Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Staatsanwälte in diesem Verfahren inkl. vorherigen Aktenzeichen 3304 JS 17/10

Sehr geehrte Damen und Herren, dass nicht sach- und fachgerecht ermittelt wurde, liegt auf der Hand. Es war von vorneherein klar, dass das streitige Video nicht mit dem technischen Vorortequipment aufgenommen worden sein konnte, da es gravierende Qualitätsunterschiede zwischen den weiteren zur selben Veranstaltung auf der Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes Videos gibt. Dies besagt, dass die Bilder nicht Vorort aufgenommen sein können. Dies wird weiter untermauert, wie wohl dieser Hintergrund mangels der Räumlichkeiten zur späteren Nachstellung der Moderation nicht mehr zu Verfügung stand, kein Hintergrund des Aufnahmeortes zu sehen ist.

Um diese technischen Fragen abzuklären, wäre es Grundvoraussetzung gewesen sofort alles Videomaterial zu sichern! Die 3 Kameras haben die gesamte Veranstaltung aufgenommen. Hier ließe sich erkennen in wieweit überhaupt dieses hier streitige Video aus diesen Material hätte entstehen können. Man hätte das Material analysieren, gegenüberstellen und bewerten können.  Es gibt wohlweislich dieses zum getürkten Videoclip, dass in betrügerischer Absicht später nachproduziert wurde, entnommenes Bildmaterial von den 3 Kameras rein wegen des Qualitätsunterschiedes nicht. Die Frage ist, wieso gibt es so unterschiedlich qualitatives sich widersprechendes Bild- und Tonmaterial, wenn dasselbe Equipment  Anwendung fand? In dieser Richtung wurde nach meinen Kenntnissen nicht ermittelt und ebenso wurde das Bildmaterial nicht gesichert.

Sie haben ebenso nicht die weiteren genannten wichtigen Personen bzw. Zeugen, Herr Seelenmeyer, Herr Möhring, Kameraleute, den weiteren Moderator, der eben auch auf dem streitigen Video zusehen ist, usw. zum Sachverhalt vernommen.

Die Moderatorin mag in der tendenziell gewünschten Weise der Verfolgungsorgane das ganze Verfahren als unsinnig oder blöde empfinden, disqualifizieren wollen, aber es handelt sich hier um schwerwiegende Vergehen, die dazu geführt haben, dass uns untersagt wurde, die Wahrheit zu sagen. Es wurde uns ebenso ein immenser finanzieller Schaden von weit über 10.000,– € verursacht. Dies gegen uns gerichteten Vorgehen wird nicht so gewürdigt, wie dies einem Rechtstaat angemessen wäre. Es gibt zwischen dem Video des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. gravierende  widersprüchliche Darstellungen zu unseren Behauptungen. Unser  Zeuge, der Vorort war, bezeugt eine andere moderierte Siegerfolge, als es dem Video zu entnehmen ist! Es handelt sich hier um den Deutschen Rock & Pop Preis 2008 auf der My Music in Friedrichshafen!

Die Krone des gesetzeswidrigen politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Angriffes auf uns war, sodass man zur Inszenierung nicht davon ausging, dass wir einen Gutachter bestellen würden, dass unser uns vertretender Rechtsanwalt Dr. Scheffler im Wissen der gutachtlichen Bewertung des streitigen Videos dieses Video ungestraft unstreitig stellen konnte und soweit die Frage nach der betrügerischen Konstruktion des Videos gerichtsrelevant aussparte. Dieser Akt lässt nur den Schluss zu, dass dieser gegen uns gerichtet Akt jetzt auf unsere Kosten auch noch vertuscht werden sollte. Die Strafverfahren gegen diese Rechtsanwälte Dr. Hauke Scheffler München und Sommermeyer Kiel wurden natürlich eingestellt.

Diese Vertuschungsabsicht scheint sich zu diesem Strafverfahren fortzupflanzen. Die Ermittlungen ziehen sich hin und alle die zu erfassenden Daten und Unterlagen wurden Ihrerseits nicht gesichert. Sie recherchieren nicht angemessen und verhältnismäßig. Sie ermöglichen soweit die Verdunklung des Straftatbestandes, sodass die Videobilder und andere Materialen gelöscht werden können und Zeugen sich nicht mehr erinnern mögen. Sie haben bisher über die Kripo München nur die Zeugen, Lackner, Härtl, Dr. Scheffler (Rechtsanwalt) und der künstlerische Rechtsanwalt Andreas Düker (Danny Street) wie die Moderatorin innerhalb von 1 1/2 Jahren mit bisher wohl keinem greifenden Ergebnis unqualifiziert vernommen.

Es könnte aber alleine aus den vorliegenden Belegen und Beweisen ein Verfahren gegen Herrn Seelenmeyer Geschäftsführer des deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. eröffnet werden. Sie laden die Moderatorin wegen gravierender Vernehmungsmängel vor Monaten jetzt zur Behebung dieser Fehler nun ein zweites Mal vor. Diese hält das ganze für blödsinnig und verzögert nun wiederum die Ermittlungen, da sie nicht zur Vernehmung erscheint.  Nein, nicht dass Sie, wie häufiger den Medien zu entnehmen ist, nicht richtig und konsequent, wie aufwändig und fach- und sachgerecht ermittelt könnten, scheinen Sie womöglich hier diese Straftaten decken zu wollen, weil es andere Gründe für Ihre unqualifizierten Ermittlungen nicht geben kann. So werden über Monate einzelne Zeugen auch nur deswegen, weil unsere Rechtsanwältin dies wünschte, von Ihnen vorgeladen als notwendige komplexe und kybernetische Ermittlungen durchzuführen. Soweit ist der Straftatbestand der Rechtsbeugung u. w. erfüllt.

Ich verweise auf die umfänglichen Ihnen gewährten Schriftstücke!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn