Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

11. Juli 2026
Hilfe, ich werde von der deutschen Justiz zu Verfahren vor dem Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln in Rechtsbeugung psychisch und psychisch in meiner Existenz zerstört und vernichte. Von den Strafverfahren höre und sehe ich nichts.
Ich werde nach Bekanntgabe des Aktenzeichens den chronologischen Verfahrensablauf beider Verfahren 14 O 141/25 und 14 O 307/23 vollständig kopieren und nachreichen.
Landgericht Köln
14 O 141/25 und 14 O 307/23
Oberlandesgericht
6 W 41/26
6 W 44/26
6 W 45/26
6 W 46/26
6 U 107/25
Staatsanwaltschaft
570 Js 25/26
571 Js 47/26
541 Js 237/25
571 Js 184/25
Generalstaatsanwaltschaft
53 Zs 236/26
53 Zs 204/26
53 Zs 520/25
14 O 307/23 Klagerücknahme
Ich habe 1977 die Vereinshymne des BVB „Heja BVB“ produziert und auf meinem Label NEW BLOOD Schallplatten raus gebracht. Seit dem ich Klage gegen die GVL, wegen Verweigerung zur Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion, erhoben habe und das Landgericht Berlin die pauschale Abgeltung für rechtswidrig beurteilte, wird gegen meine Person angegangen. Es wird versucht unter Missachtung aller Rechte mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied durch den Urheber, Reiner Hömig, abzusprechen. Die Richter inszenieren diese kriminellen Methoden mit.
Verfahrensrüge
Die Verfahren vor dem Landgericht Köln, wie in den Berufungen vor dem Oberlandesgericht Köln, sind unter strafrechtlichem Handlungen der Richterschaft erfolgt und sind grundsätzlich unter Missachtung aller Rechtsnormen aufzuheben.
In dem Verfahren 14 O 141/25 ging es nicht darum, ob uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied BVB zustehen oder nicht, sondern darum, ob der Andryk Verlag GmbH, die von Herrn Reiner Hömig widerrechtlich erhaltenen Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“, nutzen und verwerten durfte bzw. darf.
Dieser Sachverhalt, ob mir die Rechte am Lied „Heja BVB“ seit 1977 zustehen oder nicht, wurde in der Rücknahme des Verfahrens 14 O 307/23 durch den Kläger auf Anraten der Richter zur Berufung am Oberlandesgericht Köln damit begründet, dass die dem Verfahren zugefügten andersartigen Klagen, die dem Klagegegenstand überhauptnicht entsprachen, wie Unterlas-sungsklagen, mit anderen Aktenzeichen, nicht zugehörten und wurden zur Verschleierung von Straftaten des Urhebers, Reiner Hömig, und den Richtern, in dem nunmehr diese zugeführten Inhalte zurückgenommen wurden, nicht aber der wahre Klageinhalt, in dem die Straftaten von Lügen und Betrug überhaupt nicht erwähnt wurden. So wurden die falschen Aussagen, die meinerseits der Wahrheit zugeführt wurden und eigentlich von den Richter als solche hätten entlarvt werden müssen, aber die Richter sich dieser bedienten durch Rechtsbeugung, wurden so zu ihren kriminellen Handlungen aus dem Verfahren raus genommen als wäre nicht gelogen und betrogen geschehen.
Die Rücknahme war nun unter anderen Vorgaben gerechtfertigt, aber die Lügen und unwahren Falschaussagen des Zeugen Reiner Hömig, die zur Urteilsbegründung bzw. Klagerück-nahme nicht erwähnt wurden, waren so vom Tisch. Diese Rücknahme ist begründet, weil die Richter der 14. Kammer am Landgericht Köln unter kriminellen, verfassungsfeindlichen gegen meine Person parteiische Entscheidungen zu diesen Urteil fanden, das auf Lügen und Betrug des Zeugen Reiner Hömig basiert, wie mir widerrechtlich Prozesskostenhilfe versagte und meiner politischen Verfolgung Rechnung trug, was so ein Unrechtsurteil aller nordkoreanischer Manier gleichkommt.
Die Berufungsrücknahme war für den Kläger, den Andryk-Verlag GmbH, wertes Oberlandesgericht Köln, soweit gegeben, wie er die rechtswidrigen Unterlassungsklagen u. ä., Gericht empfohlen, zurücknahm, aber in dem Moment, dass sie dem Verfahren 14 O 307/23 fremde Klagen zufügten und ich gegen die Entscheidung des Landgerichtes Köln zum Urteil/Beschluss ebenfalls Berufung/Rechtsmittel eingelegt hatte, wegen der Lügen und Betrügereien des Zeugen Hömig, konnte mein Rechtsmittel nicht einfach ignoriert werden. Mein Rechtsmittel besteht weiter.
Die Rechtslage ist einfach! Ich bin der Tonträgerhersteller, dem stehen auf seinem Labels veröffentliche Musiktitel zur Nutzung und Verwertung zu. Über 6 Jahre Klagen, die mich zermürben und ruinierten, für Nichts und wider Nichts.
Die Klageabsicht des Urhebers, Reiner Hömig, mir die Rechte der Nutzung und Verwertung des Liedes „Heja BVB“, die ich in seiner Zustimmung fast 50-zig Jahre (1977) innehabe, zu entziehen und im Verfahren 14 O 307/23 zu seinen Lügen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht im Studio gewesen sei und das Lied nicht eingesungen habe, was durch ein Pressinterview widerlegt wurde, wurde vom Oberlandesgericht Köln durch Klagerücknahme unter Klageinhaltsentzug vor seinen kriminellen Handlungen geschützt. Um dieses Lügenkonstrukt zu umgehen, wurde das Verfahren 141/25 wiederum wider seines Klagebegehens, um die Absicht, mir die Rechte zum Lied „Heja BVB“ zu entziehen, missbraucht. Plötzlich war der Klagegegenstand zum Aktenzeichen: 14 O 141/25 wieder da, ob mir die Rechte am Lied „Heja BVB“ zustehen oder nicht. Es ging aber eben nicht darum. Jetzt wurde begründet, dass ich selbst gesagt habe, dass Herr Hömig der Produzent des Liedes gewesen sei. Der Produzent des Liedes bin ich! Er nannte sich selbst Produzent des Liedes, aber juristisch ist er es nicht, sondern der Tonträgerhersteller. Er ist kreativer Mitwirkender!
Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung ab, da ich nicht anwaltlich vertreten sei. Meine wiederholtem Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden abgewiesen. Die Klage Manfred Wehrhahn ./. den Andryk Verlag GmbH (14 O141/25) wurde so verdreht, als wäre der Andryk Verlag GmbH der Kläger. Mein Rechtsmittel wurde abgewiesen, so dass das Urteil des Landgerichtes Köln, das sich wider des Klageinhaltes wendete und mir die Rechte am Lied „Heja BVB“ mit der Begründung entzog, da ich gesagt hätte, Herr Hömig sein Produzent gewesen. Zu der Berufungsabweisung kommt, soweit ich weis, dass Landesgericht Urteil zum Tragen.
Das Verfahren entsprach in jeder Richtung nicht den Grund- und Menschenrechten auf faire und rechtsstaatliche Verfahren. Die richterliche Entscheidungen zu den Urteil sind zu annullieren. Die Gewaltenteilung scheint aufgehoben zu sein.
Weiter wurde das Verfahren soweit forciert, wie Rechtsfehler bzw. Rechtsnormen meinerseits, nicht erfüllt werden konnten, da die Verfahrensabwicklung verwirrend und undurchsichtig war, die jetzt gegen mich eingesetzt werden. Rechtsverfahren, wie in Nordkorea! Es haben mir Prozesskostenhilfen zugestanden, nach dem ich zuvor über 60.000,– € an Anwaltskosten usw., die mich in die Pleite führten, gezahlt hatte.
Die Urteile sind aufzuheben!
Da „meine“ Klage gegen den Andryk-Verlag GmbH gerichtsanhängig ist und ich der Kläger und nicht Beklagte bin, war das Klageverfahren nicht mehr abzuweisen, sondern hätte ein Versäumnisurteil ergehen müssen. Ich beantrage ein solches Versäumnisurteil und Revision!
Die Klageverfahren sind aller Rechte verletzend und in Lug und Betrug im Vorsatz gegen mich nachteilig beurteilt und entschieden worden. Alle Verfahren waren unrechtmäßig, da
ich der Tonträgerhersteller und somit auch der Produzent des Liedes „Heja BVB“
bin.
Eine strafrechtliche widerrechtliche Aneignung meinerseits lag nie vor, zumal der Urheber und Produzent (kreativer Mitwirkender) Reiner Hömig des Liedes sich selbst stark für meine Nutzungs- und Verwertungsrecht engagierte, was überhaupt die Klage gegen die GVL ermöglichte.
6 Jahre sinnloser irreführender undurchsichtiger Klagen an Rechtsanwaltskosten und ohne Rechtsvertretungen und von mir ca. 80.000,– € forderten, die rein meiner finanziellen und wirtschaftlichen Vernichtung dienten, um mich nicht mehr gegen kriminelle Handlungen des Zeugen und der Richter wehren zu können, da nun die notwendigen Prozesskosten Hilfen versagt wurden und ich so zum Spielball dieser verwirrenden undurchsichtigen Formalismen und Bürokratismus wurde, die nach außen wohl einen rechtsstaatlichen Eindruck hinterlassen mögen oder so ausgelegt werden, wer aber hinter den Kulissen schaut, abstraktionsfähig und komplexe Zusammenhänge ergründen vermag, erkennt, dass die Verfahren kriminell durch unwahre falsche Aussagen unsere Verfassung verletzten.
Ich war und bin seit 1977 der Tonträger-Hersteller! Die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ gehören mir. Das Lied erschien ordnungs- und rechtmäßig auf mein Laben „NEW BLOOD Schallplatten“!
Ich habe heute zur Verfahrensrücknahme des Lügenkonstruktes eine Rechnung vom Landgericht Köln von 1.584,00 € erhalten. Ich muss für derartige Verfahren auch noch zahlen.
Manfred Wehrhahn
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