Herr Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. wurde wegen Beleidigungen meiner Person einmal zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 2.000,– € und im Wiederholungsfall zu einem Ordnungsgeld von 3.000,– € verurteilt. Diese Ordnungsgelder fliesen der Staatskasse zu. Ich, der Geschädigte, soll zu diesen über Monate öffentlich gestellten und wiederholten Beleidigungen trotz Unterlassungsurteil mit gerade einmal 1.000,– € abserviert werden. Allenfalls zum Wiederholungsfall zusätzlich 400,– € erhalten.
Der Staat bereichert sich an meinen Schädigungen hier mit insgesamt 5.000,– € während der Geschädigte nichts bzw. unangemessen gering abserviert wird. Die Michmädchenrechnung ist die, dass es sich in Deutschland lohnt, unter öffentlich gestellten Rufschädigungen wie Beleidigungen usw. eine Person zu vernichten, weil die Regressansprüche so gering sind. Recht pervers!
Manfred Wehrhahn