Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Akademiestraße 6 – 8

76133 Karlsruhe

260 Js 12092/13

Strafanzeige

gegen

Bundesverfassungspräsident Voßkuhle

und die Richter Gerhardt und Huber zur Entscheidung 2 BvR 26/13

wegen

Rechtsbeugung u. w.

wird gegen Ihren Bescheid  vom 12.04.2013 das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt.

Gründe:

Es ist offensichtlich, dass weder durch das Verfassungsgericht selbst wie durch Sie Ermittlungen angestellt worden wären, die Ihre Bescheide rechtfertigen könnten. So sind 3 Aktenordner beim Bundesverfassungsgericht mit umfangreichen Belegen und Beweismitteln meiner Vorwürfe weder eingesehen noch herangezogen worden.  Wären Verfahrensakten herangezogen worden, um im eigenen Sumpf und eigener Klientel diese kriminellen Handlungen aufzudecken und zu unterbinden, wäre ein ganz anderes Ergebnis zwangsläufig eingetreten. Hier werden  Straftaten der Judikative u. a. gedeckt und vertuscht!!

Alleine deren Inhalte wie meine Anschuldigungen hätten unabhängig einer Zuständigkeit das rechtsstaatliche Einschreiten verlangt. Die streitige und verfassungsgemäße Überprüfung, ob Deutschland in Vertretung des Deutschen Bundestages für die Vergehen der Judikative zuständig sei oder nicht, was ja verfassungsgemäß hätte ebenso hier geprüft werden sollen, bleibt dahingestellt. Jedenfalls hätten Staatsorgane hier tätig werden müssen wie jeder Staatsdiener und ebenso jeder Bundesbürger, weil derartige Vergehen nicht zu dulden sind und nicht so, wie Sie hier meinen, sie abweisen zu können, abgewiesen werden dürfen. Bei einer objektiven Überprüfung meiner Vorwürfe würden diese sich nämlich bestätigten, und dass soll hier vermieden werden.

Es gab zu den Akten Anfangsverdächtigungen auf die Tötungsabsicht meiner Person wie Mandatsverrat durch den von uns mandatierten Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler. Weiter wurden Beweise gefälscht und zu den daraus resultierenden Strafanzeigen diese ohne Ermittlung und der notwendigen Beweissicherung usw. eingestellt, wie hier. Staatsanwaltschaften haben bewusst Straftaten gedeckt und Ermittlungen verweigert. Es sind uns rissige Kosten und Schädigungen wie Existenzverluste entstanden. Soweit habe ich Deutschland auf Wiedergutmachung verklagt!

All diese staatsfeindlichen Handlungen lassen sich so oder so nicht mit unseren Grund- und  Menschenrechten vereinbaren. Es bedurfte unter jeglichen Gesichtspunkten nicht einer formellen Zuständigkeit und Gesetzesgrundlage des Bundesverfassungsgerichtes sondern waren ohne Wenn und Aber diese Straftaten zu untersagen und die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verfahren zu gewähren wie die Verfolgung dieser kriminellen durch Richter Fahsel belegten Handlungen der Bundesrepublik Deutschland sofort zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn