Staatsanwaltschaft: Geert Wilders unschuldig  Die Staatsanwaltschaft hat am heutigen Nachmittag verlauten lassen, der niederländische Parlamentsabgeordnete Geert Wilders sei in allen noch verbliebenen Anklagepunkten und damit auch der Diskriminierung von Muslimen nicht schuldig. Zuvor hatte sie ebenfalls heute erklärt, er solle auch vom Vorwurf des Aufrufes zum Hass freigesprochen werden.

Die Ankläger Birgit von Roessel und Paul Velleman kamen zu ihren Schlüssen, nachdem sie Interviews mit und Artikel des islamkritischen Politikers sorgfältig ausgewertet und den Film Fitna betrachtet hatten. Sein Aufruf zum Verbot des Koran könne diskriminierend sein. Da er das Verbot im Rahmen eines demokratischen Prozesses erreichen wolle, sei dies jedoch zulässig.

Den Vergleich des Koran mit „Mein Kampf“ sei grobschlächtig, aber nicht strafbar. Der Aufruf zu Hass könne bei manchen Äußerungen Wilders’ gegeben sein, aber nur, wenn man diese aus dem Kontext löse. Wenn man diese Stellungnahmen im Zusammenhang wahrnehme, ergebe sich, dass sich Wilders gegen den wachsenden Einfluss des Islam stelle, nicht jedoch gegen die Muslime als solche.

Die Staatsanwaltschaft war durch eine Art Klageerzwingungsverfahren dazu verpflichtet gewesen, das Verfahren überhaupt zu betreiben. Das Gerichtsverfahren wird weitergeführt. Am Montag wird die Verteidigung plädieren. Die Urteilsverkündung erfolgt am 5. November. Eine Verurteilung ist immer noch möglich, aber weniger wahrscheinlich. Das seitens Wilders als voreingenommen eingeschätzte Gericht dürfte sich nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit einer Verurteilung deutlich schwerer tun.

» Abendblatt: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Wilders