Johann Gabriel Konertz stammt aus Bonn, studiert aber in Köln Sport. Der 1,93 m große und 96 kg schere Athlet ist heute das zweite Mal verheiratet. Als Ausgleichssport zum Rudertraining betreibt Konertz Tischtennis und Schwimmen. In seiner seinerzeit kargen Freizeit las er gern naturwissenschaftliche Bücher.

Konertz startet für den Kölner RV von 1877, bei den Olympischen Spielen 1976 war er noch Mitglied der Bonner Ruder-Gesellschaft.

Gabriel Konertz ist seit 1972 Ruderer. In diesen knapp zehn Jahren gewann er zehn Deutsche Meistertitel; dreimal war er Internationaler Deutscher Meister. Mehrfach nahm er an Weltmeisterschaften teil, größter Erfolg waren zwei Silbermedaillen. Bei den Olympischen Spielen belegte der Rheinländer 1976 Rang sechs.

1981 trainierte Konertz zusammen mit dem Hannoveraner Thiem und dem Berliner Steuermann Manfred Klein im Zweier mit unter Leitung von Trainer Harald Thoms.

Ich erfuhr von Gabriel, mein Nachbar, dass er schwer herzerkrankt seit 2011 sei und seinen Job bzw. seine Selbstständigkeit nicht mehr ausüben könne. Aus diesem Grund beantragte er 2012 Arbeitslosengeld II-Leistungen, die ihn aber versagt wurden, weil er angeblich seiner Mitwirkungspflicht wegen Notaufnahmen in der Universitätsklinik Köln auf Intensivstationen wegen seiner geringen Herzleistungen von gerade einmal 11% und psychischen Begleitumständen diesen nicht entsprochen haben soll. Mit der Verweigerung der Leistungen gab es auch kein pflichtigen Krankenversicherungsschutz, so dass Gabriel die Kosten seiner Krankenhausaufenthalte selbst zahlen musste. Ich setzt mich hieraufhin für Gabriel ein. Mittlerweile erhält er Arbeitslosengeld II-Leistungen.

Ich verfasste unter anderem diesen Brief:

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Jobcenter Köln
z. H. Stefan Kulozik
Luxemburger Str. 121

50939 Köln

Sehr geehrter Herr Kulozik,

die in Ihrem  Schreiben vom 13.03.2013 gemachten Behauptungen treffen zwar formell zu aber nicht den Individualansprüchen usw. Ihres Kunden. Ob Sie soweit die Kosten werden tragen müssen, wird somit das Gericht entscheiden müssen. Wir werden in der noch festzustellenden Höhe des Schadens und Schmerzensgeldes unter Antrag auf Prozesskostenhilfe in Rechtsvertretung einen Mahnbescheid und folgend einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie einleiten.

Es ist hirnrissig und auch unglaubwürdig, dass Herr Konertz im Anspruch auf Leistungen vorsätzlich und absichtlich auf diese Leistungen verzichtet hat. Sie selbst geben natürlich überhaupt keine Gründe an, warum er dies tun sollte. Herr Konertz soll sich Ihren Ausführungen gemäß sodann selbst in Lebensgefahr begeben haben, weil er der Mitwirkungspflicht nicht entsprach. Herr Konertz hat sich vorsätzlich und bewusst Schulden von weit über 50.000,– € aufgeladen! Herr Konertz soll absichtlich sich soviel Leid und Elend selbst beigebracht haben. Eigentlich hätte Ihnen auffallen müssen, dass Herr Konertz mit einer Herzleistung von gerade einmal 11% möglicherweise gehindert sein könnte zumal Herr Konertz seinerzeit mit  Ihnen vereinbarte Termine wegen  seiner Krankenhausaufenthalte absagen musste, er also diesen irrsinnigen Anforderungen nicht entsprechen können könnte. Auch die hieraus sich begründenden psychischen Einschränkungen sind hier Ihrerseits zu berücksichtigen.

Es bleibt dabei, dass Sie unter Straftaten und Schöpfung eines unsinnigen Bürokratismus in Nutzung der psychischen Persönlichkeitsstruktur Hilfloser und hier weiter die Erkrankung von Herrn Konertz unter seinen massiven physischen und psychischen Einschränkungen sich diese umfassenden physischen und psychischen Schädigungen zurechnen lassen müssen.

Sie haben sich gerade nicht darauf eingelassen, diesen psychischen und gesundheitlichen Möglichkeiten gemäß Herr Konertz zu informieren, zu helfen und zu begleiten, ja, Sie sind nicht einmal auf die wesentlichen Aspekte seiner Berufsunfähigkeit eingegangen nämlich  Sie haben in Ihrer standardisierten Strategien diese Leistungen einzusparen gemäß Herr Konertz mit Anforderungen an Unterlagen überfordert, so dass er resignieren musste und aufgab! Hiernach ist deutungsfrei die Amtspflicht verletzt worden. Es mag sein, dass Sie sich regelkonform verhalten haben, wovon ich leider ausgehe,  so im Konsens, wie einst die Transportlisten mit Personennamen, die nach Ausschwitz ins Gas und Arbeitslager, denn Arbeit macht frei,  abtransportiert wurden, gefertigt wurden, Sie sich hiernach nach den diskriminierenden verfassungsfeindlichen Gesetzen orientiert haben, so belegt dies, dass Deutschland seine Verfassung wie die Grund- und Menschenrechte massiv verletzt und Menschen gar zu Tode kommen, weil sie der übergebührenden Formalienflut nicht gewachsen waren.

Nein, so können Sie sich nicht rausreden!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn

Der Geschäftsführer des Jobcenters zeigt mich daraufhin wegen Beleidigung an!

Meine Erwiderung:

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13

50939 Köln

982 Js 3297/13

Zu dem Tatvorwurf der Beleidigung nehme ich hier Stellung:

Können Sie mir bitte sagen, welcher meiner Ausführungen hier beleidigt haben sollen? Eigentlich müssten Sie formell die Straftat der Beleidigung benennen! Haben Sie aber nicht! Vielmehr festigen Sie meine Behauptung, dass die Exekutive. Legislative wie Judikative gegen mich politisch agiert. Es wird natürlich mit zweierlei Maß gemessen. Die Verbrechen von Richterinnen und Richter wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ich wegen gravierenden Straftaten anzeigen musste, wurden durch die hier zuständigen Staatsanwaltschaften nicht verfolgt und natürlich schon gar nicht bestraft, ja, die Straftaten wurden gar gedeckt. Der Staat soll sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, um seine Absichten zu dokumentieren. Hier aber braucht es nicht einmal eine Beleidigung, um mich zu verfolgen und zu bestrafen, denn meine schriftlichen Äußerungen beleidigen nicht. Weiter moniere ich, dass ich als Staatsbürger wissen müsste, was eine Beleidigung ist. Ja, das weiß ich auch! Soweit kann ich hier keine erkennen! Wenn hier nach Belieben jedes kritische Wort soweit als Beleidigung ausgelegt werden kann, verbietet sich jede Kritik, was hier natürlich Absicht ist. Die aber dort vorgetragenen massiven Körperverletzungen zum Schaden Herrn Konertz haben wohl keine Konsequenzen für die Beschuldigten oder haben diese schon ihre Strafbefehle erhalten. Natürlich nicht! Die Kleinen vor allem die Kritik am System Übenden fängt man. Die Großen des Verbrechersyndikats Deutschland lässt man laufen!

Der Leserbrief in der „Süddeutschen Zeitung“ war kurz, aber deftig. Erst stellte sich der Verfasser vor, als langjähriger Richter (1973 bis 2004) am Landgericht Stuttgart. Dann legte er jede richterliche Zurückhaltung ab und ging mit seiner Zunft ins Gericht.

In seinen dreißig Berufsjahren, schrieb Frank Fahsel aus Fellbach, habe er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt“. Ebenso seien ihm zahlreiche Richter und Staatsanwälte begegnet, „die man schlicht kriminell nennen kann“. Die seien aber „sakrosankt“ gewesen, weil sie von oben gedeckt wurden. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke“, bilanzierte der Pensionär Fahsel (Jahrgang 1939) abschließend, „dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,meinesgleichen'“.

Den hier angedrohten Strafbefehl können Sie sich sparen, ich würde sowieso hiergegen Rechtsmittel einlegen. Meine seit Jahren andauernden Verfahren mit diesem Rechtssystem haben gezeigt und belegt, dass Deutschland mich widerrechtlich bestraft, verfolgt und unser gutes Recht beugt. In Deutschland ist es wieder möglich Systemkritiker widerrechtlich zu verfolgen, zu bestrafen und zu denunzieren im Verweigerung verfassungsgemäßer rechtstaatlicher Verfahren. In Deutschland werden kriminelle Staatsdiener in ihren Strafhandlungen gedeckt und die, die dies kritisieren, verfolgt! Ich hoffe, Sie fühlen sich jetzt nicht beleidigt: Hatten wir das nicht schon einmal? Dieses Rechtsempfinden wurde mir ja gerade vom Rechtssystem Deutschland infiltriert.

Sollte hier die Beleidigung darin liegen, dass ich in diesem Schreiben äußerte, „ …, das Sie sich regelkonform verhalten haben, wovon ich leider ausgehe, so im Konsens, wie einst die Transportlisten mit Personennamen, die nach Ausschwitz ins Gas und Arbeitslager, denn Arbeit macht frei, abtransportiert wurden, gefertigt wurden, Sie sich hiernach nach diskriminierenden verfassungsfeindlichen Gesetzen orientiert haben, so belegt dies, dass Deutschland seine Verfassung wie die Grund- und Menschenrechte massiv verletzt und Menschen gar zu Tode kommen, weil sie der übergebührenden Formalien nicht gewachsen waren.“

Deutschland ist weder ein Rechtsstaat noch ein Sozialstaat. Deutschland hat mir meine berufliche wie private Existenz zerstört. Diese meinerseits vor deutschen Gerichten geführten Verfahren sollen hier zur Glaubhaftmachung meiner Anschuldigungen, dass Deutschland mich durch seine Organe widerrechtlich verfolgt, Straftaten, die gegen mich forciert wurden, gedeckt hat … mit herangezogen werden, weil sie meine politischen massiven Anschuldigungen, die beleidigen sollen, als Wahrheit feststellen und meine Kritik hieran erkennen lassen.

Was bitteschön soll daran beleidigen! Es trifft zu, dass Herr Konertz über Jahre unzureichende medizinische und materielle Leistungen erhielt bzw. überhaupt nicht hatte, weil seine Erkrankung wie andere nachweisliche psychische Beeinträchtigungen vom Jobcenter Köln ignoriert wurden.

Herr Konertz hat lebensgefährliche Erkrankungen deswegen hinnehmen müssen, weil er nicht krankenversichert war und keine beständigen Arzneimittel erhielt. Sicherlich auch deswegen, weil er den bürokratischen Anforderungen nicht genügen konnte. Dies rechtfertigt aber nicht, dass Herr Konertz lebensgefährlichen Situationen auszuliefern war. Zeugnis: Gabriel Konertz, Auf den Rothenberg 5, 50667 Köln.

Herr Konertz äußerte gegenüber dem Anzeigenerstatter, dass es ihn womöglich überhaupt nicht mehr gäbe, wenn nicht ich ihn aus seiner Situation rausgeholfen hätte. Er könnte sich vorstellen, sich umgebracht zu haben! Es spiegelt sich hier, dass der, der die Straftaten der Staatsräson, unterlasse Hilfeleistung … soweit sie zu einer unmenschlichen barbarischen lebensbedrohenden Lebenssituation geführt haben, abmildert oder/und beseitigt, hier beleidigen soll und deswegen bestraf wird. Haben Sie schon einmal was von angemessen, verhältnismäßig und den Gleichheitsgrundsatz gehört. Hier wird wegen Nichts mit Kanonen auf mich geschlossen. Mir sind andere Fälle bekannt, die tatsächlich gravierende Straftaten auswiesen aber natürlich keine Straftaten war oder Bagatellvergehen oder, weil man die Straftaten decken wollte, einfach eingestellt wurden. Also, hier werden die wahren Absichten und der Missbrauch des Rechts zum Schaden meiner Person erkennbar! Anstatt mich wegen meines Engagements lobend hervorzuheben, dass ich Personen aus ihrer Not und Hilflosigkeit befreie, werde ich als Humanist und Systemkritiker verfolgt und widerrechtlich bestraft. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, wieso Vergleiche mit einem Unrechtssystem hier als Beleidigung zu ahnden wäre, weil sie ja nichts als die Wahrheit wiedergeben.

Dieser Vergleich bezeichnet rein die unreflektierte Ausübung einer Tätigkeit nach Gesetz, von der zweifelsfrei belegt ist, dass sie so, wie vorab zur Sache Konertz geschildert aber auch grundsätzlich bekannt ist, dass durch das Tätig sein bzw. Untätig sein Elend, Hunger und Not entstehen, so dass der Kunde häufig, hier der Beschuldigte, ohne berufliche und private Chancen und Perspektiven verbleibt und ausgegrenzt aus der Gesellschaft und Gemeinschaft dahinvegetieren muss, was mit der Würde u. a. verfassungsgemäß gesicherten Rechten im Widerspruch steht und einfach weder zu dulden noch überhaupt zu akzeptieren ist. Dass meine Kritik hieran als Vorwand zu meiner widerrechtlichen Verfolg inszeniert wird, weil ich lügengestraft unglaubwürdig würde und diese Kritik und die Wahrheit sich in nichts auflösten, begründet gerade meine Kritik. Dies sind allerdings Methoden, die nicht in ein freiheitliches Rechtssystem gehörten. Ich bin weder Rechts noch Linke wie irgendwo politisch angesiedelt! ES geht um die Sache! Ich bin im kritisch Dialog mit der Welt. Ich kann quer und abstrakt wie analytisch denken und kombinieren. Ich beherrsche noch die „Grundrechenarten“, die haben mir die Medien noch nicht vernebelt!

Meine Äußerungen sind soweit durch unsere Meinungsfreiheit usw. gedeckt. Die Hysterie irgendwelcher Vergleiche mit Adorf Hitler als Beleidigungen zu bezeichnen, die überhaupt keine sind, sind symptomatisch für Deutschland. Diese Hysterie wird aber auch als ein Bollwerk gegen Kritik am System missbraucht, wie hier. Es ist eine Frechheit das heutige Deutschland mit dem nationalsozialistischen Deutschland von einst in irgendeiner Weise zu vergleichen.  Die Menschen haben heute wie gestern die Verantwortung für ihr Land. Und wenn Deutschland und seine Staatsdiener so blind sind, wie einst, und derartige Staatsverbrechen wie die Aufhebung seines Rechtssystems (Gewaltenteilung) und die widerrechtliche Verfolgung seiner Kritiker, Menschen ohne Chancen und Perspektiven in Hunger und Not schickt, was in keiner Form mit unsere Verfassung einhergehen kann, dann ist ein solcher Vergleich, der in keiner Weise die Anzeigenerstatter als Nazis oder Mörder noch sonstwie tituliert auch nicht Derartiges unterstellt, außer, das hier der Dienst nach Gesetz und Vorschrift blind machte dafür , was diese Tätigkeiten an Unrecht, Hunger und Not, ja, an Selbstmorde hervorbringen kann, zu rechtfertigen!

Ich habe weder konkret Mitarbeiter mit diesem Satz angesprochen noch sie als Nazis oder ähnliches tituliert. Die, die diese Listen seinerzeit erstellhaben, sind ja auch deswegen nicht verfolgt und bestraft worden, weil sie die Folgen, den Sinn und den Zweck, dort wo diese Morde verübt wurden, nicht wirklich wissen mochten und/oder einfach nur stupide ihren Job machten ohne zu hinterfragen. Herr, verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun! Und genau auf diese stupide Ausübung einer Tätigkeit, die ich soweit als Grund- und Menschenrechtsverletzung verstehe, galt dieser Vergleich und bezog sich im Wesentlichen auf unsere Verfassung, weil die Mitarbeiter ja hiernach angeblich gehandelt haben! Also, nicht mehr und nicht weniger! Die Gesetze sprich letztendlich der Deutsche Bundestag ist hiernach verfassungsfeindlich! Dies heißt, dass, wer sich an unsere Verfassung hält, was ja alle Gutmenschen tun, braucht sich diesen Schuh der Tötungsmaschenerie gedient zu haben auch nicht anziehen. Ich habe allenfalls unsere Verfassung beleidigt! Letztendlich habe ich unsere Legislative angegriffen und nicht die Mitarbeiter, die eben subtil angeblich ihren Job machen Gesetz und Recht bzw. verfassungskonform, wenn gleich dieses Handeln teilweise zu heerenden Schädigungen, und dies kann man nicht leugnen, kommt, ausgeübt haben.

Und wenn ich in diesem Zusammenhang davon spreche, dass diese Handlungen im gleichen Konsens zu der Ausübung einer Tätigkeit derer stehen, die die Listen gefertigt haben, die auch nicht wussten, was mit diesen Leuten auf der Liste geschehen würde, mag ich nicht erkennen, was daran beleidigen sollte. Es seiden, was aber ebenfalls keine Beleidigung wäre sondern eine Feststellung,  man hätte gewusst, was mit diesen Menschen und den heutigen Leistungsbeziehern passiert, aber dies habe ich den damaligen Listenerstellern nicht unterstellt. Hätten sie es gewusst, dann hätte diese Personen sich strafbar gemacht, weil sie die Personen wissentlich ins Gas geschickt hätten und sicherlich auch die, die dies kritisiert hätten. Sehen Sie, dass das  Gestern und Heute nicht so weit auseinander liegen, wie dies gerne gegenteilig postuliert wird. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Herrn Konertz diese jetzt bewilligten Leistungen bereits vor Jahren zugestanden hätten. Die Gründe, warum er sie nicht erhielt, müssen sich die Staatsdiener versichern. Jedenfalls liegen hier Straftaten im Vorwurf der z. B. unterlassenen Hilfe vor. Es gab auch Richter im Dritten Reich, die später in „unter unserer Verfassung“ Richter in der Bundesrepublik Deutschland waren. Will sagen, die haben nur nach damaligem Recht und Gesetz ihren Job gemacht. Es war hiernach nicht strafbar Urteile im Namens Hitlers zu fällen, weil ansonsten diese Richter nicht in das neue Rechtssystem übernommen worden wären, hoffe ich mal, wie es ebenso kein Vergehen sein kann Listen zu erstellen. Was soll dran strafbar sein!


Also, wo war die Beleidigung mit dem Vergleich, dass wieder betriebsblinde Staatsdiener nach Gesetz handeln, so dass ein Herr Niehoff sich 2008 vor dem Zug warf und Herr Konertz unter Lebensgefahr erkranken musste! Ich lege nur Tatsachen und Beweise vor aber eine Beleidigung mag ich nicht erkennen vielmehr aber eine Straftat der sich beleidigt Fühlenden. Meine Äußerungen gehören in der Kategorie zur freien Meinungsäußerung …!

Zu den oben zitierten Satz ist noch anzumerken, dass ich den Fokus auch nicht auf die Transportlisten abstellte sondern auf die Verletzungen und Schädigungen der Grund- und Menschenrechte.

Hiernach liegt eine Straftat meinerseits nicht vor.

Weitere Zeugen:

Ärzte der Uniklinik Köln und des Marien Hospitals, die Herrn Konertz behandelt haben.

W. P. König – Hausarzt & Internist, Heumarkt 43, 50667 Köln von Gabriel Konertz

Manfred Wehrhahn