Aufruf an Mitglieder des DRMV 17. Juli 2019
Von Ole Seelenmeyer:

Das musiker Magazin plant eine umfassende Berichterstattung zu der Person „Manfred Wehrhahn (Köln)“.
Bitte informiert uns über diese genannte Person. Auf Wunsch werden wir alle Infor­manten anonym behandeln (im deutschen Presse­recht müssen im Zuge von investigativem Jour­na­­lismus und Berichterstattung Informanten nicht genannt werden).

Worum geht es?
Nach der Durchführung des 26. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen behauptete ein Manfred Wehrhahn aus Köln, dass der Schlager­sänger „Wolf Martis“ zu Unrecht den 3. Preis im Bereich Schlager erhalten habe, weil ihm in Wirk­lichkeit während der Preisverleihung seitens der Moderatoren der 1. Preis zuerkannt wurde.

So ist es!

Wehrhahn vermutete daraufhin, dass es sich hier um manipulierte und fingierte Maßnahmen des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e.V. und der Deutschen Popstiftung gehandelt habe, und veröffentlichte diese Verdächtigungen im Internet.

Gegendarstellung

Herr Seelenmeyer, richtig und wahrheitsgemäß ist folgendes!
Der Produzent, Herr Härtl, war zur Preisverleihung Vorort und hörte die Moderatorin sagen, dass Wolf Martis den 1. Platz und den 2 Platz Armin Stöckl in der Kategorie gewonnen hätten.

Er ging zu Ihrem Messestand und erhielt die Urkunde, wie die Moderatorin moderiert hatte: Im einem verschlossenen Briefkuvert: 1. Preis. deutscher Schlagen männlich. Der Name des Künstlers war dem Kuvert nicht zu entnehmen. Die Urkunde war von Wolfgang Petry unterschrieben. Herr Härtl öffnet abseits Ihres Standes das Kuvert und musste feststellen, dass hier nicht, wie selbst Ihre Mitarbeiter und Herr Härtl zur Moderation annahmen, der Künstler Wolf Martis als Sieger ausgewiesen wurde, sondern ein Danny Street. Herr Härtl erhielt nach längeren Suchen von Ihren selbst verdutzten Mitarbeitern die Urkunde zum 3 Platz.

Es kann hierauf zu meinem Artikel! Auf mein Verlangen, dass Sie mir bitte die Videosequenz dieser Moderation vorlegen mögen, die Ihre Angaben zur Moderation belegen würden, wäre ich bereit meinen Artikel zu entfernen. Sie, das habe ich nicht nötig. Es kam zu einem Gerichtsverfahren. Wir mandatierten einen Rechtsanwalt aus München. Vor dem Gerichtstermin stellten Sie urplötzlich ein Video ins Netz bzw. auf Ihrer Webseite, dass die angebliche Moderation wiedergeben soll. 3. Platz Wolf Martis, 2. Armin Stöckel und 1. Platz Danny Street.

Wir legten dieses Video einem staatlich zugelassenen Gutachter vor. Er kam zu folgendem Ergebnis: Das Video könne nicht mit dem selben Equipment aufgenommen worden sein, weil zur selben Veranstaltung anderer künstlerischer Darbietungen dieses Video technisch und qualitativ widerspräche.

Dies teilten wir unseren Rechtsanwalt mit, der diese wichtige und gerichtsverwertbare Begutachtung aber nicht den Akten zuführte. Im Gegenteil! Unser von uns mandatierter Rechtsanwalt erklärte dieses streitige Video für unstreitig. Das heißt, dass das Video, das sonst wo aufgenommen worden sein konnte, wie der Gutachter meinte, weil es keinen erkennbaren Hintergrund gäbe und qualitativ viel schlechter sei als die anderen Videoaufzeichnungen zu selben Veranstaltung, die wahre Moderation wiedergeben würde. Das nennt man Mandatsverrat! Alle Strafanzeigen und weitere Klagen liefen ins Leere. Allerdings musste der von uns mandatierte Rechtsanwalt uns alle gerichtlichen Kosten erstatten. Es war kein Verrat, sondern ein Fehler. Eine derartige Erklärung, selbst wenn sie falsch war, kann nicht zurückgenommen werden.


So Herr Seelenmeyer haben Sie den Prozess gewonnen: In Lug und Betrug, in dem Sie ein getürktes Video dem Gericht vorgelegt haben, das aber durch einen Betrug zum Mandatsverrat Ihren Betrug der Beweisfälschung aufhob. So geht Rechtsstaat Deutschland und so geht die Musikmafia mit seinen Kritikern um, was sich auch in dieser von Ihnen inszenierten Hetzjagd gegen mich spiegelt.

So, Herr Seelenmeyer sieht die wahre Geschichte aus!

Aufruf an Mitglieder des DRMV

Daraufhin verklagte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. in 2009 den in bestimmten Kölner Kreisen bekannten Manfred Wehrhahn und seine ominöse Firma „motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup“ vor dem Land­gericht Hamburg wegen Rufschädigung des kulturellen Wettbewerbes „Deutscher Rock & Pop Preis“.

Die motionFX GmbH wurde durch uns und nicht von Amtswegen annulliert.

Das Landgericht Hamburg verurteilte die (in­zwischen von Amts wegen gelöschte) motion FX GmbH/Radar Music Multimedia­group und ihren Gründer (und wahrscheinlichen Inhaber), Manfred Wehrhahn, unter Androh­ung einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren und eines Ordnungsgeldes im Einzel­fall von 250.000,00 Euro dazu, nicht mehr zu behaupten, dass im Ver­lauf des Deutschen Rock & Pop Preises 2008 an­läss­lich der Musik­messe „My Music“ in Fried­richs­­hafen seitens der Festi­val­mo­deratoren be­­stimmte falsche Preis­ent­schei­­dun­gen im Be­reich „Schlager“ genannt worden seien. Auch der von Wehrhahn beauftragte Kölner Anwalt attestierte dem Gericht, dass die Video-Dokumentaraufnahmen des Festivals die Aussagen des DRMV bestätigen. Das Han­sea­ti­sche Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte dieses Urteil gegen Wehrhahn in 2009.

Sie haben das Verfahren zwar gewonnen, aber nur weil das gutachterliche Ergebnis soweit unter Mandatsverrat getilgt wurde.

Wehrhahn erstattete daraufhin gegen den DRMV Strafanzeige dahingehend, dass auf diesem zuvor genannten Wettbewerb im Bereich „Schlager“ ein falscher 1. Preisträger genannt worden sei. Die Hamburger Staatsanwaltschaft lehnte nach um­fangreichen Befragungen der Mode­ratoren und anderer diese gezielte (Schein-?)Straf­anzeige ab. Darauf erstatte Wehrhahn in Köln erneut eine Strafanzeige in gleicher Sache vor dem General­staatsanwalt. Aber auch hier wurde diese Straf­anzeige durch die Staatsanwaltschaft, nach Prü­fung der Festival-Filmdokumentation, eingestellt, weil man der Auffassung war, dass der Wehrhahn eine rufschädigende Falsch­aussage in Bezug auf die Moderation der Preis­ver­leihung des 28. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 gemacht hatte.

Ja, die Staatsanwaltschaften, die Weisungen gebunden sind, haben systemkonform eine Strafverfolgung abgewiesen! Hier die Gründe:

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befind-licher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Die Bundesrepublik Deutschland kommt einem verbrecherischen System gleich.

Was macht Wehrhahn? Er veröffentlichte daraufhin im Internet Verdächtigungen dahingehend, dass wohl ausländische Geheimdienste hinter dieser Schlager-Maskerade stünden und dass er jetzt dabei sei, einen Brief an alle Bot­schaften in Deutschland und auch an den Papst zu schicken?! Nun sollte man meinen, dass Wehrhahn endlich einsichtig wurde und feststellte, dass er sich schlicht und einfach im Hinblick auf die Preis­ver­leihung in 2008 geirrt hat, aber er verbreitete trotzdem im Internet weiter unwahre, rufschädigende Behauptungen.

Richtig ist, dass man als Kritiker gegen das etablierte System, wie die AfD, verunglimpft und finanziell und wirtschaftlich vernichtet wird und innerhalb dieses Systems auch keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr erhält bzw. erwarten kann. Ja, es wird Zeit, dass das Ausland, die UN usw. hierüber informiert werden.

Manfred Wehrhahn erstattete stattdessen gegen den Bundespräsidenten der Bundes­re­pu­blik Deutsch­­land Joachim Gauck, die Bundes­kanz­lerin Angela Merkel sowie sämtliche Bundestagsabge­ord­nete des Deutschen Bundestages Strafanzeige wegen Ver­weigerung rechtsstaatlicher Verfahren und nachfolgender, hierauf basierender strafrechtlicher Entschädigungen sowie widerrechtlicher systematischer physischer und psychischer Schädi­gung durch Duldung von Straftaten seitens Dritter sowie Vernichtung von beruflichen und privaten Lebens­grundlagen, Chancen/Perspektiven sowie Rechts­beugung und Amtsmissbrauch durch den Zusam­menschluss staatsfeindlicher und krimineller Juristen etc. etc. etc. (wortwörtlich?) Nach­zulesen im Internet auf der Homepage des Herrn Wehrhahn „Der Deutschland Clan“: deutschlandclan.de

Richtig! Und zwar habe ich einen Mahnbescheid über 400.000,– € vom Mahngericht Euskirchen an den Deutschen Bundestag, vertr. d. den Bundestagspräsidenten zustellen lassen, der jetzt in folge seiner Vollstreckung seit Jahren aber nicht weiter bearbeitet wird.

Und auch damit nicht genug:
Manfred Wehrhahn reichte zudem eine Ver­fassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein!

Vor diesem „irrwitzigen“ Hintergrund schrieb ich in dieser Kulturzeitschrift musiker Magazin einen Kurzbericht mit der Überschrift „Manfred Wehrhahn – der Irre aus Köln“, weil ich der Mei­nung war, dass diese hier geschilderten unglaublichen Entgleisungen des Herrn Wehrhahn zum einen dieses von mir gewählte Wort „irre“ objektiv im Sprachbereich der Rock- & Popmusiker zulassen und zum anderen auch große Tages­zei­tun­gen wie z.B. die BILD u.a. laufend dieses Wort in sehr ähnlichen Zu­sam­men­hängen als Mei­nungs­äußerung ebenfalls benutzen.


„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Manfred Wehrhahn erkennt hier Urteile staatlicher Gerichte nicht an und verdächtigt in seiner Verfassungsbeschwerde die bundesdeutschen Gerichte der permanenten Rechtsbeugung. Dass er jetzt auch noch völlig Unbeteiligte wie den Bundespräsidenten Joachim Gauck und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel strafrechtlich wegen dieser ergangenen Gerichtsurteile und strafrechtlichen Ermittlungseinstellungen belangen will, zeigt die ?wahnwitzigen? Methoden seiner Vorgehensweise.

Das Kölner Amtsgericht dachte hier anders:
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wurde ich/das musiker Magazin dazu verdonnert, sofort das Wort „Irrer“ nicht mehr zu ge­­brauchen.

Es handelt sich hier um eine Beleidigung meiner Person. Wenn ich irre wäre, würden Sie nicht dieses mich zerstörerische Szenario in Gang setzen! Angriff scheint die beste Verteidigung zu sein! Nur manchmal geht der Schuss nach hinten los!

Weil an den beiden gleichen Tagen, als das musiker Magazin schon gedruckt und bundesweit verschickt wurde, die einstweilige Ver­fü­gung hier eintraf und die Aussendung des Maga­zins nicht mehr gestoppt werden konnte, ge­lang­te unser Magazin zu seinen Lesern.

Zwischen der Zustellung der einstweiligen Verfügung und dem Erscheinen des Artikels langen Tage. Sie begründen damit, dass Sie die Druckerei nicht errecht hätten.

Urteil: 2.000,00 Euro Strafe für unseren ge­meinnützigen Verein Kulturelles Jugend­bil­dungs­­werk e.V. und mich als Chefredakteur sowie Schadensersatz­forde­run­gen von Wehrhahn wegen der Titulierung „Irrer“. Ich werde also zu­künftig von Herrn Wehrhahn nicht mehr behaupten, dass er ein „Irrer“ sei, jedoch hier können sich alle Leser dieses Ma­gazins ein eigenes Bild von der Psyche Manfred Wehrhahns machen, wenn sie seinen unglaublichen hier geschilderten Ak­tio­­nis­mus verfolgen, und zwar nur deshalb, weil sowohl die Gerichte als auch die strafrechtlichen Instanzen in einer lächerlichen Preisver­leihungs­angelegenheit eines Schla­ger­­sängers ihm nicht recht gegeben haben! Alle Leser können sich hier schmunzelnd über diesen Herrn ein eigenes Bild machen und für sich selbst entscheiden, welche charakteristische Vokabel hier die richtige wäre.

Hier wurden systemkonform Gewalten übergreifend Grund- und Menschenrechte verletzt! Und wenn man sich hiergegen wehrt, ist man Irre oder ein Nazi!

Bitte informiert uns über Manfred Wehrhahn!