerten Verwertungsrechte eines Hits über 42 Jahre zur Intonierung im Dortmunder Stadion vor 80.000 Fans zu Generationen und über Medien vorenthält. Das Gericht hätte uns genau auf den richtigen Rechtsweg führen müssen, um unsere Rechte zu erzielen, aber genau das Gegenteilt wird bewirkt. Es werden uns Steine in den Weg gelegt. Es ist ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der GVL bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängig -283 Js 3713/21-! Wenn ich richtig liege, wird diese Strafanzeige im Sande verlaufen, was man diesen entnehmen kann.

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Ich habe den Eindruck, dass man uns wieder an die GVL zurückweisen will. Nach dem Beschluss der GVL waren die Voraussetzungen erfüllt, um Klage zu erheben. Eigentlich hätte ein Rechtsmittel ausgewiesen werden müssen, das genau bezeichnet, welche Rechtsmöglichkeiten gegeben sind. Man lässt uns richtig auflaufen und finanziell ausbluten. Uns wurden über 42 Jahre Rechte vorenthalten und dieser Schaden von über 200.000,– € haben sich andere unter den Nagel gerissen und hat dazu beigetragen, dass ich nun von einer Rente von 860,– € leben muss. Wir haben die Pauschalhöhe zu dem Lied „Heja BVB unter den Angaben von Herr Dickel zur Berechnungs-Grundlage genommen. Hiernach standen uns jährlich ca. 6.000,– € zu. Dies hätte meine Rente erheblich erhöht. Der BVB, dem eigentlich mir gegenüber sich dankbar, hilfsbereit und engagiert im Kampf gegen dieses Unrecht zeigen müsste unter dem Slogan von Fairness lässt dies aber untätig zu, dass die, denen diese Pauschalabgeltungen überhaupt nicht zustanden/stehen, zuflossen, da es überhaupt nicht ihr Genre und Repertoire ist, soweit diese sich diese geldwerten Rechte zuschanzten, dies korrigiert würde. Nein, der BVB spielt in der gleichen Eliteliga mit, die das Volk im Slogan „Gibt dem Volke Brot und Spiele“ verarschen, belügen und betrügen.

Deutschland, Frau Außenministerin Annalena Baerbock und Bundeskanzler Olaf Scholz sollte nicht gegen China wettern, denn Deutschland ist kein Rechtsstaat und keine Demokratie mehr, sondern hat eine höchst kriminelle Staatsmacht. Kehren Sie den Dreck vor der eigenen Tür weg! Dass genau dies nicht passiert, ist so sicher, wie das Amen in der Kirche!

Und das ich mit meinem Behauptungen Recht habe, zeigt sich auch darin, dass dieses sicherlich im öffentlichen Interesse stehende Thema nicht vom Mainstream aufgegriffen wird. Da lob ich mir – wird bekämpft, sanktioniert und gesperrt – Facebook und andere freie bzw. mittlerweile unfreie gemachte Portale. Dort ist Wahrheit, wenn auch bisweilen unsachlich, beleidigend usw., da diese Ungerechtigkeiten Emotionen von Wut und Hass aufpeitschen bzw. schüren und hervorbringen, und auch Fakes, wie im Mainstream. Was sagte Albert Einstein: Wenn die Menschen über das redeten, was sie wirklichen wissen, wäre es ganz still auf diesen Globus! Wo Recht zu Unrecht verkommt, ist Widerstand erlaubt, ja, gar rechtens und Pflicht!

Wir beabsichtigen die Richter wegen Parteilichkeit und Befangenheit abzulehnen. In Deutschland gibt es keine Gewaltenteilung mehr!

Manfred Wehrhahn

FESTSTELLUNGSKLAGE GEGEN DIE GVL