kw12_lammert_bruessel_bildDer Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax: (0721) 81 91 59 0

19.06.2017

Strafanzeige gegen die Bundesverfassungsrichter vom 2. Senat: Hermanns, Müller und Langerfeld

wegen Rechtsbeugung, Duldung und Begünstigung von Straftaten bzw. wegen Strafvereitlung im Amt und Verschleierung staatsfeindlicher Handlungen der Legislative.

Straftatbegehung:

Die vorgenannten Richter dulden und decken Straftaten der etablierten Parteien, wie dies alleine aus diesen Gründen unabhängig irgendwelcher Formalien nicht zu dulden ist und zwangsweise verfolgt werden müsste. Zwingend geboten ist nach rechtlichen und rechtsstaatlichen Abwägungen ohne Wen und Aber, dass Parteien aus der Regierungsverantwortung bzw. aus den Deutschen Bundestag entfernt werden müssen, wenn diese Straftaten und verfassungsfeindliche Handlungen verüben. 

Es spielt keine Rolle ob das Begehren des Antragsstellers auf einstweilige Anordnung soweit formaljuristisch zulässig ist oder nicht, da die etablierten Parteien zu den anstehenden Bundestagswahlen unmissverständlich zwangsweise ausgeschlossen werden müssen. Sie sind schlicht einfach nicht zuzulassen. Die hier beschuldigten Richter sind, wie der überwiegende Teil der Richterschaft, kriminell und somit auch global abzulehnen. Es ist gerade das System, dass hier kriminelle und staatsfeindliche Straftaten im Kollektiv mit der Judikative verübt. Soweit war die hier widerrechtliche und kriminelle Entscheidung parteiisch, weil ein Beschuldigter nicht über seine Schuld urteilen darf und kann.

Ich werde jetzt Rechtsschutz im Ausland und ausländischen Organen suchen wie die Öffentlichkeit mobilisieren.

Auf den Webseiten YouTube und Facebook

Link

Link

sind 119.576 User bei YouTube und 42.668 meinem Aufruf gefolgt und 2.509 stimmen auf YouTube dieser einstweiligen Anordnung zu.

Die Resonanz auf diese bundesverfassungsrechtliche Entscheidung wird hohe Wellen schlagen und soweit hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss sich ein Eigentor geschossen, dieses belegt und beweist sich selbst. Die von der Staatsräson verübten Straftaten sind von Staatsrechtlern, Ex-Verfassungsrichtern und Richterkollegen belegt und nachgewiesen.

Die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag besteht überwiegend aus einen Haufen Krimineller, weil sie diese Straftaten dulden bzw. mit der Judikative unter einer Decke stecken.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat: «Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer

Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Ich gehe, werter Herr Dr. Frank, davon aus, dass Sie die Bundesverfassungsrichter schützen werden trotz Sie immer unglaubwürdiger werden und sich soweit zu erkennen geben, dass dieser Staat von Kriminellen beherrscht und regiert wird, was Sie eigentlich sofort zu unterbinden hätten. Das Bundesverfassungsgericht ist diesen Anschuldigungen nicht nachgegangen, wie es ihre Pflicht nach Recht und Gesetz gewesen wäre.

Sie, werter Herr Dr. Frank, werden meinen Beweisen natürlich ebenso nicht folgen wollen und/oder nicht folgen können, dass meine Anschuldigungen der Wahrheit und den Tatensachen entsprechen, weil Sie diese wieder wider ihres Inhaltes abweisen werden und als unzulässig, unbegründet oder/und unwahr im Mangel an Beweisen, trotz natürlich ein Anfangsverdacht vorliegt, wegräumen müssen, sonst würden Sie nicht Systemkonform handeln und das geht in Ihrer Position nicht. Was nicht sein darf kann auch nicht sein. An Es darf an meinen Behauptungen nichts wahr sein.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn