Die motionFX GmbH wird in nächster Zeit weitere Wortbeiträge über das Erlebte im Showbusiness und zu  verweigerte rechtstaatliche Gerichtsverfahren veröffentlichen. Es soll offenbar werden, wie wir widerrechtlich verfolgt und uns untersagt wurde, die Wahrheit zu sagen! Wir hatten einen hohen finaziellen Schaden. So geht das in Deutschland, wenn man Kritik am System übt!

Hier heute die erste Sendung! Diese wie alle weiteren Wortbeiträge werden in Internetradios zu hören sein! Es geht in dieser Sendung um die Verfahren mit den Höhnern!  Link für Dateidownload folgtHier das gesprochene Wort und in der Folge der Schrifttext:

Hallo, Du da am PC! Ich habe ein Anliegen. Du sollst Dinge erfahren, die Du niemals im Mainstream zuhören bekommst. Ich hoffe, dass Du sie mir abnimmst! Die Wahrheit sagen, war schon immer gefährlich. Die Wahrheit kommt in Serien! In nächster Zeit werde ich hier häufiger zu interessanten Themen zuhören sein.

Ein Thema werden z. B. die Musikcharts, wie sie ermittelt werden, sein. Ich werde darüber berichten, wie wir die Musikcharts über das Bundeskartellamt bereits einmal geändert haben, was dem Musikbusiness nicht gerade gefallen haben dürfte und über unsere ach so unparteiische, vor dem Gesetz sind alle gleich, demokratischen humanen Justiziar berichten.

Über das Verfahren, über das ich heute berichten werde, war nur der Anfang! Es gibt ein skandalträchtiges Strafverfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V., in dem der Anwalt Dr. Hauke Scheffler verwickelt ist.

Aber immer der Reihe nach. Begonnen hat alles 1972/73. Ich lernte damals den Chemiestudenten Helmut Jacobs kennen, der ein ausgefallenes Hobby pflegte. Er hatte eine Folienschneidanlage noch für Grammophonaufnahmen. Ich fand hieran Interesse. Wir bauten kontinuierlich die Anlage auf 45 und 33-Umdrehungen also für Singles und LPs aus.

Die Bravo berichtet darüber, dass man bei uns Grüße bzw. Wortbeiträge oder kurze Musikeinlagen, wenn der Kunde uns eine Kassette mit seinen Tonaufzeichnungen zusenden würde und ein Foto mitschickte, ein sprechendes Foto zurückbekäme. Wir trugen eine klare bzw. transparente Lacksicht auf das Foto auf und ließen durch die Schneidanlage den Audiotext in diese Lackschicht einritzen, na, rein modellieren. Das Foto konnte der Kunde bzw. der Beschenkte dann auf einen Plattenspieler legen und man hörte die Grüße, Wünsche usw.

Schnell blieb es nicht bei der Fertigung von Einzelschnitten sondern es kamen Kleinserien in Vinyl hinzu. Wir fertigten Single- und LP-Serien für Künstler. Wir übernahmen alsbald die vollständige Herstellung der Vinylvervielfältigung, gründeten eigene Labels und organisierten den Vertrieb. Singles hatten damals noch einen höheren Stellenwert als heute, weil Single zur
Bestückung von Musikboxen nachgefragt wurden.

So fanden auch die Höhner 1977 zu uns. Wir schlossen mit Ihnen einen Produktionsvertrag über die Titel: „Höhnerhoff Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“! Mit dieser Singlefeierten damals noch „De Höhner“ ihren ersten größeren Erfolg. Wir waren ein noch junges Unternehmen, was unter New Blood Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn firmierte und waren finanziell noch nicht so ausgestattet, dass wir zur Förderung des Nachwuchses in Geld geschwommen wären. Zur Single-Anlieferung per Nachnahme konnten wir diese nicht sofort einlösen. Herr Jan-Peter Fröhlich hörte davon und kam wütend in unser Büro und schlug mich, nahm mir den Vertrag ab, den wir geschlossen hatten und er ging mit mir zum Bahnhof, um die Singles auf seine Kosten einzulösen. Er erhielt sein vertragliches Kontingent der Singles und wir unseres. Herr Fröhlich bzw. die Höhner hatten bereits ihre zu erbringenden finanziellen Leistungen vorweg zu zweidrittel an uns gezahlt gehabt. Die
Höhner trugen soweit zu unserer Vertragserfüllung bei, wie sie die Vinylscheiben einlösten und uns einen Teilbetrag kreditierten.

Ich zeigte Herrn Fröhlich hieraufhin an. Er hörte davon und bat mich fehlendlich, dass ich die Strafanzeige zurücknehmen möchte, weil er Lehrer sei und es seine Existenz gefährde. Wir einigten uns darauf, dass mir der kreditierte Betrag erlassen würde, wenn ich die Strafanzeige zurücknähme. Ich nahm hieraufhin die Strafanzeige gegen Pan Peter Fröhlich wegen
Nötigung und Körperverletzung zurück.

Nach einigen Wochen war das Höhner – Kontingent der Vinylsingle wegen vieler Karnevalauftritte vergriffen, bei denen die Höher ihr Singlekontingent veräußerten, weg und sie bestellten über uns weitere 1.000 Tonträger. Am 19. Februar 1977 verstarb mein damaliger Freund und Partner Helmut Jacobs. Ich selbst zog mich1979 aus diesem Business zurück und betrieb das Geschäft nur noch nebengewerblich.

Im Jahre 1999 traf ich auf Gregor Arz, der mich motivierte, die Musikproduktion wieder aufzunehmen und unsere Tonträger auch mit den Rechten aus den Altverträgen wieder am Markt zu vertreiben. So erschien auch die Höhner – Single im Gesamtkatalog der Musikindustrie, den wir uns jetzt angeschlossen hatten.

Herr Fröhlich behauptet, dass wir keine Verwertungsrechte erhalten hätten und es sich seinerzeit um einen Pressauftrag gehandelt habe. Er hatte uns ja den Vertrag weggenommen und soweit konnten wir diesen dem Gericht als Beweismittel auch nicht würden vorlegen können.

Herr Fröhlich behauptet per eidesstattlicher Versicherung, dass er seinerzeit ohne mich zum Bahnhof gefahren sei und die Vinylscheiben abgeholt und die Singles vollständig in seinem Besitz genommen habe. Wir hätten hiernach kein einziges Stück von der Scheibe erhalten. Er äußerte weiter, dass es sich nur um einen Pressauftrag gehandelt und niemals einen Vertrag
zwischen den Parteien gegeben hätte.

Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung am Landgericht Köln. Kenntnis über den Inhalt zu diesen von Herrn Janus Fröhlich abgegebenen zwei eidesstattlichen Versicherungen erlangte ich erst Monate nach dem verlorenen zivilrechtlichen Prozess, weil der Streitwert hoch war und somit Anwälte die Regie hatten. Es bestand Anwaltszwang!

Die Entscheidungsgründe des Gerichtes fußten auf diese zwei eidesstattlichen Versicherungen und ließen außer Acht, dass unser Label mit LC-Code, unser Firmenlogo und unsere Bestellnummer auf dem Cover gerade nicht auf einen Pressauftrag hinweisen. Dies ignorierte das Gericht! Es war zweifelsfrei sofort zu erkennen, dass die Inhalte bzw. Angaben zu diesen
beiden Versicherungen falsch sein mussten. Der Vorsitzende entlarvt diese Lügen jedenfalls nicht! Einem Jurastudenten im ersten Semester wäre dies aufgefallen, dass der von Herrn Fröhlich geschilderte Sachverhalt nicht zutreffen konnte. Der Richter hätten wissen müssen, dass niemandem eine Warenlieferung eines anderen ausgehändigt wird, wenn dieser nicht
über eine entsprechende Vollmacht verfügt. Nur unter vorheriger amtlicher Bevollmächtigung ist es möglich, dass einem Dritten die Ware ausgehändigt wird. Dieser Akt wurde weder vorgetragen, dass ich Herrn Fröhlich bevollmächtigt hätte, noch war es aus der Chronologie der Umstände dies anzunehmen. Der Vertrag mit den Höhnern war erfüllt, wie sie ihr
Kontingent der Singles erhielten, weil ebenso Rechte bezüglich unseres Labels und unseres Vertriebes in Anspruch genommen wurden.

Wir verloren jedenfalls das Verfahren. Ich legte zur Kenntnis der Inhalte zu den eidesstattlichen Versicherungen später Strafanzeige gegen Jan-Peter Fröhlich bei der Staatsanwaltschaft Köln ein. Der ermittelnde Staatsanwalt beabsichtigte erst einmal das Verfahren einzustellen. Nach dem ich den ermittelnden Staatsanwalt mit ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafverteilung drohte, gingen die Ermittlungen weiter und ein Verfahren gegen Jan-Peter Fröhlich wurde eröffnet.

Herr Fröhlich ging straffrei aus das Gerichtsgebäude, wie zu erwarten war. Im Opfer-Täter-Ausgleich erhielten wir die Rechte zurück und hatten die Gerichts- und Anwaltskosten aus dem vorherigen Verfahren von ca. 7.000,– € am Hals. Die Absicht, uns zu ruinieren, war jedenfalls so oder so erfüllt. Alle Mühen einer gerichtlichen Kehrtwende das Verfahren wieder in den vorherigen Stand setzen zu lassen, liefen natürlich fehl. Also, wer in krimineller Absicht uns schädigen möchte, der kann dies straffrei machen. Verfolgt wird er jedenfalls nicht! Wir sind die Bestraften und Verfolgten! Wir wurden durch belegte kriminelle Handlungen eines Dritten finanziell in Regress genommen durch zweifache Anwaltsgebühren und Gerichtkosten. Eine Korrektur wurde nicht ermöglicht. Wie in einer Diktatur, werden wir widerrechtlich geschädigt, vernichtet und aller Rechte beraubt.

Das nächste Thema befasst sich mit den Musikcharts! Ich freue mich, wenn Ihr mir wieder Euer Ohr schenken würdet! Bis dahin Euer

Manfred Wehrhahn