Verwaltungsgericht  Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin

VG 33 K 351.12

In der Verwaltungsstreitsache

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 KÖLN

-Antragsteller-

gegen

die Bundesrepublik Deutschland
vertr. durch den Präsidenten
des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 BERLIN

-Antragsgegnerin-

gegen das Urteil Klage DB vom 17. Juni 2013 mir am 26. Juni 2013 zugestellt wird hiermit Berufung eingelegt.

Gründe:

Nach den Begründungen des Urteils kann die Bundesrepublik Deutschland wegen krimineller Machenschaften (Rechtsbeugungen und Rechtsverletzungen) bzw. wegen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte ihrer Judikative, Exekutive und Legislative wie zur Deckung von Straftaten Dritter nicht zur Gewähr rechtstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten angehalten werden. Die Gewaltentrennung ist gerade nicht mehr gegeben.

Das fachversierte Vorbringen dieser gravierenden über Jahre andauernden massiven Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die mir meine Lebensexistenzen nahmen, wird verweigert, in dem mir keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde und ich dieser Gesetzesbeliebigkeit  somit ausgeliefert wurde. Dies führte dazu, dass mir die komplexen und formellen Ansprüche auf Rechtsmittel und ordentliche Verfahren in kybernetischer Folge verweigert wurde. Es hätte mir zu dieser Rechtslage unbedingt Prozesskostenhilfe gewährt werden müssen. Deutschland über das Verwaltungsgericht Berlin anzuhalten, dass die Grund- und Menschenrechte hier rechtstaatliche Gerichtsverfahren zu gewähren, ist nicht möglich und hat ebenso folgelogisch keine Erfolgsaussichten. Also, diese Rechte sind nicht einklagbar trotz des Beweises, dass die Judikative Straftaten begeht und diese Rechte verletzt und durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht nicht sichert.

Es ein Skandal, dass in der BRD die so hoch gepriesenen Grund- und Menschenrechte massiv und gravierend verletzt werden können, weil der Geschädigte an den Barrieren der Judikative strandet bzw. hier gerade nicht sein Recht erhält sondern das Wirrwarr der  Gesetze gegen den Geschädigten geschöpft wird. Mein massiver Angriff auf das Rechtssystem begründet die Parteilichkeit und die Sorgnis der Befangenheit  der Partei, die hier sich selbst beschuldigen soll, Rechtsverletzungen im großen Stile begangen zu haben. Natürlich will die BRD diese massiven Anschuldigungen vom Tisch haben! Und dies geht halt nur, in dem mir rechtstaatliche Verfahren verweigert werden.

Ich werde allerdings auf dem Zivilrechtswege meinen Schaden gegen Deutschland einklagen! Unter Kosten trotz meiner Mittellosigkeit ließ ich mich von einem Rechtsanwalt, der auch die Klage durchführen wird, beraten, um mir dem richtigen und formellen Rechtswege aufzeigen zu lassen. Das Rechtsmittel hier ist aber dennoch begründet, weil bei ordnungsgemäßer Beratung und Zuordnung eines Rechtsanwaltes dieses Verfahren vermeidbar war und eben den Vorwurf belegt, dass ich auf den falschen Rechtsweg  gehalten wurde. Trotz allem muss ein Staat auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte zu verklagen sein. Diese Klage muss kostenlos, einfach und unbürokratisch ermöglicht sein und hier alle Informationen gewähren, die notwendig sind, um diese Rechte einzufordern.

Weiter muss klar sein, dass allein in Kenntnis dieser kriminellen Handlungen durch die Staatsgewalt Judikative der Beschuldigte bzw. der Deutsche Bundestag hätte auch im Einzelfall politischer Verfolgung eingreifen müssen. Es handelt sich aber nicht um einen Einzelfall sondern um drei Rechtsfälle wie auch Richter Fahsel bestätigt überhaupt eben nicht um Einzelfälle! Weiter muss es grundsätzlich jenseits des Bundesverfassungsgerichtes, da ich selbst diesem Rechtsbeugung vorwerfe,  möglich sein Deutschland auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte hin zu verklagen; denn Deutschland versichert mir diese Rechte und hat somit bei Verstößen einzuwirken bzw. diese gewaltenübergreifenden Straftaten abzuwenden! Eine Staatsgewalt kann nicht so autonom und eigenmächtig innerhalb eines Staates handeln, wie es dieser hier kriminellen Gewalt gerade mal so beliebt. Die Judikative hat nach Recht und Gesetz zu urteilen und zu entscheiden, was hier gerade nicht so war. Vor allem muss ich der Exekutiven vorwerfen, dass sie durch Staatsanwälte Straftaten gedeckt hat, die (Mandatsverrat, Beweismittelfälschung, eidesstattliche Falschaussage und Betrug) bewiesen vorlagen.

Solche kriminellen Rechtsverletzungen müssten übrigens ungeachtet irgendwelcher Erfüllungen und Handlungen des Geschädigten durch die Legislative von sich aus sofort behoben werden. Die BRD hat sich von diesen Straftaten der Judikative zu distanzieren. Würden solche Anschuldigungen im Beweis, dass die Fundamente unseres Systems vorsätzlich verletzt sind, aus China u. w. Staaten kommen, wäre hier die Hölle los. Hier aber werden diese Straftaten einfach todgeschwiegen und im Wege der Justiz zermahlen!

Manfred Wehrhahn