Die Staatsmacht hat mich auf den Kicker! Die Staatsanwaltschaft Köln, wirft mir Folgendes vor: Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d StGB) am Donnerstag, 7.01.2021, 06:26 Uhr begangen zu haben.

Ich weiß nicht einmal um welches Verfahren es geht. Geht es um die Strafanzeige wegen der Holocaustleugnung gegen mich? Ich wurde freigesprochen, weil eine Strafverfolgung den offensichtlichen Beweis geliefert hätte, dass wir kein Rechtsstaat mehr sind, nun hat sie sich eines weit länger zu rückliegendem Sachverhaltes zu eigen gemacht, in dem ich nun wegen irgendwelcher strafrechtlich relevanter Veröffentlichungen von Dokumenten angeklagt werde. Ich soll Dokumente der Staatsanwaltschaft zum Verfahren der Holocaustleugnung widerrechtlich in strafrechtlicher Absicht ins Netz gestellt haben. Diese Dokumente werden aber nicht nachgewiesen oder benannt. Ich weis überhaupt nicht wessen ich mich strafbar gemacht haben soll. Wie soll ich mich äußern, wenn mir nicht einmal die angeblich unter Strafe stehenden nicht veröffentlich zu machenden Dokumente angezeigt werden. Ich wollte mir diese auf meinem Facebook-Account ansehen, kam aber nicht bis zu diesem Datum durch: Es läge ein technischer Fehler vor, wurde angezeigt. Ob das ein Zufall war/ist?

Ich freue mich, dass die Staatsräson sich soweit unqualifiziert und in voller Absicht meiner politischen Verfolgung aus dem Fenster lehnt und dokumentiert, was sie vorhat, was Futter für meine Behauptungen ist, Deutschland von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht. Ich werde mich an Amnesty International und andere Organisationen wenden, weil ich, wie Julian Assange WikiLeaks, politisch verfolgt werde und kriminalisiert werden soll, um mich zu meiner massiven aber berechtigten Kritik gegen dieses Unrechtsystem unglaubwürdig zu machen, wie man dies gegen die AfD betreibt. Ich habe auch aus diesen Gründen die Bundestagswahlen dieses Jahres angefochten.

Wenn die Staatsanwaltschaft Berlin zum Strafverfahren gegen die Geschäftsführung der GVL, Aktenz. 283 Js 3713/21 ebenfalls in Berlin doch nur halb so intensiv sich mit der viel schwerwiegendere Straftat, und es handelt sich um eine Straftat, zu den uns seit über 40 Jahren versagten geldwerten (über 200.000,– € ) Zweitverwertungsrechten zur informellen Vereinshymne „Heja BVB“ befassen würde, anstatt u. a. mich deswegen zu verfolgen, würde meine Kritik verfallen.

Hier zu diesem Strafverfahren liegt wieder überhaupt keine Straftat vor, sondern eine in Willkür und krimineller Absicht konstruierte Verfolgungsabsicht vor. Es geht um Nichts, aber zum Strafverfahren gegen die GVL um ca. 400.000,– € mit Schadensersatz usw.! Wir wurden betrogen aber gerade deswegen, weil ich das System (Musikbusiness, weil ich die Musikcharts über das Bundeskartellamt in Bonn wegen eines Preiskartells ändern ließ, und die Bundesregierung) angreife! Die Bundeswahlen, wertes Verfassungsgericht, sind sofort zu annullieren, da hochgradig kriminelle Politiker in Amt und Würden ihren Zugang zur Macht, die sie missbrauchen, fanden und jetzt regieren.

Ich habe keine Dokumente oder/und Informationen veröffentlicht, die auf den Verfahrensverlauf Einfluss hätten haben können! Ich habe nur geäußert, dass ich angeklagt sei und was mir vorgeworfen wurde. Rein dessen, was die Öffentlichkeit wissen durfte und nicht im Geringsten auf die Beweisführung usw. eingewirkt hätte. Und nur solche Belege, Dokumente, Informationen und Unterlagen, die z. B. eine Straftat vereiteln würden, können strafrechtlicher Natur sein, zumal die Strafverfolgung im Namen des Volkes erfolgt und mit der Verfolgung gegen mich Schindluder treibt, war die Öffentlichkeit darüber zu informieren, da mir Freiheitsrechte entzogen werden. Übrigens, es wird über Strafverfahren im Mainstream berichtet, zwar unter der Einschränkung, es gelte die Unschuldsvermutung aber wesen der im Rampenlichte stehende beschuldigt wird usw., wird schon breitgetreten. Die reine Information, dass ich angeklagt bin und was ich verbrochen haben soll, darf ich öffentlich machen und ich darf mich dieser Anschuldigungen auch erwehren. Und mehr habe ich auch nicht gemacht.

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ Mahatma Gandhi

Polizeipräsidium Köln
601000-006198-21/5

Schriftlich Äußerung

Ich werde jetzt angeklagt von der Staatsanwaltschaft Köln bzw. wird mir eine schriftliche Äußerung als Beschuldiger gewährt, weil ich am 07.01.2021 eine verbotene Mitteilung oder Dokumente über ein später folgendes Gerichtsverfahren, in diesem Verfahren wurde mir die Holocaustleugnung oder Holocaustverharmlosung vorgeworfen, die ich mir über einen Link über Twitter soweit zu eigen gemacht haben sollte, veröffentlicht hätte. Der Artikel, deren Inhalt ich nicht einmal kenne, weil er überhaupt nicht von mir verlinkt wurde, stammte folglich überhaupt nicht als Verfasser vor mir. Weiter soll ich wohl andere amtliche Dokumente, die nicht genannt werden, die ich auch nicht eingestellt habe, die gerichtsverwertbar waren, öffentlich verbreitet haben, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden, als Beweismaterial usw. dienten und weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen war, zu dem ich per Gerichtsbeschluss aber doch freigesprochen wurde. Das Verfahren hätte überhaupt nicht eröffnet werden dürfen, weil jegliche Beweise, dass ich diesen Artikel verlinkt und deren Inhalt mir zu eigen gemacht hätte, fehlten.

Mir wird vorgeworfen verbotene Mitteilungen im Wortlaut veröffentlicht zu haben, aber nicht mitgeteilt, warum diese Veröffentlichung verboten sein sollte. Es muss hierfür einen logischen Grund geben, der auf die Gerichtsentscheidung oder Ermittlungen Einfluss nahm. Den genauen Wortlaut oder/und die Dokumente, die hier verbotenerweise nicht einzustellen waren, werden nicht dargeboten. Datenschutzrechte, die meine Personendaten betreffen, sind nicht verletzt, weil ich diese freigab. Die Veröffentlichungen müssten sich auf die Ermittlungen usw. auswirken, um ein solches Verbot überhaupt zu rechtfertigen.

Wir haben Presse- und Informationsfreiheit! Dieser Zustand, dass durch die Veröffentlichung die Ermittlungen usw. gestört worden wären oder einen anderen Gerichtsausgang erfolgt wäre, ist nicht gegeben. Hier ist zu erkennen, dass ich, wenn ich auch später von der Tat freigesprochen wurde, politisch verfolgt werde und, wie jetzt hier, diese Verfolgung nicht publizieren darf. Es ist gängig Praxis, dass in der Öffentlichkeit über Vermittlungsverfahren gegen Personen berichtet wird. Es entbehrt jeglicher Logik und Vernunft, dies nicht zu dürfen. Die möglichen eingestellten Dokumente zeigen auch keine Rechtsverletzungen seitens Dritter oder sonstige Geheimnisse. Weiter kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte über ein Jurastudium so weitreichende Kenntnis hat, dass dies als Straftat zu erkennen war bzw. angenommen werden könnte. Soweit mangelt es hier an der Informationspflicht der Staatsanwaltschaft selbst. Ich habe nur mitgeteilt, dass ich angeklagt sei wegen der angeblichen Verlinkung einer Holocaustleugnung aber Ermittlungstaktische Informationen wurden meinerseits nicht veröffentlicht. Ferner muss einem Angeklagter das Recht zugestanden sein, sich, wie hier, der willkürlichen Verfolgungen, die im Namen des Volkes begangen werden, zu erwehren, in dem er an die Öffentlichkeit geht, weil hier eine politische Verfolgung meiner Person gegeben ist bzw. vorliegt.

Ich wollte gerade mir meine Veröffentlichung ansehen. Bis März 2021 bin ich gekommen. Auf einmal wurde ein Systemfehler auf Facebook dargestellt und ich konnte nicht weiter scrollen. Ob dieser Systemfehler konstruiert wurde, damit ich meinen Artikel selbst nicht mehr einsehen kann! Ein strafrechtliches Vergehen liegt nicht vor, rein schon soweit nicht, wie der Spruch „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“, hier nicht greift, weil ein Strafvergehen nicht anzunehmen war und auch nicht angenommen werden konnte im Mangel eines gesunden Rechtsempfindens. Hier wird in Rechtsakrobatik eine Straftat konstruiert, aber ein Vorsatz lag nicht vor zumal aber auch keine Beweise und andere dem Verfahrensablauf störende Dokumente usw. von mir veröffentlicht wurde, da in dieser Akrobatik und in Konsens und der Komplexität von Rechten und Gesetzen und einem gegebenen logischen und geschulten normalen Rechtsempfinden keine Straftat auch im Mangel einer soweit notwendigen Information bzw. Belehrung nicht vom Beschuldigten geschlussfolgert werden darf.

Manfred Wehrhahn