Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 KÖLN

134 C 277/12 PKH

Im Rechtsstreit

Wehrhahn     ./.        Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.
Kulturelles Jugendbildungswerk e. V. und Ole Seelenmeyer u. w.

wegen

Schadenersatz und Schmerzensgeld

nehme ich Bezug auf das Schreiben des Beklagten vom 19.12.2012.

Gründe:

Herr Seelenmeyer verkennt weiterhin, dass ich weder der Geschäftsführer noch in sonst irgendeiner Weise mit der motionFX GmbH juristisch verflochten bin und soweit mir überhaupt nichts untersagt wurde.

Richtig ist, dass ich wiederholt bis zum Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 2 BvR 26/13 u. a. gegen Deutschland vertreten durch den Deutschen Bundestag bzw. deren Präsidenten vor dem Verwaltungsgericht Berlin und den Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wie Strafanzeigen gegen unseren Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck, gegen unsere Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel u. a. bei den entsprechenden und zuständigen Staatsanwaltschaften und im sodann folgenden Rechtsmittel bei den entsprechenden Generalstaatanwaltschaften Verfahren geführt habe bzw. noch führe.

Was ist hierfür der Grund? Unser Künstler Wolf Martis war durch den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. in der Kategorie deutscher Schlager männlich zum Deutschen Rock & Pop-Preis 2008 nominiert. Der Produzent Herr Härtl aus München fuhr zur Preisverleihung nach Friedrichshafen am Bodensee wo zur My Music-Messe diese Preisverleihung stattfand. Herr Härtl will gehört haben, dass die Moderatorin sagte, 1. Preis Wolf Martis und 2. Armin Stöckl.

Herr Härtl geht folgend zum Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. und erhält auf die Nennung des Künstlers Wolf Martis die Urkunde Deutscher Schlager männlich 1. Preis. Die Urkunde ist von Wolfgang Petry unterschrieben, und zwar genau so, wie er behauptet, dass moderiert worden sei. Allerdings weist diese Urkunde nicht wie Herr Härtl gehört haben will, Wolf Martis aus sondern einen Künstler Danny Street, dessen Siegertitel nie jemals irgendwer hören wird.

Ich will hier nicht in Abrede stellen, dass sich Herr Härtl, der die Moderation sehr aufmerksam verfolgte, grundsätzlich nicht verhört haben könnte. Aber, dass er, wie er sich verhört haben soll, aber die Urkunde erhielt, kann kein Zufall sein.

Diese wie viele andere Fragen und Belege werden allerdings die ermittelnden Staatsanwaltschaften nie aufgreifen, ermitteln oder verfolgen. Es liegt nahe, dass selbst die Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. davon ausgingen, wie die Moderatorin, dass der Künstler Wolf Martis offiziell gewonnen hatte. Die widerrechtliche Änderung der Siegerfolge durch unteranderem Herrn Seelenmeyer mochte nicht mehr durchgedrungen sein, so dass eben die Mitarbeiter wie die Moderatorin davon ausgingen, dass Wolf Martis gewonnen hatte. Herr Härtl äußerte weiter, dass es nur zwei Sieger in dieser Kategorie gab. Der Name Danny Street sei nicht gefallen. All diese Fakten kann doch auch ein Herr Seelenmeyer und die Staatsanwaltschaften nicht leugnen bzw. einfach ignorieren! Herr Seelenmeyer bezieht sich auf Urteile, die ihren rechtstaatlichen Ansprüchen in Nichts genügen!

Herr Härtl sah, dass es mehrere Kameras Vorort gab, die die Veranstaltung aufnahmen. Herr Härtl musste soweit klargewesen sein, dass seine Behauptungen sofort widerlegt würden, wenn er sich verhört haben sollte, doch er blieb die ganze Zeit dabei und hatte zu keiner Zeit Zweifel an dem Gehörten. Die Behauptung der Siegerfolge von Herrn Härtl, wonach Wolf Martis gewonnen habe laut der Vorortmoderation, wurde nie tatsächlich durch eine glaubhafte und lückenlose Beweiskette widerlegt.  Herr Härtl hat sich aber nicht verhört bzw. er konnte sich nach Faktenlage überhaupt nicht verhört haben!

Es gab auch ein Telefonat zwischen Herrn Möhring und Herrn Seelenmeyer, in dem Herr Seelenmeyer schon anklingen ließ, dass hier noch ein ganz anderer gewinnen könne.

Es kam zum Verfahren der motionFX GmbH zu untersagen, was Herr Härtl gehört habe, wiederzugeben. Wenige Tage vor dem Termin war urplötzlich ein Video, das uns vorweg als Beweis, dass Herr Härtl sich verhört habe, verweigert wurde, auf der Webseite des Beklagten einzusehen, dass die wirkliche Vorortmoderation wiedergeben will. Hier wird moderiert: 3. Preis Wolf Martis, 2. Armin Stöckl und 1. Danny Street. Dieses Beweismittel sollte dazu dienen unsere Behauptung, wie Herr Härtl gehört habe, dass Wolf Martis als Sieger benannt wurde, zu widerlegen, um die behauptet Siegerfolge des Beklagten zu festigen, das wohl aber eher die Absicht trug den Siegesbetrug zu vertuschen.

Herr Härtl blieb auch jetzt dabei, was er gehört habe, habe er schließlich gehört. Wir gaben dieses Beweismittel „Video“ einen staatlich zugelassenen Gutachter für Akustik. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Qualität viel schlechter sei zu den anderen auf der Webseite www.musiker-online.de des Beklagten zur selben Veranstaltung eingestellten Videos und auf dem  vorgelegten Video überhaupt keinen Hintergrund zu erkennen sei, woraus sich analysieren ließe, wo die Bilder überhaupt aufgenommen worden sein sollen. Der Gutachter weiter, die Bilder können sonstwo aufgenommen worden sein. Also, das Video hatte überhaupt keine Beweiskraft.

Dies teilten wir, wohlgemerkt, unseren uns vertretenden Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München mit. Wir wiesen ihn an, diese Feststellungen des Gutachters dem Hanseatischen Landgericht mitzuteilen. Dr. Scheffler tat dies nicht. Zum Termin ließ Dr. Hauke Scheffler das jetzt dem Beklagten zum Verhängnis reichende streitige Video dir nicht mir nicht einfach von seinem Unterbevollmächtigen gegen sein Mandat unstreitig erklären. Und der Vorsitzende der Kammer akzeptierte diese Form der Unstreitigstellung bzw. Beweiserhebung und Beweisführung. Und rein soweit verloren wir die Prozesse, die hier der Beklagte zitiert, dass soweit meine Kritik ungerechtfertigt sei. Meine Kritik ist mehr als berechtigt! Und diese Vorfälle gehören, weil sie rechtstaatliche Verfahren verweigern und Straftaten von Juristen begünstigen bzw. ebenso dulden, in die Öffentlichkeit! Soweit sind die hier vom Beklagten vorgelegten staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide wertlos. Sie decken Straftaten anstatt sie aufzuklären!!!

In der Honorarforderungsklage von Dr. Scheffler stellte das Landgericht Köln fest, dass er das Mandat zur Unzeit niederlegt und verletzt habe. Dr. Hauke Scheffler leistete halbwegs den der motionFX GmbH entstandene Schaden von 6.500,– €.

Strafverfahren gegen Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte blieben erfolglos. Eine Kriminalbeamtin aus München ließ uns wissen, dass sie nicht zu intensiv ermittel dürfe und was hier gespielt wird. Es ging hier um das Strafverfahren gegen den Beklagten wegen Beweisfälschung (Video). Die gegen den Beklagten eingereichte Strafanzeige wurde nach  2 Jahren „intensiver“ fachlicher und akribischer Recherchen eingestellt und wurden durch die Generalstaatanwalt Hamburg mit der Begründung, dass die Moderatorin sich nicht „erinnern“ könne für eine Nachmoderation zu Verfügung gestanden zu haben und „sie“ davon ausgehe, dass das vom Beklagten vorgelegte Video die Vorortmoderation, an die sie sich selbst nicht erinnern könne, wiedergibt. Na dann! Die Staatsanwaltschaft scheint fachlich nicht auf den neusten Stand zu sein, ansonsten wüsste sie, was heute alles technisch machbar und möglich ist zumal ja die Qualität des Videos schon sehr schlecht ist. Zur Vernehmung des Künstlers Danny Street, Rechtsanwalt Andreas Düker äußerte dieser, dass er sich des Siegertitels nicht erinnere. Nein, nie hat jemals irgendwer seinen Siegertitel gehört, und er wohl auch selbst nicht. Dass der Künstler und Rechtsanwalt Düker sich so rausreden konnte, wie angeblich auf die Vernehmung von Dr. Scheffler verzichtet werden konnte, weil er ja zur Sache nichts sagen kann, zeigt die Absurdität bzw. die strafrechtlichen und kriminellen Handlungen der Staatsanwälte. Zur Frage, warum er das Video unstreitig erklären ließ, wurde Dr. Scheffler somit nie befragt. Es wurden auch viele andere Beweismittel, wie z. B. Bewerbungsunterlagen der Künstler mit schriftlichen Unterlagen wie u. a. mit einer CD ihrer Darbietung, weiteres umfassendes Videomaterial der 3 bis 5 Kameras Vorort und wie weitere Zeugen (Jury, 2. Moderator, die Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V., Herr Möhring) usw. zur Klärung der Sache nie herangezogen oder Gutachten usw. erstellt oder massenweise vorliegendes Beweismaterial beschlagnahmt, das bewiesen hätte, ob Herr Härtl sich verhört hatte oder nicht! Nur wenn nicht, was dann? Dann hätte der Beweis vorgelegen, dass die Siegerfolge widerrechtlich verändert worden ist, dann konnte das vorgelegte Video ebenso nicht die Vorortmoderation wiedergeben und es läge nahe, dass Dr. Scheffler hier Retter in der Not im Vorsatz Mandatsverrat begangen hatte. Und genau so wurde dies durch Richter und Staatsanwälte inszeniert und gedeckt!

Hiernach gibt es überhaupt keinen Siegertitel und Herr Härtl hat auch richtig gehört! Der Beklagte meint jetzt meine Kritik an diesen kriminellen Handlungen von Richtern und Staatsanwälten unterbinden zu können, in dem dieser meine Kritik als für ihn  schädigend anmahnt. Nur, Wahrheit muss Wahrheit bleiben. Und weil hier die Fundamente unseres Rechtstaates verletzt wurden, ist es gar meine Pflicht, diese Wahrheiten in die Öffentlichkeit zutragen, denn die Bürger müssen wissen, wie sich Rechtstaat in Deutschland darstellt und dies werde ich bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichthof verfolgen. Und weil selbst unser Bundespräsident und unsere Bundeskanzlerin mitspielen bzw. diese Verbrechen dulden, waren sie strafrechtlich zu verfolgen, was aber in einem staatsfeindlichen System Blödsinn ist, zu tun zumal dies mehr zu meinem Schaden reicht! Ich fühle mich jetzt soweit bedroht in Deutschland! Es mag nicht nur den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. unangenehm sein, dass ich hier Tacheles spreche, aber meine berechtigte Kritik kann mit den Beleidigungen, die nicht unter Press- und Meinungsfreiheit fallen können und dürfen, des Beklagten gegen mich nicht gleichgestellt werden, was ich hier zu Papier zu bringen habe. Hier greift die so gepriesene und häufig missbrauchte Presse- und Meinungsfreiheit! Es ist eine Beleidung, wenn ich als irre tituliert werde und zeigt die Absicht, mich zu denunzieren, diese Kritik wegzufegen, in den diese Kritik ein Irrer äußert!

Herr Seelenmeyer hätte übrigens, wenn ihn überhaupt daran gelegen wäre, die gegen mich vorgetragenen Beleidigungen von sich aus widerrufen können und soweit Naturalrestitution leisten können.  Auf meinen Antrag bei Amtsgericht Köln vom 17. November 2012 habe ich jedenfalls bisher nichts vernommen. Also greift diese Möglichkeit einer Naturalrestitution überhaupt nicht und Herr Seelenmeyer scheint auch überhaupt nicht einsichtig zu sein bzw. ein Schuldgefühl zu besitzen hier über eine Zeitspanne von Monaten auf seiner Webseite wie im Musiker Magazin einen Widerruf zu platzieren, der wirklich mich rehabilitiert. Herr Seelenmeyer erkennt überhaupt nicht wirklich, um was es hier geht! Es leibt offen, wer hier diese gegen mich inszenierten gewaltenübergreifenden Verfolgungen ausgeheckt hat. Herr Seelenmeyer scheint hier nur eine Randfigur dieser Machenschaften darzustellen. Es mag die starke Lobby des Musikbusiness sein, die sich darüber ärgerte, dass ich die Musik-Chartsregeln über das Kartellamt ändern ließ. Man mag sich nur die Gründungsmitglieder und den Vorstand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. ansehen, um zu erkennen, wer hier gegen mich handelt. Ich musste weg! Und das ist ihnen in der Inanspruchnahme der u. a.  juristischen Gewalten hier und durch andere Inszenierungen auch gelungen.

Ich stehe für eine einvernehmliche Lösung in der Sache zur Verfügung, aber dies kann nicht verlangen, dass ich irre mit meinen Behauptungen sei oder mir nur 1.000,– € zugestanden werden, dafür ist der Schaden viel zu hoch!

 

Solang nicht wirklich die Fragen geklärt wurden,

  • warum die Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. die, wie Herr Härtl sich verhört habe, die Urkunde aushändigten,
  • mit welchem Siegertitel von Danny Street gewonnen hat  und eine Hörprobe gewährt wird,
  • die Bewerbungsunterlagen und Juryentscheidungen vorgelegt werden,
  • Dr. Scheffler erklärt, warum er das streitige Video unstreitig stellen ließ und das Gutachten nie dem Gericht zur Kenntnis gab, da dies einen Vorsatz des Mandatsverrates belegt,
  • ob und in wieweit gutachterlich analysiert das Video manipuliert wurde,
  • warum Staatsanwälte diese kriminellen Machenschaften nicht verfolgten sondern gedeckt haben,
  • wieso Richter hinnahmen, dass ein Beweismittel (Video) ohne fachversierter Prüfung u. a. Verfahrensverletzungen durchdringen konnte,

solange muss ich meine Kritik aufrechterhalten und weiter verfolgen! Hier werden Fundamente des Rechts massiv verletzt!

Und zur Verschleierung dieser Machenschaften brauchen wir autonome, verantwortungsvolle, unparteiische und kritische Medien, wie die so wichtigen und notwendigen unparteiisch informierenden über einen hohen Rundfunkbeitrag  deswegen zu finanzierende Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten!

Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.

Frank Fahsel schrieb dort:

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.

Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wie justizskandale.de und auch auf odenwald-geschichten.de lesen.

Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart. Mit seinem Leserbrief wird er zum Zeugen gegen “seinesgleichen”.

Am Ende schreibt er:

Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Manfred Wehrhahn