Am 17. Juni 2013 um 9:30 Uhr findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin statt. Die Bundesrepublik Deutschland wird zum Termin keinen Vertreter schicken, weil die Sache sowieso keine Erfolgsaussichten habe es sei denn, dass Gericht würde dies ausdrücklich wünschen. Die Reisekosten werden mir aus gleichen Gründen nicht erstattet. Hierzu habe ich erwidert:
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
2. June 2013
VG 33 K 351.12
In der Verwaltungsstreitsache
Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 KÖLN
-Antragsteller-
gegen
die Bundesrepublik Deutschland BRD
vertr. Durch den Präsidenten
des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 BERLIN
-Antragsgegnerin-
Es bestehen die Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit, etwa nach § 24 der deutschen Strafprozessordnung. Dieses Verfahren führt gerade Klage gegen die BRD darüber, dass die BRD kein Rechtsstaat mehr sei. Es wird die Gewalt „Judikative“ insgesamt abgelehnt, weil sie nicht mehr auf den Fundamenten unserer Verfassung Urteile und Beschlüsse fällt sondern Straftaten des Staates und Ihresgleichen verübt und diese deckt. Ich behalte mir diesen Antrag zum Termin vor.
Fakt ist, dass die Partei, die ich hier dieser Straftaten beschuldige, die Partei ist, die hierüber befinden soll ob diese Klage begründet ist oder nicht. Im Klartext heißt dies, dass die Straftäter auf dem Richterstuhl sitzen und nicht auf der Anklagebank.
Die Beklagte ist zwar die BRD aber soweit, dass das Verwaltungsgericht Berlin (Judikative) darüber befinden soll, inwieweit die BRD zu verurteilen sei, wieder rechtstaatliche Verfahren vor deutschen Gerichten (Judikative) zu gewähren, ist dies ein Paradox!
Viel skandalöser ist aber, dass diese Vorwürfe von mir und andere (Richter Fahsel) den Beklagten (BRD) nicht tätig werden lässt, und zwar ungeachtet dieses Verfahrens. Die BRD lässt diese Straftaten bzw. die Aufhebung des Rechtstaatssystems zu bzw. dulde dies, gerade wegen ihrer Untätigkeit. Hier müsste die BRD schon rein formell in Kenntnis eines Anfangsverdachtes alles erdenklich veranlassen, um diese massiven Anschuldigungen auszuräumen bzw. aufzuklären. Es liegt hier der Verdacht vor, mich widerrechtlich verfolgen zu wollen. Wenn hier aber soweit der Beschuldigte (Judikative) bzw. die Beschuldigten (Judikative und Legislative) sich hinter Gesetzestexten, Formalien, Zuständigkeit und Paragraphen verschanzen, wird versucht die Fassade von Recht- und Sozialstaat aufrechtzuerhalten, hinter deren Lichterglanz gerade Unrecht, Rechtsbeugung usw. ungestraft gedeihen können.
Wäre es so, wie uns diese Fassade glauben lassen will, würde die Judikative wie die Legislative sich eines juristischen Verfahrens oder Dialoges stellen und die Fakten auf den Tisch legen wie ordentliche Verfahren gewähren, die die Thematik aufgriffen und nicht unterm Teppich kehrten. Hier wird in juristischer Gesetzesakrobatik meine wie die vielen anderen Anschuldigungen nicht sachlich aufgriffen sondern einfach deformiert und denunziert. Es bleibt hier erst einmal unberührt, ob und was überhaupt an den Anschuldigungen dran ist. Wenn allerdings alles daran gesetzt wird, sich dieses Themas nicht stellen zu müssen, scheinen sich hier gerade die Anschuldigungen zu belegen.
Manfred Wehrhahn