Das Amtsgericht Köln hat gegen Herrn Ole Seelenmeyer ein Ordnungsgeld festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100,– € ein Tag Ordnungshaft.

Herr Seelenmeyer habe nicht alles veranlasst, um das Erscheinen der Zeitschrift Musiker Magazin 3/12 unter der gerichtlichen ihn zugestellten Unterlassung, Beleidigungen gegen mich nicht zu verbreiten, zu verhindern.

Manfred Wehrhahn