Freiheit und Gerechtigkeit gibt es in Deutschland nicht mehr! Wir sind Sklaven im Glaskäfig!

Das Kammergericht Berlin hat das Urteil des Landgerichtes Berlin in Sachen Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ kassiert. Eine Begründung liegt noch nicht vor.

Die einzigen, die bisher an diesen Betrügereien gegen mich aus Politik, Sport, Musikbusiness und Justiz kassiert haben, ist die Justiz, die natürlich ein Interesse daran hat, die Verfahren in eine gewisse Richtung zu lenken. Also, sie sind nicht unabhängig, sie sind parteiisch und gegen mich befangen, weil ich ein Systemkritiker bin, dem die Verwertungsrechte zu einer Vereinshymne des Erstbundesfußballligavereins BVB nicht zugesprochen werden dürfen, dass geht aber nun gar nicht. Da muss er in der politischen Manier dieser entzogen werden, wie das Volk ihnen durch die Wahlen 2025 diese bis kriminellen und verfassungsfeindlichen Handlungen entziehen wollte, aber leider wegen Schlafmützen nicht ganz gelang.

Vorab wurde ich vom Urheber abgemahnt, die Wahrheit nicht mehr zusagen, die aber selbst per eidesstatt als wahr bestätigt wurde.. Mir wurde die freie Meinungsäußerung versagt bzw. verboten und unter Strafe gestellt, damit ich mundtot das Kammergerichtsurteil, das nach meiner Rechtsauffassung rechtswidrig erging, nicht diese Strafhandlungen der Rechtsbeugung in die Öffentlichkeit trage.

Ich darf nicht sagen, dass er das Lied „Heja BVB“ aus sein Label herausgebracht hat und wohl die Lizenzen des Liedes an EA-Sports vergeben hat. weiter wird von allgemeinen Beleidigungen gesprochen, die ich in Netz gestellt habe. Ich bin weder beleidigend noch hetze ich! Ich bleibe bei der Sache. Es wird alles unternommen, um mich zu denunzieren und unglaubwürdig dazustellen.

Ich bin der Übeltäter, und nicht die GVL!

Das Landesgerichtsurteil entsprach voll und ganz meiner Rechtsauffassung. Es sollte per Feststellungsklage festgestellt werden, dass die Pauschabgeltung des intonierten Liedes im Dortmunder Stadion unrechtmäßig ist, da dies gegen das Gleichheitsgebot und gegen Wettbewerbsrichtline verstoßen würde.

Der Richter am Landgericht gab der GVL reichlich Zeit der Anhörung zu den Gründen der pauschalen Abgeltung, woraufhin der Richter meinte, dass die aber nicht für die 1. und 2. Bundesfußballliga zutreffen kann, ihnen sei zuzumuten, diese intonierten Lieder nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten.

Unsererseits wurden zu diesem Zeitpunkt keine Forderung auf Vergütungen aus der Rechtslage beansprucht und eine Prüfung, ob ein Anspruch darauf zur Urteilsfindung notwendig sei, war auszuschließen, weil es rein um vertraglichen Inhalt mit der GVL ging.

Soweit der Mitbewerber Verträge, die er nicht zurecht ausübt, gekündigt hat, ist festzustellen, dass diese nicht gekündigt werden können, wenn man sie verwertet. Sollten diese Rechte der Verwertung nicht wahrgenommen werden, können die Verwertungsrechte entzogen werden. Die Verwertungsrechte sind immer wahrgenommen worden durch Veröffentlichungen physisch als CD und DVD und digital als Download und Streaming.

Die Nutzung der Verwertungsrechte war immer gewährleistet. Eine Untätigkeit zur Nutzung des Rechtswertes liegt hier nicht vor. Ich möchte allerdings daraufhin weisen, dass, wie bei den Musikcharts, die Nutzung über die GVL auszuweisen ist, dass eine Nachfrage der Nutzung besteht und die Nutzungsrechte in Anspruch genommen werden. Wenn die GVL diese Nutzungen durch die Pauschalabgeltung nicht zu erkennen gibt, kann es natürlich zu Fehleinschätzung des Nachfragemarktes kommen. Die nutzungsbasierte Datenerfassung und Vergütung ist das Fundament und Beleg des Erfolgs und damit zur Markteinschätzung unentbehrlich und geschäftsschädigend, wenn der Halter der Rechte nicht über seinen Erfolg in Kenntnis gesetzt wird.

Das Landgericht Berlin entschied, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig ist und die Verteilungspläne nichtig seien.

Was soll fehlerhaft oder rechtswidrig sein an diesem Urteil. Die großen Fußballvereine intonieren ein kleines Repertoire zu einem Genre von Fanliedern, die wiederkehrend hier über 45-zig Jahre zu jedem Heimspiel intoniert werden, und dies übrigens ohne jede Beanstandung vom Urheber seit 1977 erfolgte. Der heute vorgibt, dass er die Tonträgerhöhe von 20.000 limitiert hätte, wäre dies von ihm auch zu beweisen, aber es läge auch eine Verjährung und eine Duldung vor, die selbst dann, wenn es so wäre, wie er heute behauptet, dass es nicht rein um eine vertraglich festgelegte Tonträgerveröffentlichung von 20.000 Vinyl-Single gehandelt habe, dies durch Hinnahme zugestimmt hat, denn über GEMA-Vergütungseinnahmen und Interviews in Zeitschriften usw., zu denen er selbst sagt, dass er für mich die Musikproduktion durchgeführt habe, dass ich die Verwertungsrecht zu weiteren Tonträgervervielfältigungen nutzen konnte und durfte.

Selbst wenn er dies nachweisen könnte, dass er die Erstpressung limitierte, so hat er aber durch die Veröffentlichung auf meinem Label „NEW BLOOD Schallplatten die Verwertungsrechte freigegeben, weil die Nutzung dem Label-Code unterliegt und selbst zur limitierten Tonträger-Herstellungsmenge die Verwertungsrechte freigegeben hätte. Er hat nie, dass ich die Verwertungsrechte wahrnahm, dies gerügt oder/und untersagt.

Was soll am Landesgerichtsurteil fehlerhaft sein! Ich bin mal gespannt auf das Urteil bzw. auf die Begründung! Mit welcher Rechtsakrobatik hier dieses Kammergerichtsurteil begründet wird. Es liegen wegen Betruges und eidesstattlicher Falschaussagen Strafanzeigen gegen die Geschäftsleitung der GVL und gegen den Urheber und seiner Rechtsvertretung bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Köln vor, die wohl so gedeckt werden sollen, in dem mir die Verwertungsrechte entzogen werden, ich unwahre Äußerungen abgebe und ich rechtswidrig gehandelt haben soll. Ein Grund ist natürlich wesentlicher, dass ich massiv mich wehre und das System angreife, so dass die Richter befangen sind.

Es scheint an den Behauptungen der Trump-Administration was dran zu sein, wenn diese Deutschland beschuldigt, die Meinungsfreiheit einzuschränken und andere Grund- und Menschenrechte verletzt.

Ich bin mal gespannt, ob die neue Bundesregierung von CDU/CSU diese Freiheitsberaubungen und die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten beseitigen wird. Die neue Bundesregierung muss seinen Bürgern wieder rechtstaatliche Gerichtsverfahren, ein würdiges unversehrtes Leben versichern bzw. garantieren.

Manfred Wehrhahn