Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

06.08.2025

Verfassungsbeschwerden

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4

50667 Köln

wegen 

schwerwiegende Rechtsverletzungen

und

schwerwiegender Grund- und Menschenrechteverletzungen der deutschen Justiz.

Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das seitig des Beschwerde-führers das kein Jurastudiums bedarf, um seine Rechtsverletzungen erkenntlich zu machen. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste Verfassungsorgan in Deutschland, das die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht und die Rechte der Bürger schützt.

Da warte ich schon seit Jahren vergebens darauf!

Drundlegende Informationen

Funktion: 

1. Struktur: Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. Diese werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein und die Befähigung zum Richteramt besitzen.

Aufgaben und Verfahren

2. Bürger können Verfassungsbeschwerden einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Grundrechte verletzt wurden. Das Gericht entscheidet dann, ob die Beschwerde zulässig ist und ob eine Verletzung vorliegt.

 3. Normenkontrolle: Das BVerfG kann Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen. Dies geschieht sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen.  

Entscheidungen:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind rechtsverbindlich und haben Gesetzeskraft. Das Gericht hat die Befugnis, die Entscheidungen anderer Gerichte aufzuheben.

Das Bundesverfassungsgericht spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem, indem es die Verfassung schützt und die Rechte der Bürger sichert. Es ist ein unverzichtbares Organ für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

Um eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland zu erreiche bedarf es ein Jurastudium. In der Regelwerden schlicht und pauschal Verfassungsbe-schwerden, die subjektiv aber auch objektiv Grund- und Menschenrechts-verletzungen reklamieren, einfach ohne Begründungen abgewimmelt. In Deutschland gibt es keine derartigen Verletzungen bzw. darf es sie hier nicht geben, und da werden sie schlicht einfach nicht als solche angenommen ohne diese Abweisung zu begründen.

Diese Form, wenn man einmal von den populistischen im Rampenlicht stehen Verfahren absieht, eröffnet über die Gerichtsinstanzen unrechtmäßige und unqualifizierte Grund- und Menschenrechte verletzende Gerichtsverfahren.

Die Urteile und Entscheidungen, wenn sie Interessen der Staatsdoktrin unterliegen, werden so ausgelegt und im Recht so verdreht, wie der Staat diese vorsieht. Gewaltenteilung ist eine Illusion und eine propagandistische Luftblase, die man dem Volke ins Hirn geblasen hat. Um überhaupt rechtliches Gehör zu erlangen zu den formalistischen und bürokratischen Hemnisse, brauchst du viel Geld, Macht und politischen Einfluss bzw. Beziehungen. Recht gehört alleine dieser Klientel. 

Das mindere Volk hat keine Lobby und wird seiner Rechte beraubt, wenn er Querdenkt, kritisch ist und aufgegehrt, ist er nazi o. ä.! Er wird im Slogan von Freiheit und Gerechtigkeit unrechtmäßig behandelt und seiner Rechte beraubt, wie ich im folgenden Streitfall. Es ist nicht zuzumuten, dass längere Verfahrensdauer unter hohen finanziellen Kosten einfach annulliert wird. So mag dies dazuführen, dass der Kläger zwischenzeitig versarb oder einfach aufgibt, weil sich Gerichtsverfahren im Aufwand an Zeit und Finanzen nicht lohnen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Kläger in Gleichstellung seinen Rechtsanspruch 0hne viel Bürokratie und Formalismus durchsetzen kann. Recht muss verständlich und nachvollziehbar sein, weil ansonst kein Rechtsempfinden entwickelt werden kann und man subjektiv sich unrechtmäßig behandelt fühlt und sich nicht nach Recht und Gesetz verhalten kann. Ich fühle mich zum Spielball der Justiz diskreditiert.

Landgericht Berlin (15 O 219/21 (2)

Das landesgerichtliche Verfahren hat sich der Sache unparteiisch und fachgerecht zugewandt und den Beklagten umfänglich Gehör geschenkt. Sollten, wie das Kammergericht behauptet, Formfehler vorgelegen haben, die dem Gericht zuzurechnen sind, können diese nicht zu unseren Lasten verfassungsgemäße Verfahren verweigern. Laut unserer Rechtsanwältin sind wir auf dieses Thema umfassend schriftlich eingegangen.

Es ist rechtlich geboten, dass die in Stadien der 1. und 2. Fußball-Bundesliga die dort intonierten Lieder nutzungsbasiert erfasst und vergütet werden. Dies macht keine unzumutbare Umstände, da hier ein kleines wiederkehrendes Repertoire eingesetzt wird, das einfach und ohne Umständen die Lieder erfassen kann. Sie stehen den finanziellen Aufwendungen nicht entgegen. 

Die Zufügung von Rechtsanwalt Dr. Andryk kommentierte der Richter so: was will der denn jetzt noch! Ein Richter unparteiisch und der Sache kompetent zugetan!

Kammergericht Berlin (24 U 100/23

Das Kammergericht hält die Klage unzulässig und wies sie nicht ans Landgericht Berlin zurück, um den abgeblichen Mangel von Ungenau beheben zu lassen. Angeblich gab es aber überhaupt diese Ungenauigkeit nicht. In Rechts-akrobatik und in Rechtsauslegungen durfte das Rechtsbegehren nicht versagt werden, weil es das Gesetz verweigert. Es widerspricht dem Recht auf rechtliches Gehör, wenn es dem Rechtswege nur zu einer festgesetzten Höhe erlaubt. Der Streitwert über die Jahreab 1977 beträgt 250.000,– €. Der Rechtsweg muss unter allen möglichen Umständen in jeglicher finanziellen Situation begehbar sein, da ansonsten Willkür und Rechtsmissbrauch Tor und Tür eröffnet würde. Das Rechtsverhältnis war durch ein Vertrag mit der GVL besiegt. In diesem Vertragswerk sind die Regeln wann, wo und wie die Nutzungs- und Verwertungsrechte der intonierten Sendeminuten erfasst und wie vergütet werden. Dem Gericht war klar, dass es nur 2 Vergütungsormen gibt: die Pauschale oder nutzungsbasierte Form. Den Bundesfußballvereinen der 1. und 2. Liga kann zugemutet werden, dass sie die wenigen immer die selben Vereinslieder nutzungsbasiert erfasst und vergütet.

Zum Landgerichtsverfahren zog die Beklage nach dem der Richter Vorheriges gesagt hatte, ein Direktformular aus den Hut, das ich nie zuvor zur Kenntnis hatte und auch seinen Rechtsanspruch nicht gerecht werden kann, da der Kläger dieses Formular ausfüllen bzw. tätig werden muss in der Form, dass er und nicht die GVL von ihr nie erfassten intonierten Liedern selbstständig ergründen und dien Vergütungsanspruch generieren muss. Er erhält Vergütungen über ein nicht erfasstes Repertoire. Wie so das gehen. Selbst wenn der Fußballverein bekannt ist und in seinen Heimspielen die intonierten Lieder, die bereits pauschal abgegolten wurden, einsetzt, der könnte diese Lieder auch in anderen Klasse und zu Auswärtsspielen intonieren lassen.

Es gibt nur 2 Vergütungsformen. In diesen Vergütungsformen sind alle mgglichen Sachverhalte geregelt. Und bestimmt. Dies wusste dasGericht bzw. musste das Gericht davon ausgehen. Diese komplexen Regeln sind undurchsichtig, geheim, verwirrend..  .

Bundesgerichtshof  1. Zivilsenat (I ZR 140/25)

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.

Der Urheber versucht sich als Rechtehalter darstellen.

Herr Reiner Hömig hat in meinem Namen das spezielles Lied geschaffen und in Folge zu meinem Kosten und zu meinem Engagement  dasLied „Heja BVB“ produziert. Er gab mir ohne eine übliche Vereinbarung ohne Lizenzforderung und sonstige Nutzungs- und Verwertungseinschränkungen das Masterband.

Ich habe daraufhin ein Kontingent  der Erstpressung von ca. 20.5000 Singles pressen lassen. Ich habe 20.000 Vinyl-Singles-Scheiben an den BVB, Herrn Mester ausgeliefffert und umfangreiche Bemusterungen an z. B. Den Schallarchiven der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten vorgenommen.

Mitte der 1990-ziger Jahre kam die erst Sampler-CD auf den Markt. Es folgten Anfang der 20-ziger Jahre weitere CD und DVD Veröffentlichungen des Liedes und ab 2018 übertrugen wir mein Label „NEW BLOOD Schallplatten“ die Verwertungsrechte an Konami und an EA-Sports alles im Wissen und duldung von Herrn Reiner Hömig, der selbst wegen des Streites um die Synchronisationsrechte die Verwertungsrechte an EA-Sports gleich ohne sie im Streit gesehen zu haben mit freigab, hat nie unsere Nutzungs- und Verwertungsrechte kritisiert oder sonstwie beanstandet. Im Gegenteil fuhr er wegen seiner nicht erhaltenen GEMA-Vergütungen ins Dortmunder Stadion und teilte Dr. Besau, Gregor Arz und mir seine Recherchen mit, damit er gegen die GEMA und wir gegen die GVL wegen Verweigerung der Vergütungen vorgehen konnten.

Um will er uns bzw. mir 1977 die Rechte nicht übertragen haben. Dies, weil das Landgericht Berlin urteilte, dass die pauschale Abgeltung an Unberechtigte rechtswidrig sei und die Verteilungspläne nichtig seien.

Den 1. und 2. Bundesfußballvereinen sei zuzumuten wegen der wenigen intonierten immer wiederkehrenden selben Lieder diese nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten. Und genau zu diesen Zeitraum ging der Streit um die Nutzungs- und Verwertungsrechte los.

Dieses Vorgehen betrifft nicht die Rechte als solche, sonder so dieses Urteil umgehen. Die ganzen Verfahren bassieren darauf, dass die GVL rechtswidrig seit ewigen Zeiten unrechtmäßig an Unberechtigte über die Pauschale zuschanzte. Die gerichtlichen Verfahren tragen die Absicht mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ entziehen zu wollen, da so jeder Rechtsanspruch erlischt.

Wegen der fast 50-zig jährigen Entfernung des Ereignisses im Wissen, dass die Beweis-ührung wegen der vernichteten Unterlagen und wegen verstorbener Zeugen für mich die Verfahren ungleich erschwert sind, werde  ich der Willkür und Beliebigkeit unterzogen.

Der Urheber und Produzent hatte im Wissen unserer Nutzung reichlich Zeit gegen unsere angebliche rechtswidrig Nutzung zu untersagen, wenn 1977 Rechtsverletzungen vorgelegen haben sollten.

Unsere finanzielle Situation unter eigenen Leistungen und an Gerichts- und Anwaltskosten beziffern sich auf ca. 60.000,– €. Dies hat dazu geführt, dass die Ehe meines Geschäftspartners in die Brüche ging und wie bei mir, eine verheerende finanzielle Situation unter Schulden Hervor rief. Prozesskosten, so unser damaliger Rechtsanwalt, hätten GbR keine Ansprüche.

Uns wurde der Rechtsweg so erschwert in einem Unzumutbaren Umstand unterzogen, dass dies einem Rechtsstaat unwürdig ist und Grund- und Menschenrechte massiv verletzt.

Es verletzt ebenso massiv das Grundrecht, wenn wegen der Streithöhe Instanzen rein deswegen nicht zugelassen werden. Dies gerade hier deswegen, weil wegen der hohen Gerichtskosten nur für ein Jahr 2018 ein Verfahren begangen wurde, aber eigentlich seit 1877 diese rechtswidrige betrügerische Vergütungsform erfolgt.

Es missachte den Gleichstellungsgrundsatz und nutzt den undurchdring-baren Formalismus und Bürokratismus in Auslegung und Interpretation zu unserem Nachteil aus.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, weil der Kläger zu politischen und populistischen Klagen diesen Verwirrspielen unterzogen wird.

Ich, Manfred Wehrhahn, werde seit Jahren politisch verfolgt in einer Metode, wie wir sie aus DDR-Zeiten kennen. Ich als Systemkritiker kann keine Rechte an einem so populären Fußballlied haben, also muss die Klage im komplexen Rechtssystem Urheberrecht entsprechend forciert werden, dass der Herr Wehrhahn sie entzogen werden können.

Die Verfassungsbeschwerde ist zuzulassen und nicht mit einem nichtssagenden Text abzuweisen.

Herr Hömig machte auch unwahr ewie und präzise Aussagen. Es ist natürlich, wie vorgesagt, diese Aussagen und widerlegen, da ich nicht mit im Tonstudio war. Ich fand allerdings ein Buchartikel, der eindeutig sagt, dass er für mich gearbeitet hatte und erst daraufhin das Lied „Heja BVB“ geschaffen habe. Zu seinen Aussagen vor Gericht war die nicht so dargestellt worden.

Das Musikbusiness hat sich in das Business reingefressen, sich seiner unterworfen und hat masiven Einfluss auf Politik und Medien.

Das Label „NEW BLOOD Schallplatten hat einen rechteverwertenden Code. Der Tonträger, der diesen Code ausweist, der hat die Verwertungsrechte in meinem Falle seit 1977. Herr Hömig hat nie Lizenzen gefordert. Er wusste von den Tonträgerveröffentlichungen. Er erteilte 2023 diese Verwertungsrechte ohne Rüge und die im Streit stehenden Synchronisationsrechten an EA-Sports.

Die Medien berichten aus der Politik, Bundesfußballliga, Wirtschaft usw., aber was unten an der Basis beim Volk wie ankommt und behandelt wird, darüber berichten sie weniger und relativieren die Grund- und Menschenrechts-verletzungen. Vielmehr werden diese Vergehen aus dem Ausland publiziert.  Wir haben keine freie Presse mehr und die Meinungsfreiheit ist ebenso out. Es wird nur ein Theater und eine Show inszeniert, die die wahren Gegeben-heit nicht ersichtlich macht.

Hier eine Aufliestung von Grund- und Menschrechtsverletzungen an meine Person:

Jan-Peter  Fröhlich von den  Höhnern – Höhnerhoff Rock

Ich liebe Dich wie Apfelmus

Jan-Peter Frölich hatte im Zivilverfahren zwei eidesstattliche Flaschaussagen abgegeben. Im Strafprozess erhielten wir die Rechte der beiden Lieder zurück, aber die über 7.000,– € an Gerichtskosten nicht und er ging im Täter-Opfer-Ausgleich  straffrei aus dem Gerichtssaal.

Wer Manfred Wehrhahn schädigt, der kommt straffrei davon.

Kulturelles Jugendbildungswerk e.V.

Vorstand: Ole Seelenmeyer
Kolbergerstr. 30
21339 Lüneburg


Rechtsanwalt Dr. Scheffler – Video

Es ging um einen Widerspruch zwischen der Live-Moderation und der Sieger-Urkunde. Um zu klären, was tatsächlich moderiert wurde, weil behauptet wurde, dass wie auf der Urkunde moderiert worden sein soll, forderte ich eine Videosequenz zu dieser Moderation. Ich sollte  den Artikel aus unserer Webseite nehmen und eine Videosequenz wurde mir nicht gewährt. Wochen später wand sich dieses Video auf der Webseite Kulturelles Jugendbildungswerk e.V., dass die Moderation zeigte, wie von Herrn Seelenmeyer  behauptet. Ich glaubte den Produzenten des Liedes, dass er hier um seinen Sieg gebracht wurde, und ließ das Video von einem staatlich zugelassenen Gutachter der Akustik begutachten. Es kam raus, dass das  Video sonst wo aufgenommen sei , es gibt keine Schwenks und keine Zooms. Das Video kann nicht mit dem selben Equipment zu den anderen Videosequenzen der Veranstaltung aufge-nommen sein kann. Unser Mandat erkläre zum Gerichtsverfahren das  Video unstreitig. Das war es! Die Staatsanwaltschaft sagte, es sein ein Fehler und das Gericht zur Wiederherstellung in der vorherigen Stand, dass es kein Fehler war.

GVL  – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Podbielskiallee 64
14195 Berlin

Die zur Klage notwendigen Informationen erhielt ich unter Zeugen vom Urheber des Liedes, der im Dortmunder Stadion war und sich informieren ließ. Er war deswegen dort, weil er auch keine GEMA-Vergütungen seit 1977 erhalten hatte zur Intonierung des Liedes zu Heim- und Auswärtsspielen.

Das Landgericht hatte diese pauschale Abgeltung für rechtswidrig erklärt.

Nach der Höhe der Pauschalabgeltung ca. 13.000,– €  wurde  seit 1977 für das Lied „Heja BVB“ um die 250.000,- € an Unberechtigte zu meinem Lied an denen im Mainstream auf den dortigen Minutenwert zuge-schlagen trotz es überhaupt nicht deren Genre und Repertoire ist.

Nach dem der Urheber mit seiner Forderung bei der GEMA nicht durchdrang und wir Klage und Strafanzeige gegen die Geschäftsleitung der HGVL eingelegt hatten und uns über das Direktformular ein Zahlungsanspruch gewährt wurde, gibt urplötzlich das bis dahin einvernehmliche Verhältnis zwischen uns und den Urheber. Er behauptet nun, dass ich von ihm nie die Nutzungs- und Verwertungs-rechte, die ich seit 1977 uneingeschränkt im Wissen seiner Person wahrnahm, erhalten habe. Er vergisst gemeinsame der Sache zugetan Handlungen vorgenommen zu haben, die in keiner Form diese Behauptung belegen könnte.

Der Urheber setzt drauf, dass ich nach einer so langen Zeitspanne, die er ohne Rechtsansprüche verstreichen lässt, notwendigen Beweismittel nicht mehr vorlegen kann. Zu Gerichtsverfahren verstrickt er sich in Widersprüchen und sagt aus, dass im Studio keine anderen Personen anwesend waren, als nur seine Bandmitglieder, Der Seniorenchor des BVB und der Sänger wären nicht im Studio anwesend gewesen.  Dies, um klarzumachen, dass er die Musiker bezahlt und die Produktion aus seine Hand vorgenommen wurde. 

Ich konnte ein Bericht aus den Buch „User  ganzes Leben“ – Die  Fans des VB unter „Die Geschichte einer Stimme“ beweisen, dass der Urheber zu einem Interview 2012 sagte, dass er für mich gearbeitet habe, also die Produktion in meinem Namen erfolgte, es der Sänger und andere Personen wohl anwesend gewesen seien.

Wenn er in rechtlicher Unkenntlich mir die Rechte nicht formell zuge-standen haben will, so hätte er sich schlau achen können, aber er hat indirekt seit fast 50-zig Jahren Zeit verstrichen lassen und wartet erst jetzt mit der Frage auf, seid die GVL in Bedrängnis ist. Die Wahrheit überlebt die Lüge.

Ich kann um mehr als 250.000,– € bis 400.000,– € betrogen werden. Die Täter werden nicht verfolgt und nicht betraft, sondern ich. Ich werde aus diesem Grunde, dass ich mich wehre, finanziell und wirtschaftlich ruiniert.

Es werden Gerichtsverfahren gegen mich angezettelt, die meine wahren Behaotungen mit Unterlassungsklagen und Einstweiligen Verfügungen beseelen, das Recht wird zu Unrecht und das alles in juristischer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Tenor der Grund- und Menschenrechte der Richter. Sie seien in ihren Entscheidungen frei und unparteiisch.

Die Justiz sind nicht unparteiisch. Diese Freiheit ist eine unumstössliche Schutzbehaptung, um Unrechtsurteile auszuschließen und ist ein Schutz, dass das Unrecht kein Unrecht sei kann und die Gewaltenteilung dies sichert, wie die Entscheidungen nach belieben im Rechts- und Bürokratie-Dschungel in der Form ergehen, wie dies die Staatsdoktrin wünscht.

Denn wenn wir ein Rechtsstaat wären, sähe meine Rechtslage anders aus. Ich müsste über Tage nicht hungern, hätte Gerichtsverfahren gewonnen, die sehr viel Geld und Zeit forderten und meine Gesundheit nicht ruinieren. Es gibt Tötungsarten, die nicht verfolgt werden. Kann das wirklich ein Rechtsstaat sein. Wir sind weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat. Diese Werte sind Illusionen.

Manfred Wehrhahn