European_Court_of_Human_Rights_logo_svgBundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Telefax: +49 (721) 9101-382

23.06.2017

2 BvR 1349/17

Der Kläger besteht darauf, dass das Verfahren förmlich als Verfassungsbeschwerde eingetragen wird.

Gründe

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen die Menschenrechte bzw. gegen die Charta der Vereinten Nationen, wie dies in den Anhängen bewiesen und belegt ist und unter keinen formalistischen und bürokratischen Hemmnissen hinzunehmen ist und geduldet werden darf und geduldet werden kann. Das Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland der Deutsche Bundestag gewährleistet seinen Bürgern, wie dem Kläger, keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind kriminell und korrupt. Das Recht wird vielfach gebeugt, massiv missbraucht und verletzt. Die meisten Abgeordneten ins besondere der Regierungsparteien des Deutschen Bundestages wie der Landesparlamente stecken mit der Exekutive wie mit der Judikative unter einer Decke. Kritikern, die diese Straftaten anprangern, werden die existenziellen Lebensgrundlagen entzogen und werden in Elend und finanzieller, wirtschaftlicher Not getrieben. Sie werden weiter denunziert und in die rechte Ecke transformiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Unrechtsstaat entgegen dem Fassaden – Abziehbildern von Freiheit, Gerechtigkeit und Würde.   

Selbst das Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland duldet und deckt diese Straftaten und entzieht den etablierten Parteien im Deutschen Bundestag nicht das Mandat, wie dies Pflicht und Notwendig wäre. Die etablierten Parteien dürfen mithin zu den anstehenden Bundestagswahlen 2017 nicht mehr zugelassen werden. Es dürfen nur Parteien zugelassen werden, die sich zu den Grund- und Menschenrechten bekennen bzw. diese pflegen und gewährleisten. Diesen Straftätern ist sofort das Mandat zu entziehen. Die Einhaltung des innerstaatlichen Rechtsweges ist soweit für jeden seiner Staatsbürger weder zumutbar noch angemessen noch verhältnismäßig.

Es kann vom Deutschen Staatsbürger, wie dem Kläger, nicht verlangt werden, dass diese die Rechtsmittel und Instanzen zu Klagen vollständig innerhalb dieses korrupten Rechtssystems ausschöpft bevor er Klage beim Europäischen Menschen-rechtsgerichtshof einreichen kann, da er sich einer formellen Art von Folter und massiven Strafhandlungen zu unterziehen hätte. Ein Rechtsmittel wird zur Farce wenn das Recht gebeugt sowie finanzielle und bürokratische Hemmnisse rechtliches Gehör verbauen oder/und das Recht so verdrehen und verunstalten, so dass Recht zu Unrecht verkommt.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Soweit die Legislative und Exekutive mit der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Decke steckt, ist jeder Formalismus, jeder Rechtsweg unzumutbar und muss auch nicht zwangsweise eingehalten werden, weil der Kläger sich dieser Verbrecher ausliefern müsste. Die Gremien und Organe der Europäischen Gemeinschaft sind hier in Haftung zur Beseitigung dieser Straftaten zu nehmen.

Es kann vom Deutschen Staatsbürger, wie dem Kläger, nicht verlangt werden, dass diese die Rechtsmittel und Instanzen zu Klagen vollständig innerhalb dieses korrupten Rechtssystems ausschöpft bevor er Klage beim Europäischen Menschen-rechtsgerichtshof einreichen kann, da er sich einer formellen Art von Folter und massiven Strafhandlungen zu unterziehen hätte. Ein Rechtsmittel wird zur Farce wenn das Recht gebeugt sowie finanzielle und bürokratische Hemmnisse rechtliches Gehör verbauen oder/und das Recht so verdrehen und verunstalten, so dass Recht zu Unrecht verkommt.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Soweit die Legislative und Exekutive mit der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Decke steckt, ist jeder Formalismus, jeder Rechtsweg unzumutbar und muss auch nicht zwangsweise eingehalten werden, weil der Kläger sich dieser Verbrecher ausliefern müsste. Die Gremien und Organe der Europäischen Gemeinschaft sind hier in Haftung zur Beseitigung dieser Straftaten zu nehmen.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat: «Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitlung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Dem Kläger wurden vielseitige Menschenrechte entzogen. Der Kläger war selbstständig im Musikbusiness als Produzent und Tonträgervertreiber tätig. Er musste feststellen, dass die Ermittlung der Musikcharts unter einem Preiskartell standen. Der Kläger rief das Bundeskartellamt in Bonn an. Nach einem Jahr musste die Erhebung der Musikcharts zum Leidwesen der Branche geändert werden. Jetzt stand der Kläger auf der schwarzen Liste der Branche.

Der Künstler Wolf Martis im Vertrieb des Klägers wurde in der Kategorie deutscher Schlager männlich vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V.  als Preisträger nominiert. Der Produzent des Künstler war zur Preisverleihung zugegen. Er hört die Moderatorin sagen: 1. Platz in der Kategorie deutscher Schlager männlich geht an Wolf Martis und der 2. Platz geht an Armin Stöckl. Die später durch den Verband ausgehändigte Urkunde widersprach der Moderation. Diese namentlich auf Wolf Martis zeichnende Urkunde zur selben Kategorie wies den 3. Platz aus. Die widerrechtlich vorgenommene Änderung war wohl nicht voll Interna durchgedrungen, so das es zu diesem intern organisierten Widerspruch kam. Der Sieger in der Kategorie war Danny Street, ein Rechtsanwalt namens Andreas Düker aus München. Es ergab sich soweit ein Widerspruch zwischen der Moderation und der Urkunde, wie an den Produzenten  das Kuvert des 1. Platzes deutscher Schlager männlich ausgehändigt wurde aber den Künstler Danny Street auf der  Urkunde nach öffnen auswies.

Es kam zur Unterlassungsklage, wegen der Behauptung des Klägers, dass gemauschelt worden sei. Der Verband lag zum Gerichtstermin ein Video vor, das genau die Moderation so wiedergab, wie der Verband behauptet, dass moderiert worden sei: 3. Wolf Martis, 2. Platz Armin Störckl und 1. Platz Danny Street.

Der Kläger legte dieses Video einen staatlich anerkannten Gutachter vor. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass das ihm vorgelegte Video nicht mit dem selben Equipment aufgenommen worden sein kann, da es zu den anderen Videos, die er zu selben Veranstaltung auf der Webseite des Verbandes sich angesehen habe, viel schlechter und auch kein Hintergrund zu sehen sei, aus dem man den Aufnahmeort hätte bestimmen können. Das Video könnte sonst wo aufgenommen worden sein.

Dies teilte der Kläger den von ihn mandatierten Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München mit, damit dieser dies dem Hanseatischen Landgericht zur Kenntnis gebe. Dr. Scheffler tat dies nicht. Er erklärte dieses gutachterlich streitige Video zum Gerichtstermin für „unstreitig“! Der Kläger verlor daraufhin das Verfahren und die folgenden. Diese Unstreitigstellung deckt somit den Betrug um den Sieg und weiter den Betrug des Beweismittels. Es gab Unterlagen der unabhängigen Jury. wie die originalen von 3 Kameras aufgenommenen Bildaufzeichnungen, die eine Gegenüberstellung ermöglicht hätten. Eben hätte das Video aufwendig analysiert werden müssen. Es hätte sich herausgestellt, dass die Videosequenz des Siegers namentlich nach-vertont wurde und es wäre ebenso festgestellt worden, dass die Sequenz zusammengeschnitten wurde, wie dies der Verband behauptet hat. Die Künstler mussten sich unter Beibringung umfangreicher Unterlagen wie Biographien, Fotos und einer gebrannten CD mit seinen Darbietungen bewerben. Soweit musste dort der Siegertitel in der Kategorie deutscher Schlager männlich vorgelegen haben.

Der Siegertitel des allgemein nützlichen Vereines, der vorgibt den Nachwuchs zu fördern, kennt keiner und wurde nie jemals irgendwem zu gehör gebracht. Die Band Luxuslärm ging in dem selben Jahr aus diesen Wettbewerb hervor.

Die gegen die Anwälte wie des Deutschen Rock & Pop Bundesverbandes e. V. eingeleiteten Strafanzeigen verliefen im Sande trotz nie irgendwer jemals den Siegertitel gehört hat oder auch nur benannt hätte. Es gab und gibt ihn nämlich nicht. Selbst der Sieger Danny Street/Anderas Düken konnte zu seiner Vernehmung, ein Rechtsanwalt, der wusste, warum er vorgeladen wurde, sich nicht erinnern, mit welchen Titel er gewonnen habe. Er könne diese Angaben nachreichen, wozu er nie veranlasst wird. Dr. Scheffler wird wegen seines Mandatsverrates ebenfalls vorgeladen. Er erscheint aber nicht, da er auf Fortbildung sei. Er würde später schriftlich hierzu Stellung nehmen. Er wird nie vernommen noch selbst wird er Stellung beziehen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wird sagen, was soll Dr. Scheffler zu seinem Mandantenverrat schon sagen können.

Es ist offensichtlich, dass hier das Recht von der Exekutive (Staatsanwälten) und Judikative (Richtern und Rechtsanwälten) gebeugt wurde, und zwar durchgängig. Auch hier belegt sich, dass das Rechtssystem und die das Recht vertretende Richterschaft nicht unparteiisch sind und im Kollektiv Straftaten der Vorinstanzen wie die der anderen Staatsgewalten decken und fortsetzen.

So wie sich der Produzent verhört haben soll und selbst soweit er die verhörte Urkunde vom Verband erhielt, so wurde das Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass die Moderatorin sich nicht erinnere für eine Nach-Moderation zu Verfügung gestanden zu haben, was durch das Zusammenfügen des vorliegenden Bildmaterials auch nicht nötig gewesen wäre. Es mangelte rein am Name Danny Street, der im Bildmaterial nicht vorlag. Der Kläger läuft gegen Wände, wie in einer Diktatur!

Alle Strafanzeigen des Klägers gegen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte und alle Gerichtsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht wurden abgeschmettert trotz schnell die Rechtslage hätte geklärt und aufgedeckt werden können, dass hier vorsätzlich und im kollektiv durch die Staatsgewalten der Kläger um seine Rechte betrogen und verletzt wurde, wie die Beweise dies belegt, liegt auf der Hand. Hier zeigt sich, dass der Beklagte diesem System ausgeliefert ist und die Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt wurden. Der Kläger teilte dem Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland dem Deutschen Bundestag mit, dass seine Gewaltenteilung nicht mehr gegeben sei und gegen unsere Verfassung und den Menschenrechten verstieße und die Bundesrepublik Deutschland diese mir wieder gewähren möge. Allerdings ohne Erfolg. Der Deutsche Bundestag erklärt sich nicht zu diesen Vorwürfen. Das Kammer Berlin und Landgericht Berlin schmetterten die Klagen des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten wegen Amtsträgerverletzungen auf Schadensersatz von 400.000,– € lakonisch und rechtswidrig ab. Von diesem Vorgehen des Kläger hörte der Deutsche Rock & Pop Musiker-Verband e. V. und beleidigte den Kläger aufs übelste in der Musikbranche über deren Webseite und über deren Zeitschrift über Monate, dass er u. a. irre sei. Dies war der Todesstoß für den Kläger. Wer will schon als Künstler und als Labeleigner mit einem Irren zu tun haben, den man die Siegertitel entzieht also den Erfolg nimmt und verbaut. Dies war das Ende in der Musikbranche für den Kläger.

Die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen dieser massiven und ehrverletzenden Beleidigungen wurden juristisch verwehrt, weil die mandatierte Rechtsanwältin Frau Zarofe Köln ihren Antrag auf Fristverlängerung zur Berufungsbegründung nicht begründet hatte, wurde das Rechtsmittel zur 2. Instanz versagt, das sich gegen die Höhe des Schadensersatzes wandet.

Ein weiterer forcierter Rechtsfall, der die Vernichtung des Klägers bedingte.

Die Musikband Höhner schloss 1977 mit dem Kläger einen Produktionsvertrag für die Vinyl Singletitel „Höhnerhoff Rock“ und „Ich liebe dich wie Apfelmus“ ab. Es kam zu Streitigkeiten zwischen der Band und dem Kläger, da ihre Tonträger Vinyl-Singles per Nachnahme am Kölner Hauptbahnhof zur Abholung lagen aber vom Kläger wegen nicht gegebener Liquidation sofort tagesgleich eingelöst werden konnten. In diesem Zusammenhang nahm das Bandmitglied Jan-Peter Fröhlich unter Anwendung von Gewalt den geschlossenen Vertrag an sich, so dass der Kläger vom Vertragswerk kein Duplikat mehr hatte. Eine Vertragsbeendigung war aber dies nicht, da Herr Fröhlich die auf den Kläger lautende Nachnahme im Beisein des Klägers einlöste und den Betrag kreditierte.  Die Höhner wie der Kläger nahmen sich die vertraglich vereinbarten Kontingente der Single. Der Kläger zeigte Herrn Fröhlich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Nötigung und Körperverletzung an. Herr Fröhlich erfuhr davon und wollte, dass der Kläger seine Strafanzeige zurücknähme, da er Lehrer sei. Die Parteien einigten sich darauf, dass die kreditierte Forderung zur Einlösung der Single-Scheiben getilgt sei. Der Kläger nahm daraufhin die Strafanzeige gegen ihn zurück.

Wegen des Erfolges der Musiktitel bestellten die Höhner nach einem Monat 1.000 Singles wegen des Verkauf zu Auftritten nach. Auf den Cover wie Label waren die Bestellnummer, der LC – Code und das Label „NEW BLOOD Schallplatten des Klägers aufgedruckt. Also eindeutige Indizien, wer hier der Rechtehalter des Labels ist und damit der Verwertungsrechte inne hat. Die Musiktitel wurden für die Karnevalssession 1977/78 produziert und vertrieben. In den folgenden Jahren brachten die Höhner neue Musiktitel bei anderen Schallplattenfirmen und anderen Labels auf den Markt, so dass die Nachfrage nach den Titeln Höhnerhoff-Rock und Ich liebe dich wie Apfelmus abnahm bzw. nicht mehr nachgefragt wurde. Dies auch soweit, wie die Höhner diese unter den Rechten des Klägers stehende Titel auf anderen Label neu aufnahmen und herausbrachten. Dies steht den Rechten zum Vertrag aber  entgegen. Die Verwertungsrecht der beiden Titel mit der Band Höhner lagen durchweg beim Kläger. Die Rechte der Verwertung wurden missachtet und sie wurden hier massiv verletzt.

Im Jahre 2002 brachte der Kläger unter dem neuen Tonträgertyp CD im Wissen seiner Rechte diese Titel im neuen Vertriebswege erneut wieder auf den Markt. Die Höhner  bzw. Jan-Peter Fröhlich beantragtet Unterlassung, weil es sich 1977 rein um einen Pressauftrag gehandelt habe und ein Schallplattenvertrag nie bestanden habe, die hier diese Rechte gewährt hätten. Die Erklärung wurde per Versicherung an Eides statt abgegeben. Herr Fröhlich dachte, da er dem Kläger das Vertragswerk entrissen hatte, dass der Kläger seine Behauptung nicht widerlegen könne. Das Landesgericht Köln glaubte dieser Versicherung an Eides statt und der Kläger verlor das Verfahren.

Der Kläger legen Strafanzeige gegen Jan-Peter Fröhlich ein, da seine Versicherung an Eides statt im Verfahren vor dem Landgericht Köln unwahr war. Es kam auch zu einem Strafverfahren wegen eidesstattlicher Falschaussage gegen Jan-Peter Fröhlich in dem der Beschuldigte im Opfer-Sühne-Ausgleich die dem Kläger entzogenen Rechte an diesen zurückgeben musste. Der Beschuldigte kam für die falsche Versicherung an Eides statt straffrei davon. Er hatte ja seinen Systemdienst erfüllt. Und dafür wird man natürlich nicht bestraft, wie all die anderen Handlager des Vernichtungs-Szenarios gegen den Kläger.

Der Kläger erfuhr erst einige Zeit später hiervon, da unter Anwaltszwang er keine Kenntnis über diese Versicherung an Eides statt zeitnah hatte, dass alleine an den Fotos zur Gerichtsakte vom Label und Cover das Gericht die Rechtslage eindeutig hätte erkennen können müssen, dass es sich eben nicht um einen Pressauftrag handeln konnte, da die dort aufgedruckten Angaben nie zu einem Pressauftrag passten, wurde wohlweislich nicht zur Kenntnis genommen.

Die Kosten zum Verfahren vor dem Landgericht Köln von über 7.000,– € wurden zum Antrag zur Wiederherstellung in den vorherigen Stand damit abgewiesen, dass in diesem Verfahren wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet worden sei. Der Straftäter einer an Eides statt gemachten Falschaussage, die zu einem Unrechtsurteil führt und dem Kläger hohe Kosten verursachte, blieb straffrei im Gegensatz zum Kläger, der hatte die Kosten zu tragen. Hier wird somit diese Straftat honoriert und begünstigt.

Es trägt hier eindeutig die Absicht, den Kläger wirtschaftlich, politisch und finanziell zu schädigen.

Der Kläger führte und führt eine Menge gerichtlicher Verfahren vornehmlich wegen zu geringer Leistungen des Arbeitslosengeldes II, der Grundsicherung im Alter und wegen der mangelhaften einer Versicherung widersprechenden Bezugshöhe der Altersrente vom dem Sozialgericht Köln, Landessozialgericht in Essen und vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Alle Verfahren laufen dem Rechtsstaatsgebot zuwider. Die Bundesregierung könnte solche kriminellen und verfassungswidrigen Gesetze auch nicht erlassen, würde sie sich nicht der Judikative versichert sein.

Den Verfahren wurde durchweg rechtliches Gehör verweigert. Verfahren haben transparent zu sein. Rechtliches Gehör muss auch im Wege der Mittellosigkeit möglich sein gerade wenn gegen staatliche Leistungen und staatliche Organe geklagt wird. Gerade in den Wirren von Formalien, Bürokratismus usw. muss die Gewähr von Prozesskostenhilfe großzügig gewährt werden, weil die juristische Sachdarstellung usw., die einen anderen Erfolgsstatus erkennen lassen könnten, hier zu gewähren wäre und eben notwendig ist.

Die Verfahren wegen Mangels der Zuständigkeit und anderer Mängel, die durch einen Juristen nicht aufgetreten wären, hier zur Urteilsfindung meint die Klage abweisen zu können, belegt ja gerade, dass der Kläger hier unwissend und unfähig war, adäquat seinen Klagebegehren vorzutragen.

Wenn die Justiz forcierten blinden Auges die Klage gegen die Wand fahren lässt, nenne ich dies Rechtsmissbrauch. In dem Mahnsache gegen Deutschland wegen Amtsträgerverletzungen auf Schadensersatz von 400.000,– € gewährte das Mahngericht zutreffend Prozesskostenhilfe, weil der Anspruch nicht festgestellt war und auch weiter in Folge zur Klageeröffnung. Ohne dass sich die Rechtsstellung sprich die Feststellung des Forderungsanspruches dargeboten hätte, wird nun lapidar zum Klageverfahren die Prozesskostenhilfe verweigert, weil zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sein soll, dass die Klage anzuweisen sei bzw. kein Forderungsanspruch gegen die Legislative und Judikative sprich die eigene Partei Amtsträgerverletzungen verübt habe, es soweit keine Erfolgsaussichten bestehen.

Zu den hier im Streit stehenden Verfahren ist die Judikative ebenfalls beschuldigte Partei so parteiisch zu verfahrensrechtlichen Straftaten und den Verfahren selbst, weil die Bundesrepublik Deutschland in Rechtsvertretung des Deutsche Bundestag, Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundestagspräsidenten gerade wegen Amtsträgerverletzungen durch Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten wegen Rechtsbeugung, Duldung und in Beihilfe zu Straftaten soweit in Aufhebung der Gewaltenteilung Grund- und Menschenrechte dem Kläger permanent verweigert, wird diesen der durchgängige Rechtsweg entzogen. Selbst mögliche durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe soweit mangelnden laienhaften und unzulässigen Fachvortrag des  Klägers kann zur Klageabweisung nicht greifen, wobei erst durch Eröffnung des Verfahrens alle Rechtsfragen, Beweismittel, usw. sach- und fachgerecht aufgegriffen würden, wie, dass Gutachten hinzugezogen würden wie die Zuständigkeit und die Erfolgsaussichten usw. erst sodann zu seiner richterlichen Entscheidung berechtigten durch eine rechtlich vorgeschriebene Rechtsvertretung soweit erst dann Rechtskraft erlangten kann und nicht ohne diese unparteiische Prüfung, und die ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gegeben, der Rechtslage usw. unzulässig abgewiesen worden. Die Richterschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist weder unparteiisch noch unabhängig in ihren Entscheidungen sondern steht teilweise, wenn Staats-Interessen involviert sind, Weisung der Legislative, wie dies Wissenschaftler und Staatsrechtler usw. dies ebenfalls bekunden. Es gibt auch Webseiten, die sich dieser Thematik zugewandt haben.

Wegen dieser strafrechtliche relevanten Entscheidungen zu einer Vielzahl von Verfahren ist dem Kläger einer großer finanzieller und wirtschaftlicher Schaden entstanden. Das Landgericht wie das Kammergericht Berlin bis zum Bundesverfassungsgericht  haben diese das Mahnverfahren über 400.000,– € ohne rechtliche Prüfung und ohne dem Kläger rechtliches Gehör durch einen für solche Verfahren vorgesehenen Rechtsbeistand einfach wegen Mangels von Erfolgsaussichten diesen Schaden einfach abgesprochen.

Wie man einst nicht davon hat ausgehen können, dass im Dritten-Reich Gerichtsverfahren den Menschenrechten entsprachen, so muss man, ja, unvorstellbar leider wieder davon ausgehen, dass viele Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland im gleicher Art geführt werden, wenn gleich nicht so dramatisch und sicher hinter der von ihrer propagierten und aufpolierten Demokratie von Freiheit und Gerechtigkeit schwerlich wahrzunehmen, aber nicht des zu Trotz hinter dieser Fassade wuchert.

Der Kläger verlangt die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in Vertretung des Deutschen Bundestages, vertreten durch den Bundestagspräsidenten wegen massiver Verletzungen der Menschenrechte und die Wiederherstellung und die Gewähr dieser.

Keinerlei Form-, Rechts- und Sachfehler oder wegen möglichen nicht vollständigen Instanzengang können diese Verletzungen dulden oder hinnehmbar deklarieren.

 

Manfred Wehrhahn