Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Fax: 040 428 43 1863
30. Dezember 2011
Bezug: 3002 Js 253/10 Staatsanwaltschaft Hamburg
Gegen den Einsellungsbescheid vom 20.12.2011 nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung bezugnehmend auf den Beschuldigten Ole Seelenmeyer hier eingegangen am 27.12.2011 wird hiermit Beschwerde eingelegt!
Gründe:
Die Einstellung des Strafverfahrens wegen vorsätzlichen Verfahrensbetruges begründen Sie wider besseren Wissens damit, dass die Zeugin Groenewold behauptet, es handelt sich bei den streitigen Videobildern um die Originalvideobilder ihrer Vorortmoderation! Sie geht davon aus, dass sie so moderiert habe! In der ersten Vernehmung gab sie an, dass sie sich nicht an ihre Moderation erinnern könnte! So das ihr das Video zur Ansicht vorgeführt wurde, müsste sie sich daran erinnern, wenn sie für eine Nachmoderation vor Kameras stand, wie der weitere Moderator zum Video, oder die manipulierten Bilder nachvertont haben sollte.
Die Zeugin soll glaubwürdig sein? Sie ist es nicht! Die Zeugen Josef Härtl und Ulli Möhring wie die gegenteiligen Tatbestände, dass nur z. B. 2 Sieger in dieser Kategorie und nicht 3, wie auf dem Video, bei der Livemoderation genannt worden sein sollen und der Applaus rein im Nennen der Künstlernamen, die selbst nicht auf der Bühne zu sehen waren, so phonetisch auf dem Video ausfiel, dass dies der Realität widerspricht und auch von Zeugen Härtl anders wahrgenommen wurde.
Die in diesem Zusammenhang stehende Unstreitigstellung der streitigen Videosequenz durch Dr. Scheffler, was uns die kostenaufwendigen Prozesse vor dem Landgericht in Hamburg und vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verlieren ließ und soweit bezweckte, dass die Zeugen und Beschuldigten soweit gehindert wurden mögliche Falschaussagen vor Gericht abzugeben, weil sie nicht mehr erscheinen mussten, wird durch Sie gleich mit vom Tisch gewischt. Dr. Scheffler gehört strafrechtlich verfolgt.
Jedenfalls konnte Dr. Scheffler, der unser Mandat hatte, ohne strafrechtliche wie zivilrechtliche Folgen für ihn ein vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. im Genre Deutscher Schlager männlich vorgelegtes streitiges Video von seinem Unterbevollmächtigen zum Gerichtstermin einfach “unstreitig” stellen. Dieses von einem staatlich zugelassenen Gutachter begutachtete für wertlos gefundene Video konnte so die von uns vorgetragenen Manipulationsvorwürfe widerlegen. Wir hatten durch den Zeugen Härtl erfahren, der der Veranstaltung und Moderation beiwohnte, dass anders moderiert wurde als die spätere an ihn ausgehändigte Urkunde auswies. Schlussfolgend musste an der Siegerfolge manipuliert worden sein zumal der Sieger in dieser Kategorie Danny Street im Vorfeld nie genannt wurde und auch zu der Livemoderation soll sein Name nicht gefallen sein, so der Zeuge Härtl! Er gehörte wohl nicht zu den Nominierten! Dieses Video, das per gutachterlicher Bewertung ohne jegliche Beweiskraft ist, weil es zu den anderen Videobildern sehr viel schlechter und überhaupt kein Hintergrund erkennen lässt, also überhaupt nicht festzustellen wäre, wo die Bilder aufgenommen wurden, fungierte jetzt als Entlastungsvideo für den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. Das beweislose Video war somit beweiskräftig und ohne Makel!
Die gegen Dr. Scheffler und seinem Unterbevollmächtigen Sommermeyer eingeleiteten Strafverfahren wurden ohne viel Feldern lesen eingestellt. Er wird auch hier zu diesem Verfahren jetzt nach der Zeugenaussage der Zeugin Groenewold nicht mehr vernommen, damit Dr. Scheffler nicht noch gezwungener weise die Unwahrheit sagen könnte bzw. notfalls müsste. Der Sieger und Rechtsanwalt Andreas Düker alias Danny Street legt nie seinen Siegertitel vor. Die Medien recherchieren nach den Künstler und seinen unbekannten Siegertitel vergeblich! Rechtsanwalt Düker kennt seinen Titel zu einer Zeugenvernehmung selbst nicht mehr. Was für „Zufälle“, die allesamt nur einem Ziel dienen!
Diese Fakten werden auf einmal belanglos! Das Puzzle, das aus den Teilen seiner Gesamtheit klar die Straftaten belegen, wird lapidar durch eine unglaubwürdige, widersprüchliche Zeugenaussage auf eben dieses einzige Lügenpuzzleteil reduziert. Dass diese Zeugenaussage auf eine Lüge basieren könnte, ja, muss, wird Ihrerseits wohlweißlich nicht angenommen. Die technischen und örtlichen Widersprüche zu den Zeugenaussagen verdrängen und verleugnen Sie einfach! Das heißt, dass Sie die Komplexität des Sachverhaltes missachten und rein an dieser Zeugenaussage Ihre Entscheidung festmachen und das kybernetische Wechselspiel nicht sehen wollen oder können! Diese analytische Denkweise fehlt hier vollständig! Dass die Zeugin gelogen hat, wird hier bewusst nicht angenommen trotz hierfür gerade Einiges spricht, ja, eigentlich gelogen haben muss! Warum sollte die Zeugin Groenewold glaubwürdiger sein als der Zeuge Härtl und Möhring. Ja, weil Sie es so wollen aber nicht, weil es so ist. Es gibt sehr wohl begründete Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Der Zeuge Härtl und ebenso die anderen Fakten und Sachverhalte belegen, was wahrhaftig war aber nicht die Zeugin Groenewold.
Es gab über jetzt 2 Jahre Ihrer Ermittlungen eine Vielzahl an Beweismittel, so dass es nicht auf die Zeugenaussage der Zeugin Groenewold ankommen durfte und musste, auf die Sie jetzt aber die Einstellung des Strafverfahrens begründen. So Sie diese wichtigen, aussagekräftigen und notwendigen Beweismittel nicht zu Ihren Ermittlungen herangezogen haben, begründen Sie die Ausrichtung Ihrer Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens grobfahrlässig rein auf diese Zeugenaussage, wohl, um die eigene Klientel zu schützen. Eine Krähe kratz der anderen nicht die Augen aus!
Sie haben ebenso zu verantworten, dass sich Zeugen möglicherweise jetzt nicht mehr detailliert an den Sachverhalt erinnern können oder auch nicht wollen und die vor zwei Jahren von umfangreichen Bewerbungsunterlagen zur Veranstaltung wie die Bewerbungs-CDs der Teilnehmer usw. und hierzu die weiteren schriftlichen wie digitalen Beweismittel (Videobilder) vernichtet sein können. Sie begünstigen so die finanzielle und wirtschaftliche Vernichtung der Existenzen von Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, die ihre Zukunft aus dem Unternehmen motionFX GmbH Radar Music sichern wollten und im Weiteren werden so die Grund- und Menschenrechte verletzt, weil diese kriminellen Schädigungen gegen einen unliebsamen Systemkritiker so möglich, umsetzbar, ja, erlaubt und praktizierbar würden.
Stellt sich konkret die Frage, warum sollte eine solche übergreifende Inszenierung inszeniert worden sei gegen eine eigentlich unbedeutende Person, Manfred Wehrhahn? Nun, ich habe das Goldene Kalb der Musikindustrie, die Charts wegen der Ermittlungskriterien und wegen eines Preiskartells über das Bundeskartellamt bereits zum Schaden der Musikindustrie ändern lassen. Früher wurden die verkauften Tonträger zur Chartermittlung herangezogen aber allerdings musste ein Mindesthändlerabgabepreis von 8,50 € genommen werden, damit der verkaufte Tonträger von Media Control für die Chart qualifiziert war. Alle preiswerteren Tonträger fielen aus den Charts raus! Heute werden die Charts umsatzbewertet. Das heißt, dass die verkaufte Tonträgermenge eines Titels mit dem Verkaufspreis multipliziert wird. Der Händler legt hiernach den Verkaufspreis fest und kann somit an den Chart-Platzierungen mitwirken.
Sony Music äußerte: “Die Charts kann keiner mehr verstehen. Ich fordere eine Entrümpelung und Neugestaltung. Sonst muss man sich die Sinnfrage stellen”, so CEO Edgar Berger im Spiegel. Tim Renner, Geschäftsführer von Motor Entertainment, findet gar: “Charts sind heute völlig irrelevant. Die Musikindustrie rennt einem Mechanismus hinterher, der dem Markt nicht mehr entspricht.”
Berger dazu: “Packt man ein T-Shirt dazu oder macht eine Sonderedition, erhöht das den Verkaufspreis und lässt die Platte im Ranking nach oben steigen. Es macht doch keinen Sinn, dass nicht die tatsächlich verkaufte Stückzahl interessiert, sondern der Preis entscheidend ist.”
Weiter werden viele verkaufte Tonträger von Acts vornehmlich der Independent-Labels deswegen nicht gezählt, weil ihnen der Markt zu den Charts nicht gewährt wird, vielmehr extrem schwierig ist, die Wettbewerbsfähigkeit stark einschränkt und verworren ist. Ebenso ist der Zugang zu den Hits generierenden Medien u. a. bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten nur durch beste Beziehungen möglich. Der Clan bleibt so unter sich. Nach der Politik ist das Showbusiness das dreckigste Geschäft. Hier sind wie im Sport und der Politik die Eventmanager tätig, die die notwendigen Kontakte zu den entsprechenden positionierten Personen unter einem anständigen nicht geringen Honorar herstellen und so den Erfolg, die Popularität, das Image usw. eines Tonträgers und Künstlers forcieren.
Es ist eben ein Skandal und offensichtlich, wenn Sie für dieses Ermittlungsergebnis ganze 2 Jahre benötigten, dass Sie hier eine Absicht der Verschleierung führen. Ansonsten müsste man davon ausgehen, dass die bundesdeutsche Kriminalstatistik deswegen immer weniger werdende Straftaten ausweist, weil hier stümperhaft und unqualifiziert ermittelt wird.
Ihren Einstellungsabsichten nach muss Herr Härtl, wofür es nicht einen einzigen Anhaltspunkt gibt, gelogen haben. Warum sollte er gelogen haben und aus welchem Grunde, wo lag sein Motiv, wo er doch wusste, dass eine mögliche Falschaussage von den Ton- und Bildaufzeichnungen der 3 Vorortkameras zur Veranstaltung ihn entlarven, ja, schnell der Gegenbeweis der tatsächlichen Moderation vorgelegt würde.
Da gibt es Beweismaterial, wie wahrhaftig moderiert wurde aber zur Beweisführung, ob die streitige Videosequenz nachgestellt oder anderweitig manipuliert wurde oder nicht, die aber paradoxerweise nicht zur Wahrheitsfindung herangezogen werden, was jeder Vernunft, jeder Logik, Ermittlungskompetenz usw. widerläufig ist. Wenn es dieses Entlastungsmaterial gab, warum wird es nicht vorgelegt? Der Beklagte und Beschuldigte war oder ist ja im Besitz oder im Zugriff dieser Bild! Sie hätten prüfen müssen, ob das streitige Video überhaupt dem Originalbändern der 3 Kameras entnommen sein konnte. Das Material zum streitigen Video konnte nämlich überhaupt nicht den Originalaufnahmen entstammen. Es bleibt dabei! Das Video wurde nachproduziert oder manipuliert!
Hiernach muss Herr Härtl die Geschichte erfunden haben, die im Widerspruch zwischen der Livemoderation und der Urkunde entstand, nämlich, dass Herr Härtl wie live moderiert wurde, eine Urkunde vom Beklagten erhält, die aber sodann einen anderen Sieger ausweist und überhaupt den ganzen Disput ins Rollen brachte! Es wäre nämlich überhaupt nicht zu diesem Verfahren gekommen, wenn die Moderation mit der Urkunde übereingestimmt hätte. Es gibt keinen einzigen Grund, warum Herr Härtl diese Geschichte hätte erfinden sollen und überhaupt hätte erfinden können, wobei es aber in der Abhängigkeit zwischen der Beklagten und der Moderatorin sehr wohl Gründe gibt, hier die Unwahrheit zu sagen! Dass Herr Härtl diese falsche/richtige Urkunde erhielt, bezeugt er soweit, wie er der Urkunde entnahm, dass diese von Wolfgang Petry unterschrieben war. Diese spätere Urkunde auf den Namen des Künstlers Wolf Martis bezogen, war nicht von Wolfgang Petry unterschrieben gewesen! Hierzu hätten die Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. wie der weitere Moderator vernommen werden müssen. So bezeugt der Zeuge Möhring, den Sie natürlich nie vorgeladen haben, dass Herr Seelenmeyer ihm am Telefon vorab bereits die Änderung der Siegerfolge angekündigt hatte, was aber erst im Nachhinein uns zur Kenntnis gelangte. Dies erklärt, dass möglicherweise diese „Änderung“ der Siegerfolge von Herrn Seelenmeyer entgegen der Jury nicht Interna durchdrang, was dazu führte, dass die Mitarbeiter am Messestand die richtige Urkunde, die aber zu ihrer Unwissenheit geändert worden war, an Herrn Härtl aushändigten und die Moderatorin ebenfalls so moderierte, wie Herr Härtl behauptet hatte. Nur so kann es gewesen sein, weil es ohne Widerspruch in sich schlüssig, logisch, verständlich und stimmig ist!
Auf die hier auch vorgetragene mögliche Tötungsabsicht, die der Fußweltmeister von 1974 Heinz Flohe möglicherweise zum Opfer fiel, meiner Person hätte gelten können, wird überhaupt nie Ihrerseits eingegangen!
Die Frage, wie es zu diesen Videobildern kam, wird überhaupt nie aufgeklärt. Die streitigen Videobilder entstammen folgelogisch nicht dem Originalvideomaterial. Da gibt es 3 Kameras, die Bilder und Ton der Veranstaltung des „Deutscher Rock & Pop Preises 2008 in Friedrichshafen zur My Music Messe aufnehmen, die später zu einer streitigen Bildersequenz gleicher Veranstaltung aber nicht herangezogen werden. Sie behaupten aber, dass die streitige Videosequenz rein durch die Zeugenaussage der Moderatorin vom Originalmaterial stamme, was überhaupt nicht zutreffen kann. Diese Zeugenaussage der Zeugin Groenewold mag in keiner Weise die betrügerischen Absichten der Beklagten widerlegen zumal die Zeugin höchst selbst an den betrügerischen Handlungen hätte beteiligt sein müssen und in Abhängigkeit zum Beklagten steht!
Sie gehen im Weiteren der Frage nicht nach, wieso die Videobilder des hier streitigen Videos im krassen Widerspruch zu den anderen Videobildern steht, was überhaupt nicht angehen kann, wenn sie mit dem gleichen Equipment aufgenommen worden sein sollen und aus den Originalaufnahmen hervorgingen. Das streitige Video konnte überhaupt nicht dem Original-Material entstammen! Also, wo kommen diese Bilder her, die den Aufnahmeort nicht preisgeben! Die anderen Videobilder haben Zooms und Schwenks und zeigen klar die Bühne sprich den Aufnahmeort! All dies ließ Sie nicht stutzig werden.
Ihren Qualifikationen gemäß scheint die Aufklärungsrate von Straftaten nicht sehr hoch zu sein! Wenn man so Strafhandlungen ermittelt, mag dies die Statistik schönen im Ansinnen unserer Politiker aber fördert und begünstigt Ihre mangelhaften Ermittlungen gerade Straftaten! Ob das Sinn und Zweck Ihres Handelns sein kann?
Ihre Ermittlungen bzw. Ihr Vorgehen lässt den Verdacht zu, dass durch Sie hier eine Straftat gedeckt werden soll. Sie dürfen sich versichern, dass ich dieses Strafverfahren bis zum Klageerzwingsverfahren und sodann bis zum Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Menschenrechtsgerichthof führen werde, weil hier nicht nur die juristische Person (GmbH) geschädigt wurde sondern auch die Personen Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, die sich soweit der Strafanzeige anschließen.
Im Weiteren verweise ich auf unsere umfänglichen Schriftsätze.
Zu diesen Ereignissen belegt sich Deutschland, dass es selbst weder eine Demokratie noch ein Rechtstaat sein kann, wenn dies praktikabel und durchführbar ist. Vor die NPD verboten würde, müssten sich die etablierten Parteien des Deutschen Bundestages bzw. die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP selbst wegen Verletzungen unserer Grundwerte und wegen Verletzungen der Menschenrechte verbieten!
Die CSU will extremistischen Parteien jedweder Couleur den Geldhahn zudrehen oder gar verbieten. Neben der rechtsextremen NPD könnte eine entsprechende Grundgesetzänderung dann auch die Partei „Die Linke“, „Die Freiheit“ eben jede der etablierten Parteien ungelegenen Partei unter eines angehangenen forcierten entsprechenden Images treffen. Dem Vorschlag zufolge soll der Bundestag festlegen, welche Partei als verfassungswidrig einzustufen ist, also welche Partei ihren politischen Ansinnen entgegensteht. Dieser wie andere Mechanismen sorgen dafür, dass die etablierten Parteien im Wechselspiel von Koalitionen unter sich die Macht ausüben, was die Parteienvielfalt eindimensional ausrichtet für autonome Bürger aber als Demokratie bezeichnet wird. Sie sichern sich so egal, wo man sein Kreuz auch macht, die Macht! Zeigt doch hier dieses Strafverfahren wie sich die Staatsgewalten, die Wirtschaft, das Showbusiness usw. durch z. B. Eventmanager miteinander verstrickt und verflochten haben.
Manfred Wehrhahn