Wenn Ex-Bundeskanzler Kohl die Deutsche-Einheit verwirklichen konnte, schafft die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Niedergang Deutschlands und den Zusammenbruch Europas, wobei es um den Zusammenbruch des diktatorischen und ebenfalls kriminellen Europarates nicht schade ist! Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg, Beschwerde Nr. 39800/15, duldet unter fadenscheinigen Abweisungen von Beschwerden seiner Bürger die kriminellen Menschenrechtsverletzungen der Bundesrepublik Deutschland.
Das vom norwegischen Parlament bestimmte fünfköpfige Komitee wählt den Kandidaten, wer den Friedensnobelpreis bekommen soll: 2012 die Europäische Union und 2009 Barack Obama! Wertes Komitee, es gibt Zweifel, ob sie wirklich den Friedensnobelpreis angemessen seines hohen Wertes den Friedenfördernden verliehen haben. Nun ist auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik für diesen Preis im Gespräch! Ich habe die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aber nicht als aufrichtige und friedfertig Person erkennen können sondern als eine Person, die massive Straftaten und Verfassungsverletzungen deckt, begünstigt und selbst begeht! Diese Straftaten muss ich auch der Europäischen Union unterstellen. Ich habe für derartige Anschuldigungen Beweise. Wollen Sie weiterhin Verbrechern den Friedensnobelpreis geben! Sie müssten von den Vorgenannten diese eigentlich zurückfordern!
In der Debatte um die Sanktionspraxis des Harz-IV-Systems wurden am 1. Oktober 2015 im Bundestag die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte in ihren beiden Anträgen vorgeschlagen, die Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Die Grünen forderten in ihrem Antrag ein Sanktionsmoratorium, also die Aussetzung der Sanktionen, bis zum Vorliegen einer wissenschaftlichen Analyse der Sanktionspraxis und darauf aufbauender Veränderungsempfehlungen.
Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei den Abstimmungen der jeweils anderen Partei. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte in der Bundestagsdebatte gegen die Anträge und folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in dem die Anträge unter Hinzuziehung von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung diskutiert worden waren.
Eine sanktionsfreie Mindestsicherung lehnten alle Parteien außer Die Linke ab.
Es ist ein Skandal! Im Wissen, dass die Kürzungen des Existenzminimums nicht statthaft ist und Gefahren auf Leib und Leben wie auf die Psyche haben können, hat der Deutsche Bundestag in der Fortführung der Sanktionen usw. gegen deutsches Recht und deutsche Gesetze verstoßen und zwar strafrechtlich und wider unserer Verfassung und wider den Grund- und Menschenrechten entschieden.
Um was ging es hier: Die Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, hatte wegen einer mir zugeflossenen Rückerstattung der jährlichen Nebenkosten von 212,18 € ein daraus sich ergebenes Verrechnungsrecht mit den im gleichen Monat bezogenen Grundsicherungsleistungen, weil aber erst Monate später der Beklagte von dem mir gutgeschriebene Guthaben Kenntnis erlangte, war diese Verrechnungsmöglichkeit mit dem zurückliegen Monat des Leistungsbezuges nicht mehr möglich und soweit wurde die Verrechnungsmöglichkeit aufgehoben und die Forderung zu einer offiziellen Forderung. Die Forderung unterliegt formell jetzt den zivilrechtlichen Pfändungsfreigrenzen und der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Hiernach war meine Grundsicherungsleistung unpfändbar, weil eine Pfändung des Existenziellen zu verheerenden physischen und psychischen Schädigungen hätten führen müssen, also Grundrechte soweit verletzen würden. Trotzdem wurden meine Leistungen zu Raten von monatlich 19,95 € gekürzt.
Das Kölner Sozialgericht ließ dem Beklagten, Stadt Köln, auf meinen Antrag einer einstweiligen Anordnung wissen, dass diese Kürzungen rechtswidrig sein. Die Stadt Köln erkannte dies an und zahlte mir die bereits einbehaltenen Beträge zurück. Ich nahm daraufhin ohne rechtliche Entscheidung diese einstweilige Anordnung zurück, weil sie durch das Anerkenntnis durch die Stadt Köln keine Grundlage mehr hatte. Mit diesem Deal zwischen der Judikative und der Exekutive wurde mir eine gerichtliche Entscheidung versagt und so konnte eine höchst richterliche Entscheidung umgangen werden, die letztendlich jegliche Kürzungen des Existenzminimums auch der Kürzungen durch Sanktionen für rechtmissbräuchlich hätte erklären müssen.
Manfred Wehrhahn