Wie Milli Vanilli, das Lied „Heja BVB“ die informelle Vereinshymne des Bundesliga Vereins BVB, wurde angeblich nicht vom Sänger Karl-Heinz Bandosz, wie der Seniorenchor des BVBs 1977, eingesungen. Alle am Markt verkauften Tonträger in ihren Labelangaben und Gesang seit 1977 auch des Andreyk-Verlagen, Reiner Hömig, sind die Angaben angeblich falsch.

Wenn ich, Reiner Hömig, weiter gefragt werde, wer gesungen hat: das ist ja ein choraler Gesang. Das haben wir alle zusammen eingesungen und waren daran beteiligt. Der Herr Bandosz, der als Sänger i. d. R. angegeben ist auf der ursprünglichen Platte oder auch jetzt heutzutage noch bei online Veröffentlichungen, der war gar nicht dabei, der hat nicht gesungen. Es war eine Marketingmaßnahme.

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Diese Behauptungen, dass der BVB-Seniorenchor und der Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied „Heja BVB“ im Studio nicht eingesungen haben sollen, was seit 1977 nie gesagt und bekannt war, muss jetzt als unwahre Schutzbehauptung angesehen werden, weil jetzt fast alle Zeugen verstorben sind, die im Studio waren und mitgewirkt haben und selbst die Musiker, wie Wolfgang Petry und weitere, nicht angehört wurden. Andere Ereignisse stehen mit diesen Aussagen im Widerspruch. Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Falschaussage, weil diese angeblichen Aussagen nie zuvor geäußert wurden und erst im letzten Augenblick vorgetragen wurden. Warum sollte Herr Bandosz das Lied, wie der BVB-Seniorenchor, nicht eingesungen haben. Wenn sie dafür vorgesehen waren . Herr Bandosz war als Sänger vom BVB als Fan des BVBs deswegen vorgeschlagen worden, weil er im Stadion Lieder wiederholt intoniert hatte, also singen konnte, und es vom BVB so gewollt war und der Seniorenchor des BVBs als Chor fungierten sollte.

Es besteht die Möglichkeit einer fachmännischen analytischen Begutachtung des Liedes, ob die Angaben zutreffen oder nicht, vornehmen zu lassen.

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Diese Aussagen werden angezweifelt.

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Herr Hömig, der eigentlich der Beklagte ist, und nur weil er das von mir über ihn geschaffene Originallied „Heja BVB“ in meinem Namen, zu meinen Kosten usw. produzierte und das Masterband an mich aushändigte und so die Nutzungs- und Verwertungsrechte an mich übertrug, soll jetzt Zeuge seiner Selbst sein, deswegen, weil er die meinigen Rechte an diesem Liede an den Antryk-Verlag rechtswidrig übertrug. Wie kann man eine ansonsten nicht mehr nachweisbaren Gegebenheit, die 1977 stattfand und alle Belege vernichtet und die meisten Zeugen verstorben sind, dies von dem Beklagten bezeugen lassen. Er ist unglaubwürdig, weil er weiß, dass er die Sache so schildern kann, wie sie ihn hilft, da ein Gegenbeweis nie erbracht werden kann, um aus der Sache zu seinem Vorteil rauszukommen und mir die Rechte entziehen kann. Herr Hömig ist als Zeuge nicht zuzulassen.

Es werden mit allen Tricks versucht, mich finanziell und in der Rechtwahrnehmung zu zerstören. Dem BVB interessiert es nicht, dass der, der ihnen das Lied schuf, so angegangen wird.

Wir werden, wenn das Urteil unseren Vorstellungen nicht gerecht werden sollte, eine Analyse der Begründungen vornehmen lassen und die zivilrechtlichen wie straf-rechtlichen Maßnahmen gegen die entsprechenden Personen ohne Rücksicht ihres gesellschaftlichen Status einleiten. Wir gehen bis zum Bundesverfassungsgericht.

Es mag sein, dass Herr Hömig das Lied gecovert haben könnte, dies aber nicht unter den Angaben: Karl-Heinz Bandosz, Seniorenclub des BVBs usw.! Dies weißt auf das Originallied hin.

Ein Coversong ist eine neue Aufnahme oder Interpretation eines bereits veröffentlichten Musikstücks durch einen anderen Künstler als den ursprünglichen Schöpfer.

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Dass sich die Behauptung, dass Karl-Heinz Bandosz und der Seniormännerchor des BVBs das Lied „Heja BVB“ nicht eingesungen haben sollen, ist, deswegen eine Lüge und ein Betrug, weil die Vergabe der Produktionserstellung von mir darauf abgestellt und vom BVB und den Kettenfabrikanten Mester gewollt war, dass der Sänger und der Chor zum Lied des BVBs dazugehören, um den Charakter des Vereins zu spiegeln.

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Herr Bandosz hat mir damals auch erzählt, dass er das Lied eingesungen habe. Ich verweise auf die Korrespondenz mit Herrn Mester und mir.

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Herr Hömig hat auch keine Angaben gemacht, warum er angeblich Herrn Bandosz und den Chor nicht in die Musikproduktion eingebunden hat. Sie sind GVL gemäß als Mitwirkende erfasst und auf den Labelangaben als Sänger und Chor ausgewiesen. Und jetzt nach fast 50-zig Jahren sollen sie das Lied als Mitwirkende nicht eingesungen haben. Ich gehe davon aus, dass, wenn es so war, wie behauptet wird, man mich damals über die Gründe in Kenntnis gesetzt hätte.

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Insoweit kann ich auch auf Nachfrage des Gerichts klarstellen, dass bei der Aufnahme, kein „BVB-Männerchor“ o. ä. mitgewirkt hat. Wir haben das zu fünft, fünf- oder sechsmal eingesungen und dadurch hat sich der klangliche Effekt eingestellt, als wären da 30 Leute, die gesungen hätten. Das ist der Hintergrund der Aufnahme.

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Diese Aussage wird angezweifelt.

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Wir haben die Musikproduktion bezahlt und generiert auf die Idee des Herbert Zimmermanns hin, mit dem wir in ein Kooperationsverhältnis zwischen NEW BLOOD Schallplatten und ihn standen.

Express Köln

1971 feierte die Talentprobe Premiere. Bis 1990 wurde sie von Udo Werner moderiert, sein Nachfolger Herbert Zimmermann wurde bereits 1992 durch Michael Büttgen alias Linus ersetzt. Der langjährige Hausherr des Tanzbrunnens, Ex-Kölnkongress-Chef Bernhard Conin, sagte damals: „Gebt dem Mann eine Bühne, und er ist in seinem Element.“

Und so kam es: Als Sänger und Parodist avancierte Linus zum heimlichen Star der Veranstaltung. Aus „Living in America“ von James Brown wurde „Living in Colonia“ zur Köln-Hymne unter den Talentproben-Fans. Linus gelang es zudem, dass den Kandidaten etwas mehr Respekt entgegengebracht wurde. So wurden Eier- und Tomatenwürfe Richtung Bühne unterbunden – die Sitzstreiks oder störenden „Hey Baby“-Rufe hingegen blieben. Nach 25 Jahren, 236 Shows mit 1946 Talenten, einer Million Talentproben-Fans und mehr als 3000 Musiktiteln, live gespielt von der Show-Band um Stephan Schleiner, gab Linus 2017 seinen Abschied bekannt. Er wolle aufhören, wenn es am schönsten ist, sagte er damals.

Dieser Nebenshowplatz, der die Drecksarbeit besorgen soll, soll mich vom der eigentlichen Sache ablenken und abwenden bzw. mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ entziehen, damit ich nicht weiter in diesen Sphären eindringe kann: Die Klage gegen die GVL. Hier verbirgt sich ein riesiger Skandal, weil die Fußballvereine der 1. und 2. Bundesfußballiga dort intonierte Musiklieder an die GEMA und GVL pauschal abgegolten haben, was rechtswidrig war/ist, wie das Landgericht Berlin urteilte.

Wer für den BVB eine sehr erfolgreiche Vereinshymne, die 50-zig Jahre genutzt wird, schafft, an der sich andere laben, wie die Superstars aus dem Mainstream-Medien, erhält entgegen der, der das Lied geschaffen hat, nicht als Ärger und geht leer aus und wenn er dies kritisiert, wird er finanziell ruiniert.

Manfred Wehrhahn