Die motionFX GmbH Radar Music hat jetzt Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt.
- Da ist bewiesen, dass Dr. Scheffler vorsätzlich Mandatsverrat begangen hat,
- da ist bewiesen, dass betrügerisch die Siegerfolge zum Deutschen Rock & Pop Preis 2008 vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. geändert wurde,
- da sind Videobilder, die gutachterlich festgestellt keine Beweiskraft haben und die betrügerische Siegerfolge dokumentieren sollen und erst durch die Unstreitigstellung durch den Rechtsanwalt Dr. Scheffler widerrechtlich beweiskräftig wurden,
- da ist der Sieger Danny Street und Rechtsanwalt Andreas Düker wie die Medien, die seinen Siegertitel nicht kennen,
- da wird telefonisch seitens Herrn Seelenmeyer Herrn Möhring die Änderung der Siegerfolge avisiert,
- da erhält Herr Härtl die, wie er Minuten zuvor gehört haben will, richtige Urkunde – 1. Preis Deutscher Schlager männlich – am Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. und erkennt erst nach öffnen des Umschlages, dass der Sieger in dieser Kategorie ein Anwalt Andreas Düker/Danny Street ist und nicht wie er gehört haben will: Wolf Martis. Die Siegerurkunde ist von Wolfgang Petry unterschrieben
aber alle diese Tatsachen lassen laut der Hanseatischen Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht zu bzw. seien keine Straftaten zu erkennen!
Der Artikel 3 zählt zum Allerheiligsten des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Abstammung oder Herkunft durch den Staat bevorzugt oder benachteiligt werden. Wie viele andere rechtsstaatliche Regelungen des Grundgesetzes erweist sich dieser Artikel für unsere bunten Führer zunehmend als hinderlich zumal eine Krähe nicht der anderen … Man trifft sich lieber zu Events von Manfred Schmidt, da lassen sich in Vorteilsnahme die notwendigen Kontakt erschließen.
Manfred Wehrhahn