Die Vorgeschichte ist einfach erzählt:  Der Künstler Wolf Martis ist von Deutschen Rock & Pop Musikerverband zum Deutschen Rock-Pop Preis 2008 in der Sonderkategorie Schlager  nominiert.  Der Co-Produzent Josef Härtl ist bei der Preisverleihung auf der My Music in Friedrichshafen zugegen. Er (Josef Härtl) hört die  Ansage der Moderatorin: 1. Platz geht an Wolf Martis und der 2. an Armin Stöckel. Einen 3. Platz gibt es nach Äußerungen des Zeugen Härtl hiernach nicht.

Herr Härtl geht seinen Äußerungen gemäß an den Messestand des Musikerverbandes, um die Siegerurkunde in empfang zu nehmen. Auf die Nennung des Künstler händigt nach Angaben von Herrn Härtl auch der Mitarbeiter die Siegerurkunde in dieser Kategorie aus. Herr Härtl öffnet sodann abseits des Standes das Couvert, wie er schilderte. Zum Erstaunen stellt Herr Härtl fest, dass nicht, wie zu erwarten gewesen wäre, sein Künstler Wolf Martis als Sieger gekürt wurde sondern ein Danny Street, der folgend nie seinen Siegertitel im Ansinnen dieser Nachwuchsförderung öffentlich nutzt bzw. nutzen ließ. Herr Härtl gab die Urkunde, die von Wolfgang Petry unterschrieben war, den verdutzten Mitarbeitern zurück. Unorientiert suchten diese jetzt nach der richtigen Urkunde für Wolf Martis! Nach einiger Zeit erhielt Herr Härtl sodann die auf Wolf Martis lautende Urkunde: 3. Platz dieser Kategorie! Die Urkunde war nicht von Wolfgang Petry unterschrieben! Soweit die Ausführungen von Herrn Josef Härtl!

Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht 7 U 102/09 und erstinstanzlich vorm Landgericht Hamburg 327 O 72/09 mit der Vorgabe der motionFX GmbH  untersagen zu lassen, derartige Sachverhalte öffentlich nicht mehr zu behaupten, da die motionFX GmbH angeblich sich diese Aussagen von Herrn Härtl zueigen gemacht habe, die aber angeblich nicht den Tatsachen entsprechen; es gäbe keine Mauscheleien beim Dt. Rock & Pop Musikerverband e. V.! Die motionFX GmbH/Radar Music nimmt nicht hin, dass ihre  Künstler wegen ihres Vorgehens gegen die Musiccharts bzw. gegen das korrumpierte Musikbusiness diskriminiert und boykottiert werden, auch soweit nicht, wie der motionFX GmbH  die Grund- und Menschenrechte entzogen wurden und Strafe und Verfolgung bei Zuwiderhandlungen angedroht sind! Die motionFX GmbH wird wegen ihrer Kritik am Staatssystem, die sich hier als begründet und berechtigt erweist, politisch widerrechtlich verfolgt und geschädigt! Die DDR läßt grüßen!

Die Veranstaltung wurde von 3. Kameras aufgezeichnet! Soweit musste es Videosequenzen geben, die diese Moderation wiedergeben! Dies, dass die Veranstaltung aufgezeichnet würde,  wusste natürlich auch Herr Härtl, der diese soweit zu belegenden Äußerungen machte. Der Dt. Rock & Pop Musikverband präsentierte allerdings erst Wochen später auf ihrer Webseite eine Videosequenz bzw. einen Videoclip mit der angeblichen Wiedergabe der Moderation! Hier wird moderiert, dass Wolf Martis den 3., Armin Stöckel den 2. und Danny Street den 1. Platz erzielte.  Gewinner ist Danny Street! Die motionFX GmbH legte diese Sequenz einem Gutachter vor. Dieser staatlich zugelassene Gutachter äußerte gegenüber der motionFX GmbH schriftlich, dass er das Material nicht danach prüfen und begutachten könne,  ob die Bilder nachgestellt wurden oder nicht, da die Audiofiles bzw. die Bilder so schlecht seien und ebenso keinen Hintergrund erkennen ließen, der auf den Aufnahmeort schließen ließe. Dem Gericht reichten diese Aufnahmen aus,  um die motionFX GmbH mundtot zu machen. Die Analyse der Videobilder durch den Gutachter interessiert zur Wahrheitsfindung keinen.  Zeugen wie die weiteren Beteiligten an den Bildern (Moderatoren, Kameraleute usw.) finden vor Gericht kein Gehör! Alles, was der Wahrheitsfindung dienlich sein könnte, wird unterlassen, weil angeblich dies nicht mehr abzuklären gilt, da der Bevollmächtigte die Bilder unstreitig gestellt hat. Dass die motionFX gerade ihre Verteidigung auf diese Bilder stellte,  dass die Bilder  nachgestellt sein müssen und überhaupt nach den Ausführungen des Gutachters keine Beweiskraft haben, wird nicht verfahrensrelevant  berücksichtigt. Hier werden Lug- und Betrugsabsichten durch das Gericht Vorschub gewährt. Ebenso  sieht der Generalstaatsanwalt in München (17 Zs 4277/09) nicht, dass hier Mandatsverrat bzw.  Straftaten  von den Rechtsanwälten  begangen und ein erheblich materieller wie immaterieller Schaden verursacht wurde und somit bestraft und verfolgt werden müssten. Drängt sich mir die Frage auf, ob uns nicht eine Demokratie vorgegaukelt wird, um gerade hinter dieser schwerlich widerlegenden Fassade  Gegensätzliches subtil praktizieren zu können! Wenn diese Gedanken aufkeimen, kann es mit Deutschland und seiner Demokratie nicht mehr soweit her sein!

Diese vorgenannten Fakten teilte die motionFX GmbH ihrem Anwalt mit! Dieser hatte allerdings nichts Besseres zu tun, als von seinem Unterbevollmächtigten zum Termin erklären zu lassen, dass diese Aufnahmen die Ereignisse auf der My Music wiedergeben und unstreitig seien.  Damit war das Verfahren gelaufen. Im Tenor von Anwaltszwang und anderen Verstrickungen und Vernetzungen musste sich die motionFX GmbH diese Unstreitigstellung auch noch zurechnen lassen. Der motionFX GmbH wurden somit Rechte entzogen! Deutschland, ein subtil lancierter Unrechtsstaat? Kosten über Kosten für ein solches kriminelles Verfahren! Für sein Mandatverrat will der damalige Anwalt auch noch ca. 1.400,– € und klagte diese ein! Dies ist ein Beleg dafür, dass Deutschland ein diktatorisches System folgt! In Willkür und einer Beliebigkeit werden Rechtspositionen so gestrickt, dass sie wider alle Rechtsstaatlichkeit ihr Final finden. 

Und dass dies so funktionieren kann, verdanken wir auch den öffentlich-rechtlichen Anstalten, denn  „Dafür zahlen sie ihre Rundfunkgebühren“! Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kommen auch soweit ihren Auftrag nicht nach, soweit sie das Volk über derartige Ereignisse nicht informieren und/oder sich dieser Missbildungen nicht kritisch gegenüber stellten!

Der motionFX bliebe ja der Regress auf den Anwalt, ließ das Gericht wissen! Ein  Anwalt meinte daraufhin, dass die motionFX dies mit dem Regress besser sein ließe, weil dies sowieso erfolglos bliebe und nur noch weitere Kosten verursachen würde! Anwälte erhielten selbst soweit ihr Honorar, wie sie Mandatsgelder veruntreut hätten.

Die motionFX GmbH wird jetzt wegen Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht anrufen! Und danach wird die motionFX GmbH vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen! Es ist mit nichts zu akzeptieren, dass Verfahren durch kriminelle Handlungen soweit gewonnen werden können, dass durch weitere kriminelle Handlungen und manipulierte widerrechtliche Verfahrenführungen der Rechtsstaat aufgehoben werden kann. Anwaltszwang usw. führen uns der Staatsmafia zu, die Verfahren nach ihrem Sinne beeinflussen, so dass Unschuldige und Opfer zu Tätern werden und umgekehrt, wie wir alle wissen, werden die Politik-, Sport-, Show- und Wirtschaftsgrößen nur gering oder überhaupt nicht bestraft! Die Bundesregierung wie das Bundesverfassungsgericht erkennen überhaupt nicht oder wollen nicht erkennen, was aus unserer  Demokratie, unserem Recht- und Sozialstaat geworden ist! Deutschland wird von einer Minderheit Intellektueller, Wirtschaftsbosse und Showgrößen nach deren Dünken gelenkt und geführt! Man muss kein Prophet sein, um jetzt schon zu wissen, was aus der Strafanzeige wird, die wir bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg gegen Mitarbeiter des Dt. Rock & Pop Musikerverbandes eingelegt haben. Die Strafanzeige geht natürlich ins Leere! 

Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat für Deutsche! Deutschland wird zu großen Teilen von Kriminellen regiert und bestimmt! Vor sich die Bundesrepublik Deutschland über die Menschenrechtsverletzungen z. B. im Iran hermacht, sollte Deutschland diese Rechte erst einmal seinen eigenen kritischen Bürgern gewähren! Es lenkt zwar effizient von den eigenen Verletzungen ab, wenn man sich mit den Iran beschäftigt, aber deswegen gibt es die Grund- und Menschenrechte hier nicht!

Manfred Wehrhahn