Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin
Fax: 030 9014 3310

1. September 2013

Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Joachim Gauck
Spreeweg 1

10557 Berlin

Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin

Strafanzeige gegen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Vertr. durch den Präsidenten
Prof. Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln und den Ratsmitgliedern

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Jürgen Roters
Historisches Rathaus
50667 Köln

und

Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Jobcenters Nippes Köln (Aktenzeichen: 35702BG0050216)

Jobcenter Köln
Geschäftsführer Stefan Kulozik
Luxemburger Str. 121
50939 Köln

und gegen das Amt für Soziales und Senioren Köln (Aktenzeichen: 1-918-1-43-43-0748-7)

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren – Außenstelle Innenstadt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

wegen

1. Körperverletzungen der physischen und psychischen Art im Bezug auf Leistungen von Arbeitslosengeld II-Leistungen und der Grundsicherung wie wegen Vernichtung beruflicher und privater Lebensgrundlagen
2. politisch widerrechtliche Verfolgungen durch Staatsorgane und Dritte
3. Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten
4. Duldung und Begünstigung von Straftaten zum Nachteil des Klägers durch Staatsanwaltschaften u. a. Gewalten

Den zuständigen Staatsanwaltschaften Berlin und Köln gehen jeweils getrennte Strafanzeigen zu.

Zu 1.

Es war allen Beschuldigten von vorneherein klar, dass die Hart IV-Leistungen und die der Grundsicherung ihren Grundrechtsansprüchen nicht würden erfüllen können. Mit einem Tagessatz für Nahrung und Getränke von 4,52 € bei 30 Kalendertagen bzw. 4,37 € bei 31 Kalendertagen unter der Inflationsrate von ca. 2% jährlich kann eine hinreichende und bedarfsgerechte Ernährung nicht gesichert sein. Weiter gibt es Sanktionen bzw. Abschläge für angeblich zu hohe Mieten und Energiekosten, die dann vom Regelsatz zu bezahlen sind oder eben dazuführen, dass der Strom abgeschaltet wird oder die Wohnung verloren geht und man auf der Straße liegt. Bei größeren Anschaffung erhält man zwar ein Darlehn, das in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss und das monatlich Budget wiederum reduziert.

Das Budget „Nahrung und Getränke“ und das Budget für Energie/Telefon und Nachrichtenübermittlung verschlingen die gesamten weiteren Budgets des Hartz IV-Satzes. Der Gesamttagessatz liegt bei 12,60 €. Dies für nachfolgende Bereiche:

1. Freizeit und Kultur 42,17 €
2. Nahrung und Getränke 135,61 €
3. Nachrichtenübermittlung 33,73 €
4. Bekleidung 32,10 €
5. Wohnung und Energie 31,94 €
6. Gegenstände 28,96 €
7. Verkehr 27,07 €
8. Gesundheitspflege 16,43 €
9. Bildung 1,46 €
10. Gastdienstleistungen 7,57 €
11. Andere Waren und Dienstleistungen 27,96 €

Diese vorgenannte Leistungen, wie dies Tafeln der Nahrungszuführung, Kleiderkammern usw., für Arbeitslosengeld II und Grundsicherungsbezieher im Alter belegen, führen zu Verelendung, Ausgrenzung, Stigmatisierung, Hunger und Not. Grundsätzlich ist eine Verwahrlosung gepaart mit Gleichgültigkeit der Gesellschaft festzustellen. Es gilt nur noch Lust- und Spaßgewinn! Die Bezieher sind ohne berufliche und private Chancen und Perspektiven. Die Bezieher verlieren häufig ihre Wohnungen oder/und haben keinen Strom usw. Es kommt vermehr zu Selbstmorden. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die vorgenannten Schädigungen aus diesen Leistungen herrühren. Diese Zustände sind nicht akzeptabel und nicht hinnehmbar! Sie verstoßen gegen unsere Verfassung, den Grund- und Menschenrechten. Sie machen krank und verkürzen das Leben. Sie sind kriminell. Die Beschuldigten haben ihren Eid gebrochen, Gefahren und Schaden vom Deutschen Volk abwenden zu wollen.

Beweis:

  1. Das Schicksal von Hans Niehoff Köln, der sich vor einigen Jahren vor einen Zug im Hauptbahnhof Köln warf, weil ihm unangemessen und unverhältnismäßig wegen eines Vergehens die gesamten Leistungen gestrichen wurden. Er saß im Rollstuhl wegen einer Beinamputation, hatte gerade seinen dritten Herzinfarkt und einen Schlaganfall hinter sich und konnte sich nicht mehr richtig artikulieren, da seine sprachlichen Hirnleistungen eingeschränkt waren. Er fand nicht mehr die richtigen Worte. Er verlor seine Wohnung und musste betteln gehen.
  2. Lebensweis und Lebensumstände des Klägers u. a.
  3. Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
  4. Partei „Die Linke“ u. w.

Diese Budgets der Leistungserhebung sind allesamt welt- und realitätsfremd. Sie können, wie dies nachgewiesen durch Medienberichte und karikativen Einrichtungen belegt ist, die per Verfassung gesicherte Rechte auf Würde und Unversehrtheit nicht mehr gewährleisten. Vielmehr wird der Bezieher massiv, wie der Kläger, physisch und psychisch durch sie geschädigt. Die Leistungen wurden auch gegenüber früheren Sozialleistungen massiv reduziert. Früher galt ebenso der Individualanspruch, der gerade auf die persönliche wohnliche, materielle usw. Situation abstellte. Diese Leistungen sollten so wie die heutigen (Grundsicherung und der Hartz IV-Leistungen) die Grundrechte auf Würde usw. sichern. Wie kann das sein und gehen? Ist die Würde in Deutschland wegen der Globalisierung heute verelenden, ohne beruflich wie private Chancen und Perspektiven dahinvegetieren müssen, stigmatisiert werden, hungern müssen …, physischen und psychischen Schaden nehmen müssen, sein?

Die Budgets verletzen rein soweit ihren Anspruch, wie sie nicht der Inflationsrate gemäß jährlich angepasst werden. Die Preissteigerungen für Energie sind hier gerade hervorzuheben. Die Höhe der Budgets wurde aber bereits vorab viel zu gering bemessen. Die Not und das Elend in Deutschland können übrigens nicht mit anderen Staatssystemen verglichen werden und haben sich an das bundesdeutsche Werte- und Rechssystem und an das deutsche Wirtschaftssystem zu orientieren. Armut in Entwicklungsländern kann hier im reichen Deutschland nicht das Maß von Würde sein. Mit Freunden und Bekannten Essengehen, die Freizeit gestalten, mit ihnen ins Kino gehen usw. fällt alles samt flach! Urlaubsreisen wie andere kulturelle Veranstaltungen sind ebenso nicht drin!

Zur Sicherung und zur Befreiung dieser Notlage wird der Leistungsbezieher zu illegalen und kriminellen Verhalten gezwungen. Illegal (Arbeitslosengeld II-Leistungen) multipliziert mit Illegal (Schwarzarbeit o. ä.) ist gleich Legal!

Aus nachfolgenden Gründen wurden die vorgenannten Leistungen auf Armut und Elend reduziert, um den Ansturm bzw. den Strom der Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten zu mindern. Es soll sich nicht lohnen, nach Deutschland einzureisen. Deutsche Leistungsempfänger haben dies auszubaden! Es ist kein Geld mehr da, weil es nach Griechenland ging und die Banken retten musste. Die erworbenen Gesetze einer Hochkultur werden einer Niederen geopfert. Was ist aus dem Lande der Dichter und Denker geworden. Wo sind Anstand, Moral und Sitte geblieben! Wenn was durchgemischt werden sollte, dann unsere Politiker! Wer nichts wird, geht in die Politik! Und so sehen deren Entscheidungen auch aus! Sie sind Abziehbilder derer, die tatsächlich die Macht in Deutschland haben. Das ungebildete Volk ist nur eine mathematische Größe und das Getriebe einer vernichtenden Expansionspolitik! Die Globalisierung vernichtet in Deutschland so erworbene Sozialleistungen und stellt diese Leistungen gleich mit Unrechtssystemen bzw. Entwicklungsländern. Dass man Äpfel nicht mit Birnen in einem Korb werfen kann, ist eigentlich jeden klar aber im Multikulti-Wahn von einer Welt ohne Grenzen werden eben diese und andere Grenzen überschritten, die zu verheerenden Problemen führen werden. Das Volk wird durch eine Showeinlage in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (Staatsfernsehen) der Kanzlerkandidaten von CDU/CSU und der SPD  so richtig durch den Kakao gezogen. Und was interessiert den klugen und gebildeten Deutschen: die Halskette der Bundeskanzlerin! Mit diesen Bürgern ist allerdings kein Staat zu machen! Die kann man tatsächlich nicht für vollnehmen; die gehören verarscht!

„Seit Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten im April 2011 stieg die Zahl der beschäftigten Rumänen um rund 15,5 Prozent auf 82.430, die Zahl der Hartz-Empfänger aus Rumänien stieg aber gleichzeitig um 57 Prozent auf 17.283. Bei Bulgaren gab es 46,3 Prozent mehr Beschäftigte (34.051), aber gleichzeitig stieg die Zahl der Hartz-Empfänger aus dem früheren Ostblock-Land um 132 Prozent auf 18.812.

Etwas günstiger die Entwicklung bei Griechen und Spaniern. Seit Beginn der Eurokrise im Januar 2010 stieg die Zahl der beschäftigten Griechen um 26,1 Prozent auf 124.893, die der Hartz-Bezieher aus Griechenland um 18,6 Prozent auf 38.612. Bei Spaniern gab es 35,4 Prozent mehr Beschäftigte (51.226) und 41,8 Prozent mehr Hartzer (9399)“. Eine Meldung aus Bild!

Die so demokratisch und menschlich propagierten Staatssysteme genannt Demokratien erfüllen ihren Anspruch nach Recht- und Sozialstaat überhaupt nicht und sind eigentlich Diktaturen des Kapitals. Die menschliche Psyche erkrankt in ihnen und die Umwelt wird zerstört. Diese Staatsgebilde führen in die Sucht und Abhängigkeit. Frei, wie den Bürgern suggeriert wird, machen sie gerade nicht. Sie machen den rücksichtslosen Ausbeuter in krankhafter Gier reich, er so die Ressourcen von Mensch und Natur ausbeutet!

Zu 2 bis 4.

Wir, die motionFX GmbH, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, wurden durch Betrügereien um den Sieg eines unserer Künstler gebracht, in dem behauptet wurde von Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. zu einer Vorort wahrgenommenen Moderation durch den Produzenten Härtl, dass die gehörte Vorortmoderation unwahr sei und so moderiert worden sei, wie vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V./Kulturelles Jugendbildungswerk e. V. ein vorgelegtes Video bewiese. Diese Video wurde allerdings in seiner Beweiskraft von einem staatlich zugelassen Gutachter entwertet, weil es sonstwo aufgenommen sei konnte, so seine Feststellung, denn es gäbe keinen Hintergrund und weiter passte auch das Equipment nicht zu den weiteren Videobildern derselben Veranstaltung. Der so in Beweisnot geratene „Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V.“, wurde kurzerhand durch unseren uns vertretenden Rechtsanwalt aus der Misere gerettet, in dem dieser das streitige Video einfach mal für unstreitig erklären ließ.

Alle diese Straftaten des Siegerbetruges, der möglichen Beweisfälschung und des Mandatsverrates wurden von allen Staatsorganen gedeckt. Die motionFX GmbH, die Zukunftsperspektive für Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, musste wegen der hohen Kosten für die Verfahren im hohen Streitwert, der Rufschädigungen, die folgten in der Form, dass ich wegen der Wahrnehmen meiner Rechte nun als Irrer tituliert wurde und eine Gefahr für mich und der Öffentlichkeit sei und dringend in psychiatrische Therapie müsse, wie in der DDR, was über Monate im Netz und in einer Printausgabe (Musiker Magazin) erschien, liquidiert werden.

Der widerrechtlich nachnominierte Künstler kannte zu einer Vernehmung nicht einmal seinen Siegertitel! Es gab nie diesen Titel. Das Video war somit getürkt zumal nur der Name des Künstlers Vorort wie im Video genannt wurde nicht aber sein Siegtitel. Der Siegertitel wurde auch nie überhaupt jemals von irgendwem gehört. In der Not, dass das Gegenbeweisvideo nun nicht mehr griff und die Straftaten aufdecken mochte, wurde es einfach von unserer Rechtsvertretung unstreitig gestellt. Alle Strafanzeige gegen entsprechende Personen wie alle Zivilverfahren ginge ins Leere. Zur Honorarklage des Rechtsanwaltes, der das Video durch seinen Unterbevollmächtigen unstreitig erklären ließ, am Amts- und Landgericht Köln wurde dann doch festgestellt, dass er das Mandat zur Unzeit gekündigt und verletzt habe und uns soweit den finanziellen Schaden zu den Gerichtsverfahren zu erstatten habe, aber strafrechtlich wurde keiner der Straftäter angezeigt oder verfolgt. Diese Straftaten wurden durch alle eingereichten Verfahren gedeckt.

Dies bedingte, dass ich an rechtstaatliche Verfahren vor Deutschen Gerichten Zweifel hatte und davon ausgehen musste, dass es die Gewaltenteilung nicht mehr geben kann. Die drei Gewalten haben hier gemeinsam diese Straftaten injiziert und folgend gedeckt. Soweit war der Deutsche Bundestag zu verklagten auf Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten. Das Verwaltungsgericht entschied natürlich im Konsens dieses Verbrechersystems. Es gibt kein Rechtsanspruch im Einzelfall darauf, dass der Deutsche Bundestag zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen tätig werden müsste.

Strafanzeige – ging an die Staatsanwaltschaft Berlin –
gegen die Richter Dr. Raabe, Baumert und Dr. Jobs beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie haben sich zum Beschluss OVG 10 N 41.13 der Rechtsbeugung schuldig gemacht.

Gründe:
Es kann nicht rechtmäßig sein, wie diese vorgenannte Klage niedergeschlagen wurde, und es kann weder durch Gesetz, Zuständigkeiten, Rechtsfehler, usw. hingenommen werden, dass unter derartigen Rechtsauslegungen und widerrechtlich konstruierten Sachdarstellungen, die wissentlich falsch sind, mir die Prozesskostenhilfe wegen und unter Grund- und Menschenrechtsverletzungen verweigert wird und folgend im juristischen Mangel des Vortrages usw. meinerseits ein derartiger Beschlusses verfasst wird, der auf diesen fehlerhaften Vortrag abstellt, dass es Deutschland und seiner Judikative hiernach erlauben, dass Recht zu brechen, die Grund- und Menschenrechte zu verletzen. Zu diesen gravierenden Verletzungen des Rechts nämlich die Gewähr auf rechtsstaatliche Verfahren vor Deutschen Gerichten zu sichern, hätte hier gerade verlangt und vorausgesetzt im Kontext der Komplexität des Rechts und im Konsens eines angeblichen Rechtsstaates, mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Ein wirklicher Rechtsstaat würde den kleinsten Verdacht einer Rechtsverletzung, des Rechtmissbrauches und der Rechtsbeugung ohne Wenn oder Aber aufgreifen, recherchieren und verfolgen, um jeglichen Mangel an seinen Grundwerten auszuschließen und gegebenenfalls zu beheben.

Das Prinzip der Gewaltenteilung, wie natürlich der Ausgang dieser Strafanzeige belegen wird, besteht nicht mehr. Es hätten die Behauptungen des Richters Fahsel und die meinerseits vorgebrachten bewiesenen Straftatbestände von Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Dritte aufgegriffen werden müssen, die Herrn Arz und mir einen großen materiellen und psychischen Schaden verursacht haben. Die nachfolgende Darstellung des ehemaligen Richters Fahsel, dass er unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen hat erleben müssen, sodass man diese Kollegen schlicht kriminell nennen kann, wurde nie aufgegriffen und auf Wahrheit hin geprüft. Es wurde Richter Fahsel seitens der Justiz auch nie untersagt, derartige Darstellungen weiterhin zu verbreiten. Soweit haben die Richter am Verwaltungsgericht Berlin wie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht geprüft, ob es sich überhaupt nur um einen Einzelfall der Rechtsverletzungen und Straftaten in meinem Klagevorbringen handeln würde. Grundsätzlich hat das Amts- und Landgericht Köln zu der Honorarklage des Rechtsanwaltes Dr. Hauke Scheffler festgestellt, dass dieser das Mandat zur Unzeit niedergelegt und ebenso verletzt hat. Was hier sehr milde die Straftaten des Mandatsverrates umschreibt.

Die Darstellungen von Richter Fahsel treffen hiernach zu. Es muss geschlussfolgert werden, dass diese „kriminellen“ Handlungen von Richtern und Staatsanwälten natürlich nicht nur örtlich auf den Tätigkeitsbereich des ehemaligen Richters Fahsel begrenzt sind, was er da ungestraft und ohne Unterlass äußert, sondern gerade deutschlandweit gängige Praxis sein müsste. Wie der Ausspähskandal nur durch Verrat eines Insiders ans Licht kam, so mag die Judikative sich durch eine Art von Beliebigkeit in der Auslegung und Bewertung des Rechtes bedeckt halten, aber rein soweit, wie Daten objektiv gelesen und überwacht wurden, so kann immer weniger die Logik und Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Urteile der Judikative ergründet werden. Der Insider Fahsel wird ebenfalls ignoriert und sein Vortrag wird übergangen und verschwiegen bzw. untern Teppich gekehrt.

In seinen dreißig Berufsjahren, schrieb Frank Fahsel aus Fellbach, habe er “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt”. Ebenso seien ihm zahlreiche Richter und Staatsanwälte begegnet, “die man schlicht kriminell nennen kann”. Die seien aber “sakrosankt” gewesen, weil sie von oben gedeckt wurden. “Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke”, bilanzierte der Pensionär Fahsel (Jahrgang 1939) abschließend, “dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen’”.

Die Darstellungen von Richter Fahsel haben sich hier in meinen Verfahren bestätigt:
Die vorab zivilrechtlichen Verfahren basierten auf Mandatsverrat durch unseren uns vertretenden Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler vor dem Hanseatischen Land- und Oberlandesgericht wie auf Strafanzeigen gegen unseren Rechtsanwalt wegen Mandatsverrat, der ein vom Gutachter belegtes streitige Video unstreitig erklärten ließ und gegen Ole Seelenmeyer, der dieses streitige Video als Beweis vorgelegt hatte. Herr Seelenmeyer hatte uns um den Sieg des Künstlers Wolf Martis betrogen und versuchte diese Straftat jetzt, da das Verfahren gerichtanhängig wurde, durch ein getürktes Beweisvideo dies zu decken.

Die unsererseits eingereichte Strafanzeige gegen Ole Seelenmeyer aus 2011 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am 09.02.2012 (2 ZS 110/12), wie wir dies bereits zu anderen Verfahren bekundet hatten, eingestellt. Dies wurde damit begründet, dass die Moderatorin gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg angab, dass es sich nach ihrem Ermessen bei dem streitigen Video um die Livemoderation handeln müsse, weil sie sich nicht erinnere für eine Nachmoderation zu Verfügung gestanden zu haben. Herr Härtl, der der Livemoderation Vorort beiwohnte und felsenfest behauptete, dass unser Künstler in der Kategorie Schlager männlich den 1. Platz erhielt, habe sich somit verhört, so die logische Schlussfolgerung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungen waren parteiischen wie stümperhaft und deckten Straftaten! Unter jeglichen Gesichtspunkten waren diese Begründungen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ole Seelenmeyer willkürlich konstruiert. Herr Härtl konnte sich überhaupt nicht verhört haben. Die Moderatorin schloss durch ihre Aussage aus, dass am streitigen Video manipuliert worden sein könnte. Was fachlich überhaupt nicht zu rechtwertigen ist. Hier wurden im Vorsatz Straftaten gedeckt. Die Ermittlungen wurden gerade nicht in alle Richtungen vorangetrieben, um die Wahrheit zu finden! Der Faktenlage nach hätte ein Strafverfahren gegen Herrn Ole Seelenmeyer eröffnet werden müssen. So decken sich zu meiner politischen Verfolgung die Straftäter wechselseitig selbst. Und zwar durch alle Instanzen und unterschiedlichen Gewalten!

Hieraufhin haben wir vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ eingereicht. Hier ging der für uns negative Beschluss am 02. August 2012. Die vorgebrachten Begründungen liefen darauf hinaus, dass unsere Rechtsanwältin akrobatisch konstruierte und gestrickte Formfehler u. ä. gemacht habe. Also, durch alle Instanzen werden diese gegen mich gerichteten Straftaten der Judikative u. a. gedeckt.
Weitere massenhaft vorliegende Beweismittel wie Bewerbungsunterlagen incl. einer CD mit der Darbietung der Gekürten usw. und Videomaterial von weiteren 4. Kameras, die Juryunterlagen usw. wurden nicht hinzugezogen wie auch technisch anzunehmende Manipulationen am Video nicht nachgegangen wurde. Jeder Laie weiß, was heute alles machbar ist! Die Ermittlungsbehörden allerdings nicht. Herr Seelenmeyer als Frontmann entzog uns den moderierten Sieg unseres Künstlers. Er schickte auf das Siegertreppchen anstatt Wolf Martis jetzt einen Rechtsanwalt Andreas Düker als Künstler Danny Street. Nur schien die Änderung nicht intern durchgedrungen zu sein, so dass die Moderatorin wie vorgesehen moderierte und selbst die Mitarbeiter des Verbandes die richtig falsche Urkunde (1. Preis deutscher Schlager männlich) an den Produzenten Härtl aus München während der Veranstaltung an ihrem Stand aushändigten. Erst nach Öffnung des Couverts stellte sich heraus, dass nicht Wolf Martis, wie zu erwarten war, hier stand sondern Danny Street.

Die Videomoderation konnte auch zusammengeflickt worden sein, weil es die moderierten Tonangaben der Plätze usw. zu anderen Moderationen gab. Der Gutachter hatte festgestellt, dass die Bilder keinen Hintergrund haben und sonstwo aufgenommen worden sein können wie sie den anderen Videobildern zur selben Veranstaltung im Equipment nicht zugehörig scheinen. Man musste nur die Worte neu in die Bilder einfügen. Alleine der Namen des Siegers „Danny Street“ hätte nachmoderiert bzw. nachvertont werden müssen. Die Frage, wieso Herr Härtl, wie er sich jetzt verhört haben soll, dementsprechend die Urkunde vom Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. erhielt wie weiter Herr Möhring in einem Telefonat mit Herrn Seelenmeyer von Herrn Seelenmeyer erfuhr, dass noch ein ganz anderer in dieser Kategorie siegen könne und das bei einer Vernehmung des Künstlers Danny Street durch die Kripo in München dieser nicht einmal seinen Siegertitel kannte, weil es diesen nicht gibt, nie von irgendjemanden genannt und gehört wurde, lassen klar erkennen, was hier passiert und gespielt wird und hätte die Einstellung des Strafverfahrens nicht zugelassen.

Rein soweit, wie Dr. Hauke Scheffler, unsere Rechtsvertretung, dieses begutachtet streitige Video zum Termin vor dem Hanseatischen Landgericht im Zivilprozess unstreitig erklären ließ, unterblieb die zivilrechtliche Prüfung der Beweismittel (Video) wie die weitere Vorlage von Beweismitteln. Genau alle diese Fragen, die Licht in der Sache hätten bringen können, wurden so weggeräumt. Dr. Scheffler wurde nie gefragt, warum er das streitige Video hat für unstreitig durch seinen Unterbevollmächtigten erklären lassen. Die Kripobeamtin bei der Polizei in München, Frau Hinze, äußerte mir und Herrn Lackner, ebenfalls Produzent des Künstlers Wolf Martis, gegenüber, dass es hinreichende Belege zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Herrn Ole Seelenmeyer gäbe aber sie nicht zu intensiv ermitteln dürfe, da ihr ansonsten das Verfahren entzogen würde. Herr Lackner wurde durch öffentlich-rechtliche Sender mitgeteilt, dass man schwerlich den Titel seines Künstlers präsentieren könne, da man nur über den Zweiplatzierten und Drittplatzierten die Musiktitel kenne und vorliegen habe und trotz aller Recherchen den Siegertitel nicht ausfindig hat machen können, dies aber ein Boykott des Siegertitels forcieren könnte, sehe man vom Sendeeinsatz des Drittplatzierten ab.

Ich habe weitere Akten und Unterlagen dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugeführt, die deutlich und klar erkennen lassen, dass Deutschland ein Verbrechersystem ist und Recht- und Sozialstaat nichts weiter sind, um hinter dieser Fassade, wie hier, kaschiert Unrecht, Elend und Not als Rechtstaatlich zu verkaufen. Es wurden meinerseits gerade nicht Pauschalverdächtigungen behauptet sondern Beweismittel, die deutungsfrei meine der BRD angelasteten Straftaten, dass Deutschland weder eine Demokratie noch ein Recht- und Sozialstaat sei, belegen, vorgetragen. Deutschland missachtet die Grund- und Menschenrechte, wie dieses mein verwaltungsgerichtliches Verfahren besonders hervorhebt. Hiernach darf mir meine Existenz vernichtet werden, es dürfen mir alle beruflichen wie privaten Chancen und Perspektiven genommen werden und ich habe sodann in hunger, elend und not zu leben. Dies nenne ich Folter!

Die hier beschuldigten Richter haben Straftaten, und hierbei ist jede Formalität entbehrlich, weil alle Bürger und insbesondere Politiker, Richter usw. rein in Kenntnis dieser Straftaten, diese hätten aufdecken, verhindern und verfolgen müssen bzw. verfolgen lassen müssen, gedeckt und gesichert unter Rechtsbruch und Rechtsbeugung, um in der Chronologie eines Unrechtsystems dieses Unrechtssystem zu schützen und zu decken. Man kann nicht in dieser Art und Weise derartige massive Rechtsverletzungen, selbst wenn es sich um einen Einzelfall handeln würde, was aber nicht zutrifft, abweisen. Es hätte jegliche Hilfe und Unterstützung im Dschungel der Gesetze usw. von einem Rechtsstaat gewährt werden müssen, damit diese kriminellen Machenschaften unterbleiben und aufgedeckt werden. Erst wurden unsere zivilrechtlichen Verfahren hier vor dem Hanseatischen Landgericht und Oberlandesgericht durch Straftaten der Beweisfälschung und durch Mandatsverrat zu unserem Nachteil und zur Deckung dieser und vorheriger Straftaten rechtsbeugend beurteilt und hinweggefegt und dann wurden die Strafanzeigen gegen diese Personen ebenfalls rechtsbeugend ebenso larifari abgeschmettert. In Kenntnis, dass Deutschland weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sei, werden natürlich alle meine Verfahren gegen die Judikative, Exekutive und Legislative in juristischer Akrobatik abgewimmelt. Rein soweit haben sich die Richter schuldig gemacht.
Auch die Argumentation, dass der Deutsche Bundestag nicht in Einzelfällen tätig werden müsse, bedingt, dass man mit dem Einzelfall verfahren kann, wie man will, weil selbst zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen Deutschland gegen seine Systemkritiker nicht in Verantwortung genommen und dieser Herrschaft bedingungslos ausgeliefert würde. Die Kriminellen innerhalb der Judikative, die hier Handlanger der Legislative sind, werden soweit nicht zur Räson gebracht bzw. sie müssten soweit mit keiner Strafverfolgung rechnen. Das Dogma, dass die Gewaltenteilung rechtstaatliche Verfahren über die Instanzen sichern würde, weil jeder vor den Unparteiischen gleich behandelt würden, ist ein Bollwerk, welches Straftaten von Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung ins Leere laufen lassen, weil die Judikative über sich selbst urteilt, und ist damit parteiisch. Die Nebelwand der Staatstraftaten ist so nicht zu durchdringen! Die Gewaltenteilung schützt hiernach den Staat vor Verfolgung und nimmt Deutschland nicht in Verantwortung wegen dieser kriminellen Machenschaften ihrer Judikative. Die Gewaltenteilung wird hier missbraucht und dient rein der Fassade von Recht- und Sozialstaat. Es ist bewiesen, dass innerhalb der Judikative begangene Rechtsbeugungen usw. nicht durch die Kollegen verfolgt werden. „Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus“!

So waren die gesamten in sich greifenden Verfahren eine reine rechtsstaatliche Inszenierung von Recht- und Sozialstaat! Hinter dieser Inszenierung gedeihen staatliche widerrechtliche Verfolgungen unter Straftaten, denen ich hier ausgeliefert bin. Ich verlange zu Recht, die Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten von der Bundesrepublik Deutschland, weil das Rechtssystem unter jeglichen Gesichtspunkten nicht mehr greift und gewährt wird.

Die sich notwendigerweise aus dem Entzug des Sieges unseres Künstlers Wolf Martis vom 1. Platz auf den Dritten ergebenen zivil- wie strafrechtlichen Verfahren verwehren durchweg faire und rechtstaatliche Verfahren, um diese Straftat des Siegesentzuges, was rein soweit inszeniert wurde, um einen Systemkritiker, der bereits über das Bundeskartellamt die Musikcharts wegen eines Preiskartells ändern ließ, vom Markt zu drängen, zu decken und die Absicht meiner politischen Verfolgung zu kaschieren. Das Musikbusiness mit den Eventmanager Manfred Schmidt, der alle A-Promis kennt und zusammenführt, hat soweit auf gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Entscheidungen mannigfaltig Einfluss; ihnen gehört das Recht und Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Berlin wie das OVG Berlin-Brandenburg haben es unterlassen alle gebotenen Fakten, Beweismittel usw. mit heranzuziehen und zu prüfen. Es stellt fest, dass es sich hier um einen Einzelfall handeln würde und soweit der Deutsche Bundestag nicht zum Tätigwerden gezwungen werden könne. Dass es sich aber wohl kaum um einen Einzelfall handeln kann, beweisen die Ausführungen des Ex-Richters Fahsel und selbst wenn es sich um einen Einzelfall handeln würde, ist dies natürlich nicht hinzunehmen, da rein soweit, dass dies möglich ist, die Gewaltenteilung verletzt ist.

Die Judikative soll hier sich selbst die Aufhebung der Gewaltenteilung zurechnen und den Deutschen Bundestag aufgeben sie zu überprüfen und den inneren Missstand der Judikative zu beheben.

Ebenso hat das Verwaltungsgericht Berlin wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die weiteren vorherigen zivil- wie strafrechtlichen Verfahren in Aktenformat erhalten, die dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahren überhaupt notwendig machten. Sie begründen meine Klage soweit, dass sie jeglichen Rechtsstaatcharakter entsagen. Dies wurde hier nie zum Inhalt gemacht, da rein durch eine Einzelfallbeschreibung dies entbehrlich wurde.

Es kann jedenfalls unter keinen Umständen hingenommen und rechtens sein, dass rein das Bildungsniveau, Popularität, Gesellschaftmilieu, Intelligenz, Geld. Es kann nicht sein, dass ich einer gesellschaftlichen Klasse zugehörig sein muss oder/und ein Jurastudium absolviert haben muss, um Rechte wahrnehmen zu können bzw. rechtsstaatliche Verfahren zu erhalten.

Hiernach sind die Regierungsparteien verfassungsfeindlich und dürften zu den anstehenden Bundestagswahlen eigentlich nicht zugelassen sein. Ich werde jedenfalls diese Wahlen soweit anfechten.

Der Fall Gabriel Konnertz:

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Fax: 030-227 36979

1. September 2013

Pet 4-17-11-81503-049261

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom 20. August 2013 erhalten.

Die hier entscheidende Frage, warum Herr Konertz erst durch mein Einschreiten seine Leistungen, die ihn schon über Monate vorweg zugestanden haben und zu massiver Verelendung, Not, Hunger und gesundheitlich lebensbedrohenden Situationen geführt haben, weil er sie nicht erhielt, und gerade darauf verweist, dass Herr Konertz womöglich physisch und psychisch nicht im Stande war, den formellen Ansprüchen, die hier auch teilweise schikanös, unangemessen, unverhältnismäßig Herrn Konertz verunsichert wie zermürbt und irritiert haben, zu genügen, greifen Sie hier nicht auf. Herr Konertz war mehrfach unter Lebensgefahr wegen seines Herzleidens in die Universitätsklinik Köln auf der Intensivstation eingeliefert worden, weil er nicht krankenversichert war und soweit keinen Hausarzt hat aufsuchen können, der ihn medikamentös versorgt hätte. Es kam beim Finanzamt Köln zu Steuerschulden von über 41.000,– €, weil er ein Gewerbe, das er nicht mehr ausüben konnte, nicht abgemeldet hatte und im Umsatz usw. geschätzt wurde. Er hat bei zwei Krankenhäusern (Uniklinik Köln und Marienhospital Köln) hohe Schulden wegen dieser Notausnahmen, die eben nicht versichert waren. Weiter leidet Herr Konertz am Messie-Syndrom. Er konnte geforderte Unterlagen in seinem Chaos nicht finden. Er hat von dem Bürokratismus aufgegeben und kapituliert.

Die banale Behauptung, dass Herr Konertz von seiner Frau bisweilen nahrungsversorgt wurde, heißt keinesfalls, dass dies täglich und beständig so war. Weiter ist dies auch entwürdigend, wenn er auf Almosen Dritter angewiesen ist. Es geht hier vorrangig vor allem aber um die Lebensgefahr, die Herr Konertz ausgeliefert war. Dies ist unter keinerlei Umständen zu rechtfertigen selbst wenn Herrn Konertz Eigenverschulden zuzurechnen wäre, erfüllt dies nämlich den Straftatbestand der versuchten Tötung.

Herrn Konertz war auf seiner Situation bezogen eine individuelle lebenserhaltende Hilfe zu gewähren gewesen. Diese Gefahren des Lebens hat die Arge Köln bzw. das Jobcenter Köln wegen der neuzeitlichen Leistungsverweigerungsstrategie und anderen Einsparpotenzialen und verfassungsfeindlichen Handlungen der Pauschalisierungen, Uniformierungen und Budgetierungen der Leistungen billigend in Kauf genommen.

Die jetzt im Nachhinein gewährte Betreuung durch einen Job-Lotsen trägt übrigens nicht die Früchte, die man hätte erwarten können. So wurde immer noch nicht für die zurückliegende versicherungsfreie Zeit diese nachversichert. Die Schulden beim Finanzamt wurden ebenso nicht niedergeschlagen.

Alle diese Schulden und all dieses viele Leid an den zehnfachen Deutschen Meister im Rudern, zweifachen Silbermedaillengewinner, zweifacher Vizeweltmeister und Rotseeregattasieger ist ein Skandal und sollte die Presse schon interessieren.
Ich werde wegen verfassungsfeindlicher Ausrichtungen der Regierungsparteien die Bundestagswahlen anfechten und strafrechtliche Maßnahmen gegen die Repräsentanten Deutschland einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn

Hiernach haben sich die Beschuldigten unter Kenntnis, Verweis auf den Fall von Frau Inge Hannemann Hamburg, der vorsätzlichen Tötung (die Lebenserwartungen sind für diese Leistungsbezieher nachweislich reduziert), der Körperverletzung im Amt, des Amtsmissbrauches, der Rechtsbeugung u. w. strafbar gemacht.

Deutschland verletzt millionenfach die Grund- und Menschenrechte! Dieser Rechtsmissbrauch umfasst alle Organe und Gewalten durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Rechthaben und Rechtkriegen sind zwei Welten. Das Recht gehört rein der Oberschicht, den Reichen und Mächtigen! Die forcierten Barrieren und Hemmnisse zum Recht untergraben das Recht bzw. höhlen es aus. Eine Art von Beliebigkeit zur Interpretation und Auslegung des Rechts, der Paragraphen und Verordnungen, die kaum noch jemand durchschaut, werden missbraucht, um diese hier kritisierten Verbrechen ins Leere laufen zu lassen.

Das ganze Gebilde von Recht- und Sozialstaatlichkeit unterliegen einem wohl inszenierten Ammenmärchen. Zu den freien Wahlen bleibt die Wahl des kleinen Übels! Die Bürger hören nicht mehr hin, wen unsere Politiker sich in szenesetzen. Alles nur Show, Lüge und Verarsche! Von den Staatsmedien, die natürlich zum privilegieren Zirkel gehören, werden diese Showeinlagen wie Waschmittel angeboten! Was man auch wählt, man hat sich verwählt!

„Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.
Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“.
Soweit Rothschild, der es schließlich wissen musste!
Hier wird auch z. B. auf das „hochqualifizierte“ Ermittlungs- und Gerichtsverfahren Peggy Knobloch hingewiesen. Ulvi Kulac wird hier widerrechtlich verurteilt ohne dass das Gericht überhaupt einen einzigen Beweis seiner Tat vorweisen kann, weil die Justiz und die Verfolgungsorgane dringend ein Täter brauchten, war der geistig Behinderter als Täter prädestiniert bzw. favorisiert worden. So allerdings kann sich hier Deutschland nicht rausreden! Jedenfalls disqualifiziert sich die Judikative hier und dort selbst!

Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sondern ein Unrechtsstaat!

 

Manfred Wehrhahn

Verfahren:

Verwaltungsgericht Berlin (1 K 5394/12) gegen die Bundesrepublik Deutschland
Verwaltungsgericht Berlin (1 L 1181/12) gegen die Bundesrepublik Deutschland
Den Verfahren waren 6 Aktenordner zugefügt, die alle politisch kriminellen
Verfahren darboten, die Ausgangspunkt dieses Verfahrens waren.

Staatsanwaltschaft Hamburg (3002 Js 253/10)
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg (2 Zs 110/12)

Landgericht Hamburg 327 O 72/09
Oberlandesgericht Hamburg 7 U 102/09