Landgericht Berlin Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin 14. Januar 2016 28 O 448/15 Sehr geehrte Damen und Herren, Schäden, die Amtsverwalter des Staates (Beamte oder Beschäftige des öffentlichen Dienstes) während der Ausübung ihres Amtes Dritten verursachen, werden als „Amtshaftung“ bezeichnet. Zu verstehen ist diese Amtshaftung als Verantwortlichkeit des Staates für derartige Schäden. Die Klage […]
