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Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 KARLSRUHE

Fax: 0721 9101 382

 

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax: (0721) 81 91 59 0

 

Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Fax: 7711 600

31. Dezember 2014

 

Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss 7 W 64/14 des Oberlandgerichtes Köln vom 17.12.2014 hier eingegangen am 30.12.2014, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln 

wegen

  1.  Verweigerung rechtlichen Gehörs
  2. des Zusammenschlusses einer staatsfeindlichen kriminellen Vereinigung der Richterschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  3. Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten
  4. Aufhebung der Gewaltenteilung im Zusammenschluss mit anderen Staatsgewalten wie der Exekutiven und Legislativen mit dem Zweck auf richterliche wie staatsanwaltschaftliche  Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Die Gewalten  sind somit staatsfeindlich und verfassungswidrig in ihren Beschlüssen, Entscheidungen und Urteilen.
  5. dieses Zusammenschlusses einer staatsfeindlichen Vereinigung, an der unteranderem die Bundesregierung bzw. alle Fraktionen des Deutschen Bundestages wie der Bundespräsident, der Bundestagspräsident und die Bundeskanzlerin wie die gesamte Richterschaft bis zum Bundesverfassungsgericht einzubeziehen sind, beantragt der Beschwerdeführer die Verfolgung entsprechender Personen wie die Richter und Staatsanwälte, die hier straffällig wurden. Der Beschwerdeführer verlangt die Beseitigung dieses Zusammenschlusses durch den Generalbundesanwalt.

Gründe:

Das hier beschwerte Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln begehrt die Ablehnung der Richter zum Verfahren 5O348/14 vor dem Landgericht Köln. Es ging hier bisher nicht um den Klagegegenstand sondern erst einmal um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die schlicht soweit nicht gewährt wurde, wie der Kläger nicht punktgenau den Ort seines Verunfallens darlegen konnte. Dies lang schlicht daran, dass es hier jede Menge Stolpersteine auf kleinsten Raum des Gehweges gab und der Kläger beim Stolpervorgang seinen Sturz  durch einen Nachtritt auffangen sollte. Weiter war der Kläger zeitweise ohnmächtig, so dass ein Krankenwagen gerufen wurde.

Rein soweit, dass der unfallverursachende Stolperstein nicht benannt werden konnte, weil es jede Menge hiervon gab, wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgeschmettert. Es  geht aber juristisch darum, ob der Beklagte grundsätzlich wegen des schlechten Straßen-Pflasters Schadenersatz und Schmerzensgeld an den Kläger leisten hätte müssen selbst soweit nicht Steingenau in der Häufigkeit aber der vorliegenden Stolpersteine schuldhaft gehandelt hat und das Verunfallen verursachte. Dies wurde rundweg einfach vereint. Die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg.

Die Beklagte muss nur soweit die Straßenschäden mehren, in dem die Frage aufkeimt, können sie überhaupt tatsächlich genau den Stein bestimmen, über den sie gestolpert sind und könnte es nicht der davor oder der rechte oder linke davon gewesen sein. Hätten sie den Stein gesehen, wäre sie nämlich auch nicht gestolpert. Schluss folglich können sie überhaupt nicht mit Gewissheit sagen, welcher der Steine ihr Verunfallen ausgelöst hat.

Hier wird deutungsrein Parteilichkeit zu Beklagten (Stadt Köln) ersichtlich.

Es ist ebenso eine Frechheit, wie in der Beschlussfassung des Oberlandesgerichtes Köln auf formaljuristische Fehler verwiesen wird. Es ging nicht um die Sache, hier steht die Entscheidung noch aus sondern um seinen PKH-Antrag.  Ja, um genau diese Formfehler usw. zu vermeiden, hat der Kläger Prozesskostenhilfe beantragt, damit Richter nicht die juristische Unkenntnis des Klägers in Willkür und Beliebigkeit missbrauchen sondern hier den notwendigen Status gewähren, der den Kläger nicht zum Freiwild der Justiz macht sondern im Gesetzesdschungel den notwendigen Durchblick verschafft.

Der Kläger wurde durch die Deutsche Justiz aller beruflichen und privaten Chancen und Perspektiven beraubt. Der Kläger lebt in Elend und Not. Da wir der Kläger und sein Geschäftspartner um einen Sieg eines ihrer Künstler betrogen, aber die Staatsanwaltschaft Hamburg wie der Generalstaatsanwalt stellen das Ermittlungsverfahren ein. Es gibt den Siegertitel nicht, keiner kennt den Titel selbst der Künstler selbst nicht. Nie wird jemals einer diesen Titel hören noch seinen Titel kennen. Der Zeuge Härtl habe sich verhört, heißt es lapidar. Der Zeuge Härtl kann sich aber nicht zum Vorortevent verhört haben, weil er, wie er sich verhört haben soll, die Urkunde am Stand des Verbandes erhält.

Es geht um eine Unterlassung, nämlich die Wahrheit des Betruges zu sagen. Es kommt zu einem Verfahren vor dem Hanseatischen Landgericht Hamburg. Der Deutsche Rock & Pop  Musikerverband e. V. legt ein Video vor, in dem moderiert wird, wie die Gegenseite behauptet. Das Video wird von uns einem Gutachter vorgelegt. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass das Video überhaupt keine Beweiskraft habe, weil es keinen Hintergrund gibt und sonstwo aufgenommen worden sein kann. Weiter führt der Gutachter aus, dass die Videobilder nicht mit den anderen auf der Webseite des Verbandes zur selben Veranstaltung im Equipment zusammenpassen.

Was passiert jetzt, wo aller Betrug zutage treten hätte können. Unser von uns mandatierter Rechtsanwalt lässt von seinem Unterbevollmächtigen das streitige Video in Mandatsverrat einfach unstreitig erklären. Und schon freut sich die Gegenseite und gewinnt den Prozess.

Dies hat natürlich für keinen dieser kriminellen Juristen irgendwelche Folgen. Dr. Scheffler aus München muss uns zwar den finanziellen prozessualen Aufwand erstatten, aber das war es.

In der Kenntnisnahme der Ausführungen des Richters Fahsel und meinen vorgeschilderten Erfahrungen schrieb ich an unseren Bundespräsidenten, an den Bundestagspräsidenten und unsere Bundeskanzlerin, dass sie im Eid auf unsere Verfassung derartige massive verfassungswidrige kriminellen Machenschaften, die eines Schurkenstaates zugehören, abstellen und beseitigen möge.

Hieraufhin wurde ich in Medien des Deutschen Rock & Pop  Musikerverbandes e. V. über Monate auf ihrer Webseite und in einer Printausgabe als der Irre aus Köln bezeichnet, der für sich und der Öffentlichkeit eine Gefahr sei. Ich wollte im Musikbusiness mir eine Existenz schaffen. Das juristische Nachspiel gewährt mir ein Schmerzensgeld von 1.000,– € wobei hiervon Kosten abzuziehen sind. Also ich erhielt für diese massiven privat und beruflich schädigenden Beleidigungen nichts.

Ich darf beleidigt werden, ich darf auf die Fresse fallen und mich schwer verletzen, ich darf um meine Existenz gebracht werden. Ich darf beleidigt werden. Ich darf betrogen werden. Alles legal und es bleibt ohne Folgen für die Straftäter. Ist alles Rechtens und gewährt keinen Schadensersatzanspruch wie ebenso keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es können rechtsstaatliche faire Verfahren verweigert werden und zum Dank muss der Kläger in Elend und Not dahinvegetieren.

Ein ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart Herr Frank Fahsel geht mit der Justiz hart ins Gericht. Er war in der Zeit von 1973 bis 2004 an diesem Landgericht tätig. Bereits 2008 erhob er schwere Vorwürfe der Rechtsbeugung. (1)

Auszüge aus seinem Leserbrief :“… Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen….”

Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008

Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG und befreundet mit Gerhard Schröder, auch er ein “Nestbeschmutzer” de luxe, kommentiert Fahsels Leserbrief so:

>Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]

Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]

Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.< 

Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz – Beweismittelvernichtung im Mordfall KaffenbergerDie “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall?Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi – mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.

Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …

Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.

Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage – Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken – ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.
In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigen legen.
Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert – und zwar nicht nur in Sachsen.

Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.

Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:

>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<

Soweit die Vorwürfe belegbar sind, sollten korrupte bzw. kriminelle Richter und Staatsanwälte namentlich im Web genannt werden. Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.

Richter Fahsel soll zu seinen Vorwürfen gehört werden. Es wurde ihn nicht untersagt derartige Behauptungen abzugeben. Soweit muss man davon ausgehen, dass sie der Wahrheit entsprechen.

Hiernach ist Deutschland kein Rechts- und Sozialstaat mehr. Deutschland muss sich den Schurkenstaaten zurechnen. Dies begründet berechtigt die Ablehnung der Richterschaft durchweg.

Es wird ebenso gerügt, dass Kosten zu einem Rechtsmittel entstehen, die alleine eine Hemmnis führen, Verfahren führen zu können. Für solche kriminellen Verfahren dürfen überhaupt keine Kosten verlangt werden.

Es wird, soweit noch eines besteht, da dieses nicht im Beschluss ausgewiesen wurde, Rechtsmittel eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde wird deswegen aber nicht aufgehoben.

Manfred Wehrhahn