Kriminalinspektion 5 -KK 58
SB: Fleig. RBe
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51101 Köln

14.12.2022

221207-0954-024289

Ich nehme zu den unbegründeten und unbewiesenen Anschuldigungen gegen Herr B. wie folgt Stellung: Herr B. hat die ihn zur lastgelegte Straftat nicht begangen. Rein ohne Fahrschein angetroffen zu sein, ist kein Beleg und kein Beweis einer Betrugstat in Erschleichung von Beförderungsentgelte.

Sie müssen ihn diese Tat, und es handelt sich nur um eine einmalige Auffälligkeit innerhalb eines Jahres, nachweisen, dass er vorsätzlich das Ticket nicht zahlen wollte und nicht erwarb. Es reicht nicht bei einer Kontrolle ohne Fahrschein angetroffen zu sein, hieraus eine Straftat zu konstruieren, um diesen Vorfall zu kriminalisieren. Rechtwidrig unter Rechtsbeugungen wird dies von der Justiz aber einfach unterstellt. Es werden technische, persönliche und psychische Umstände einfach ignoriert und nicht aufgegriffen, die zu dieser Auffälligkeit haben führen können. Nur in Showprozessen, um den Rechtsstaat in Szene zu setzen, werden diese Fragen aufgegriffen! Die richterliche unqualifizierte Äußerung zum vorherigen Verfahren, wohin das Recht abdriftet, dass der Beschuldigte hat wissen müssen, dass er ein Ticket hätte kaufen bzw. erwerben müssen, soll als Beweis gelten, dass er das Beförderungsentgelt hat im Vorsatz erschleichen wollen. Ja, der Beschuldigte hat dies gewusst, aber dies schützt ihn nicht vor Verlust und anderen Unwegsamkeiten ein Ticket nicht vorweisen zu können. Rein soweit, dass der Beschuldigte keinen Fahrschein, den er doch erworben haben könnte, aber verlor, nicht in seiner Hosentasche fand, …, es gibt viele Gründe, die auch dem öffentlichen Nahverkehr selbst anzulasten wären, können seine Schuld Beleg sein. Hier wird einfach eine Straftat unterstellt, die auch nicht vorliegen mag oder durch technische, finanzielle Engpässe oder psychische Umstände zu seiner Person mindestens keine Strafverfolgung rechtfertigen, weil hier das erhöhte Beförderungsentgelt ausreicht. Wer seine Wohnungstür nur zuschlägt und nicht zweifach verriegelt, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich mitschuldig, weil er diese Einbruchstat so begünstigt hat. Das der öffentliche Nahverkehr Verkehrsteilnehmer in gleicherweise zum Schwarzfahren animiert, wird, weil hier staatliche Interessen involviert sind, nicht berücksichtigt oder/und gewertet. Der öffentliche Nahverkehr muss angehalten werden, dies zu vermeiden.

Es kann nicht angehen, dass der Beschuldigte Beweise seiner Unschuld beibringen muss. Was auch fast unmöglich ist bzw. nur schwerlich erfüllt werden kann. Und genau dies nutzt die Justiz hier rechtsbeugend aus.

Selbst die Verrichtung eines höheren Beförderungsgeltes von jetzt 60,– € ist keine Schuldanerkenntnis, sondern beruht rein darauf, dass der Beschuldigte seinen Fahrschein, den er verloren haben bzw. aus der Hosentasche gefallen sein kann oder einfach nicht in seiner Hosentasche fand, …., weil der Beschuldigte mit seinen Utensilien nicht achtsam umgeht, was hier sehr wahrscheinlich ist, weil ich in der Bekleidung wiederholt zerknülltet Fahrscheine fand. Die ganzen Risiken und Möglichkeiten ohne einen Fahrschein angetroffen zu werden im Öffentlichen Nahverkehr, selbst die zu verhindernde Begünstigung der Erschleichung als solche, wird dem Fahrgast aufgebürdet bzw. angelastet zum Recht seiner Mobilität unter einer hohen Inflation und geringer werden Einkommen gerade von Sozialleistungen und wenn er aus unterschiedlichen Gründen z. B. des Zahlsystems und unter Berücksichtigung der hier einzubeziehenden Umstände der Häufigkeit der Verkehrsmittelbenutzung wie welche Kartenform (Einzelticket, 4 Karte, Wochenticket usw.) er verwendete, da dies auch das Risiko steigert, ohne Fahrschein angetroffen und sodann einer Straftat beschuldigt zu werden, so kann dies keine rechtlichen Grundlagen haben, eine Person eine Straftat anzulasten.

Ich habe in weiser Voraussicht, dass derartige Auffälligkeiten zum psychischen Befinden des Beschuldigten eintreffen können, soweit dies gegeben war, die Fahrkarten aufbewahrt oder/und auch selbst diese Karten am Automaten für ihn erworben. Den beigefügten Karten kann entnommen werden, dass diese meisten abends Richtung Kalk/Vingst und zurück entwertet wurden. Der Beschuldigt benutzt fast täglich diese Strecke. Er ist wegen die gegen ihn verübten Straftaten durch eine Kölner Brauerei massiv geschädigt worden. Er ist weiter in vielerlei Hinsicht sehr eingeschränkt zu kaufmännischen und technischen Belangen. So steckt er seine, und nicht nur die, Utensilien hier Tickets einfach zerknüllt in die Hosentasche, die bei einer Kontrolle möglicherweise nicht aufgefunden werden. Man kann ihn als Chaoten bezeichnen. Er krieg vieles nicht geregelt und geordnet. Er ist eben durch die längeren hingenommenen Vergiftungen in einem Arbeits-Abhängigkeitsverhältnis angstbelastet und aggressiv geworden.

Ich habe mich seiner angenommen, da er ansonsten völlig aus der Bahn geflogen wäre. Corona mit Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust und die massiven Vergiftungen durch die Brauerei aber auch, dass er nie in geordnete Verhältnisse gelangen konnte, er war obdachlos aber willig und bestrebt aus diesen Verhältnissen auszusteigen, und dies wurde aber wieder durch die Brauerei zerschlagen. Durch die Vergiftungen entstanden Angstzustände und eine massive Aggression. Wenn man dieses Thema anspricht, brechen sich Emotionen den Weg! Die ganz unten, werden ausgenutzt, kriminalisiert, physisch und psychisch geschädigt, so dass sie aggressiv und kriminell werden, und dann schlägt die Justiz wiederum auf sie ein. Es wird ein systemkonformes Verhalten verlangt. Nur, was wir sähen, werden wir auch ernten.

Sie erhalten anbei die gesammelten wohl leider auch nicht vollständigen Fahrkarten, die aber belegen, dass er kein chronischer Schwarzfahrer ist. Weiter lege ich Bankauszüge vor, die hier einen Ticketerwerb per Bankeinzug belegen, die häufig aber in Bargeld erworben wurden. Es wurden auch Tickets über ein weiteres Bankkonto Tickets erworben. Belge können nachgereicht werden. Ich habe Herr B. überhaupt gezeigt, wie man mit Mehrfachtickets umgeht. Er braucht Hilfe und Unterstützung zum Handy- und Internetgebrauch. Nun hat er dank meiner tatkräftigen Unterstützung einen erfolgreichen Arbeitsplatz als Koch vor 7 Monaten begonnen. Er ist in einigen Dingen zerstreut und unkonzentriert. Ihm beherrschen Angst und Schrecken durch diese länger mehrfach psychischen und physischen Schädigungen durch die Brauerei!

Es spiegelt sich immer mehr, dass die Verfolgungsorgane sich die Klein-Kriminellen vornehmen aber die aus Politik, Sport, Musikbusiness usw. laufenlassen. Der Beschuldigte hat viel Unrecht und psychischen und physischen Schaden erleiden müssen durch die wiederholten Vergiftungen durch K.O.-Tropfen selbst um sein Leben gefürchtet. Das Verfahren hatten Sie eingestellt trotz es um viel schwerwiegendere Straftatbestände geht, aber hier ist eine Kölsche Traditionsbrauerei der Straftaten beschuldigt, da gelten eben andere Regeln, weil hier nur stümperhaft ermittelt wurde und erst nach dem der Beschuldigt hiergegen weitere Aussagen machte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Herr Geschäftsleitung hatte den Beschuldigten die Hilfe versagt, ihn vor weiteren Vergiftungen zu schützen, dies mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses beantwortet. Die Geschäftsleitung hat sich bereits hier verdächtig gemacht, wie er Hilfe und Schutz verweigerte und das Arbeitsverhältnis kündigte. Dies ist keine adäquate Reaktion auf diese Vergiftungen.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, sondern wird von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht. Selbst die Verfolgungsorgane, wie das Bundesverfassungsgericht, sind hierin involviert. Es würde ein kriminelles Staatssystem auch nicht funktionieren, wenn die Staatsorgane und Aufsichtsorgane nicht mitspielten.

Das vorherige Strafverfahren gegen den Beschuldigten zum selben Tatbestand war ein Unrechtsurteil in Willkür und Boshaftigkeit vornehmlich gegen meine Person gerichtet. Herr B. ist Opfer meiner kritischen Persönlichkeit. Ich bin sozial engagiert und versuche den Beschuldigten aus seinem vorherigen Milieu rauszuholen, was auch erfolgreich gelang. Der Vorsitzende war befangen, weil ich zugegen war und der Justiz den Spiegel ihres Unrechtssystems vor Augen führte, wurde genau aus diesen Gründen der Beschuldigte bestraft, und zwar in der Höhe, dass eine weitere Instanz nicht gegeben war. Das Bundesverfassungsgericht hat in Verletzungen unserer Verfassung ohne auch die subjektive Verletzungswahrnehmung mangels Zeit ohne jede Begründung abgewiesen. Das Verfassungsgericht macht sich nicht einmal mehr die Arbeit und Beschwerdeführer dazutun, wieso seine objektiven wie subjektiven Grundrechte nicht verletzt sein. Deutschland verletzt diktatorisch einfach die Grund- und Menschenrechte nicht. So einfach ist das mit dem Recht.

Deutschland kann Nordkorea, China und Russland die Hand reichen! Ob Sie es hören wollen, oder nicht. Sie werden es wahrscheinlich nicht einmal verstehen:

Deutschland ist zu einem Verbrechersystem verkommen.

Sorgen Sie dafür, dass der Beschuldigte Gerechtigkeit wegen seiner Vergiftungen erhält, und verfolgen Sie die, die uns als Bereicherung verkauft werden, aber trotz vorheriger Straftaten Morde begehen, die die Verfolgungsorgane hätten verhindern können, die Korruption, die Steuerhinterzieher usw., aber vergehen Sie sich nicht an Unschuldige sich nicht wirklich wehren könnende arme und zum uniformierten Verhalten erzogene Bürger.

Die GVL hat mich über 40-zig Jahren um die Zweitverwertungsrechte zur Vereinshymne des BVBs „Heja BVB“ zur Intonierung zu jedem Heimspiel im Dortmunder Stadion betrogen, weil eindeutig per Gesetz aber auch einfach logisch, deswegen, weil mir diese Rechte zweifelsfrei im Vergütungswert zustanden und dem BVB zu allen Zeiten eine individuelle Erfassung der 10 bis 15 intonierten Lieder möglich und zumutbar war. Nein, die pauschal abgegoltenen Vergütungen haben sich die im Mainstream eingesetzten Musiktitel der Musikmafia in betrügerischer Absicht zugeschanzt, ohne strafrechtliche verfolgt zu werden. Es sei privatrechtlich einzustufen. Nein, die vorgenannten Fakten und Gesetze waren der GVL bekannt. Sie haben mich um diese Wert betrogen, weil die GVL selbst zu den Hinweisen, dass ich Anspruch auf diese Vergütungen habe, nicht korrigierend handelten. Selbst das Landgericht Berlin verweigert zu Verfahren aus 2021 Prozesskostenhilfe und folgend zum Gerichtstermin 07.10.2022 wird dieser Umladung wegen vorrangiger Eil-Verfahren auf den 30.06.2023 festgelegt. Was aus den vorgegebene Gründen nicht zutreffen kann. Es sei zivilrechtlich, faires und rechtstaatliches Verfahren, was eben nicht zutrifft, weil das Gesetz sagt, dort, wo immer dies zumutbar ist, sind diese Rechte individuell zu erfassen und an den Rechteinhaber zu vergüten. Nein, es wurden diese Geldwerte von über 200.000, — € nicht an mich, dem Systemkritiker und politisch Verfolgten, ausgezahlt, sondern den im Klüngel-Mainstream eingesetzten Musiktitel rechtswidrig zugeschanzt.

Ist z. B. Alice Schwarzer wegen Ihres Steuerbetruges strafrechtlich verfolgt bzw. bestraft worden? Oder Olaf Scholz wegen der CumEx-Geschäfte?

Die Bundesregierung scheint sogenannte Cum-Cum-Geschäfte bis heute nicht effektiv zu bekämpfen, obwohl ihr die immensen Verluste, die der Steuerkasse dadurch entstehen, bekannt sind. Namhafte Steuerexperten und Finanzrichter sehen die Verantwortung für den milliardenschweren Steuerdiebstahl auch bei Finanzminister Olaf Scholz jetzt Bundeskanzler und seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble, weil sie jahrelang trotz Warnungen keine Maßnahmen ergriffen haben, um dieses Geschäft endgültig zu unterbinden, wie es in anderen Ländern längst geschehen ist.

Ich will keine weiteren Straftaten listen, die sich fast ins Unendliche fortsetzen ließe. Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden und mithin wird die Strafverfolgung politisch genutzt. Es ist ungerecht, unverhältnismäßig und unangemessen, wenn Millionen bzw. Milliarden hinterzogen werden, fremdländische Vergewaltiger usw. ungestraft oder gering bestraft werden, aber hingegen kleine Delikte, deren Vorsatz und die technischen und psychischen Umstände zur einer geringen „Auffälligkeit“ ignoriert werden, hier zum Tatvorwurf einer Beförderungserschleichung nicht nachgegangen wird, sondern pauschal ohne viel Federlesen verurteilt werden.

Ein von mir mandatierter Rechtsanwalt hat ein Video, das als Beweismittel von der Gegenseite dem Landgericht in Hamburg vorgelegt werden sollte und von einem Gutachter als eine streitige Fälschung deklariert! Es Video hatte keine Beweiskraft mehr! Unser von uns mandatierte Rechtsanwalt erkläre dieses streitige in betrügerischer Absicht erstellte Video einfach für unstreitig. Es konnte nicht mit demselben Equipment aufgenommen worden sein, wie entgegen zu den anderen Videosequenzen zur selben Veranstaltung. Mandatsverrat! Nein es sei ein Fehler gewesen so die Staatsanwaltschaft! Es wird halt mit zweierlei Maß gemessen. Zur Zurücknahme dieser Erklärung vor dem Hamburger Landgericht, dass das Video unstreitig sei, sondern den Straftatbestand einer Beweisfälschung unterliege, erklärte das Gericht, dass es eine gewollte Erklärung gewesen sei! Also es kein Fehler war das Video für unstreitig zu erklären.

Es gibt noch eine Reihe anderer Gerichtsverfahren, die von totaler Dummheit oder wohl eher von einer Parteilichkeit gefärbt waren und aufzeigten, dass Gerichte Handlanger der Politik, des Musikbusiness, des Sports (Fußballs) und der Wirtschaft sind. Also, Gewaltenteilung gibt es nicht! Viele Verfahren sind eindeutig politisch gefärbt und verletzen massiv Grund- und Menschenrechte, was zur Fassade eines geheuchelten und verlogenen propagandistischen Gebaren zur Hirnwäsche der Bevölkerung diesen nicht gewusst ist, auch deswegen nicht, weil sie nach den Systemregeln sich halten und nicht über den Tellerrand schauen können.

Dieses Video zur selben Veranstaltung war qualitativ viel schlechter und unprofessioneller und aus dem Hintergrund auch nicht die Örtlichkeit der Aufnahme zu entnehmen, also musste es sich um eine Beweisfälschung gehandelt haben! Es lag vorsätzlicher Betrug vor! Die Unstreitig Stellung des streitigen Videos durch unserer Mandantschaft wischte so diese Straftaten des Betruges durch Mandatsverrat unterm Tisch! So geht das, man wird einfach zwischen Rechtsverdrehungen usw. und Strategiespielen zerrieben. Nur populistisch sind wir eine Demokratie, aber in Wahrheit eine kapitalistische Diktatur! Deutschland ist kein Rechts- und Sozialstaat mehr.

Jan-Peter Frölich von den Höhner kam zu 2 eidesstattlichen Falschaussagen, die uns mit über 7.000, — € belastet haben, straffrei davon. Es entbehrt jeder Logik und Vernunft von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit, wenn ein angeblicher Schwarzfahrer wegen eines geringen letztendlich nicht nachzuweisenden Vorsatzes für ein Vergehens bestraft wird aber hoch populäre Kriminelle hier zu einer z. B. eidesstattlichen falschen Aussage straffrei bleiben aber mir zum Zivilprozess gegen de Höhner Kosten von über 7.000, — € auferlegt wurden. Man stelle sich vor, dass Jan-Peter Fröhlich im Opfer/Täter-Ausgleich nicht bestraft wurde wegen zwei eidesstattlichen Falschaussagen und der Geschädigte aber die Anwalts- und Gerichtkosten zum zivilrechtlichen Verfahren, dass durch diese eidesstattlichen Falschaussagen verloren wurde, zu tragen hatte. Die eidesstattlichen Falschaussagen hätten gerichtsseitig sofort als Lüge entlarvt werden müssen, weil Beweismittel zur Akte dies hätte erkennen lassen. Die Verfahren wurden inszeniert, um mich zu schädigen, mich in meiner Kritik unglaubwürdig erscheinen zu lassen und zu kriminalisieren.

Ich bezeuge, dass Herr B. oder ich für ihn Tickets kauften und er nie die Absicht hatte, der KVB, die zu Straftaten motiviert und diese begünstigt, was natürlich strafmildert wirken müsste und eigentlich schon mit dem erhöhten Beförderungsentgelt getilgt sein sollte, zumal die KVB eine Mitschuld hat, um das Beförderungsentgelt betrügen wollte und auch nicht betrogen hat.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, sondern wird von einem kriminellen verfassungsverletzenden Haufen regiert und beherrscht. Weil durch alternative Medien diese Umstände immer mehr erkannt werden, führt dazu, dass die Meinungsfreiheit und forcierte Kleindelikte beschnitten und verfolgt werden, um diese Kritik den Garaus zu machen, werden sie denunziert und kriminalisiert. Und so haben sie die begründete Kritik vom Tisch.

Es hat den Anschein zu den unrechtmäßigen, unangemessenen und unverhältnismäßigen Verfolgungen im Ziel steht, von den eigenen abzulenken und das Volk im Zaune zu halten. Der öffentliche Nachverkehr hat zureichende Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beförderungserschleichung höchstmöglich ausschließen oder geringe und soziale Einkommen zu einem Billigtarif bereithält.

Es scheint so, dass dieses einmalige Antreffen ohne Fahrschein gegen den Beschuldigten politisch genutzt wird hier in ein anderes Strafverfahren einzugreifen. Der Beschuldigte wurde von seinem früheren Arbeitgeber mehrfach von Kollegen vergiftet im Wissen seiner Vorgesetzten, die, aber nicht halfen sondern ihn, weil er dies vortrug, kündigten. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits wegen stümperhafter und unqualifizierten Ermittlung eingestellt, aber wieder aufgenommen, nachdem ich bereits daraufhin wies, dass der hier Beschuldigte zwar sehr emotional aber doch weitere Aussagen machen könne, die zur Klärung der Straftat relevant seien, was aber nicht erfolgte. Er wies daraufhin, dass die Geschäftsleitung seit längeren davon gewusst habe und die Sache unterm Tisch schieben wollte und mit Kündigung drohte, wenn dies breitgetreten würde, anstatt diese auch anderen lebensgefährlichen zugedachten Vergiftungen durch K. O.-Tropfen zu unterbinden. Daraufhin wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Zusammenhang alsbald wieder eine Einstellung des Verfahrens den hier Beschuldigten zugeht! Und wenn der Beschuldigte für eine hier nicht begangene Straftat zu dieser Einstellung seiner mehrfachen massiven ihn psychisch und physisch stark verursachten Schädigungen kein Rechtsmittel einlegt, könnte dies sich womöglich günstig auf dieses Verfahren auswirken. Ich kann versichern, dass die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Brauerei trotz dieser Einschüchterung mit Rechtsmittel belegt wird und es zum Klageerzwingungsverfahren führen wird. Wir sind nicht bereit für eine nicht vorliegenden und nicht bewiesenen Tat eine an den Beschuldigten allerdings verheerenden physischen, finanziellen und massiven psychischen Schädigungen diese so zu tilgen. Hier wird der Beschuldigte massiv wiederholt physisch und psychisch geschädigt und unter Druck gesetzt, da führen die Ermittlungen ins Leere, als hätte all diese Vergiftungen erfunden, er wird ihn seine berufliche Existenz genommen, ihm befallen Todesängste, aber womöglich dadurch desorientiert, kommt es so wider zu seinem sach- und formgerechtem Verhalten, was auch die Auffälligkeiten bedingen mag.

Grundsätzlich waren dem Beschuldigten nicht Bestrafungen angedeihen zu lassen, sondern Hilfe und Schutz zu gewähren. Es wurden massiv Grund- und Menschenrechte gegen seine Person verletzt und missachtet.

Die deutsche Justiz ist gegenüber meiner kritischen Person befangen und verfolgt mich aus politischen Motiven.

Manfred Wehrhahn