Im Jahre 1977 veröffentlichten das Musiklabel NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn das BVB-Kult Lied „Heja BVB“. Zu jedem Heimspiel wird dieses Lied zweimal intoniert. Heute die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn erhielten für diese vergütungswerte Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion bis heute kein Cent an Leistungsschutzrechten bzw. Vergütungen. Aus diesem Grund hat die GbR eine Feststellungklage vor dem Landgericht Berlin (15 O 219/21) beantragt. Die Leistungsschutzrechte wurden seit 1977 pauschal vom BVB entrichtet und flossen Unberechtigten zu. Wir haben disen Prozess haushoch für das  Jahr 2018 gewonnen.

Der Termin der Verhandlung war am 30.06.2023. Die Klage sollte feststellen, ob die Intonierung von Liedern in Stadien der 1 Bundesliga individuell zu vergüten waren, und nicht wie bisher pauschal abgegolten werden durften. Ein angesetzter Gütetermin wurde kurzfristig gecancelt zu dem der Kläger Manfred Wehrhahn aber geladen war. Im Rahmen dieser Verhandlung wurde erstmalig auf ein Formular verwiesen, das uns völlig unbekannt war und von seiner Existenz erst hier erfuhren.  Dieses Formular wurde wohl über Nacht aus dem Hut gezaubert. Das Formular soll für die Auszahlung von den Leistungsschutzrechten jedes einzelne Jahr von 2016 bis 2022 vom Berechtigten der Leistungsschutzrechten ausgefüllt werden, welcher Titel usw. intoniert wurde und dann an den Verwerter über die GVL an Borussia Dortmund (BVB) zur Feststellung der intonierten Menge unseres Liedes „Heja BVB“ dies bescheinigen lassen. Dieses Formular gewährt eine direkte Vergütung. Dieses Formular war nie vertragsrelevant. Wir wurden nie hierüber informiert und verwirkt das Vertragsansinnen.

Dieses Formular wurde angeblich im Jahr 2019 von der GVL eingeführt. Nie wurden wir hierüber von der GVL in Kenntnis gesetzt, also können wir unsere vertrags-relevanten Forderungen nicht mit diesem Formular befriedigen. Es war immer Aufgabe der GVL den Ort festzustellen und ihre Vergütungsform festzulegen. Für die vorausgehenden Jahre von 1977 bis 2018 haben wir laut GVL keine Ansprüche, da es nicht möglich gewesen wäre, weil die GVL oder/und der BVB nicht in der Lage gewesen sein sollen, die ca. 10 intonierten Musiktitel individuell zu erfassen und zu vergüten und auch hierzu nicht verpflichte gewesen wären,

Wie das Gericht jetzt trefflich feststellte, war es zu allen Zeiten dem BVB zumutbar Lieder im Dortmunder Stadion individuelle zu erfassen. 10 immer wiederkehrende Lieder zu erfassen vor 81.000 Fans und Millionen vor den Radiosendern und TV-Kanälen, ist keine unzumutbare und zu kostenaufwendige Angelegenheit. Das Lied ist die Seele des BVBs und hat einen hohen Wertungsstatus.

Wikipedia – Vereinslieder:

„Populärer und deutlich bekannter als „Wir halten fest und treu zusammen“ ist das Lied „Heja BVB“ (von Karl-Heinz Bandosz gesungen) aus dem Jahr 1977. Texter und Komponist dieses Titels ist der Kölner Autor und Produzent Rainer Hömig.

Heja BVB wird direkt vor dem Beginn eines jeden Heimspiels intoniert und von vielen für das Vereinslied gehalten. Daneben existieren eine Reihe anderer Fanlieder, darunter etwa „Borussia“, „Olé, jetzt kommt der BVB“ (wird als Torhymne im Stadion gespielt), „Leuchte auf, Borussia“, „Am Borsigplatz geboren“ oder „You’ll Never Walk Alone“ und der Triumphmarsch aus Aida (wird zum Einlauf der Spieler zum Aufwärmen auf den Platz gespielt), die ebenfalls von verschiedenen Künstlern interpretiert worden.

Wir haben den Prozess gegen die GVL gewonnen. Die Entscheidungsgründe liegen nicht nur für 2018 sondern über den gesamten Vertragszeitraum seit 1977 vor und belegen den Betrugsvorwurf gegen die Geschäftsführung der GVL.

1. „Es wird festgestellt, dass die Erlösverteilung der Beklagten gegenüber der Klägerin im Jahr 2018 für die nutzungsbasierte Vergütung im Hinblick auf den Titel „Heja BVB“ rechtswidrig war und die Erlösverteilung zu Grunde liegende Verteilungsregelung nichtig ist“.

2. „Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen“.

Um uns dieser Rechte dennoch zu entziehen, schaltet sich nun der Urheber des Werkes Reiner Hömig ein mit der Behauptung, dass er uns 1977 die Leistungsschutzrechte nicht übertragen hätte, sondern nur für die 20.000 Single-Vinyl-Scheiben einen Pressauftrag erteilt habe und weil derzeit kein Label mit Rechtsgut (Code), was für einen reinen Pressauftrag auch nicht notwendig war/ist, vorhanden war, deswegen das Label NEW BLOOD Schallplatten genommen hätte.

Wir haben jetzt eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung unserer Rechte mandatiert.

  1. 45 Jahre hat Herr Hömig seine angeblich so erfolgreichen Rechte selbst nicht wahrgenommen, sondern uns zu seiner Untätigkeit diese zugesprochen. Es gab Gespräche und Klagen, in denen er uns die Rechte gegenüber Dritter, EA-Sports, Konami u. w. zusprach.
  2. Herr Hömig erhielt zu denen von uns wahrgenommenen Leistungs- bzw. Verwertungsrechten seine Lizenzen von der GEMA. Also wusste er, dass wir diese angeblichen Rechte wahrnahmen und wahrnehmen.
  3. Die Behauptung, dass er alle Produktionskosten 1977 selbst gezahlt hätte und als freier Produzent seinerzeit gehandelt habe, ist durch ihn selbst zu einer 2013 stattgefundenen Buchveröffentlichung im Interview mit ihm selbst von ihm widerlegt worden.
  4. Es gibt weitere Beweise und Umstände, die ihn der Lügen überführen. Ich habe wegen dieser falschen Behauptungen, die er gegenüber des Andryk-Verlages, an dem er die Rechte abgetreten hat, bezeugen soll, ein Strafverfahren eingelegt.

Das Gericht hatte uns seinerzeit zu einem Streitwert von 400.000.– Euro Prozesskostenhilfe versagt, weil es für eine Gesellschaftsform einer GbR dies nicht vorgesehen sei. Aus diesem Grund, wie auch aus anderen Rechtsgründen, haben wir dann Klage auf diese Vergütungsleistungen aus 2018 gegen die GVL erhoben. Mit großem Erfolg. Die von der GVL eingelegte Berufung dürfte auch keinen Erfolg haben.

Die jetzt zweifachen Klagen einerseits gegen die GVL und andererseits gegen den Andryk-Verlag, an dem Herr Hömig die ihn angeblich zustehenden Leistungsschutzrechte abgetreten hat, sind teuer und aufwendig. Die GVL hofft, dass wir diese willkürlichen und rechtswidrigen Klagen finanziell nicht durchstehen könnten.

JA, ja, diese ganze Geschichte hat sicher einen hohen Medienwert und könnte hohe Wellen schlagen, weil zur GVL, der Fußballverein Borussia Dortmund, die GEMA und Patent und Markenamt hierin involviert sind. Zwar mag sein. dass, wenn es um Ereignisse in Deutschland und hier um die Grund- und Menschenrechtsverletzungen geht, hierüber nicht berichten dürfte, so werden diese Medien sich ihrer Parteilichkeit belegen. In Deutschland werden Freiheitsrechte, wie rechts- und sozialstaatliche Verfahren, massiv verletzt und sind außer Kraft gesetzt worden, daran ändert auch dieses Urteil nichts. Viele wichtige Themen, wie Altersarmut, über die Vergehen von Asylanten usw., wird nicht hinreichend sondern relativierend berichtet, so dass unser Bundeskanzler und die Ampel weiter regieren können, die längst ihrer Ämter zu enthoben gehörten. Mein Klagegegenstand wird runtergespielt, Du wirst verunsichert, Dir werden Anwaltskosten aufgeladen, Prozesskosten für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verweigert, der Klageanspruch wird in Frage gestellt, damit zum Vergleich ein geringerer Betrag zugestimmt werden muss, da finanziell der Kläger ausgeblutet wurde trotz die Sache hochgradig Medienbrisanz besitzt.

User Rechtsstaat exzitiert nur auf den Papier und wenn du Geld hast. Qualifizierte Rechtsanwälte haben einen hohen Stundensatz, der mehr als 300,– Euro beträgt. Zu den verfahrensrelevanten Konditionen findest Du keinen Rechtsanwalt mehr. Und wenn du dies nicht stemmen kannst, wirst du vom Rechtsweg ausgeschlossen und verlierst den Prozess unter kriminellen Rechtsverletzungen samt den Kosten für deinen, den gegnerischen Rechtsanwalt und den Gerichtskosten trotz du im Recht bist, wirst du in Lug und Betrug vernichtet, um dein Recht betrogen und der Gegner kann so in Willkür und Rechtsmissbrauch das Rechtsstaatprinzip außer Kraft setzen, weil du dich nicht wehren kannst, so kann das Rechtsystem dich vernichten, wie in einer Diktatur, wie zu Adolf Hitlerzeiten. Dies ist eigentlich kriminell und widerspricht dem Rechtsstaatprinzip, weil diese Klage bereits im Mangel ihrer Glaubwürdigkeit, Beweislegung, den kriminellen Absichten und den enthaltenen Widersprüchen überhaupt nicht gerichtsanhängig anzunehmen war.

Keine der unwahren Behauptungen, die der Andryk-Verlag unter den befangenen Zeugen Hömig abgibt, wurden vom Zeugen Hömig in keiner Form bestätig bzw. per eidesstattlicher schriftlicher Versicherung zur Klageschrift bestätig.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr und wird von einen Haufen hochgradig psychisch gestörten kriminellen und unqualifizierten Heuchlern, Betrügern und Nazisten regiert und beherrscht.

GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4

50667 Köln

Tel.: 0176 47351167