Johann-Wolfgang-von-GoetheDeutscher Bundestag
Prof. Dr. Lammert
Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

13.05.2017

 

 

 

Ihr Geschäftszeichen: ZR2/1-1301-17-037

Mahngericht Euskirchen: 16-4659562-0-5
Amtsgericht Berlin Mitte: 151 C 8/17
Landgericht Berlin: 28 O 181/17

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,

aus den nachfolgenden Begründungen können Sie sich nicht auf den Beschluss des Landgerichtes vom 24.04.2017 berufen. Der Beschluss unterlag massiver Verletzungen des Rechts, wie Sie sicherlich erkennen können! Dieses Rechtssystem ist nicht unabhängig sondern kriminell und verfassungsfeindlich incl. der Verfassungsrichter.

Sonderbar ist auch, dass das eine gleichzeitig aber Jahre zurückliegende Verfahren mit dem aktuellen gerade einen Monat dem Landesgericht Berlin vorliegendes Verfahren zusammen entschieden wurden.

Der Deutsche Bundestag hat jeden einzelnen Bürger aber auch grundsätzlich für Alle die Gewähr rechtsstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten zu gewährleisten. Diesen Verfassungsanspruch kommen Sie nicht mehr nach!

Dieser Beschluss ist rechtsmissbräuchlich und somit rechtswidrig. Sie können sich nicht hierauf berufen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn

___________________________________________________________________________________

Kammergericht Berlin
Eißholzstr. 30-33

10781 Berlin

13.05.2017

 

Beschwerde

gegen

den Beschluss des Landgericht Berlin: 28 O 181/17 vom 26.04.2017 und
den Beschluss des Landgericht Berlin: 28 O 432/14 vom 24.04.2017
beide zugestellt am 13.05.2017

 

Gründe:

1. Ob es sich um ein wiederholtes gar rechtsmissbräuchliches Vorbringen zum vorgenannten Verfahren meinerseits handelt, konnte überhaupt nicht festgestellt werden, weil rein in der Folge zu Mahnbescheid hier unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe sich die rechtliche Stellung nicht geändert hat. Soweit war Prozesskostenhilfe auch zu diesen Verfahren zu bewilligen. Es ist wider unserer Verfassung und ein Beleg meiner Behauptungen, dass das Deutsche Rechtssystem eines diktatorischen Systems gleicht, wenn mir Rechtsmissbrauch unterstellt wird, der von diesen System wahrhaftig begangen wird.

Der Kläger erhielt bis heute überhaupt nicht die Möglichkeit auf recht-liches Gehör. Dem Kläger liegt bis heute schriftlich das Aktenzeichen, auf das er Anträge und Rechtsmittel usw. hätte beantragen können und fach-versiert durch einen Rechtsanwalt hätte vortragen können, nicht vor. Hier wird der Rechtsmissbrauch vollends ersichtlich. Die Begründungen auf zurückliegende Verfahren meinerseits, die schon soweit den formellen zu gewährenden Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör durch einen Rechtsanwalt, der zwingend vorgeschrieben ist,  verlangt, wurden zu diesen Verfahren ebenso rechtliches Gehör und rechtsstaatliche Grundlagen verweigert als hier zur Abweisung unter Rechtsmissbrauches durch das Rechtssystem überhaupt nicht die Begründungen, Vorträge usw. zu diesen Verfahren hätte nach Recht und Gesetz wegen des Mangels einer anwaltschaftlichen Begründung herangezogen werden dürfen.

Die Begründungen auf zurückliegenden Verfahren ist die Fortpflanzung des staatlichen Rechtsmissbrauches. Soweit hier gar Anwaltspflicht aus den Gründen fachlicher Begleitung verlangt wird, waren die selbst zurückliegenden Verfahren widerrechtlich unter Rechtsbeugung in ihren Begründungen parteiisch, Rechte verletzend und gar kriminell. Meine soweit juristisch mangelhaften Vorbringen des Klägers müssten hiernach rechtsunwirksam sein.

Die Richter waren darüber hinaus vom Kläger abgelehnt, wie der Kollege Fahsel trefflich äußert, da seine Kollegen in unzähligen im allgemein systemrelevant das Recht beugen, und dies nicht nur zu Einzelfällen sondern soweit, wie Staatsinteressen berührt sind, rechtserheblich. Alle Entscheidung sind wider unserer Verfassung erfolgt! Dieses wie alle zurückliegenden Verfahren sind unwirksam, da sie nicht im Konsens nach den Grund- und Menschenrechten vollzogen wurden.

2. Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

3. Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:
«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Und Sie wollen mir Rechtsmissbrauch vorwerfen? Ich bin den, den Sie vernichten wollen, weil er sein Recht verlangt und die Missstände in Deutschland aufzeigt und angreift.

4. Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:
«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

5. Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört. Dieser Mechanismus greift hier gegen den Kläger.

6. Der Kläger hat nachdem dieser telefonisch am 08.05.2017 das Akten-zeichen beim Landgericht Berlin erfragen konnte, nur einen Tag später am 09.05.2017 die Kostenvorschussrechnung über 8.997,00 € erhalten, woraufhin der Kläger sofort mit Schriftsatz 09.05.2017 Anträge auf Prozesskostenhilfe stellte wie die wiederholt Richter abgelehnt, die aber vorgeben bereits am 26.04.2017 den Beschluss, der mir heute, am 13.05.2017, zuging, verfasst zu haben. Dies ist unglaubwürdig und ebenso unrechtmäßig. Weiter hatte der Kläger daraufhin Ratenzahlung auf diese Vorschussrechnung von 150,– € monatlich zugesichert, sollte mir der Antrag auf Prozesskostenhilfe verweigert würde. Diese Vorschussrechnung war auch richterlich entgegen ihrer Ablehnung ergangen, um den Kläger in Kenntnis seiner Mittellosigkeit das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegzuräumen. Da durch das Angebot einer Ratenzahlung dieser Wirkungsmechanismus nun ins Leere laufen würde, wurde ein länger zurückliegendes Verfahren 28 O 432/14 zeitgleich mit diesem Verfahren entschieden, weil so die Wiederholung meines bereits auch unter Rechtsbeugung entschiedenes Verfahren als dieses ebensolches abzukanzeln ohne das dem Kläger überhaupt die Möglichkeit und Chance gewährt worden wäre, durch einen Rechtsanwalt vortragen zu lassen, der sehr wohl neue Aspekte, wie das Gesetz dies auch verlangt, hätte vortragen und die Sache und Rechtslage qualifizierter darbieten hätte können.

Soweit die Abschreckung der Vorschussrechnung ins Leere lief, und hier war von Rechtsmissbrauch meinerseits usw. noch keine Rede trotz diese Vorschussrechnung den gleichen Stellenwert zu einen Prozesskostenhilfeantrag erfüllt nämlich, dass das Verfahren nach Zahlung oder Bewilligung der Prozesskostenhilfe eröffnet wird, wurde hierauf reagiert, in dem die hier involvierten Richter sich dieses Beschlusses bemächtigten, um jetzt so das Verfahren wegzuwischen. Es erscheint in der Chronologie der Ereignisse logisch, dass dieser hier im Streit stehende Beschluss erst vor wenigen Tagen nach dem abzusehen war, dass das Gericht mit seiner Vorschusszahlung würde durchdringen können,  dieser Beschluss rückdatiert erlassen wurde, um die neuerlichen Anträge des Kläger so zu umgehen. Die Strategie ist das Wegräumen des Verfahrens und die Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren, die eine ganz andere Vorgehensweise verlangt hätten. Es ist offensichtlich, dass bei Zahlung der Vorschusszahlung das Verfahren eröffnet worden wäre aber nach den der Kläger auf die Kostennote Ratenzahlung anbot war plötzlich das Verfahren schon abgeschlossen. Heißt dies, dass bei Zahlung der Gerichtsgebühr dieses bereits entschiedene Verfahren in den vorherigen Stand zurückgesetzt worden wäre und soweit gerichtliches Gehör gewährt hätte? Den Richtern war klar, dass ich diese Vorschussrechnung nicht würde leisten können. Nach dem der Kläger aber Ratenzahlung auf diese Kostennote anbot, war bereits das Verfahren ohne rechtliches Gehör entschieden. Dieser sich widersprechende Akt belegt, was hier gespielt wird.

Es spielt hier aber keine Rolle, wann der Beschuss gefasst wurde, er erging zur Unzeit, weil jegliche Bewertung zum Beschuss in Verweigerung rechtlichen Gehörs eine massive Rechtsverletzung darstellt. Erst wenn ein Rechtsanwalt hier vorgetragen hatte, wäre ein Beschluss möglich gewesen. Weiter mangelt es an dem Beschluss zur Richterablehnung, die hier noch unentschieden im Raume stand.  Das Gericht hätte erst über seine Ablehnung befinden müssen, wenn auch klar ist, wie die, die hier krimineller Straftaten usw. bezichtigt sind aber hierüber selbstherrlich selbst befinden dürfen, entschieden hätten. So, wie die durch den Kläger und vielfachen Dritten die Vorwürfe nicht nachgegangen wird, so wird diese Richterablehnung schlicht als unbegründet usw. abgekanzelt.

7. Es wird ebenso bezweifelt, dass die Beklagte nicht zu Einzelfällen der Verletzungen des Rechts und zu Straftaten in Verweigerung der Grund- und Menschenrechte diese nur dann schützen müsse, wenn diese massenhaft und allgemein auftreten, was hier allerdings ebenso zutrifft. Es handelt sich allerdings auch nicht um einen Einzelfall sondern darum, dass die Deutsche Judikative massiv in unzähligen Rechtsfällen das Recht beugt und selbst von ihren Richterkollegen Fahsel zuhauf als Straftäter, derer man nicht habhaft werden könne, handelt.

8. In Beleg und Beweis, dass das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin zu meinen bisherigen Verfahren die hier involvierten Richter das Recht gebeugt und verletzt haben, werden diese abgelehnt, wie der Kläger unter den allgemeinen von Richter Fahsel und weiteren Personen vorge-tragenen Straftaten durch Richter, dass viele Richterkollegen Straftäter seien, also es in der Bundesrepublik Deutschland kein rechtsstaatliches Rechtssystem mehr geben kann bzw. selbst hin der bloßen subjektiven Annahme, dass es dies nicht mehr geben könnte, wegen der vielen negativen Rechtsverletzungen, wofür der Beklagte ob in Einzelfällen aber zu mindestens aber als allgemeines Rechtssystem die Verantwortung inne hat, rein soweit ist die Klage weder rechtsmissbräuchlich noch unbe-gründet und die Deutsche Justiz grundsätzlich abzulehnen. Verbrecher können keine Beschlüsse, Urteile usw. unparteiisch, gerecht, fair usw. fällen.

9. Erst wird der Mahnbescheid vom Mahngericht Euskirchen widersinnig und im Mangel der Nicht-Zuständigkeit ans Amtsgericht Berlin übermittelt. Das Amtsgericht Berlin verweist nicht etwa im Automatismus das Mahnverfahren ans Landgericht Berlin sondern nimmt sich zwei Monate Zeit, um es dann wegen Nichtzuständigkeit ans Landgericht Berlin weiter-zuleiten. Bis heute habe ich keinen schriftlich Bescheid über den Eingang dort und unter welches Aktenzeichen es geführt wird.

Erst auf der Maßgabe, dass der Kläger nachfragt, ob man mit seinem Ableben rechne, weil ihm das Aktenzeichen nicht mitgeteilt würde, erhielt dieser sodann die Vorschussrechnung vom 04.05.2017, die sich eigentlich erübrigt  hätte, da die Mittellosigkeit des Klägers bekannt war. Zum Mahnbescheid wurde nämlich Prozesskostenhilfe wegen sozialrechtlichen Leistungsbezuges des Klägers gewährt.

Der Kläger ging vorsorglich, sodann er nun das Aktenzeichen kannte, auf die Begleichung der Vorschussrechnung auf Ratenzahlung am 09.05.2017 ein, um bei Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages dennoch das Verfahren durchziehen zu können.

Das Gericht ging hierauf nicht mehr ein sondern schickte mir die zwei Beschlüsse, die rückwirkend datiert sind, um so den Eindruck zu erwecken, dass das Gericht bereits vor Antragstellung in der Sache entschieden habe. Zu einem Zeitpunkt, dass der Kläger noch nicht einmal wusste, wie das Aktenzeichen lautet und hierauf er hätte Antworten, Anträge usw. stellen können.

Eine Bewertung und Beurteilung der Rechtslage war in der Vergangenheit wie gegenwärtig nicht gegeben, weil ja gerade der Dialog, die fach-versierten Begründungen, Zeugen nicht gehört und Beweismittel nicht vorgelegt werden konnten usw. zu einem ordentlichen durch einen Rechtsgelehrten geführtes Verfahren nicht gewährt wurden. Selbst wenn Zuständigkeiten und andere Form- und Rechtsfehler seitens des Klägers vor-gelängen hätten, schreit dies gerade danach, und soweit ist der Anwaltszwang ja gedacht, dies nach einer Zuordnung eines Rechtsanwaltes aber dies darf nicht dazuführen, dass dieser Mangel rechtsmissbräuchlich geschöpft wird.

 

Manfred Wehrhahn

_________________________________________________________________________________

Kammergericht Berlin
Eißholzstr. 30-33
10781 Berlin

13.05.2017

Beschwerde

gegen

den Beschluss des Landgericht Berlin: 28 O 181/17 vom 26.04.2017
und
den Beschluss des Landgericht Berlin: 28 O 432/14 vom 24.04.2017
beide zugestellt am 13.05.2017

Begründungsergänzungen:

Die Beschlüsse der Gegenwart aber auch aus der Vergangenheit sind alle rechtsunwirksam.

Der Beklagte, wie die hier vor allem zum Verfahren angegriffene Judikative, sind Parteien des Verfahrens und somit zwangsläufig parteiisch. Die Bundesrepublik Deutschland gewährt grundsätzlich umfänglich keine unserer Verfassung zu gewährende Gerichtsverfahren mehr, wenn diese staatliche Interessen bedingen. Eine Verfahrenspartei kann nicht unparteiisch über sich selbst befinden und entscheiden. Kein deutsches Gericht selbst das Bundesverfassungsgericht kann sich als unparteiisch erklären, wie sich an den Ausgängen der Verfahren ablesen lässt, ist sehr offensichtlich, dass hier das Rechts gebeugt wurde.

Alle bisherigen Verfahren in der Sache sind somit rechtsunwirksam, weil sie unter dem Missbrauchs ihrer Parteilichkeit entschieden wurden.

Diese Parteilichkeit, die unstreitig vorliegt, wurde geschöpft und missbraucht, um den Kläger seiner rechtsstaatlichen Verfahren gegen sich und der Legislative zu entziehen.

So der Beklagte sein Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid nicht durchsetzen kann, beantragt der Kläger nunmehr die Vollstreckung aus dem Mahnbescheid.

Dieser Antrag wird nur aufgehoben, wenn die Beklagte meinen Vergleich zustimmt und den hieraus festgelegten Betrag fristgerecht meinem Konto gutschreibt.

Manfred Wehrhahn

____________________________________________________________________________________

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf
Fax: 0211 871 – 3355

 

15.05.2017

Wahlanfechtung

legt hiermit Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln oder jedes zulässige anderes Rechtsmittel formgerecht ein.
Gründe:

Die Parteien SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hätten wegen strafrechtlicher und verfassungsfeindlicher Ausrichtungen zu den Landtagswahl 2017 nicht zugelassen werden dürfen und soweit sind Neuwahl anzuordnen und die abgeschlossene Landtagswahl 2017 in NRW als ungültig zu annullieren.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:
«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:
«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Dieser Mechanismus der Verweigerung rechtlichen Gehörs und verfassungstreue Verfahren, wenn Staatsinteressen berührt werden, greift hier gegen den Kläger und vielen anderen Bürgern dieses Landes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechts- und ebenso kein Sozialstaat mehr. Die BRD folgt in den Grundsätzen einer kapitalistischen Diktatur.

Die zur Anfechtung berechtigenden Rechtsverletzungen durch die vorgenannten Parteien sind in dem anhängigen Verfahren Landgericht Berlin (28 O 181/17) und jetzt beim Kammergericht Berlin im Rechtsmittel auf Schadensersatz von 400.000,– € gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch den Deutschen Bundestag, der wiederum vertr. wird durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Dr. Norbert Lammert, soweit sind  auch die Bundesländer Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg wegen Amtsträgerverletzungen und wegen Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren, wegen Strafvereitlung durch Amtsträger, Richter und Staatsanwälte und wegen Mandatsverrates durch mandatierte Rechtsanwälte, liegen vor.

Die Beiordnung der Akte wird beantragt, da sie umfassend die Fakten, Beweismittel und Belege des rechtsstaatswidrigen Verhaltens der Parteien in den Bundesländern wie zum Deutschen Bundestag dokumentieren. Die vorgenannten Bundesländer sollen zur Klage gegen die BRD als Beklagte angesehen werden.

 
Manfred Wehrhahn