GrundrechtDie Klage gegen Deutschland vertreten durch den Deutschen Bundestag vertr. d. d. Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert kann auch als PDF runtergeladen werden!

Die Bundesrepublik Deutschland nahm mir alle beruflichen, existenziellen wie privaten Lebensgrundlagen wie Chancen und Perspektiven. Das was Deutschland anderen Ländern an Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorwirft, verletzt Deutschland höchst selbst. Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Deutsche Bundestag vertreten durch den Bundestagspräsidenten erhielt am 25.08.2014 die nachfolgende Klage zur Kenntnis und ein Angebot von mir auf eine außergerichtliche Einigung.

Die Bundesrepublik Deutschland hat hierauf bisher nicht reagiert weder bezüglich des Vergleiches aber auch nicht in der Sache. Mein Angebot auf Regulierung des Schadens mag der Bundestagspräsident in Arroganz ignorieren aber, dass die Deutsche Justiz fast durchweg kriminell und die Gewaltenteilung aufgehoben scheint, also faire rechtsstaatliche Verfahren nicht gewährt werden, hätte, wenn man nicht hierin selbst involviert wäre, sich zuwenden und abhelfen müssen, da hier eklatant fundamentale Verfassungsrechte verletzt sind.

Der Kläger wurde natürlich observiert, seine Telefonate abgehört und seine E-Mails mitgelesen. Diese gesammelten Daten werden populistisch und strategisch gegen den Kläger Verwendung finden und die Presse wird hier mitziehen. Der Kläger hat aber nichts mehr zu verlieren! Er nimmt diesen Vernichtungsschlag hin, wie in logischer Prophezeiung dies diesem verbrecherischen System zu unterstellen ist. Ihre alle habt sie gewählt und seid somit für diese von der Politik, der Justiz, der Wirtschaft … verübten gravierenden Straftaten mitverantwortlich. 

Es ist ein Skandal, dass im Wissen seit längeren, dass es vor Deutschen Gerichten keine rechtsstaatlichen Verfahren zu besonderen Verfahren gibt, nichts geschieht. Alle schlafen den Schlaf der Gerechten! Die Medien schweigen überwiegend oder sind nicht so kritische, wie dies notwendig wäre! Dies mag daran liegen, dass Deutschland eine Scheindemokratie  hat und das Volk verdummt werden soll. Es ist eben schwierig zur glitzernden Fassade  von Freiheit und Gerechtigkeit Kritik zuüben. Der Glanz verdeckt den Dreck, der hier ebenso produziert wird wie Russland, China … unterstellt wird.

Landgericht Berlin
Tegeler Weg 17

10589 Berlin

01. Oktober 2014

Klage

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4

50667 Köln

-Kläger-

gegen


Bundesrepublik Deutschland
vertr. durch den Deutschen Bundestag
Bundestagspräsident
Platz der Republik 1

11011 Berlin

-Beklagte-

der Kläger beantragt die Beklagte zu verurteilen an den Kläger 400.000,– € (vierhunderttausend) wegen politischer Verfolgung und wegen der Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten durch alle Instanzen bis inklusive des Bundesverfassungsgerichtes zu zahlen. Es liegen massive Amtsträgerverletzungen (Straftaten durch Amtsträger) vor, die dergestalt waren, dass durch Duldung und Begünstigung von Straftaten eigener und Dritter der Kläger massiv soweit beruflich, finanziell und wirtschaftlich geschädigt und aller seiner Lebensgrundlagen beraubt  und ebenso eine wahre Äußerung untersagt wurde, diese zu äußern, die diese Schadenssumme rechtfertigen.

Soweit Schadensersatz gewährt wird, ist dieser steuerfrei und die Parteien verzichten wechselseitig auf alle weiteren Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Klagegegenstand stehen. Dies gilt auch für rückliegende gewährte Arbeitslosengeld II-Leistungen wie Leistungen der Grundsicherung im Alter.

Es wird beantragt die vollständigen Unterlagen und Akten des bereits anhängigen Verfahrens 28 O 158/14 vor dem Landgericht Berlin diesem Verfahren beizufügen.

Die im Verfahren 28 O 158/14 vor dem Landgericht Berlin wie vorm Kammergericht Berlin involvierten Richter  Pekie, Dr. Holldorf, Damaske, Schmid-Dieckmann, Beier, … werden wegen staatsfeindlichen Verhaltens und ihrer Befangenheit zu diesem Verfahren abgelehnt. Es hat den Eindruck, dass prinzipiell die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben wurde. Es wird beantrag, dass die hier sich dieses Verfahren zuwendenden Richter an Eides Statt erklären, dass sie unparteiisch, nicht Befangen sind und nicht der kriminellen staatsfeindlichen Vereinigung der Juristen zugehören.

Der Beklagte erhält die Klageschrift direkt!

Es wird die vollständige Rehabilitierung des Klägers beantragt.

Es wird Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, da, wie den Akten zum Verfahren 28 O 158/14 zu entnehmen ist, zu diesem dortigen Antrag auch keine Änderungen eingetroffen sind, diesen Antrag zu verwenden, da der Kläger weiterhin mittellos ist.

Bei Abweisung des PHK-Antrages durch entsprechendes Urteil oder eines Beschlusses vor dem Landgericht Berlin beantragt der Kläger eine erste Teilklage, wobei es bei der Gesamtforderung bleibt,  auf Schadensersatz gegen den Beklagten vorm Amtsgericht Berlin in Höhe von 4.990,– €, um seinen Schadensersatzanspruch ohne Anwaltszwang rechtlich prüfen zu lassen. Die Klage ist in diesem Falle dorthin zu verweisen. Die Klage soll hier auf jeden Fall eröffnet werden, wenn gleichsam hier ebenfalls Antrag auf PKH gestellt wird.

Es wird beantragt, die nachfolgende Verfahren diesem zuzuziehen:

Schadenersatzforderung gegen die Bundesrepublik Deutschland

Kammergericht Berlin…………………………………………………………9 W 58/14
………………………………………………………………………………….9 W 53/14
Landgericht Berlin…………………………………………………………..28 O 158/14

Oberlandesgericht Köln……………………………………………………….9 W 44/14
Landgericht Köln……………………………………………………………..12 O 84/14

Schadensersatz u. Schmerzensgeld ./. Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V. wegen beleidigender über Monate auf ihrer Webseite und in einer Printausgabe gemachten Äußerungen, dass der Kläger irre sei und eine Gefahr für sich und der Öffentlichkeit, weil er wegen Duldung und im Wissen, dass die Justiz fast durchweg kriminell sei, deswegen Bundespräsident Gauck und Bundeskanzlerin Merkel wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angezeigt hatte.

Bundesverfassungsgericht

Strafanzeige gegen Prof. Dr. Vizepräsident der Kirchhof ……………..1 BvR 2146/14
Prof. Dr. BVR Masing und……………………………………………….1 BvR 2037/14
Prof. Dr. BVRRin Baer wegen Rechtsbeugung…………………………1 BvR 1971/14
………………………………………………………………………….150 Js 22841/14
Wahlprüfungsbeschwerde……………………………………………………2 BvC 8/14

Es gab Strafverfahren gegen Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Angeordneten des Deutschen Bundestages bei den Staatsanwaltschaften Hamburg und Berlin und Strafanzeigen gegen Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Diese Strafverfahren wurden, wie dies eines Rechtsstaates würdigt ist, alle standardisiert niedergeschlagen bzw. abgewiesen.

Weiter beantragt der Kläger, dass alle Verfahren, die im Anhang zur Klage genannt sind, hier ebenso zugezogen werden, wie die vor- und nachgenannten in diesem Schriftzug.

Unterlassen Sie Feststellungen und Wertungen der Erfolgsaussichten bevor über die Sache nicht handfestes verhandelt und alle Unklarheiten beseitigt wurden, die Parteien gehört und vernommen, Zeugen gehört und Beweise vorgelegt wurden.  Die Klage hat nur dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn die seitens des Klägers umfangreich vorgetragenen Anschuldigungen hier ebenso greifen. Ansonsten hat die Klage Aussicht auf Erfolg! Es erübrigen sich anderenfalls Klageverfahren grundsätzlich und unterstellen in Folge die Vertuschung dieser Vergehen, wenn sie rein im Vorfeld auf mögliches nach Belieben immer konstruierbares mangelhaftes und laienhaftes Klagevorbringen abstellen und so Verfahren missbräuchlich zurückweisen. Die Klage soll gerade alle Ungereimtheit, Widersprüche usw. klären und vor allem die Wahrheit zutage fördern, um sodann über die Sache zu entscheiden. Dieses brisante Verfahren darf nicht in Rechtsverdrehung o. ä., es seiden Deutschland ist ein Schurkenstaat, weggekehrt werden. Das Klageverfahren unterliegt seitens des Klägers nicht der Willkür noch der widerrechtlichen Einreichung sondern greift auf fundamentale Grundrechts- und allgemeine Rechtsverletzungen durch Amtsträger der BRD.

Zum Antrag auf Prozesskostenhilfe wurden dem Kläger vor dem Kammergericht (Rechtsmittelinstanz) Berlin zum vorherigem Verfahren gegen Deutschland Kosten für Entscheidungen o. ä., ohne diese anzukündigen, von 60,– € aufgebrummt. Für solche rechtsverletzende Verfahren können eigentlich keine Kosten gefordert werden. Sie sind jedenfalls ihr Geld nicht wert. Der Kläger musste aus Erfahrungen gleichgestellter Verfahren vor anderen Gerichten davon ausgehen, dass keine Kosten oder Gebühren anfallen würden. Im Wissen der Mittellosigkeit des Klägers eben zum Antrag auf PKH sollen hier zum Rechtsmittel der Verweigerung auf PKH Kosten entrichtet werden. Die Kosten sollen abschreckende Wirkung entfalten, damit der Kläger vor weiteren Klagen Abstand nimmt. Das heißt, Du kannst aus finanziellen Gründen keine Rechtsmittel gegen widerwertige Entscheidungen einlegen. Für diese kriminellen und staatsfeindlichen Verfahren soll ein Mittelloser, der schon durch den Leistungsbezug der Grundsicherung im Alter Gefahren für Leib und Leben barbarisch, unmenschlich und inhuman ausgeliefert ist, auch noch weiter bluten. Hier ist der Akt der Nötigung und Körperverletzung erfüllt. Dies verletzt selbstverständlich Grundrechte.

Es gibt weitere umfangreiche Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht in Köln, vor dem Landessozialgericht NRW in Essen und vor dem Bundessozialgericht in Kassel und vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hinsichtlich u. a. der viel zu geringen Arbeitslosengeld II- wie Grundsicherungsleistungen im Alter. Es gibt ebenso weitere Strafverfahren gegen Richter/Innen zum Beispiel: Staatsanwaltschaft Berlin, 253 Js 3259/14, Ermittlungsverfahren gegen  Dr. Holldorf, Radu und Darmaske, und gegen Staatsanwälte/Innen wie Dritte, die alle samt selbstverständlich ins Leere liefen bzw. laufen werden, die im Bedarfsfalle hier zugeführt werden können, um erkenntlich zu machen, dass Deutschland weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat ist und eher einer  autoritären und totalitären Diktatur folgt. Es gab auch zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin (VG 33 L 350.12 u. VG 33 K 351.12), dass damit sein Final fand, dass die Bundesrepublik Deutschland hier der Deutsche Bundestag vertreten durch den Bundestagspräsidenten nicht angehalten werden kann, tätig zu werden, um die massiven kollektiven Straftaten der Justiz usw. zu unterbinden. Die Judikative sollte gerade zur Gewaltenteilung berechtig sein, dies, in diesem Falle allerdings ihr eigenes kriminelle Verhalten vom Deutschen Bundestag unterbinden zu lassen bzw. in Haftung zu nehmen, hieße, sich selbst zu beschuldigen, diese Straftaten sich einzugestehen, dies sich selbst zu unterlassen lassen. Und so sehen die Verfahren aus! Die Bundesrepublik Deutschland verletzt fundamental soweit massiv Grund- und Menschenrechte und verfolgt seine Kritiker widerrechtlich.

Zeugnis Dritter:

Rothschild: „Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“!

„ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.

Frank Fahsel, Fellbach

Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des „Justiz-Komments“ – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld „der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben“ keine Impulse.

Nun gibt er sogar öffentlich tiefe Einblicke in die, für einen vorgeblichen Rechtsstaat, geradezu ungeheuerlichen Zustände in deutschen Staatsanwaltschaften und vor deutschen Gerichten, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]

Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz – Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger – Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? – Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi – mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …

Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.

Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage – Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken – ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.

In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigens legen.

Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert – und zwar nicht nur in Sachsen.

Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.

Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:

>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<

Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Die nachfolgenden Institutionen erhielt ebenso die Klage zur Kenntnis, Hilfe und Unterstützung zur Wiederherstellung eines demokratischen Rechtssystems in der Bundesrepublik Deutschland:

  1. European Court of Human Rights, Strasbourg
  2. Europäisches Parlament Bruxelles
  3. ICJ International Court of  Justice KJ Den Haag
  4. United  Nations Headquarters New York
  5. Südwestdeutscher Pressedienst Ltd
  6. Bayerischer Rundfunk München
  7. Hessischer Rundfunk Frankfurt
  8. Mitteldeutscher Rundfunk Leipzig
  9. Norddeutscher Rundfunk Hamburg
  10. Radio Bremen Bremen
  11. Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB Berlin
  12. Saarländischer Rundfunk Saarbrücken
  13. Südwestrundfunk Stuttgart
  14. Westdeutscher Rundfunk Köln
  15. Deutsche Welle Bonn
  16. Deutschlandradio Köln
  17. Das Erste.de München
  18. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Frankfurt
  19. EP – Informationsbüros Berlin
  20. Amnesty International Berlin
  21. DPA Zentralredaktion Berlin
  22. Botschaft der Russischen Föderation Berlin
  23. Botschaft der Volksrepublik China Berlin
  24. Palais de la Cour de Justice
  25. ZDF Mainz

Gründe

Der Kläger wurde durch Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland körperlich wie psychisch massiv geschädigt und verletzt. Selbst soweit, dass für Recht befunden wurde, dass der Kläger durch Beleidigungen verletzt sei, ging das Verfahren erfolglos ohne Zahlungen von angemessenem Schmerzensgeld und Schadensersatz vor dem Landgericht und den Oberlandesgericht Köln (9 W 44/14) an den Kläger aus. Kopie im Anhang. Es wurden gegen den Kläger Existenz vernichtende Straftaten inszeniert. Die gesamten zivilrechtlichen Verfahren unterlagen allesamt der Rechtsbeugung, der Strafvereitelung und Rechtsverletzungen durch Amtsträger wie Richter/Innen und Staatsanwälte/Innen. Dies mögen die medienindoktrinierte Massen kaum glauben und dies sollen sie auch nicht glauben, aber das ist die Wahrheit und Wirklichkeit in einem Land, das sich als frei und gerecht bezeichnet und die Welt auffordert ebenso so sich zu strukturieren! Erst wenn ich mit diesen Vorbringen in den Medien Aufmerksamkeit erzielen kann trotz sie uniformiert angepasst bzw. gleichgeschaltet scheinen also wohl ehr nicht hierüber berichten werden, wie erst im Fall Mollath berichtet wurde als alles zutrage getreten war und nicht mehr weggesehen werden durfte bzw. konnte, er über 7 Jahre in der Psychiatrie eingesperrt war, erhielt er die notwendige Aufmerksamkeit, ändert sich was. Der Kläger wird gezwungen einen aufsehenerregenden mediengerechten Sachverhalt zu konstruieren, wobei eigentlich dieser gravierende Inhalt ausreichen müsste.

Weiter hat die Beklagte Straftaten Dritter begünstigt, geduldet und gedeckt. Die Staatsanwälte/Innen der Staatsanwaltschaften Hamburg, Frankfurt, München, Kiel, Berlin und weitere haben diese Straftaten ihrer Kollegen nicht ermittel und verfolgt. Ein durch uns (der motionFX GmbH) mandatierte Rechtsanwalt, Dr. Hauke Scheffler, aus München und deren Unterbevollmächtigten Christoph Sommermeyer aus Kiel begingen Parteiverrat, in dem sie ein gutachterlich streitiges Video, das die Behauptung des Klägers vor dem Hanseatischen Landgericht widerlegen sollte, unstreitig stellten trotz besseren Wissens, dass das Video keine Beweiskraft habe.

Durch die Unstreitigstellung des Videos im Vorsatz des Parteiverrates durch RA Dr. Hauke Scheffler und RA Christoph Sommermeyer verlor die motionFX GmbH den Prozess.  Hier weist der Kläger daraufhin, dass die motionFX GmbH durch ihren Geschäftsführer Gregor Arz alle möglichen einklagbaren Forderungen wie auch Schadensersatzansprüche an den Kläger abgetreten hat. Entsprechendes schriftliches Dokument liegt dem Landgericht Berlin zum Verfahren 28 O 158/14 vor. Im Bedarfsfall kann dieses Dokument auch vom Kläger nachgefordert werden.

Das streitige Video wurde einerseits zum Prozess der Unterlassung als Beweismittel von der Gegenseite vorgelegt, in der Absicht die vom Kläger gemachte Behauptung so zu widerlegen.  Der Kläger bezog sich bei seiner Behauptung, die er jetzt nicht mehr äußern darf, auf den Zeugen Härtl aus München, der Vorort der Moderation beiwohnte. Dieser behauptet bis heute felsenfest, was auch glaubhaft ist, dass wie folgt moderiert worden sei: 1. Platz Wolf Martis und 2.  Armin Stöckel und nicht, wie das streitige Video belegen soll: 3. Platz Wolf Martis, 2. Armin Stöckel und 1. Platz bzw.  Sieger Danny Street.

Andererseits kam es durch die Unstreitigstellung zum Gerichtstermin zur Deckung weiterer Straftaten, weil so die Beweisführung, Beweisaufnahme usw. vor dem Hanseatischen Landgericht in Hamburg hinfällig wurden. Weiter wurde nie ergründet, was tatsächlich Vorort live in der Kategorie Schlager männlich moderiert wurde. Der Betrugsvorwurf des Klägers, dass tatsächlich, wie der Zeuge Härtl gehört haben will, der Künstler Wolf Martis als Sieger moderiert wurde und soweit von der Jury nominiert war, wurde so weggekehrt. Sonderbar ist in diesem Zusammenhang, dass, wie der Zeuge Härtl, wie später die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zur Einstellung der Ermittlungen zum Besten geben werden, sich verhört haben soll, die Siegerurkunde von einem Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. in einem Couvert am Messestand erhält: Kategorie, Deutscher Schlager männlich 1. Preis, wie moderiert laut Härtl. Dies ist zweifelfrei kein Zufall sondern ein Indiz dafür, dass der von Herrn Seelenmeyer widerrechtlich zum Schaden der motionFX GmbH nachnominierte Künstler Danny Street ein ehrbarer Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker, ein Phantom als Künstler ist. Die Mitarbeiter des Verbandes, die die Urkunde zutreffend Herrn Härtl, der Produzent von dem Künstler Wolf Martis, wie er zuvor vernommen hatte, aushändigten in der Kenntnis und im Wissen nämlich, dass in dieser Kategorie der Künstler Wolf Martis gewonnen hatte. Die widerrechtliche Umnominierung durch Herrn Seelenmeyer, Danny Street auf den Thron des Siegerportals zu stellen, war wohl nicht intern durchgedrungen, so dass die falsche/richtige Urkunde ausgehändigt wurde auf der aber Danny Street stand und die gehörte Livemoderation ebenfalls so war, wie der Zeuge Härtl bezeugt. Im Weiteren beziehe sich der Kläger auf Briefwechsel der RAIn Wichmann-Reiß aus Hamburg zu unterschiedlichen Verfahren, die hier im Anhang beigefügt wurden.

Nie, nicht zu den folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, nicht durch den Künstler selbst, nicht durch den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V., Herrn Seelenmeyer, nicht durch die Medien, die so gerne seinen Siegertitel präsentiert hätten, niemand präsentiert jemals diesen Siegertitel von Danny Street, den auch niemals jemand hören wird, nein, man kennt nicht den Künstler und nicht einmal den Titel! Das dieser Umstand einiges darüber aussagt, was hier gespielt wird, fällt selbst Laien auf aber nicht der Staatsanwaltschaft Hamburg, die scheint dumm, unqualifiziert …, nein, die Staatsanwälte/Innen in Hamburg spielen die kriminellen  existenzvernichtenden Inszenierungen gegen den Kläger mit. Sie decken gewollt und bewusst diese Straftaten!

Zu den vorgenannten Strafanzeigen gegen die Rechtsanwälte Dr. Hauke Scheffler und Sommermeyer wegen Parteiverrat wie gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V., Herrn Seelenmeyer, wegen Betrugs u. w. Straftaten bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg wurde auch ein angenommener Mordversuch auf den Kläger vorgetragen. Leider erlag der bekannte Fußballspieler des 1. FC Köln der 70-ziger Jahre Heinz Flohe diesen, der dem Kläger möglicherweise gegoltenen hatte. Heinz Flohe war wegen seiner gesundheitlichen Herzerkrankung soweit vorbelastet. Er hatte eine künstliche Herzklappe! Heinz Flohe (Flocke) ist Fußballweltmeister 1974. Der Kläger begegnete Heinz am 11. Mai 2010  in einem Gaykino auf der Martiasstraße in Köln und hatte sexuellen Kontakt mit ihm. Kurz daraufhin brach er zusammen und musste reanimiert werden. Er lang 3 Jahre im Wachkoma. Bei vorherigen Besuchen in diesem Kino wurde der Kläger häufig zum abgedunkelten Raum, Darkroom, unerklärlich schwindelig und übel. Der Kläger maß diesem, wie sollte dieser auch auf derartige abnorme nicht vorstellbare Angriffe kommen, Umstand keine weitere Bedeutung zu. Erst, als Heinz Flohe zusammenbrach, erinnerte sich der Kläger Tage später an diese Schwindelattacken und schlussfolgerte logisch, dass es sich hier nicht um zufällige Schwindelzustände handelt haben könnte. Im öffentlichen abgedunkelten Räumen und in diesem Etablissement mit körperlicher Nähe lässt sich gut schummeln ….  Ermittelt wird hier nie! Es kann sich nicht um einen Zufall handeln, dass dem Kläger dort rein aus gesundheitlichen Gründen schwindlig wird wo später der Fußballstar zusammenbrechen wird. Man stirbt nur einmal. Heinz Flohe mochte schon mehrfach, wie der Kläger, dort gewesen sein ohne dass er zusammengebrochen wäre wie die weiteren Gäste über Tage und Jahre. Nein, es bedurfte schon der Zusammenkunft mit dem Kläger, dem zu vorherigen Besuchen dort an derselben Stelle schwindlig geworden war, damit das Unheil eintraf.

Der von vorneherein gerufene Notarzt  traf erst um einiges später ein als die Krankenwagenbesatzung, so dass das Gehirn zum Herzstillstand soweit geschädigt war, dass Heinz trotz erfolgreicher Reanimierung nicht mehr aus der Ohnmacht erwachen konnte und drei Jahre später verstarb. Der Kläger hielt zum letzten Kampf von Heinz Flohe die Infusionsflasche und trug zum Krankenwagen später das Beatmungsgerät.

Es gibt Unmengen an Beweismitteln und -materialien zu den vorgenannten seitens des Klägers  vorgetragenen Straftaten, die die Staatsanwaltschaft nie heranziehen wird. Die einfachste aller noch heute zu klärenden Fragen ist, weil ein solcher Sieg fast unvergänglich ist, die der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V., die Jury oder/und der Künstler selbst beantworten können müssten, ist die Nennung des Siegertitels bzw. die Gewähr einer Hörprobe des Siegertitels. Wer will wirklich glaubhaft machen, dass ein Siegertitel von vorneherein unter der Absicht mit diesen gewinnen zu wollen und zu Ruhm und Ehren zu gelangen, nicht existiert bzw. vergessen wurde. Wie will man glaubhaft vortragen, dass es diesen Siegertitel gibt, den es nicht gibt! Warum wird entgegen der hier üblichen, ja, der Vereinssatzung entsprechende Förderung des Nachwuchses, dieser Siegertitel nicht publiziert, promotet und nicht in die Medien gebracht! Wenn der Kläger eine angeblich unwahre Behauptung abgab, wären genau die Beweismittel wie der Tonträger, die Bewerbungsunterlagen usw. vom Künstler Danny Street, vom den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. vorgelegt worden. Nein, an der schwammigen Aussage der Moderatorin, dass sie sich nicht erinnere für eine Nachmoderationen zu einer Videosequenz herangezogen worden sein, soll hier als Beweis gelten, dass der Kläger, wie der Zeuge Härtl, die Mitarbeiter des Verbandes höchst selbst die Unwahrheit sagten bzw. sich allemal verhört haben. Das begutachtete streitige Video, das unstreitig gestellt wurde, gibt die Vorort moderierte Moderation wieder. Hier knarrt es im Gebälk von Widersprüchen, Widersinnigen und Ungereimtheiten nur so! Was heute technisch alles möglich ist, wird hier nicht berücksichtigt. Alles konnte zusammengeflickt worden sein, weil es die notwendigen Platzierungsdaten wie die hier involvierten Namen der Künstler gab. Einzig der Name Danny Street hätte nachvertont werden müssen. Die Sequenzen einer Moderation mit 3 Siegern, gab es zu Hauf. Die hier streitige Sequenz war keine Nahaufnahme sondern aus einer solchen Entfernung, dass anhand der Lippen-Bewegungen nicht zu erkennen war, was gerade moderiert wurde. Das Video war so schlecht, so der Gutachter, dass eine Analyse wenn nicht ganz unmöglich so doch sehr aufwendig und kostenträchtig gewesen wäre, um die notwendigen Fragen, ob es genau die hier streitige Sequenz zuvor unter einer anderen Siegesangabe schon einmal gab und ob weitere Manipulationen wie am Applaus stattgefunden haben, klären zu lassen.

An den Siegertitel müssten sich die Involvierten insbesondere der Künstler selbst wie das Tonstudios, wo der Song ausgenommen wurde, und zu seinen Auftritten Zuhörer usw., doch erinnern, will der Künstler nicht Beleg seiner Mitwirkung zu einer Betrugs-Handlung beweisliefern. Es ist unglaubwürdig, dass der Rechtsanwalt Andreas Düker als Künstler Danny Street sich seines Siegertitels nicht erinnern kann. Wer dies diesen Zeugen abnimmt, gibt zu erkennen, dass er die Straftaten nicht aufklären will sondern beabsichtigt diese zu decken, wie dies die Kripobeamtin Heinze aus München gegenüber dem Kläger auch bestätigte. Sie dürfe, so ihre Aussage, nicht zu intensiv ermitteln ansonsten würde ihr das Verfahren entzogen. Und zwar unter massiven Schädigungen des Klägers. Und selbst wenn den Zeugen Düker sich seines Siegertitels zur Vernehmung nicht erinnern konnte, so hätte er diese Angaben samt Tonträger nachreichen müssen. Der Zeuge Düker u. a. müssten Unterlagen und einen Tonträger seines Siegertitels vorweisen können. Es ist weiter ein Beleg der politischen Verfolgung, dass die Staatsanwaltschaft nie hiernach weiter forscht und ermittelt. Es gibt den Siegertitel nämlich überhaupt nicht. Was das heißt, ist klar. Alles Lug und Betrug: Der Sieger, das Video, die zivil- und strafrechtlichen Verfahren!

Alles ist eine inszenierte große Verschwörungskampagne gegen den Kläger durch die Staatsräson Deutschland! Der Kläger dringt aber mit seinen Klagen u. Strafverfahren nicht durch, weil, wie Richter Fahsel trefflich bezeugt, er einem Unrechtssystem, das an allen Ecken und Kanten soweit manipuliert bzw. das Recht beugt und dreht, bis es so passt, wie diese Staatsverbrecher dies brauchen, unterworfen ist. Der Geschädigte verliert seine Prozesse unter hohen Kosten und wird durch weitere Handlungen massiv geschädigt und verfolgt, ja, wie der Fall Mollath, sollte der Kläger am Besten hinter Mauern bzw. im Sarg für immer verschwinden. Es bedarf keines qualifizierten Gutachtens, um die Wahrheit zutage zu fördern. Und selbst ein Gutachten kann natürlich beigeschaft werden. Eigentlich müssen Rechtswege transparent und fair sein und unter dem Gleichheits- und Gleichstellungsgrundsatz Gerechtigkeit bzw. rechtsstaatliche Verfahren gewähren und sichern. Alles Propaganda, das mit der Gerechtigkeit, mit den Grund- und Menschenrechten! In den sich schönredenden, humanen und  liebkosenden Showprozessen verblasen die Wirklichkeit des Rechtmissbrauchs und die geübten kriminellen Handlungen der Deutschen Justiz. Unbedeutende Gerichtsverfahren vor allem, wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und deren sozialrechtlichen Leistungen wenden, werden nämlich wider dieser aufpolierten freiheitlichen Fassade negativ beurteilt und negativ entschieden, nein, einfach weggekehrt. Allenfalls werden Prozesse gegen die BRD gewonnen, um eben diesen Anstrich wegzuwischen und es sowieso keinen anderen Ansatz mehr gab.

Verfahren wurde abgewiesen, in dem forcierte Form-, Verfahrens- oder Rechtsfehler unterstellt und konstruiert wurden bzw. durch die Justiz hier Mandatsträger selbst herbeigeführt aber auch nicht behoben wurden. Die Angaben seien nicht detailiert … vorgetragen worden oder sie seien nicht glaubhaft eben unter einer schwammigen Auslegung des Rechts wurden Verfahren abgewiesen nach staatlichem Belieben. Rechte können nicht wegen ihrer dschungelhaften Komplexität  missbraucht und der Willkür durch die Judikative ausgeliefert sein. Es muss trotz seiner Form- und Rechtsfehler rechtliches Gehör gewährt werden, sodass diese Rechtsfehler usw. behoben werden können durch z. B. der Beiordnung einer Rechtsvertretung. Jeder nicht willkürliche Verfahrensmangel z. B. zum Sachvortrag und zur Inkompetenz muss behoben werden. Die Wahrnehmung des Rechts und der Rechtswege muss gesichert sein und auf die Unkenntnisse gerade der schwächeren Partei  abstellen und verhältnismäßig diesen gleichstellen. Es kann nicht angehen, dass ein bürokratischer Exzess verlangt wird, der die ungleiche Partei kapitulieren lässt, ihre verbrieften Rechte wahrzunehmen, weil er diesen finanziellen und intellektuellen Anforderungen nicht entsprechen kann. Viele Verfahren sollen gewollt zermürben und den Klagegegenstand zermahlen. Soweit wird rechtliches Gehör zu einem Privileg in Deutschland, das nur den Reichen, Mächtigen und Gebildeten zugestanden wird. Höherwertige Rechte zur Sache können nicht durch  mindere Rechte (Form, Sach- und Rechtsfehler), soweit sie unverschuldeter sind und nicht mutwillig und vorsätzlich waren, diese verweigern bzw. rechtliches Gehör entziehen. Dies eröffnet der Justitia Rechtsmissbrauch und Willkür. Und die Justiz macht hier davon kräftig gebrauch!

Alle zivil- wie strafrechtlichen Verfahren, die u. a. zu dieser Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt haben, sind unter diesen forcierten Straftaten des Siegesbetruges, der Beweisfälschung (Video) und des Parteiverrates durch Dr. Hauke Scheffler entschieden worden. Die Straftäter gingen wohl nicht davon aus, dass der Kläger das als Gegenbeweis vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. dem Gericht vorgelegte Video einem Gutachter vorlegen würde. Das Verfahren der Unterlassung hätte der Kläger ohne dieses Gutachten so in Bausch und Bogen nämlich verlieren müssen bzw. höchstwahrscheinlich verloren, wenn nicht das Gericht selbst ein Gutachten zur Beweiskraft des Videos beigezogen hätte, was ehr unwahrscheinlich war unter der hier federführenden Absicht, hätte dies womöglich zum selben nicht gewünschten Resultat führt, was der hier Beklagte und Straftäter tunlichst vermeiden mussten.

Jetzt aber, da das Video keine Beweiskraft mehr hat, war der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V., Herr Seelenmeyer, und das Gericht in Schwierigkeiten geraten, weil die Straftaten von Herrn Seelenmeyer oder/und des Musikbusiness hätten auffliegen können. Nach der Politik ist das Musikbusiness das dreckigste Business. Macht nichts, da gibt es einen Retter in der Not, Dr. Hauke Scheffler, der unser Mandat trägt. Er hilft aus! Na, da muss das streitige Video einfach von streitig auf unstreitig gestellt werden und zwar ohne gefahrlaufen, dass selbst innerhalb des Verfahrens die Straftaten aufgeflogen wären, und schon sind die Schwierigkeiten für Herrn Seelenmeyer als Gehilfe und Handlager der Vernichtungsmaschinerie behoben. Man kann ja seinem Gehilfen nicht gegen die Wand fahren lassen. Man ist solidarisch zum Schutz seiner Handlanger verpflichtet. Fast wären diese Handlungen aufge-flogen! Ja, es läuft nicht immer alles glatt! Was für ein Pech aber auch! Und so werden die kaschierten Absichten der Justiz immer offensichtlicher, weil die beabsichtigten Verfolgungsmechanismen aus dem Nebel gestaltannehmen und ihr widerwertiges Gesicht zeigen müssen. Unrecht, Lügen und Betrug sind eben nicht so einfach aus der Welt zu schaffen und als wider dieser zu deklarieren. Da entstehen extreme Widersprüche und Ungereimtheiten …! Um zu mehr die kriminellen Handlungen wegen der massiven Gegenwehr des Klägers ins Wanken geraten und um zu mehr muss die Justiz gegensteuern, so dass die Bundesrepublik Deutschland seine Recht beugt bzw. an dem Geschehenen tatkräftig manipuliert, Straftaten duldet und verübt allerdings mit dem Risiko, dass die Unrechtsurteile bzw. falschen Beschlüsse und Entscheidungen ersichtlich werden könnten. Die Straftäter legen sich zu sehr aus dem Fenster!

Weil eine Krähe nicht der anderen die Augen rausreißt, setzt die Justiz ihre kriminellen zu mindestens  nicht rechtstaatlich geführten Verfahren gegen den Kläger massiv zwangsweise fort. Schließlich kann man jetzt nicht mehr zurück und muss diesen fatalen Weg der Schädigungen, Rechtsverletzungen … zum Nachteil des Klägers durchziehen. Nein, Deutschland darf und kann kein solches Verbrechersystem folgen oder gar sich als solches zu erkennen geben.

Die forcierten widerrechtlichen Ermittlungseinstellungen zu den vom Kläger einge-reichten Strafverfahren gegen Kollegen unterlagen der Strafvereitlung und wurde durch weitere Straftaten abgewiesen. Diese offensichtlichen und bewiesenen gravierenden Straftaten wurden von den angeblich intelligenten und fach- und sachkompetenten Staatsanwaltschaften bzw. Staatsanwälten/Innen vorsätzlich, wie der Kläger ihnen so viel Unfähigkeit, Inkompetenz und Unkenntnis nicht unterstellen will, in der Absicht geführt, diese nicht aufklären wollen, weil es so einfach gewesen wäre, diese aufzuklären, da aber im Vorstand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. hoch dekorierte Titelträger und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Superstars) angesiedelt sind, werden diese Straftaten natürlich nicht verfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland und seine Repräsentanten zieren sich ja mit ihnen in den Medien. Mit den beliebten und verehrten Fußballspielern und anderen gepuschten Künstlern und Stars des Entertainments präsentiert man sich als unliebsamer Politiker gerne den hysterisch beeinflussten Massen als Droge, die ihre Armseligkeit so kaschieren bzw. verdrängen bzw. annehmbar empfinden sollen zu deren Events und wegen der Imagepflege gerne zu Shows in den Medien bzw. im Staatsfernsehn! Dies hat zur Folge, dass die vorherigen und folgenden Gerichts-verfahren ebenfalls vom Kläger verloren wurden. Es werden weiter unten  Gründe aufgezeigt, warum der Beklagte politisch verfolgt wird. Der Beklagte hat die Musikcharts über das Kartellamt ändern lassen und hat die Ausschüttung der Zweitverwertungsrechte der GVL/IFPI  als betrügerisch entlarvt. Weiter klagte der Kläger gegen zu geringe Arbeitslosengeld II- und Grundsicherungsleistungen im Alter. Weiter verklagte der Kläger Deutschland und seine staatsfeindlichen Gehilfen wie Richter und Staatsanwälte, die es ihm so heimzahlen.

Die motionFX GmbH verlor wegen des Parteiverrates den Prozess. Der motionFX GmbH wurde so untersagt weiterhin zu behaupten, dass die Siegerfolge anders Vorort auf der My Music-Messe in Friedrichshafen am Bodensee anmoderiert wurde als auf dem streitigen Video des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes zu Deutschen Rock & Pop-Preis 2008.

Die Schadensforderung ergibt sich aus den bereits vorgetragenen aber nicht vom Gericht verstandenen Gründen, dass die motionFX GmbH liquidiert wurde wegen dieser imageschädigenden Beleidigungen, der Kläger sei irre und für sich und die Öffentlichkeit eine Gefahr. Die Zeit und Ressourcen verschlingenden, aufreibenden zermürbenden und kostenintensiven Verfahren, die dem Kläger zur Alterssicherung sein Honorar entzogen wegen seines über 10 Jahre andauernden unentgeltlichen Engagements  sollte er 800,– € monatlich erhalten, führten zur Liquidation der motionFX GmbH, weil der Gesellschaft und Geschäftsführer, Gregor Arz, die Schnauze vollhatte und auch nicht mehr konnte.

In der motionFX GmbH war der Tonträgervertrieb Radar Music integriert. Die motionFX GmbH hat hierin über Jahre investiert. Der Kläger sollte überwiegend diesen Tonträgervertrieb alleine weiterführen, da Herr Arz, ehemaliger alleiniger Gesellschafter, Geschäftsführer und jetziger Liquidator in ein abhängiges Arbeits-verhältnis auch wegen dieser ganzen Querelen, Kosten und Aufwendungen durch diese widerrechtlichen und widerwertigen Verfolgungen umsatteln musste.  Er heiratete und ist Vater einer Tochter, für die er sorgen muss. Er konnte sich diese finanziellen Spielchen nicht mehr leisten. Herr Arz war seit 1.8. 2011 bis zum 30. 6. 2014 in einem Angestelltenverhältnis in Frankfurt beschäftigt. Er selbst wohnt in Künzell bei Fulda und muss sich täglich 3 Stunden Fahrtzeit aufladen.

Herr Arz ist seit Juli 2014 wieder selbstständig als Medienoperator tätig und braucht hier meine Unterstützung nicht, da ich sowieso von der Materie nichts verstehe aber der gerade geschädigte Sektor des Vertriebs von Tonträgern ist nicht mehr lukrativ, der dem Kläger zugedacht war.  Die Firma Collector´s Mine in Wuppertal ging gerade in die Insolvenz. Diese Insolvenz verursachte Herrn Arz einen finanziellen Schaden von ca. 3.200,– €. Collector´s Mine hatte den Vertrieb der Tonträger seinerzeit  übernommen als die Beleidigungen in den Medien gegen den Kläger griffen, um sich des schädigenden Imageverluste, dass sein Repräsentant von Radar Music irre sei, zu entziehen, was aber den Niedergang nicht mehr aufhalten konnte. Jetzt muss Herr Arz unter finanziellen Aufwendungen schauen, wie er den Vertrieb der vertraglich gebundenen Tonträger fortführen kann. Die gegenwärtig verkauften Tonträger sind sehr gering. Eine Honorartätigkeit für den Kläger kam soweit nicht mehr in Betracht. Der Umsatz, die neu zum Verkauf angebotenen Tonträger und Digitaldownloads sind stark eingebrochen, so dass sich gerade der Bereich, in dem der Kläger hauptsächlich tätig sein sollte, dem Kläger kein Honorar mehr gewähren kann.

Dieser finanzielle und wirtschaftliche Einbruch steht im klaren Zusammenhang mit den beklagten Vorgängen, Klagen und Straftaten, die allesamt von der Deutschen Justiz abgekanzelt wurden, wie dies belegt ist.

Wäre die Wahrheit, was auf der My Music-Messe tatsächlich moderiert wurde, zutage gefördert worden, hätte der Kläger über einen Siegertitel verfügt, Sendeeinsätze erzielt, was neue Kunden, Labels und Künstler eingebracht hätte und dies wiederum hätte weitere Erfolge und Gewinne generiert bzw. den Umsatz gesteigert. Die Kostenstelle Radar Music innerhalb der motionFX GmbH war vor diesen massiven  Vernichtungsmechanismen auf Expansionskurs gewesen. Die Imageschädigungen wären nicht entstanden und die Künstler und Labels mit ihren Tonträgern nicht ausgeblieben. Weiter wären die aufwendigen, zermürbenden und kostenintensiven Verfahren nicht nötig gewesen worunter die Liquidität und das Image der motionFX GmbH stark gelitten haben. Die Wechselwirkungen, die sich aus vorgesagten hier negativ entwickeln mussten, sind immens! So macht man in Deutschland Politik, so macht man unliebsame Personen wertig! Und wer will einen Geschäftspartner, der boykottiert wird, Geschäfte machen, wenn dieser Boykott auch ihn schädigt.

Straftäter können zu ihren Straftaten, wenn, wie in diesen vorgenannten Fällen gleichermaßen ermittelt würde, einen Freudentanz veranstalten, weil sie davon ausgehen könnten, dass ihre Straftaten nie aufgeklärt würden und somit auch mit keiner Strafe rechnen müssten.  Dies gilt für die hier Beschuldigten schon jetzt.

Wäre dem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Beleidigungen, dass er irre und eine Gefahr für sich und der Öffentlichkeit sei aber auch wegen des Mandatsverrates und Siegesentzugs zugestanden worden, hätte sich das Blatt noch wenden können. Schadensersatzforderungen ergeben sich nicht, wenn die verübte Straftat nicht bewiesen werden kann bzw. nicht bewiesen und ermittelt werden. Der Straftäter zu den vorgenannten Vergehen kann zu einer Schadensersatzklage sich darauf berufen, dass die Ermittlungen mit der Begründung, dass der Zeuge sich verhört habe, eingestellt worden sei. Zwar können die Straftaten belegt werden, aber ihnen mangelt es an der offiziellen Täterschaft durch die Ermittlungsbehörden. Dies war ja aber nie Absicht der ganzen Inszenierungen, die Straftaten aufzuklären. Der Beklagte soll vernichtend geschlagen werden. Und diese Absicht war erfolgreich!

Für die 12jährige Vertriebsaufbauarbeit/das Engagement innerhalb der motionFX GmbH hat der Kläger durch die Vernichtung des Vertriebes Radar Music einen hohen Schaden. Das Unternehmen könnte heute noch fortbestehen als zu mindestens Radar Music Gregor Arz, wie dies besteht, und Manfred Wehrhahn, wenn diese kriminellen Handlungen unterblieben wären. Mit einen Irren macht man keine Geschäfte und auch nicht mit einem, der von den Medien boykottiert wird, nicht. Für dieses alters-sichernde 12-jährige Engagement verlangt der Kläger schlappe 400.000,– € Ent-schädigung. Dies macht in einem Jahr ca. 33.400,– €  und monatlich etwa 2.770,– € brutto. Also nichts! Hier ist noch nicht einmal berücksichtigt, was der Kläger seit seinem Rentenbezug monatlich entbehrt, wie die möglichweise unternehmerischen zu erzielenden Gewinne usw. und  Verluste der Einlage von 30.000,– €.  Der Ausfall des Honorars beträgt seit 1. August 2013 immerhin ca. 6.700,– €.

Die Amtsträger, die hier ihr Amt verletzt haben, sind im Anhang wie anderen Unterlagen benannt bzw. zu erkennen. Eine spezifische Auflistung der Amtsträger, die ihr Amt verletzt haben, ist nicht erforderlich, weil die Entscheidungen, Beschlüsse und Urteile der Entscheidungsträger den Entscheidungen selbst zu entnehmen sind.

Der Kläger stellt erneut Antrag auf Prozesskostenhilfe. Seine finanzielle wie wirtschaftliche Situation hat sich seit seiner letzten Antragstellung zum Verfahren des Landgerichtes Berlin 28 O 158/14 nicht geändert. Sollte ein neuer Antrag nebst Unterlagen erforderlich sein, bittet der Kläger um Hinweis.

Sollte die Klage Mängel haben, dass z. B. Unterlagen, Beweismittel usw. beizubringen wären, bittet der Kläger um gerichtlichen Hinweis.

Als letztes stellt sich die Frage, warum sollte der Kläger derartiger Repressalien unterzogen werden. Der Kläger hat kartellrechtliche Verstöße zu den vom Bundesverband Musikindustrie e. V./IFPI erhobenen Musikcharts festgestellt, da er als Musiklabel und Tonträgervertrieb von diesen Verstößen betroffen war. Es wurde zum Händlerabgabepreis ein Preiskartell festgestellt. Das Bundeskartellamt verlangte in Folge die Änderung der Musikcharts nach ehemals verkauften Stückzahlen eine neuerliche Erhebungsart jetzt der Umsatzbewertung, weil für ein Album ein HAP ab 8,50 € verlangt war bei der Stückzahlenwertung, wollte sich der Tonträgertitel nicht zur Charterfassung disqualifizieren. Die Charts-Position ist ein Verkaufsbarometer. Wer unter dieser vorgegebenen Preisgrenze blieb, wurde von Media Control und der GfK Entertainment GmbH an den Scannerkassen im Handel mit seinen Tonträgern zur Chartermittlung nicht ermittelt bzw. ignoriert bzw. war disqualifiziert.

In der Musikbranche macht sich jetzt Kritik an den neuen Regeln zu den Top-100-Charts breit. „Die Charts kann keiner mehr verstehen. Ich fordere eine Entrümpelung und Neugestaltung. Sonst muss man sich die Sinnfrage stellen“, sagt Edgar Berger, Deutschland-Chef von Sony Music. Neben den Single-Charts, bei denen aktuell Künstler wie David Guetta oder Marit Larsen an der Spitze sind, gibt es die Jazz- Charts oder die Schlager-Longplay-Charts. Im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie erhebt die Firma Media Control unter anderem wöchentlich die Umsätze, die mit dem Verkauf von Tonträgern in ausgewählten Verkaufsstellen getätigt wurden. „Packt man ein T-Shirt dazu oder macht eine Sonderedition, erhöht das den Verkaufspreis und lässt die Platte im Ranking nach oben steigen. Es macht doch keinen Sinn, dass nicht die tatsächlich verkaufte Stückzahl interessiert, sondern der Preis entscheidend ist“, sagt Berger. Auch Ex-Universal-Boss Tim Renner kritisiert das Prinzip: „Charts sind heute völlig irrelevant. Die Musikindustrie rennt einem Mechanismus hinterher, der dem Markt nicht mehr entspricht.“

Weiter war dem Kläger durch langjährige Businesszugehörigkeit aufgefallen, dass die dem Kläger zugestandenen Entgelte aus Zweitverwertungsrechten für Sendeeinsätze der GVL nicht stimmen konnten. Über 20 Jahre erhielt der Beklagte für seine Verhältnisse hohe Entgelte trotz er über mehr als 20 Jahre keinen einzigen Tonträger am Markt angeboten oder promotet hatte. Es gab auch kein Evergreen oder einen ähnlichen Musiktitel, der diese kontinuierlichen Sendeeinsätze erklären konnte. Als der Kläger 2002 dies der GVL mitteilte, erhielt er nach über 30 Jahren jetzt plötzlich für das zurückliegende Jahre keine Entgelte mehr. Es waren plötzlich keine Sende-Minuten mehr angefallen. Nur leider konnte der Kläger für das Jahr angefallene Sendeminuten nachweislich. Es ist einfach unmöglich für den Kläger selbst das Sendeminutenaufkommen aller seiner Musiktitel zu überprüfen und zu erfassen.  Er müsste 24 Stunden alle Sendungen gleichzeitig hören und alle Sendungen bei den TV-Sendern verfolgen! Geht natürlich nicht! So lässt sich gut schummeln. Der Kläger ließ sich das vom WDR, den Medienprofi, zu einem standardisierten Verfahren  eingereichte Sendeprotokoll zur fraglich Sendung Adventsinger in der Köln-Altstadt „Die schönste Zeit“ von Peter White zuschicken und stellte fest, dass nicht nur er sondern auch alle anderen Darbietungen nicht ordnungsgemäß gemeldet worden waren. Der Sendeeinsatz des Künstlers Peter White kam deswegen zustande, weil der Kläger sich gegen unkorrekte Machenschaften zum Sendeeinsatz künstlerischer Darbietungen beim WDR beschwert hatte und man so die Kritik bzw. die Beschwerde abhalf.

Die GVL äußerte daraufhin, dass ihr das auch schon ausgefallen sei und den WDR gebeten habe, dies zu korrigieren. Natürlich ist dies eine reine Schutzbehauptung! Man stelle sich vor, dass man über 20 Jahre keinen Tonträger herausbringt aber immer bisweilen relativ hohe Sendeeinsätze erzielen kann, was nicht zu erklären ist. Dies sagt man dann, und genau in diesem Moment sind für das zurückliegende Jahr keine Minuten mehr angefallen. Nur für dieses Jahr kann der Kläger gottseidank nachweisen, dass welche angefallen waren. Was kann man daraus schlussfolgern oder schließen? Jedenfalls wäre die Wahrscheinlichkeit, dass die Nicht-Meldung einmaliger Art war, so groß ist wie Sechs richtige.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Zweitverwertungsentgelte eigendünkend an Labels ausgeschüttet wurden, die in den Medien mit ihren Veröffentlichungen nicht gleichgestellt zu den Dauerabonnenten, die die Sendungen rauf und runter füllen, wie Lindenberg und Konsorten, der einst von Manfred Schmidt promotet … wurde, über den unser Altbundespräsident Wulff stürzte, weil Manfred Schmidt in seinen Luxus-Herbergen in Spanien oder Frankreich kostenlos Unterkunft gewährte,  berücksichtigt werden zum Grundinformationsanspruch der ARD und des ZDFs! Hier soll gedeckt werden, wie die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten, die Staatssender tricksen und handeln bzw. unter welchen Kriterien sie ihre Sendungen beschallen. Tatsächlich aber werden die Darbietungen der Radar Music bzw. des Klägers von den so wichtigen notwendigen, so das Bundesverfassungsgericht zur neuen Gebührenerhebungsart, unparteiischen, grundversorgenden und informativen Sendern wegen dieser Kritik des Klägers an dieses System boykottiert. So mag auch dies ein Grund gewesen sein, den Kläger um den Sieg zu prellen, da es nicht zu vermeiden gewesen wäre, diesen Siegertitel in den Medien zu präsentieren, wollte man nicht zu erkennen geben, dass die  Veröffentlichungen des Klägers wider üblicher Kriterien boykottiert werden. Die Herrschaften wollen lieber unter sich bleiben, um zu vermeiden, dass rauskommt, was hinter den Kulissen stattfindet.

Eine Klientel der Reichen und Mächtigen des Geldes, der Akademiker, Lobbyisten, der Politikprominenz, Eventmanager, wie Manfred Schmidt, … hat in Deutschland das Sagen und nimmt hier Einfluss bis in die höchsten Sphären. Die verkauft Republik!

Hiernach muss man überlegen, ob man nicht durch eine Petition, Klage zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Bundespräsidenten Joachim Gauck wie den Abgeordneten der Regierungsparteien einleiten müsste, weil in ihrem Wissen dieses Unrecht, ja, diese massiven kriminellen Machenschaften wider aller demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Verfassungswerte geduldet sind.

Die Klage hat natürlich keine Aussicht auf Erfolg.

Manfred Wehrhahn

Weitere Fakten und Beweise sind in den nachfolgenden Akten zu entnehmen, die bereits dem Landgericht Berlin 28 O 158/14 und dem Landgericht Köln 12 O 84/14 vorliegen und beim Verwaltungsgericht Berlin vorgelegen hatten:

  1. Akte – Verfahren Deutscher Rock & Pop Musikerverband
  2. Akte – Verfahren Computer Futures Solutions GmbH
  3. Akte – Verfahren Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern
  4. Antrag auf Prozesskostenhilfe