Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht aus einer heute vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Der Verband fordert zu einem seriösen Umgang mit Zahlen und zur Versachlichung der Diskussion um die Lohnabstandsproblematik auf.

Als völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung kritisiert der Paritätische die Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Der Verband wirft den Kritikern eines vermeintlich zu geringen Lohnabstandes vor, auf äußerst dubiose Rechenbeispiele zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag vorsätzlich ignoriert. „Die Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Anhand von 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland weist der Verband nach, dass für Hartz IV-Bezieher selbst bei niedrigsten Löhnen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Die Berechnungen zeigten weiterhin, dass eine Senkung der Einkommensteuer die Situation von Geringverdienern in keiner Weise verbessern würde. Stattdessen seien gezielte Verbesserungen beim Kinderzuschlag sowie eine offensive Auseinandersetzung mit dem wachsenden Niedriglohnsektor erforderlich.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, mit Priorität die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen zu betreiben. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, wo es langgeht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Schneider. „Wir müssen das Existenzminimum aller Menschen an der Armutsschwelle sichern und ihren Kindern gerechte Bildungschancen eröffnen. Vor diesem Hintergrund ist es infam, Niedrigeinkommensbezieher gegen Arbeitslose in Stellung zu bringen, wie es manche tun“, kritisiert Schneider.

Nach den Berechnungen des Paritätischen ist selbst bei niedrigsten Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machten.