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Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

Fax:
0721/9101-382

28. August 2012 

AR 6441/12 und AR 6442/12
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen hier gravierende und unzumutbare Grundrechtsverletzungen und bestehen soweit weiterhin darauf, dass diese beiden Verfahren als förmliche Verfassungsbeschwerden behandelt und akzeptiert werden.

Es ist offensichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht in dieselbe Kerbe schlägt, wie die vorherigen Instanzen! Alleine deswegen, dass hier nachweislich gravierende Grundrechtsverletzungen auf rechtstaatliche Verfahren und Strafverfolgungen verweigert wurden und soweit, wie hier uns untersagt wird, wie Wahrheit zu sagen, wer tatsächlich bei der Veranstaltung als Sieger genannt wurde, rein soweit dürften Gerichtsverfahren in der Wahrnehmung von Rechtsmittel nicht am Bürokratiebarrieren  scheitern . Diese kriminellen Handlungen des Siegesentzuges, Mandatsverrat und Beweismittelfälschung müsste eigentlich verfolgt und unterbunden werden! Eigentlich darf niemand an den Formalien scheitern! Die Judikative muss dafür sorgetragen, dass der Geschädigte in den Stand versetzt wird, dass er diese Formalien ohne Probleme meistert. Dass die Justiz bzw. die Gerichte in Deutschland Verfahren und Rechtsmittel wegen dieser kaum zu verhindernden auch willkürlich wie missbräuchlich konstruierten Formfehler verweigert, ist jedenfalls mit keinem Grund- und Menschenrecht zu vereinbaren!

Hier werden in beiden Fällen gegen uns gerichtete Straftaten von Dritten nicht von den Ermittlungsorganen verfolgt und in Folge weiter durch die Gerichtsurteile gedeckt. Es kann in einem Rechtstaat nicht sein, dass hier mit dieser Methode wieder Menschen vernichtet und geschädigt werden können. Die Rechtswege und Rechtsmittel erscheinen beliebig undurchdringbar, verirrend und unerfüllbar. Wenn über ein Verbot der NPD nachgedacht wird (trotz div. Verfassungsschützer in der NPD)  sollte auch über Verbote der etablieren Parteien nachgedacht werden! In Deutschland wird alles, was dem Tenor des Mainstreams widerläufig ist, einfach in die rechte Ecke gestellt.

Eigentlich, werte Verfassungsrichter, dürfte es überhaupt diese hier von der Justiz missbrauchten Formfehler gar nicht geben, wäre uns hier juristische Hilfe angemessen und verhältnismäßig gewährt worden. Ebenso sind grundsätzlich die hier vorgetragenen „Verbrechen“ von Staat und Justiz so hochrangig gemäß unserer Verfassung, dass sie an den nachrangigen Formfehlern schon soweit nicht stranden dürfen zumal hier die Staatsräson so sich selbst Tor und Tür für ihre Verbrechen öffnen würde.  Wenn Gesetze, Verordnungen … dazu führen können, dass Straftaten von Juristen u. a. gedeckt werden können, weil der Geschädigte an den Gesetzwirren zu seiner politischen Verfolgung gerichtsrelevant und verfassungsgemäß nicht durchdringen kann, verendet, stimmt etwas an unserer Verfassung und unserem Rechtsystem nicht! Wenn es so ein hoffungsloser und akrobatischer Akt ist Recht zu kriegen, dann muss der Rechtsuchende in diesen Stand durch umfassende Hilfsgewährungen gesetzt werden, damit er sein Recht usw. wie rechtliches Gehör erzielen kann! Recht muss nachvollziehbar und umsetzbar sein! Recht kann aber kein Unrecht schon gar nicht Straftaten der Existenzvernichtung usw. dulden, bloß weil ein Unkundiger im Rechtsweg irgendwelche Formfehler machte, die nicht im Ansinnen des akrobatischen beliebigen Interpretationsschachere mit Gesetzen usw. vor deutschen Gerichten diesen nicht entsprechen konnte!

Die Verfassung hat den Rechtsuchenden davor zu stützen, dass er wegen dieser undurchdringbaren Bürokratie-Hemmnisse Rechtswege und Rechtmittel verliert, anstatt diese Fehler zu forcieren und zur Deckung der eigenen Verbrechen zu missbrauchen.

Selbst Rechtsanwälte wagen es kaum das Verfassungsgericht anzurufen, weil die Grund- und Menschenrechtsverletzungen so hoch in ihrer Darstellung angesiedelt sind, dass kaum jemand im Vorzeigeland mit der Fassadendemokratie Deutschland Grundrechtsverletzungen nachweisen kann und soll! Das so im Glanze unserer Verfassung erstrahlende Bundesverfassungsgericht weist kurz und schmerzlos einfach unter undurchdringbare wie missbräuchliche Formfehler Verfassungsbeschwerden ab! Menschenrechtsverletzungen in China, Russland … werden ohne Schnörkel hier schnell dieser Vergehen und Missbräuche beschuldigt aber die hier verübten politischen und massiven Straftaten werden durch die Justiz gedeckt und/oder durch Formfehler o. ä. beseitigt. Die hier uns angediehen lassenden wirtschaftlichen widerrechtlichen Verfolgungen werden in einer kaum zu bewältigenden Tortur durch Formfehler entweiht. Unsere Verfassung ist entartet!  Eigentlich müsste alles darangesetzt werden, dass diese sicherlich auch bisweilen notwenigen Formalien erfüllt werden können aber dass sie zum Rechtsmissbrauch herangezogen werden sollen selbst vom Verfassungsgericht, lässt uns an Zeiten erinnern, die ich dachte, sie lägen weit zurück!

Mit freundlichen Grüßen 

Manfred Wehrhahn

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