Das Landgericht Köln hat den Zeugen Reiner Hömig angehört. Herr Hömig behauptet, dass das Lied „Heja BVB“ nicht von Karl-Heinz Bandosz eingesungen wurde, er war nicht im Studio, sondern seine Crew hat den Chorgesang eingesungen. Es gibt somit das Lied „Heja BVB“ mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz überhaupt nicht, das es 50-zig Jahre aber gab und weiter gibt. Herr Hömig sagt selbst, dass er 1977  für mich gearbeitet habe, so wäre selbst die Chor-Variante meine.  Er legt diese Lied-Variante auch nicht als Beweismittel vor. Muss er auch nicht, es ist ja „Heja BVB“ mit Karl-Heinz Bandosz. Nur die Angaben sind „falsch“! Er ist auch unglaubwürdig, wie er selbst zu einem Buchartikel äußerte, dass er sich sehr gut an den Sänger Karl-Heinz Bandosz erinnere. Fast 50-zig Jahre hat nie irgendwer von diesem Lied gehört und es findet sich auch bei der GEMA diese Lied-Variante nicht, aber die mit Karl-Heinz Bandosz! Es gibt diese Lied-Variante mit dem Crew Chor überhaupt nicht. Sie soll in betrügerischer Absicht mir die Rechte am Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz entreißen, da es sich um die Chor-Variante handeln würde und Reiner Hömig als Produzent die Nutzungs- und Verwertungsrechte seit 1977 hätte!! Herr Hömig hat selbst rechtswidrig seinen Rechtsanwalt und Labeleigner diese Rechte übertragen: Heja BVB“ Karl-Heinz Bandosz, wie er mir 1977 das Masterband mit diesen Angaben übergab.

Das Landgericht Köln nimmt Herrn Hömig in Parteilichkeit und wegen meiner massiven begründeten Kritik am deutschen Rechtssystem diese aus allen Sichtweisen nicht gegebene Existenz dieser Lied-Variante die Existenz des Phantom Liedes ab, weil er die Namen seiner Crew, wie Wolfgang Petry, nennen konnte, die den Chor eingesungen haben sollen. Sie werden aber selbst nicht vernommen!

Die Label-Angaben zum Lied „Heja BVB“ Karl-Heinz Bandosz zu Tonträger-Veröffentlichungen müssten hiernach fast 50-zig Jahre falsch gewesen sein und der BVB, der Kettenfabrikant Horst Mester, der Seniorenclub BVB, der Sänger Karl-Heinz Bandosz u. w. müssten hiernach betrogen worden sein. Herr Hömig macht gegen mich wegen der angeblichen rechtswidrigen Rechtsnutzungen von 50-zig Jahren des Liedes Regress gelten. Was für eine Unverfrorenheit! Herr Hömig hat mir, selbst wenn es so wäre, dass nur das Chorlied existieren würde, aber selbst seinen Rechtsanwalt sodann falsche Angaben gemacht und somit Rechtsverletzungen begangen hat, die er mir wohl nicht anhängen kann aber vielmehr ein Beleg ist, dass es nur das Lied „Heja BVB“ von Karl-Heinz Bandosz gesungen, gibt. Ich wurde so oder so betrogen und hintergangen und werde deswegen verfolgt und bestraft.

In der gleichen Manier wurden kostenintensive Unterlassungsklagen vom Landgericht Köln gegen mich von Reiner Hömig akzeptiert, die mir untersagten, diese Verfolgungsmethoden öffentlich zu schildern, damit sie durchgehen. Methoden wie in Nordkorea!

Ich werde die Richter des Landgerichtes Köln und des Oberlandgerichtes Köln, die in der Sache urteilten, anzeigen, da nachweislich von ihnen Rechtsbeugung begangen wurde. Ich gehe durch die Instanzen und werde ein Klageerzwingungsverfahren auf Prozesskostenhilfe beantragen und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen diese Straftaten der Rechtsbeugung vorgehen.

Und warum das Ganze? Es geht um die seit 1977 fälligen Vergütungen der GEMA für den Komponisten und Texter und der GVL für die Verwerter des Liedes, dass die  wirklich Berechtigen ihre Vergütungen erhalten, weil den Fußball Bundesligavereinen zuzumuten ist nutzungsbasiert die intonierten Lieder zu erfassen und zu vergüten! Die pauschal Abgeltung stecken sich die intonierten Hits aus dem Mainstream-Medien in die Taschen. Das Landgericht Berlin hat geurteilt, dass die bisherige pauschale Abgeltung alleine im Wert von 250.000,– € zum Lied „Heja BVB“ Karl-Heinz Bandosz seit 1977 zur Intonierung im Dortmunder Stadion rechtswidrig war/ist. Wenn mir die Rechte entzogen würden, ist die Sache vom Tisch.

Manfred Wehrhahn