Frau Merkel, verbreiten sie keine geheuchlten propagandistischen Lügen, was sie alles Tolles bewirkt hätten! Sie haben sich staatsfeindlich, kriminell und rechtswidrig verhalten. Sie gehören sofort aus Amt und Würden entfernt! Wir sind weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat – zu mindestens nicht mehr für deutsche Staatsbürger!

Sie waren/sind unfähig eine ordentliche humane Sozial-, Flüchtlings- und Asylpolitik hinzukriegen. Den Rentner, wie den Arbeitslosen, Geringverdienern usw. geht es so schlecht, wie zu keiner vorherigen Zeit in der BRD! Die Kriminalität durch Ihre Bereicherungen steigt ständig an und verschlingt Milliarden! 

Ich habe die letzten Bundestagswahlen angegriffen! Hier Auszüge auf das Schreiben an das Bundesverfassungsgerichtes, das mich bewegen wollte meine Wahlanfechtung wegen Mangels von Erfolgsaussichten zurückzunehmen:

Der Wahlfehler war meinerseits nicht zu substantiieren, da die Fehlentscheidung, die Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, zu der Bundestagswahl zuzulassen, Ihrerseits widerrechtlich erfolgte und öffentlich offensichtlich gegeben war, die vorgenannten Parteien auszuschließen!

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes, sondern der Lobbyisten und anderer Mächte. Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, hat mehrfach Rechte verletzt und gebrochen. Die Oppositionspartei AfD wurde, wie zur Judenverfolgung, diskriminiert und denunziert und in die rechte Ecke gestellt, weil sie den vorgenannten Parteien die rote Karte vorwies.

Die Wahlen sind selbst durch das Bundesverfassungsgericht wegen der unfairen Überhangmandate als rechtswidrig, ungültig, eingestuft worden. Weiter wären die Rechtsgrundlagen zu klären, ob die Bundesrepublik Deutschland überhaupt eine rechtsverbindliche Verfassung hat, ein souveräner Staat sei, wie dies die Reichsbürger anzweifeln. Soweit wären die Wahlen ungültig! Feststellbar ist, dass die BRD das Rechts- und Sozialstaatsprinzip aufgegeben hat und die Gewaltenteilung nicht mehr existiert!

Freiheitsrechte, wie zum Beispiel, dass der freien Meinungsäußerung werden massiv eingeschränkt. Die Pflichtversicherten zur Pflege – und Rentenversicherung werden um ihre Leistungen betrogen. Sie erhalten mehr oder weniger die Leistungen, die Asylanten, Flüchtlinge oder eben Personen, die nie Steuern und Versicherungsbeiträge entrichten haben, erhalten. Die Grund- und Menschenrechte sind eben nicht versicherungspflichtig! Rentner, also die, die diese Sozialleistungen beziehen, müssen „in Würde“ hungern, Pfandflaschen sammeln, in Essenstaffeln sich ernähren, in Kleiderkammer getragene Wäsche besorgen, betteln, prosituieren, sie sind vielfach obdachlos und verrecken und vegetieren den Tod entgegen. Sie führen im Siechtum ein elendiges Leben ohne Chancen und Perspektiven oder ihre Wohnungen haben keinen Strom! Diese Lebensumstände verletzen, werte Verfassungsrichter, entgegen ihrer ebenso hier im Systemkonsens stehenden Entscheidungen, die Grund- und Menschenrechte! Der Bezug dieser viel zu geringen Leistungen hat verheerende physische und psychische zerstörerische Schädigungen zur Folge!

Das Rechtssystem ist bis zu Ihnen, dem Bundesverfassungsgericht, mit Kriminellen durchsetzt! Rechtsstaatliche Verfahren gibt es nicht mehr, wenn insbesondere Staatsinteressen hierin involviert sind, wie Klagen gegen Hartz IV (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter und wenn man an diesem System Kritik übt und so weiter, wird ihnen ein unfairer Prozess gemacht oder rechtliches Gehör verweigert.

Der Beschwerdeführer selbst kann von diesen Machenschaften ein Lied singen! Er wird alsbald ein Video produzieren, dass all diese Vergehen aufgreift und auf vielen Internetplattformen öffentlich stellen werden wird.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Diese Behauptung trifft zu und trägt die Konsequenz der Aufklärung und Verfolgung! Soweit diese Behauptung zutrifft, hätte dies zwangsläufig die Parteien, die diese Verletzungen forciert, geduldet und in ihnen involviert waren, von den Wahl ausschießen müssen.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel,

Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Hiernach bedurfte es überhaupt keine substantiierenden beweislegenden Wahlfehler-Erhebungen, da diese Fehler bekannt waren/sind! Das Bundesverfassungsgericht, deren Richter von der Bundesregierung, die hier in Kritik steht, berufen werden, mithin parteiisch sind, hätte die vorgenannten Parteien nicht zu den Wahlen zulassen dürfen und hätte den Verfassungsschutz mit der Überprüfung ihrer Verfassungstreue beauftragen müssen. Eine Überprüfung ist aber eigentlich nicht mehr erforderlich.

Die, die wir wählen, sind eigentlich machtlos und die können sich nur an den Schwächsten in der Gesellschaft vergehen, und die, die wirklich die Macht ausüben, an deren Tropf die Parteien hängen, kann das Volk überhaupt nicht wählen. Alle Macht geht eben nicht vom Volke aus. Die ganzen Wahlen sind sowieso eine gut inszenierte Showeinlage, die dem Wähler glauben lassen soll, so, dass er meint, er könne mitentscheiden. Er wird psychologisch gesehen, über den Tisch gezogen!

Da meine Wahlprüfungsbeschwerde systemübergreifend ist, also alle Staatsorgane mit einbindet, ist meine Wahlprüfungsbeschwerde, da das deutsche Staatssystem korrumpiert und kriminell scheint, sinnlos und unsinnig, aber nur deswegen. In einem Unrechtssystem gibt es eben keine Gerechtigkeit! Deswegen hat meine Wahlprüfungsbeschwerde keine Erfolgsaussichten! Ich nehme sie aber dennoch nicht zurück!

Manfred Wehrhahn