Die GbR, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, wurde die Kostenkostenhilfe verweigert mit der Begründung, dass für Gesellschaften nur dann Prozesskostenhilfe zu gewähren sein, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Es liegt zum Prozess gegen die GVL wegen der Verweigerung individuell erfasster Liedeinsätze zum Lieder „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion eine pauschale anstatt eine individuelle Vergütung […]
Verfassungsbeschwerd...
BundesverfassungsgerichtSchloßbezirk 3 76131 Karlsruhe 09.04.2021 2 BvR 596/21 Verfassungsbeschwerde Manfred Wehrhahn Eisenmarkt 4 50667 Köln gegen Landgerichtes Köln vom 10.03.2021 114 Qs 12/21 121 Js 1272/20 Amtsgericht Köln 529 Ds 757/20 Luxemburger Str. 101 50939 Köln Die hier vorgebrachten Gründe, warum Richterablehnungen nur so weit, dass diese ein Urteil in der Sache vollzogen haben, möglich […]
Der todbringende Vir...
Seid wann ist der Staat um seine Bürger soooooo besorgt. Im Gegenteil! er sorgt für eine Verelendung, Vereinsamung und einen Werteverfall! Unter den Brücken leben Menschen, viele Ältere müssen Pfandflaschen sammeln und vegetieren in ihren stromlosen Wohnbatterien wie in den von Viren ungeschützten Pflegeheimen ihren Tod entgegen. Übrigens, eine Übertragung des Virus ist im Freien […]
Und wer ist verantwo...
Wer Grün wählt, wird
Klage gegen der GVL
Hier wird richtig systemkonform wider aller Grund- und Menschenrechte eine 2 Mann-Personengesellschaft Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR um ihre Zweitverwertungsrechte zur informelle Vereinshymne des BVBs zur öffentlichen Wiedergabe des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion um ihre Rechte seit 42 Jahren betrogen. Das Lied dient der Allgemeinheit, nämlich den spitzen Ballspielverein Borussia 09 e. […]





